tosfelkäfers in seinen sämtlichen Entwicklungs- zuständen (Eier, Larven, Puppen). Die Orga­nisation und Durchführung der Ueberwachung sowie die Bekämpfungsmaßnahmen liegen dem R e i ch s n ä h r st a n d ob; er richtet zu diesem Zweck einen Abwehrdienst ein. Den mit der Durchführung dieser Verordnung beauf­tragten Personen des Abwehrdienstes ist das Betreten sämtlicher Grundstücke zum Suchen nach dem Kartoffelkäfer gestattet.

Wer zur Nutzung der genannten Grundstücke berechtigt ist oder in dessen Abwesenheit sein Vertreter, ist verpflichtet, aus das Auftreten )es Kartoffelkäfers zu achten und alle verdäch­ten Erscheinungen, Lie auf dessen Auftreten , uf seinem oder einem anderen Grundstück schließen lassen, unverzüglich der Ortspolizei- behörde anz uzeigen. Die Anzeigepstrcht hat auch jeder andere, der hxn Schädling findet oder Beobachtungen macht, die auf das Vor­handenfein des Schädlings schließen lassen. Wer den Vorschriften dieser Verordnung zn- widerhandelt, wird mit Haft und mit Geld­strafe oder mit einer dieser Strafen bestraft.

SöslbM UNd MMNZMt

Zur Gewinnung von handelsfähigem Obst ist eine Schädlingsbekämpfung unbedingt notwendig. Die dabei benützten Mittel sind bei sachgemäßer Anwendung für die Bienen ungefährlich. Ten Obstbauern und Imkern wird dringend nahegelegt, folgende Regel» zu beachten:

1. Stäübemittel sind möglichst nicht an- zuwenden.

2. Es darf nicht in die volle Blüte gespritzt werden, und zwar sowohl mit Rücksicht aus den Befruchtungsvorgang als auch auf die Bienen. Die erste Nachblütenspritzung er­folgt, wenn etwa 80 Prozent der Blüten­blätter abgefallen sind.

3. Das Bespritzen der Bäume hat tunlichst in den Morgen- und Abendstunden, also in

der Zeit zu'geschehen, in der die Bienen nicht oder nur wenig fliegen.

4. Den Spritzbrühen darf kein Zucker zu­gesetzt werden.

5. Die Flüssigkeiten müssen aus den Blät­tern und Früchten hauchartig, also ohne starke Tropfenbildung, verteilt werden.

6. Bei der Zubereitung der Brühen und beim Bespritzen ist darauf zu achten, daß von der Spritzbrühe keine Pfützen am Boden stehen bleiben.

7. Während der Spritzzeit darf es den Bienen an einwandfreiem Trinkwasser in der Nähe des Bienenstandes nie fehlen.

Msatzregetung für SyriseMebsln

Der Vorsitzende der Hauptvereinigung der deutschen Garten, und Weinbauwirtschast hat neuerdings zwei neue Anordnungen (Nr. 66 und 67 vom 27. Mürz 1936) zur Regelung des Absatzes von Speisezwiebeln erlassen, die am Tage nach ihrer Verkün­dung in Kraft getreten sind.

Hiernach gilt als Festpreis je 50 Kilo­gramm deutscher Speisezwiebeln, frisch oder durch Kühllagerung frisck> gehalten, frei jeder deutschen Empfangsstation für Güte­klasse nach Größen getrennt oder ge- mischt, der Preis von 8,80 NM. Sofern die Zwiebeln in halben Säcken verladen wer­den, beträgt der Zuschlag 10 Npf. Angesichts der jetzigen Marktlage bei Speisezwiebeln wird nachdrücklich darauf hingewiesen, daß Mitglieder der Garten- und Weinbauwirt­schaftsverbände, die gegen diese Anordnung verstoßen, in Ordnungsstrafe genommen werden können. Auch der Kleinver­kaufspreis für Speisezwiebeln ist in sei­ner Höhe festgelegt worden, und zwar darf bei der Abgabe von Speisezwiebeln deutscher oder ausländischer Herkunft an den Ver­braucher ein Preis von 14 Npf. je ^/- Kilo­gramm nicht überschritten werden.

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Das Opfer ihres Onkels

Die zweite Schwurgerichtsperiode begann und endete mit einem Strafprozeß wegen Kindstötnng. Angeklagt war im letzten Fall die ledige Elsa Zimmermann ans Lof­fenau. Ohne Zweifel, das hat auch die Hauptverhandlung in diesem Fall klar er­geben, die erst 21jährige Angeklagte ist das Opfer ihres Onkels geworden, der sich schon in früheren Jahren ganz gemein an ihr ver­ging und sein schmutziges Unwesen bis in die letzten Monate Var der Niederkunft der Angeklagten Weitertrieb. Wenn solche ge­meine Menschen mit der gleichen Strafe wie die Kindsmutter bestraft werden würden, dann könnte cs die öffentliche Meinung nur begrüßen. Leider sieht das Gesetzbuch keine solchen Strafen vor.

