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Amtsblatt sür clas Oberamt Fleuenbürg
Nr. 7«
Donnerstag den 2. April 1V36
plan überreicht
CA. London, 1. April.
Mittwoch vormittag um 10 Uhr englischer Zeit hat Botschafter von Ri ppentrop dem britischen Außenminister Sir Anthony Eden die deutscheAntwortüber- reicht. Die Unterredung zwischen dem deutschen Sonderbotschafter und dem britischen Außenminister dauerte etwa eine Stunde. Unmittelbar darauf trat das britische Kabinett zu seiner üblichen Wochensitzung zusammen, in der Eden über den Anhalt der deutschen Antwort und über seine Unterredung mit Botschafter von Nibbenirop ausführlich Bericht erstattete.
Der Wortlaut der deutschen Note
Der Friedensplan der deutschen Negierung. den Botschafter von Rippentrop am Mittwoch der britischen Negierung übergeben hat, hat folgenden Wortlaut:
Mit aufrichtiger Zustimmung hat die deutsche Negierung von dem Botschafter von Nibbcntrop erfahren, daß es der Wunsch der britischen Regierung und des britischen Volkes ist, baldmöglichst mit den praktischen Arbeiten für eine wahre Befriedung Europas zu beginnen. Dieser Wunsch deckt sich mit den innersten Absichten und Hoffnungen des deutschen Volkes und seiner Führung. Es erfüllt daher die deutsche Negierung mit umso größerem Bedauern, daß sie nicht in der Lage ist, in dem ihr am 20. März übergebenen Entwurf der Vertreter der Locarno machte eine tauglicheund fruchtbare Grundlage sür die Einleitung und Durchführung einer solchen wahrhaften Friedensarbeit erkennen zu könne n. Es fehlt diesem Ent- wurs in den Augen des deutschen Volkes und in den Augen seiner Negierung jener Geist des Verständnisses für die Gesetze der Ehre und Gleichberechtigung, die im Leben der Völker zu allen Zeiten die erste Voraussetzung für die Abmachung freier und damit geheiligter Verträge bilden. Die deutsche Regierung glaubt deshalb in heiligem Ernst der in Frage stehenden Aufgabe schuldig zu sein, sich iu der Feststellung der negativen Seite des ihr übergebenen Memorandums auf das allernotwendigste zu beschränken.
Erweiterung der deutschen Vorschläge
Sie will aber dafür versuchen, durch eine Erweiterung und Klärung der is?" , h- ^ März ausgesprochene n Vorschläge von ihrer Seite aus den Beginn einer konkreten Arbeit der europäl- schen Friedenssicheruug zu erleichtern.
Zum Verständnis ihrer Ablehnung der einzelnen diskriminierenden Punkte 'sowie zur Begründung ihrer konstruktiven Vorschläge muß die deutsche Regierung folgendes grundsätzlich erklären: Die deutsche Negierung hat soeben vom deutschen Volk u. a. ein feierliches Gcncralmandat erhalten zur Vertretung des Reiches und der deutschen Nation nach zwei Richtungen.
1. Das deutsche Volk ist entschlossen, unter allen Umständen seine Freiheit, feine Selbstständigkeit und damit seine Gleichberechtigung zu wahren. Es sieht in der Vertretung dieser natürlichen internationalen Grundsätze des staatlichen Lebens ein Gebot der nationalen Ehre und eine Voraussetzung für jede praktische Zusammenarbeit der Völker, von der cs unter keinen Umständen mehr abgehrn wird.
2. Das deutsche Volk wünscht aus aufrichtigstem Herzen, mit allen seinen Kräften mitzuhclfen am großen Werk einer allgemeinen Versöhnung und Verständigung der europäischen Nationen zum Zweck der Sicherung des sür diesen Kontinent, seine Kultur und ferne Wohlfahrt so notwendigen Friedens. Dies sind die Wünsche des deutschen Volkes und damit die Verpflichtung der deutschen Regierung.
