Ver Wald beermi!
Der Wald gehört zu den großen Reich- tümern Deutschlands: fast ein Viertel der Gesamtfläche des Deutschen Reiches wird von Wäldern bedeckt, deren Wert beinahe ein Fünftel des deutschen Volksvermögens beträgt. Und dieses wertvolle Gut wird Jahr um Jahr von leichtsinnigen Spaziergängern und Wanderern in Gefahr gebracht, wird durch Fahrlässigkeit jährlich um viele Taufende von Mark vermindert. Dazu kommt der Perlust, den das Wild und die Vögel erleiden, denn in der Glut kommen viele Tiere um. Wer es noch nicht miterlebt hat, wird schwer ermessen können, mit welchen Anstrengungen ein Waldhrand gebändigt wird. Darum müssen wir uns auch dieses Fahr cinhämmern lassen: Im Walde darf nicht geraucht und ans offener Fcuerstelle abgekocht werden! Wer einen Waldbrand entdeckt, der muß sofort die nächste Försterei oder die nächste Feuerwehr benachrichtigen. Der Laie verfügt nicht über genügend Erfahrung, um die Bekämpfung auch eines kleinen Waldbrandes allein zu versuchen. Besonders die Nadelhölzer sind gefährdet. Lanbhölzer werden meistens weniger beschädigt. Ein Punkt der Waldpflege ist die Forderung, wo es angeht, Mischwald zu pflanzen, und dies trägt nicht nur dazu bei, das Auftreten von Krankheiten einzndämmen, sondern auch dazu, die Sicherheit gegen Waldbrände zu vergrößern. Man unterscheidet bei Waldbränden den Boden- und den Wipfelbrand. Die kleineren Brände am Boden kann man mit Sand und Erde zuwerfen oder mit Zweigen „auswischcn". Hat die Flamme aber erst die höheren Zweige der Bäume erfaßt, dann ist die Gefahr wesentlich vergrößert, denn der Wivfelb rand hreitet. sich, begünstigt durch den Wind, schneller "ans.
Iße Vielen schwärmen
Manchmal bricht in diesen Tagen die Natur mit Gewalt in das Steinmecr der Stadt hinein, dann bleiben die Lenke gebannt stehen und sehen zu, wie die Feuerwehr sachverständig den Bienenschwarm einfängt, der sich auf einem Baum oder einem Balkon festgesetzt hat. Die Bienen schwärmen. Das bedeutet, daß ein Teil des Bienenvolkes auszieht, um eine neue Kolonie zu gründen. Zuerst fliegt ein Schwarm mit der alten Königin aus dem Stock, ihm folgen neue Schwärme mit den jungen Königinnen. In tollem Flug sausen die Bienen durch die Luft, das laute Brausen, das sie dabei verursachen, ist auf weite Entfernungen hin vernehmbar. Ist der erste Rausch verflogen, dann beruhigt sich der Schwarm allmählich, er sammelt sich, häufig auf einem Baum, zu einer langen, dicken Traube. Hat der Imker den Schwarm verfolgen können, dann nähert er sich ihm vorsichtig, sprüht ihn mit feinem Brausestrahl ans seiner Schlvarmspritze an, sodaß sich die Wmen noch enger zusammenschließen. Dann hält er mit der Linken Len Schivarmkorb unter die summende Traube ünd schüttelt den Sch-waM nut MMchten hpm Ast, Mr ganze Klumpen fallt geflossen m den Korb. Rasch wird ein Deckel auf den Korb gelegt und derKorb aus einem Tisch rimgestülpt. Einige Jett vergeht noch, bis sich xiyzxln stipgende Menen LazUge- funden haben. JnAvWen wird die neue,Bie- nönwohnutig znrechtgestellt. Mail hat sie Mon vorher sauber ausgelrätzt und mit einer Lötlampe in allen Teilen abgeflammt. Die Rah- - men werden hineingestellt, doch so, daß zunächst in der Mitte eine große Höhlung bestehen bleibt, in die der Schwarm aus dein Schwarmkorb hineingeklopft wird. Ist das gelungen, dann werden die Rähmchen ördent- , lich ausgestellt, Wachstuch und Oberdecke werden aufgelegt, und damit ist der Schwarm im neuen Heim untergebracht.