Schon mit 15 Jahren wurde die Angeklagte von dem schon erwähnten Onkel mißbraucht und dadurch sittlich verdorben. Dieses schänd­liche Treiben dauerte mehrere Jahre hindurch. Dann setzte eine etwa zweijährige Panse ein. Im Juni letzten Jahres traf nun die An­geklagte an einem Abend mit einem ihr un­bekannten jungen Mann zusammen, mit dem sie sich auch alsbald näher einlietz. Die Folgen zeigten sich auch bald. Nach einigen Monaten als sich die Zimmermann schon schwanger fühlte, ging sie zu ihrem berüchtigten Onkel und bat ihn, ihr zu helfen. Der gute Onkel riet ihr dann, die Frucht abzutreibcn und gab ihr auch entsprechende Mittel dazu. Die Mittel wurden von der Angeklagten ange­wandt, allerdings ohne Erfolg. Deshalb ging sie nochmals zu ihrem Onkel, sie erhielt wie­der ein Abtreibungsmittel, das wieder nicht half und auch ein dritter Ratschlag des On­kels war fehlgegangen. Bevor der gute Onkel die Mittel gab bzw. den Rat erteilte, miß­

brauchte er sie noch jedesmal. Am 8. März dieses Jahres spät abends gebar die Ange­klagte ein lebendes Mädchen. Anstatt dem Kind das Leben zu erhalten, hielt sie dasselbe mehrmals mit dem Kopf in einen mit Wasser gefüllten Eimer und warf cs zuletzt hinein, sodaß es ertrank. Die Tatsache wurde schon nach zwei Tagen ruchbar, wesha'b dann die Angeklagte in Haft genommen wurde.

In der Hauptverhandlung gestand sie ihre Tat restlos ein, ebenso die verschiedenen Ab- treibnngSversuche. Einen eigentlichen Grund zu ihrer Tat konnte sie jedoch nicht angeben, zumal sie das Kind in ihrem Elternhaus ge­bären und aufziehen hätte dürfen.

Von Seiten der Staatsanwaltschaft wurden ihr mildernde Umstände gewährt, immerhin eine Gefängnisstrafe von drei Jahren bean­tragt. Das Schwurgericht gelangte dann zu folgendem Urteil: Die Angeklagte wird wegen, eines Verbrechens der Kindstötnng n. Wege:: eines fortgesetzten Vergehens der versuchten Abtreibung zu zwei Jahren nnd sechs Mo­naten Gefängnis verurteilt. Ein Monat der erlittenen Untersuchungshaft kam zur An­rechnung.

In der Urteilsbegründung wurde unter anderem ansgeführt, daß der Tatbestand der Anklage vom Schwurgericht für erwiesen er­achtet worden sei. Strafmildernd komme aber in Betracht, daß die Angeklagte intellektuell etwa? kurz sei, andererseits vor allem das Opfer ihres Onkels geworden sei, den das Schwurgericht als einen ganz gemeinen Bur­schen bezeichnen müsse, da er seine Verwandt­schaft in solch schmutziger Weise ausgenützt und dadurch das Mädchen stark verdorben habe.

tut uotl

Donnerstag, 30. April

S.00 Choral 6.05 Gymnastik I

6.80 Friibkonzert 7.00 bis 7.1V Frühnachrllbte»

8.VV Wasserstandsmeldungen 8.05 Wetterbericht Banernlunk 8.10 Gymnastik II

8.80 ..Für di« Arbeitskamerade» in de« Betrieben". Blasmusik

9.30Wie kann man a«S alte« Sache« Neues machen?"

1V.VV VolkSliedIi«geu

10.30 Buntes Schallplattenkonzert

11.30Für dich. Bauer!"

IL.VV MIttagskouzert

13.00 Zeitangabe, Wetterbericht, Nach­richten

I3.1S Mittagskonrert *

14.00Allerlei von Zwei diS Drei" 15.80 Bier Frauen nnd Mädchen rnm Tag der nationalen Arbeit

cies AeiLAssettcie»s

16.00 Musik am Nachmittag 17.45Arbeit ift Ebre. ist Adel und Rnbm". Hörfolge 18.00 Konzert

19.00Olvmvia der Arbeit"

20.00 Nachrichtendienst 20.10 Mozart-Zyklus 25. Abend. Mozart und der Tod"

Borsprnch. Reaniem <K.B. 6261

21.20 Unterhaltungsmusik 22.00 Zeitangabe, Nachrichten, Wetler-

und Sportbericht

22.20 Emviaug der Arbeiterdelegaiioncu durch Dr. Ley, Dr. Goebbels und Baldur von SchiraL im Hotel Der Kaiserhos", Berlin

22.50Aus »um Tanz!"

