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parteiamtliche nationalsoz. "Tageszeitung
Nr. «7
Wildbader NS-Preffe Birkenfeldev, Calrnbacher und Herrenalber Tagblatt
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Dlmtsblatt sür clas Oberamt Fleuenbürg
Freitag den 20. Mürz 1S3S
94. Jahrgang
v. Mbentrop vor demVölterbun-Srat
Die Schuld Frankreichs am Zusammenbruch -er LorarnosWemS
cz. L 0 Nd 0 N, 19. März.
In der Hauptstadt des britischen Weltreiches tagt seit fast einer Woche der Rat des Völkerbundes, um seine Meinung über die durch den deutschen Schritt vom 7. März geschaffene internationale Lage zu sagen. Frankreich und Belgien haben beantragt, das Deutsche Reich als Brecher des Locarno-Vertrages zu erklären, ohne zunächst die Vorschläge des Führers und Reichskanzlers zu beachten. Die sachlich-nüchterne Beurteilung der Lage durch die Briten hat schließlich zu einer Einladung des Rates an die Reichsregierung gesührt, an diesen Verhandlungen teilzunchmen. Das Deutsche Reich hat damit erneut einen Beweis dafür geliefert, daß es innerhalb des de? Welt aus den Führerreden genau bekannten Rahmens jede Gelegenheit zur Entspannung und friedlichen Regelung ausgreift. Donnerstag vormittag hat nun Botschafter Joachim v. Ribben- trop im Aufträge des Führers noch einmal den deutschen Standpunkt klargelegt. Keine noch so spitzfindige Juristerei kann die Tatsache aus der Welt schassen, daß Frankreich durch den Abschluß des Sowjetpaktes, der seit Mittwoch endgültig in Kraft getreten ist, den Locarno-Vertrag zerstört hat. Tic Wiederbesetzung des Rheinlandes durch — übrigens in wirklich nur symbolischer Stärke anftrctcnde — deutsche Truppen, d. h. die Wiederherstellung der deutschen Hoheit sür deutsches Gebiet war nur die natürliche Folgeerscheinung eines Bündnisabschlusses, der die beiden stärksten Militärmächte der Welt ausschließlich gegen das Deutsche Reich zusammengesührt hat. Gleichzeitig aber hat Adolf Hitler der Welt Friedensvorschläge gemacht, wie sie in diesem Ausmaße bisher noch kein Staatsmann Europas machen konnte. Diese Friedensvorschläge, die auf der Grundlage des gleichen Rechtes aller Staaten beruhen, können bei der Beurteilung des deutschen Schrittes nicht außer acht gelassen werden.
Joachim von Ribbenlrop
Ter Führer der deutschen Abordnung, der außerordentliche Botschafter Joachim von Nibbentrop, ist in London kein Unbekannter mehr. Vor fast einem Jahr schloß er dort das deutsch-britische Flottenabkommen ab. Schon früher war er mehrmals mit britischen Staatsmännern und Politikern zusammengekommen. (Im übrigen erinnert man hier auch daran, daß Botschafter von Nibbentrop es war, der die berühmte Zusammenkunft zwischen Adolf Hitler und von Papen im Januar 1933 vermittelte!) Da von Nibbentrop auch in anderen europäischen Hauptstädten kein Unbekannter ist, wär es natürlich, daß man im Völkerbnndsrat seinen Ausführungen mit größtem Interesse rntgegensah.