Der Rechksbruch von Versailles
Die deutsche Negierung möchte weiter in Anlehnung an ihre in der vorläufigen Note !?s>m 24. März 1936 schon mitgeteilte grund- sätzliche Einstellung noch folgendes bemerken:
Deutschland hat im Fahre 1918 den
Waffenstillstand abgeschlossen aus Grund der 14 Punkte Wilsons. Diese sahen keinerlei Einschränkung der deutschen Souveränität im Rheinland vor. Im Gegenteil: der hauptsächlichste Grundgedanke dieser Punkte war durch eine neue Völkerordnung einen besseren und dauerhasten »Frieden aufzubanen. Er sollte im weitesten Umfange dem Selbst- bestimmnngsrecht gerecht werden und zwar ohne Rücksicht auf Sieger oder Besiegte!
v. Der Kgl. britische Außenminister hat in seiner Rede vom 26. Mürz über die entmilitarisierte Zone mitgeteilt, daß diese letzten Endes nur als Ablösung sür enge eigentlich von Frankreich im Jahre 1913 angestrebte Lostrennnng des Nheinlandes von Deutschland errichtet wurde. Ans dieser Feststellung ergibt sich, daß die demilitarisierte Zone selbst nur als Folge der v o ra u s g c g a ii g c n e n Verletzung einer auch die Alliierten bindenden Verpflichtung entstand e n i st.
6. Die Demilitarisierungsbestimmungen des Versailler Vertrages basieren demnach selbst auf der Verletzung einer Deutschland gegebenen Zusicherung und besagen als einziges rechtlichen Argument nur die Gewalt. Sie sind vom Versailler Vertrag in den Lo- tarnopakt übernommen worden, nach einer neuerlichen Rechtsverletzung, nämlich der Besetzung des Ruhrgebietes, die selbst von englischen Kronjuristen als Nechtsbruch bezeichnet worden ist.
v. Der sog. „freiwillige Verzicht" arif die Souveränität Deutschlands in diesen westlichen Provinzen des Reiches ist mithin eine Folge des Versailler Diktats und einer Kette von sich hier anschließenden schwersten Be- drückungen des deutschen Volkes, wobei insbesondere hingewiesen werden muß auf die furchtbare Not und Zwangslage des Reiches infolge der Rheinlandbesetzung.
Wenn daher von seiten der britischen Regierung heute erklärt wird, daß man Wohl von einem Diktat von Versailles gesprochen habe, aber doch niemals von einem Diktat von Locarno, so muß die deutsche Regierung mit der Gegenfrage antworten: „Gab es oder kann es überhaupt in der Welt ei» großes Volk geben, das freiwillig und ohne äußersten Zwang einseitig auf seine Hoheitsrechte, und zwar in diesem Fall auf das primitivste Recht
der Verteidigung seiner eigenen Grenzen verzichtet hat, oder verzichten würde?
Trotzdem aber hatte das deutsche Volk diesen Zustand 17 Jahre lang ertragen, und noch am 21. Mai 1935 erklärte der deutsche Reichskanzler, daß „die deutsche Reichsregierung in der entmilitarisierten Zone einen für einen souveränen Staat unerhört schweren Beitrag zur Beruhigung Europas sieht" und daß die Reichsregierung „alle aus dem Locarnovertrag sich ergebenden Verpflichtungen solange halten wird, als auch die anderen Vertragspartner bereit sind, zu diesem Pakt zu stehen".
Vorsorge gegen Ileberraschungen Pflicht jeder Regierung
Die deutsche Reichsregieruug hat bereits in ihrer vorläufigen Note vom 24. März 1936 darauf hingewiesen, daß der von Frankreich mit Sowjctrußland abgeschlossene militärische Vertrag dem Locarnopakt sowohl die rechtliche, als aber besonders die Politische Grundlage und damit die Voraussetzung seiner Existenz entzogen hat. Es erübrigt sich, hieraus noch einmal näher einzugehen. Denn: es ist kein Zweifel, daß die Tendenz, Europa mit Militärbündnissen zu durchziehen, überhaupt dem Geist und Sinn der Aufrichtung einer wirklichen Völkergemeinschaft widerspricht. Es weckt die große Gefahr, daß aus dieser allgemeinen Verstrickung in militärische Allianzen ein Zustand entsteht, der jenem gleicht, dem die Welt den Ausbruch ihres furchtbarsten und sinnlosesten Krieges mit in erster Linie zu verdanken hatte. Es liegt nicht im Vermögen einer einzelnen Regierung, eine solche von bestimmten Großmächten eingeleitete Entwicklung zu verhindern, allein es gehört zum pflichtgemäßen Austrag jeder Regierung innerhalb der Grenzen des eigenen Hoheitsgebietes Vorsorge vor jenen Ueberraschungen zu treffen, die sich aus einer solchen undurchsichtigen europäischen Miliar- und Kabinetispoutik ergeben können.