24.00-2.00 Nachtmusik

Freitag, 1. Mai

6.00 Festliche Musik 7.00 Blasmusik

8.00

9.20

10.30

11.30

12.00

13.30

15.00

18.00

13.00

19.00

20.00

Uebertrasnng und Berichte vou b-- >ngeudkundgeb«ng im Post- ftadiou

...rkonzert

Uebcrtragung der Festsitzung der

Neichskultnrkammer

Marschmusik

Funkbericht über de« Ansmarsch der Millionen im Lustgarten in Berlin

Bunte Musik

Konzert einer saarländischen Berg werkskavclle

Nun leuchtet die Sonne"

Es blühet der Mai" Dazwischen: Funkberichte vom Empfang der Arbeiter-Delega­tionen und der Sieger des 3. RelchsbernsswettkamvIeS Zmciftimmlg"

Marsch- und Arbeiter-Lieder Tanz im Maien"

Dazwischen von 20.50 bis 21.00

Uhr bringen die Retchssender ge trennt Hörberichte vou de« Mai feiern der Betriebe 21.50 Narichtendienst 22.00 Abendknndgebung mit Minister­präsident Hermann Göring 23.00 Bergarbeiter musizieren 24.002.00 Tanz- und Bolksmusik

Samstag, 2. Mai

6.00 Ch-ral 6.05 Gymnastik I

6.30 Bunte Morgenmusik 7.00 biS 7.10 Friihnachrtchien 8.00 Wasserstandsmeldungen

8.05 Wetterbericht Bauernkniik 8.10 Gymnastik II

8.30 Frober Klang zur Arbeitspause

9.30 Sendepause

10.00 Aus der Arbeit des AnslandS- amtes der NIF.

11.30Für dich. Lauer!"

12.00Buntes Wochenende"

13.00 Zeitangabe. Wetterbericht. Nach­richten

13.15Buntes Wochenende"

14.00Allerlei vou Zwei bis Drei" 15.00Der Piinvlenkricg bei Noibru- burg ob der Tauber"

Rus der Jugend! Parolenausgabc der HI. kür die 19, Woche 16.00Frober Funk"

18.00Tonberichi der Woche"

13.30 Berübmtc Stimmen aus Schall- platten

19.00 Tanzmusik

20.00 Nachrichtendienst

20.10Willkommen an der Saar"

22.00 Zeitangabe, Nachrichten, Wetter­und Sportbericht

22.30Aus Operette und Tonfilm"

23.00Wir bitte« zum Tanz!"

24.002.00 Nachtmusik

? s rl « s n L « I s «.

black langem, mit groller Oeciulci ertragenem lleiäen ist unser lieber Sckvvager unä Onkel

!m Mer von 76 jskren sankt entscklaken.

vis ilr»usrn«I«i> Klntsrdlledsnsn.

kirkenkelll, äen 28. tXpril 1936.

Seercligung: Donnerstag naclimittag h,4 Dkr.

Slildt.

Forstamt Wildbad.

Es wild daraus hingewiesen, daß

Anmeldungen Mr SLlagrsume

vorläufig nicht mehr ange­nommen werden, da zu viel An­meldungen vorliegen.

Stadt. Foistamt.

Auf der

Siadl. Freibank Wildbad

rammt morgen Donnerstag

Ochferrfleisch

WM Preis von 65 Pfg. das Pfund >um Verkauf.

Ltseitdückersi

UMüdsel.

In dieser Woche

deine Mer-Ausgabe.

Wildbad.

Die nächste

Wllerderat«Wd«»re

indet am Mittwoch den 2S. Avril 1938, von 2 bis 3 Uhr, im alten Schulhaus statt.

Zwangs-BerstelgekW.

Es wird öffentlich meistbietend gegen sofortiae Barzahlung ver­steigert am Donnerstag den 30. April 1936, vormittags 10 Uhr In Herrenalb:

1 Akeller-Kamsra ohne Objektiv, 24x36 Cm., Zeitz, fahrbar, eine Klein-Schreibmaschine, 1 Kre­denz, 1 Sofa in Plüsch. Zusammenkunft am Rathaus. Gerichtsvollzieherstell« Wildbad.

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/sA« äs«» /TaLee» ckeeAsse/

Schneelarrf- Berein Neuenbürg.

Zu dem am 2. Mai 1936 abends in der Wirtschaft zur Eyachbrücke" stattfindenden

rulist-MM

laden wir unsere sämtlichen Mit gliedcr herzlich ein.

Gemeinsamer Abmarsch löst? Uhr am Maienplatz. Es werden keine besonderen Einladungen versandt

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