Die Ratssitzung
Tie Sitzung des Rates wurde Donners- tagvWnittag mit einer nichtöffentlichen Beratung eingeleitet, in der dem Wunsche von Nibbentrops, den anderen Abordnungen Zeit zum Durchdenken seiner Erklärungen zu geben, entsprochen wurde. Als die öffentliche Sikuna um 10.30 Uhr englischer Zeit eröff- net wurde, nahm Botschafter von Nibben- M am rechten Ende des hufeisenförmigen -risches Platz. RatSpräsidcnt Bruce (Australien) erteilte sofort.de« deutschen Vertreter das Wort; die eingehenden Darlegungen von Nibbentrops - machten sichtlichen Eindruck auf die einzelnen. Abordnungen. L i t- Winow und der dänische Außenminister Muncb machten sich laufend Notizen. Als Botschafter von Nibbentrop, der deutsch gesprochen hatte, und die Ucbersetzer ms Englische und Französische fertig waren, wurde die Sitzung bis um 15 Uhr unter- nnterbrochen. In den Wandelgängen er- örterte man aber lebhaft die deutschen Er- klärungen und ihre Tragweite.
Die Rede des Botschafters von Ribbenkrop
Einleitend stellte der dentllbe N,'rire:.-r.
der sich an 'bei, Präsidenten' des Völker^ bundsrates wandte, fest, daß das Deutsche Reich der Einladung gefolgt ist, um auch seinerseits einen Beitrag zu leisten zur Klärung der bestehenden politischen Lage. Die deutsche grundsätzliche Einstellung zu dem Problem Locarno ist der Weltöffentlichkeit durch die Rede des deutschen Reichskanzlers vom 7. März eingehend vor Augen gesührt worden. Botschafter von Nibbentrop umriß in kurzen Zügen die Bestimmungen des Lo- carno-Vertrages und betonte, daß der von der nationalsozialistischen Neichsregierung übernommene Vertrag das Reich mit einer unendlich schweren Verpflichtung durch die Beibehaltung der Entmilitarisierung des Nheinlandes einseitig belastet hat. Wenn das deutsche Volk trotzdem diese fast unerträgliche Zumutung so viele Jahre hindurch ertrug. so tat es dies in der Erwartung, daß dann aber auch die anderen Partner von Locarno ihre wesentlich leichteren Verpflichtungen mindestens ebenso getreulich enthalten würden wie das Deutsche Reich.
Die Gefahren des franz. - sowjekrussischen Militärbündnisses
Botschafter von Nibbentrop erinnerte dann daran, daß im Laufe des vergangenen Jahres die Meldungen über ein französisch-sowjetrussisches Militärbündnis und ein solches zwischen Sowjetrußland und der Tschecho-
London, 19. Marz.
Der Völkerbundsrat hat Donnerstagnachmittag den französisch-belgischen Entschlie- ßungsentwurf über die angebliche Verletzung des Vertrages von Locarno gegen die Stimme des deutschen Vertreters, bei Stimmenthaltung Chi, l e s und in Abwesenheit Ecuadors angenommen. Chile übte Stimmenthaltung, weil in der Entschließung eine enge Verbindung zwischen dem Vertrag von Versail- les, dessenVerletzungChile anerkennt, und dem Locarno-Vertrag, dessen Verletzung bestritten ist, besteht. Der Ratspräsident verkündete, daß die Entschließung einstimmig mit einer Stimmenthaltung und einem nicht zählenden Rein — die Stimmen der Garanten und Garantierten von Locarno zählten nicht — angenommen wurde.
Botschafter von Nibbentrop gab sofort nach der Feststellung des Abstimmungsergebnisses folgende Erklärung ab: „Die deutsche Regierung lehnt die soeben beschlossene Entschließung aus tiesinnerster Ueberzeugung ab und mutz hiergegen in aller Form Verwahrung einlege n. Nicht Deutschland hat den Lo- carno-VertragzumE r l ö s ch e n gebracht, sondern Frankreich durch den Abschluß des französisch-sowjetrussischen Militärbündnisses. Der deutsche Schritt vom 7. März — die Wiederherstellung der vollen Souveränität in seinem eigenen Gebiet, dieses primitivste Recht eines Volkes zur Verteidigung seiner Grenzen — war ausschließlich die Konsequenz dieser französischen Handlungsweise. Ich habe heute vormittag eingehend eine umfassende Darstellung des deutschen Rechts- und politischen Standpunktes gegeben und ich denke, daß, wenn die Herren Natsmitglieder mehr Zeit gehabt hätten, diese Darstellung zu würdigen, sie zweifellos zu einer anderen Entschließung gekommen wären. Die deutsche Neichs- rcgierung und mit ihr das gesamte deutsche Volk haben die heilige Ueberzeugung, daß die soeben angenommene Natsent- schließungvordemUrteilderGe- schickte nicht bc >teken wir d."