Die Neuregelung im Maß- und Gowichts- wesen, die für weiteste Bcvölkeruiigskreise von großer Bedeutung ist, wird von dem Sachbearbeiter des Wirtschaftsministeriums, Oberregierungsrat Dr. Moelle, im „Ministerialblatt für Wirtschaft" aüssührlich erläutert. Er weist einleitend darauf hin, daß die von der Wirtschaft seit langem geforderte Verreichlichung der Eichverwaltungen ans grundsätzlichen ErwägunMn noch nicht erfolgen konnte. Als Vorbereitung für eine künftige Verreichlichung seien jetzt aber alle Bestimmungen des Maß- und Gewichts- Wesens in einem Gesetz vereinigt worden. Die besondere Bedeutung -des neuen Gesetzes liege darin, daß für alle Leistungen nach Maß
und Gewicht die Anwendung des metrischen Systems sichergestellt und zum anderen die bisherige Beschränkung der EichPflicht auf veslimmte Arten von Meßgeräten ausgehoben werde.
Künftig werde es nur noch Kilogramm und Gramm geben. Hundert. Gramm würden Hektogr-amm genannt, eine Einheit, die bei der restlosen Durchführung des neuen Gewichtsshstems vielleicht die Bedeutung erlangen werde, die bisher das Viertelpfund hatte. Eine Neuerung, die nicht nur für die Wirtschaft, sondern für weite Kreise der Bevölkerung von Bedeutung sein werde, sei der Grundsatz, daß auch Meßgeräte, die im öffentlichen Verkehr für die Abgabe von Gas, Wasser und Elektrizität verwendet werden, geeicht sein müssen. Die EichPflicht gelte auch für Personenwagen der Aerzte, Fürsorge- stellen nsw. Dagegen noch nicht für Personenwagen, die an öffentlichen Plätzen, aus Bahnhöfen, in Gastwirtschaften u-sw. aufgestellt seien. Der Referent teilt weiter mit, daß dem Wunsche der Landwirtschaft auf Verlängerung der Nacheichfrist nicht statt- aegeben werden konnte. Da nach einer statistischen Erhebung bereits bei der jetzigen Nacheichfrist von 2 Jahren bei der Nach- eichnng 14 Prozent der Wagen und 40 bis 50 Prozent der Gewichte als unrichtig beanstandet werden mußten, würde sich bei einer Verlängerung der Nacheichfrist ein untragbarer Zustand- ergeben.
MurMrmg der MWedrung
Die Württ. Landeskreditanstalt als die vom Württ. Innenminister beauftragte Bewilligung?- und Anerkcnnungsbehörde hat in ihrem Merkblatt Nr. 4 vom 15. Juni 1936 die vom Reichs- und Preußischen Arbeitsminister erlassenen neuen Bestimmungen und Versahrensvorschriften für die Kleinsiedlung vom 21. April 1936 nebst den zugehörigen Einzelvor» sihriften für die Siedlungsplanung und die Sredlungsgebäude, sowie die allgemeinen Vertragsbedingungen sür die Uebernahme von Reichsbürgschasten für Kleinsiedlung veröffentlicht. Das Merkblatt enthält außerdem eine Bekanntmachung der Landeskreditanstalt, in der die in einem besonderen Erlaß des Reichs» und Preußischen Arbeitsministers hiezu ergangenen weiteren Darlegungen bekanntgegeben werden und weiterhin auf die sich für Württemberg hieraus ergebenden Folgerungen Angewiesen wird.
Da die Maßnahme der Kleinsiedlung staats- und bevölkerungspolitisch, wirt- schafts- und sozialpolitisch so wichtig und vordringlich ist, daß alle ihrer Durchführung entgegenstehenden Hemmungen überwunden werden müssen, ist es nicht nur erforderlich, daß alle mit dem Wohnungs- und Siedlungswesen befaßten Behörden und Parteistellen diese Bestimmungen alsbald kennen lernen, sondern es ist auch dafür Sorge zu tragen, daß, soweit irgend Möglich, die Woh
nungsbedürfnisse der werktätigen Bevölkerung im Weg der Kleinsiedlung befriedigt werden, um das von der Neichsregierung ge- steckte Ziel der Verbindung des deutschen Menschen mit dem Boden zu erreichen.
BMmpsung der SleMödlinge
Die Württembergische Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau Weinsberg wendet sich mit dem folgenden dringenden Aufruf wegen der Bekämpfung der Nebschädlinge an die württ. Weingärtner.
Die Negenfälle der letzten Zeit haben die Gefahr eines starken Peronosporabefalles wesentlich erhöht, so daß eine zweite Spritzung unter allen Umständen bis zum 22. Juni allgemein durchgeführt sein muß. Ta auch der Heuwurm stark auftritt, verbindet man mit der Bekämpfung der Perono- spora eine solche des Wurmes, indem man den Kupferbrühen 400 Gramm eines neutralen Kalkarsenates zusetzt oder ein Fertigfabrikat verwendet, das gleichzeitig Kupfer und Arsen enthält. Die auf den Packungen vorgeschriebenen Konzentrationen sind einzuhalten. Wer den Wurm gesondert bekämpfen will, bedient sich eines Arsenstäubemittels oder einer Nikotin- oder Phrethrumbrühe.