Die deutsche Regierung hat daher nach der vorliegenden Entwicklung, die eine Aufhebung der juristischen und politischen Grundlagen und Voraussetzungen des Locarnopaktes bedeutet, sich auch ihrerseits als an diesen Pakt nicht mehr gebunden erklärt und die Souveränität des Reiches über das gesamte Reichsgebiet wiederhergestellt.
Haager Schiedsspruch unannehmbar
Die deutsche Regierung ist nicht in de« Lage, ihren znr Sicherheit des Reiches unternommenen, nur deutsches Reichs, gebiet betreffenden und niemand bedrohenden Schritt der Würdigung eines Gremiums zu unterstellen, das selbst im günstigsten Fall nur die rechtliche Seite, aber unter gar keinen Umständen die politische zu beurteilen m der Lage ist. Dies ailt umko- mehr als der VölkLbuIidsrat b-«its L Entscheidung getrosten hat, die die rechtliche Beurteilung der Frage Präjudiziert.
Die deutsche Negierung ist weiter der Ueberzeugung, daß ein solches Urteil nicht nur keinen Positiven Beitrag liefern könnte für eine wirkliche konstruktive Lösung der Frage der europäischen Sicherheit, sondern ausschließlich geeignet ist, eine solche Lösung zu erschweren, wenn nicht gar zu verhindern. Im übrigen: entweder man glaubt an die Möglichkeit einer allgemeinen europäischen Friedenssicheruug, dann kann ein solcher beabsichtigter Eingriff in die Hoheitsrechte eines Staates nur erschwerend wirken, oder man glaubt au eine solche mögliche Friedenssicherung nicht, dann käme einem solchen Entscheid höchstens nachträglich eine sest- stellende juristische Bedeutung zu.
Ablehnung jeder Diskriminierung
Die deutsche Negierung kann daher in diesem Punkte sowie in jedem weiteren dieses Entwurfes der Vertreter der Locarnomächte, die sich nur als einseitig belastend für Deutschland erweisen, nicht nur keinen nützlichen Kontakt für eine wirkliche großzügige und konstruktive Lösung der Frage der euro
päischen Sicherheit erblicken/ sondern höchstens Elemente der Diskriminierung eines großen Volkes und damit einer Infragestellung jeder dauerhaften Friedensgestaltung. Entsprechend dem ihr vom deutschen Volke erteilten Auftrag muß daher die deutsche Negierung alle Deutschland einseitig belastenden und damit diskriminierenden Vorschläge dieses Entwurfes ablehne n.
Deutschland hat, wie schon aus seinem Angebot hcrvorgeht. nicht die Absicht, jemals Belgien oder Frankreich anzugreifen. Es ist bekannt, daß bei der gigantischen Rüstung Frankreichs, und den enormen Festungswerken an der französischen Ostgrenze ein solcher Angriff aber auch rein militärisch linnlos wäre. Auß diesen Gründen ist der spurst,;en Negierung auai oer Wunslls oer französischen Negierung nach sofortigen Ge- ncralstabsverhandlungen unverständlich. Die deutsche Regierung würde darin nur ein ernstes Präjudiz sehen, wenn vor dem Abschluß der neuen Sicherheit-Pakte solche Generalstabsabmachungen zustandekämcn. Sie ist der Auffassung, daß solche Abmachungen in jedem Falle erst die Folge der Politischen Beistandsverpflichtungcn der süns Locarnomächte seien.