slowaket bald dementiert, bann zugegeven und wieder dementiert wurden, bis eines Tages zur Ueberraschung der bis dahin zu- mindest offiziell in Unkenntnis gehaltenen anderen Mächte das neue französisch-sowjetrussische Militärbündnis veröffentlicht wurde. Die beängstigende Bedeutung und damit Auswirkung dieses Bündnisses für Deutschland aber ergibt sich aus folgenden schwerwiegenden Feststellungen:
1. Dieses Bündnis bedeutet die Zusam- mensügung zweier Staaten, die, eingerechnet der sür militärische Hilfeleistung in Frage kommenden kolonialen Gebiete, etwa 278 Millionen Menschen umfassen. 2. Die beiden vertragschließenden Parteien gelten jede für sich zur Zeit als die stärk- stenMilitärmächteder Welt. 3. Dieses Bündnis richtet sich ausschließlich gegen Deutschland. 4. Sowjetrußland, das an sich durch weite Räume von Deutschland getrennt, von diesem gar nicht angreifbar wäre, hat sich durch einen analogen militärischen Bündnisvertrag mit der Tschechoslowakei indirekt an die deutsche Grenze vorgeschoben. 5. Frankreich und Sowjetrußland erheben sich nach diesem Bündnis zum Richter in eigener Sache, indem sie gegebenenfalls Luch ohne einen Beschluß oder eine Empfehlung des Völkerbundes selbständig den Angreifer bestimmen und somit gegen Deutschland nach
Nach einer kurzen Erklärung des franzö- fischen Außenministers Flandin, daß das Recht nicht einseitig bestimmt werden könne, wurde die Sitzung geschlossen. Flan» bin ist noch am Nachmittag nach Paris zurückgeslogen.
Der französisch-belgische Entschließungsentwurf hat folgenden Wortlaut: „Aus Grund des am 8. März erfolgten Ersuchens Belgiens und Frankreichs befindet der Völ- kerbundsrat, daß die deutsche Negierung einen Bruch des Art. 43 des Versailler Vertrages begeht, indem sie am 7. März 1936 veranlaßte, daß militärische Streitkräfte in die demilitarisierte Zone einmarschierten und sich dort festsetzten, eine Maßnahme, aus die sich der Art. 42 und die nachfolgenden Artikel des Versailler Vertrages und des Vertrages von Locarno beziehen. Der Völ- kcrbundsrat beauftragt den Generalsekretär, unter Bezugnahme aus Art. 4 Abs. 2 des Locarno-Bertrages, über diesen Befund des Völkerbundsrates ohne Verzögerung die Signatarmächte dieses Vertrages zu verständigen."
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Juristischer Formelkram hat über Vernunft und Gerechtigkeit einen Erfolg erzielt, Dabei ein durchaus nicht einwandfreier Formelkram — den» der Völkerbundsrat hat sich mit der Frage, ob das französisch-sowjctrussische Militärbündnis den Locarno-Vertrag verletzt hat. überhaupt nicht beschäftigt. Das deutsche Volk wird so wenig wie seine Negierung diesen Spruch des Völker- bndsrates jemals anerkennen. Die Londoner Entscheidung ist ein Rückfall in die Sphäre des Hasses, die wirklich zu zerreißen sich bisher nur Adolf Hitler bemüht hat. Das deutsche Volk wird den Ratsdiplomaten am 29. März die richtige Antwort geben: Es wird ein leidenschaftliches Bekenntnis zur deutschen Ehre, Freiheit und Gleichberechtigung ablege n, indem jeder Volksgenosse ohne Ausnahme seine Stimme dem Führer gibt. Denn die Stimme eines 67 - Millionen»Volkes gilt mehr als die Stimme von zehn Diplomaten!