Die Spritzungen sind gründlich auszuführen. Vor allen Dingen ist darauf zu achten, daß die Gescheine, sowie die Unterseiten der Blätter getroffen werden. Das erreicht man nur dadurch, daß man jeden Stock von zwei Seiten behandelt und mit aufgebogenem Spritzrohr von unten nach oben in das Innere des Stockes spritzt. An Brühe darf nicht gespart werden. Jungfelder und Neb- schulen sind regelmäßig jede Woche mit einer Kupferbrühe zu spritzen. Dort, wo sich Oidium (echter Meltau) auch nur in Spuren zeigt, ist sofort zu schwefeln. Arsenhaltige Stäubemittel dürfen nur bis zum 30. Juni angewendet werden.
Beratung mit den Beigeordneten und Ratsherren am IS. Juni. Die Ministerial- abteilung für Bezirks- und Körperschaftsverwaltung hat der Bitte der Stadt, die Forderung der Erstellung sowohl einer allgemeinen Kläranlage als auch mechanischer Hauskläranlagen bis auf weiteres zurückzustellen, nicht entsprochen; es müssen demnach bei denjenigen Gebäuden, welche Spülaborte eingerichtet haben, im Laufe der nächsten drei Jahre mechanische Kläranlagen erstellt werden, soweit nicht schon entsprechende Anlagen vorhanden, bei Neu- oder Umbauten sofort. Die Besitzer von Spül- abortanlagen ohne vorschriftsmäßige biologische Kläranlagen sollen alsbald, in geeigneten Fällen im Laufe der nächsten drei Jahre, den ersparten annähernden Unter- schiedsbetrag gegenüber einer biologischen Kläranlage der Stadt als außerordentlichen
Eine Erriehlmgsmabnahme
Infolge einer
von Mißverstand»
Anzahl
fklärung der Verband der
mfsen teilt zur Au!
Kraftsahrzeugversicherer zur Neuordnung der Kraftfahrzeugversicherung ergänzend noch folgendes mit:
Die eigentlich notwendige Prämienerhöhung für die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung, die durch die Einführung der Selbstbeteiligung abgewendet werden soll, müßte gegenüber dem geltenden Tarif, der noch auf den statistischen Ergebnissen des Jahres 1933 beruht- 25 Prozent betragen. Obgleich die Bedeutung der Versicherungskosten im Haushalt des Kraftfahrers gewöhnlich überschätzt wird- glaubten die Versicheret aus naheliegenden Gründen von einer Verteuerung dieses Postens absehen zu wollen. Außerdem würde der Kern des Uebels damit nicht wirklich getroffen werden.
Zunächst haben die Versicherer der Negierung eine Reihe von Anregungen gegeben, die eine Minderung der SchadenhäUfigkeit und der Schadenhöhe bezwecken. In Verbindung mit den Maßnahmen zur Verbesferung des Verkehrs erhofft man auch von der Selbstbeteiligung vor allem in der Haftpflichtversicherung einen erzieherischen Einfluß, denn rein rechnerisch betrachtetist nach den Erfahrungen der Vergangenheit durch eine Selbstbeteiligung in der geplanten Höhe ein Ausgleich sür die eigentlich bei
notwendige Erhöhung schaffen.
weitem nicht ge»
Zur Klarstellung von Zweifeln fei be- merkt- daß in Zukunft die Kasko - Vollversicherung je nach Wunsch mit 100 NM., 300 NM. oder 500 NM. Selbstbeteiligung abgeschlossen werden kann, wie das bisher neben der Vollversicherung auch schon möglich war. Tie Prämie richtet sich nach der vereinbarten Quote der Selbstbeteiligung. die Möglichkeit, eine Vollversiche-
rung ohne Selbstbeteiligung abzuschließcn. ist weggefallen. Die auch bisher schon ge- bräuchlichste Form der Kasko - Versicherung, nämlich die Versicherung gegen Brand und Entwendung, wird von der Selbstbeteiligung nicht berührt. Die Prämie dafür ist, ebenso wie für die Kasko-Vollversicherung, mit 300 oder 600 NM. Selbstbeteiligung ermöglicht worden.