Die Aufgaben der Diplomatie
Die deutsche Regierung ist weiter der Auffassung, daß der Komplex der vorliegenden Probleme zur leichteren Lösung nach den Gesichtspunkten der beabsichtigten Ziele zweckmäßig gegliedert werden müßte. Sie muß dann aber folgende grundsätzliche Fragen stellen:
welches soll das Ziel der Bemühungen der europäischen Diplomatie sein?
Soll dieses Ziel sein, die sich als sür jede dauernde Friedenssicherung als ungeeignet er- wiesene Zweiteilung der europäischen Völker in mehr oder weniger berechtigte, in ehren- oder unehrenhafte, in freie oder unfreie unter irgendwelchen neuen Formen oder Modifizierungen beizubehalten, oder fortzuführen? Soll es weiter die Absicht der europäischen diplomatischen Bestrebungen sein, aus einem solchen Willen heraus auf dem Wege einfacher majo- risierender Beschlüsse Feststellungen über Vergangenes zu treffen, Urteile aufzurichteu, um damit die scheinbar juristisch noch fehlenden Begründungen für die Fortführung dieses früheren Zustandes zu finden? Oder soll
L) Das Bemühen der europäischen Negierungen, darauf hingerichtet sein, unter allen Umständen zu einer wirklich konstruktiven Ordnung des Verhältnisses der europäischen Nationen untereinander und damit zu einer dauerhaften Friedensgestaltung und -siche- rung zu kommen? Die deutsche Negierung ist es ihrem Volke schuldig, hier eindeutig zu erklären, daß sie nur an diesem zweiten, m ihren Augen allein aufbauenden Versuch teilnehmen wird, und dies dann allerdings aus tiefinnerster Ueberzeugung und mit dem vollen Gewicht des aufrichtigen und sehnsüchtigen Willens der hinter ihr stehenden Nation.
Die deuWen Friedens- vorßchlöge
Die deutsche Regierung glaubt, daß dann die vor den europäischen Staatsmännern liegende Gesamtausgabe in drei Abschnitt« gegliedert werden müßte:
a) in die Zeit einer allmählich sich beruhigenden Atmosphäre zur Klärung der Prozedur für die einzuleitenden Verhandlungen;
b) in den Abschnitt der eigentlichen Verhandlungen zur Sicherstellung des europäischen Friedens;
e) in eine spätere Periode der Behandlung jener wünschenswerten Ergänzungen des europäischen Friedenswerkes, die weder im Inhalt noch im Umfang von vornherein genau festgelegt oder begrenzt werden können oder sollten. (Abrüstungsund Wirtschaftsfragen usw.)
Zu diesem Zwecke schlägt die deutsche Ne- gierung nun folgenden Friedensplan vor:
1. Um den kommenden Abmachungen für die Sicherung des europäischen Friedens de« Charakter heiliger Verträge zu verleihen, nehmen an ihnen die in Frage kommenden Nationen nur als vollkommen gleichberechtigte und gleichgeachtete Länder teil. Der einzige Zwang für die Unterzeichnung dieser Verträge kann nur in der sichtbaren von allen erkannten Zweckmäßigkeit dieser Abmachungen für den europäischen Micoen uno oamft zur oa« soziale Glück und das wirtschaftliche Wohlergehen der Völker liegen.
2. Um die Zeit der Unsicherheit im Interesse des wirtschaftlichen Lebens der europäischen Völker möglichst abzukürzen, schlägt die deutsche Regierung vor, den ersten Abschnitt bis zur Unterzeichnung der Nichtangriffspakte und damit der garantierten europäischen Friedenssicherung auf vier Monate zu begrenzen.
3. Die deutsche Negierung versichert unter der Voraussetzung eines sinngemäßen gleichen Verhaltens der belgischen und französisch e n N e g i e r u n g für diesen Zeitraum keinerlei Verstärkung der im Rheinland befindlichen Trup- Pen vorzunehmen.
4. Die deutsche Negierung versichert, daß sie die im Rheinland befindlichen Truppen während dieses Zeitraumes nicht näher an die belgische und französische Grenze heranführen wird.
5. Die deutsche Rcaieruna tchläat nir