WM
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Latsciisil,'» Zoariiim vor» kidb>»le>>p »eriritk veukekiallkl l» I.auli»u. (Sclle-Eyslcr, K.)
iyremetgenenEr messen zum Krieg« schreiten können.
Ein belangloser französischer Einwand
Diese strikte Verpflichtung der beiden Staaten ergibt sich klar und eindeutig aus Ziffer 1 des Zeichnungsprotokolls zu dem Bündnisvertrag. Das heißt also: Frankreich kann in einem angezogenen Fall aus eigenem Ermessen entscheiden, ob Deutschland oder Sowjetrußland der Angreifer ist. Es macht dabei lediglich den Vorbehalt, daß eS sich durch sein militärisches Vorgehen gemäß einer solchen eigenen Entscheidung nicht Sanktionsmaßnahmen seitens der Garantiemächte des Rheinpaktes, Großbritannien und Italien, aussetze. Dieser Einwand ist rech t- lichund realpolitisch belanglos. Eingehend setzte nun Botschafter von Ribben- trop sich mit der rechtlichen und realpoli- tischen Ünhaltbarkeit der französischen Einwände auseinander und hob hervor, daß Sanktionen gegen eine so gigantische, vonOstasien bis zum Kanal reichende Koalition praktisch undurchführbar seien, also einen schlechten Trost für das Deutsche Reich darstellt.
Falsche Auslegung des Ahelnpakkes
Er stellte weiter die Frage, ob die Ansicht vertretbar ist. daß die den Locarno-Vertrag unterzeichnende deutsche Regierung etwa jemals die Verpflichtung des Paktes über- nommen hätte, wenn sich in ihm so einseitig belastende Momente gefunden hätten, wie sie sich nun nachträglich ergeben. Hen Rheinpakt aber nun nachträglich so auszulegen, daß er einer Partei die Mög- lichkeit offen läßt, über die bei Abschluß bereits bestehenden Verpflichtungen hinaus in beliebigem Maße neue Beistandsverpflichtungen militärischer Art gegen die andere Partei einzugehen, ist nach der festen Ueberzeugung und Rechtsauffassung der deutschen Neichsregierung genau so wie nach ihren Politischen Pflichten gegenüber verdeutschen Nation ein Ding der Un- Möglichkeit. Denn diese liefen am Ende darauf hinaus, daß Frankreich in jedem beliebigen Konflikt Deutschlands mit dritten Staaten berechtigt wäre, nach freiem Ermessen einzugreifen. Damit aber würde Deutschland, das selbst keinerlei militärische Bündnisverträge mit anderen Staaten hat, ein so ungleiches Bertragsverhältnis zn- gemutet, wie es vernünftigerweise von keinem Staat eingegangen werden kann. Aus alle Fälle aber muß die deutsche Negierung, und sie ist hierfür allein zuständig, sür sich erklären, daß unter diesen Voraussetzungen einst der Nh ein Pakt nie abgeschlossen worden wäre.
Die verweigerte Abrüstung
Das französisch-sowjetrussische Bündnis aber bedeutet darüber hinaus noch nach der geschichtlichen Auffassung der deutschen Negierung eine völlige Beseitigung des bisherigen europäischen Gleichewichts und damit der fundamentalen politischen und rechtlichen Voraussetzungen, unter denen der Locarnopakt damals abgeschlossen wurde. Die Behauptung der französischen Negierung aber, daß dieser neue Pakt notwendig gewe- sen sei, um der deutschen Ausrüstung ein Gegengewicht zu bieten, beruht ersichtlich auf einem Irrtum, denn der Locarnopakt setzte die Wiederherstellung der Gleichberechtigung
Das Urteil der Unvernunft
Scharfe deutsche Berwahrvng gegen die Annahme des französisch-belgischen
Entschlietznngsentwnrfes