Ganz besonders sei daraus hingewiefen. daß die Selbstbeteiligung nicht etwa ohne weiteres bei schon bestehenden Versicherungen angewendet werden kann, sondern nur bet solchen Versicherungsverträgen, bei denen es ausdrücklich vereinbart ist. Tie Einführung der Selbstbeteiligung bei bestehenden Versicherungsverträgen hat also Kündigung dieser Verträge durch den Verstcherungsträger zur Voraussetzung.
Während eine Prämienerhöhung die Gesamtheit der versicherten Kraftfahrer trMn
würde, berührt die Einführung der SMst- beteili-gung die Kraftfahrer überhaupt nicht, die keinen Schadenfall erleiden.
karlel-llmter mit de1rente»vrAkui1,»tkoi»«ii
NS-Fraue«schaft Schömberg. Pflichtabenü am Donnerstag den 18. Juni, abends 8.30 Uhr. Zusammenkunft im „Lamm". Liederbücher mitbringen.
Beitrag zu einer Sammelkläranlage übergeben. Die Stadt hat die Erstellung der Kläranlage durch Vervollständigung der Pläne und finanziell vorzuberciten, außerdem eine Liste der Bauten mit Spülaborten anzulegen. Von diesem Erlaß wird den Ratsherren Kenntnis gegeben.
Die Ratsherren nehmen Kenntnis von der Üebertragung der Reichsheimstätte Gebäude Nr. 15 Maienweg vom Siedler Karl Kätzler, Baumeister in Stuttgart, auf die Stadt Neuenbürg und von der Wiederausgabe der Heimstätte an die Eheleute Erwin Motteler, Reichsangestellter, und dessen Ehefrau in Neuenbürg. Genehmigung des Oberamts gern. Z 62 DGO. ist unter dem 5. Juni ds. Js. schon erteilt. Ohne Einwendung seitens der Ratsherren werden vom Bürgermeister die jetzigen Heimstätter als treue Schuldner der Stadt angenommen.
Nach dem Abschluß des Hauptbuchs der Stadtpflege vom Rechnungsjahr 193 4 siird nach Abzug der zur Deckung der Haushaltsplanabmängel 1935 und 1936 notwendigen Beträge an Restmitteln noch verfügbar 4674 RM. Mit Billiguirg der Ratsherren wird dieser Betrag als Rücklage für Ausbau der städtischen Kanalisation mit Erstellung einer Kläranlage bestimmt.
Von den Abschlüssen der Elektrizi- tätswerksrechnirngen 1933 n. 1934 wird ohne Erinnerung Kenntnis genommen.
Das Nutzungsbürgerrecht wird unter den üblichen Bestimmungen verliehen an Clemens Stadelmaier, Reallchrer hier und Karl Schall, Stationskommandant hier.
Nach Anhören der Ratsherren ergeht vom Bürgermeister die Entschließung: die der Stadt aufgerechneten Pauschfätze für Grenzbestimmungen ab 1. 4. 1936 von den Grundstückseigentümern ersetzen zu lassen.
Verschiedene Schreiner-Arbeiten (neue Fußböden, Lieferung von Schuleinrich- tnngsgegenständen) werden an die Schreinermeister Keck und Ferenbach sowie die Lieferung von Vorhängen für zwei Schulklassen an Karl Pfrommer, Sattlers Witwe hier, vergeben.
Auf einen Erlaß des Württ. Innenministers betr. Bodenbeschaffung für die Kleinsiedlung und denKleinwoh- nungsbau äußern die Ratsherren ihre Ansicht.
Zu den von den Ratsherren in der letzten Sitzung gegebenen Anregungen gibt der Bürgermeister das Ergebnis seiner in der Zwischenzeit eingestellten Erhebungen bekannt.
Der Bürgermeister gab noch bekannt, daß der Schwerspatbau im Stabewald von dem betr. Unternehmer wieder eingestellt sei. X.
Die Enzquelle in Gomprlscheuer bei Enz- klösterle, ganz dicht an der Straße Wildbad— Freudenstadt, gegenüber dem Gasthof z. Lamm ist neu gefaßt worden. Ihre Einweihung ist verschoben worden. Dem Vernehmen nach soll sie am 2. August erst stattfinden.
KdF.Fahrer, etwa 400—500, trafen gestern abend mit zehn oder mehr großen Autobussen in Wildbad, erst zwischen 7 und Uhr abends, ein. Lange dauerte der Aufenthalt nicht, dann ging es wieder weiter. So blieb den rheinischen KdF-Fahrern noch eine starke Stunde, sich Wildbad anzusehen oder herum-, zü-bummeln und Eindrücke zu sammeln.
Die Beobachtung der Sonnenfinsternis. Die morgige Sonnenfinsternis, bei der dhe Sonne mehr als zwei Drittel verfinstert wird.
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