f,e treffenden Kostenanteil aus und zwar un« mittelbar an den Bauhandwerker, der ihr entsprechende Rechnung zu stellen hat.

Der Fremdenverkehr hat einen erfreulichen Aufschwung genommen. Die Gemeinde und zie Einwohner müssen harmonisch Zusammen­arbeiten, damit die Aufgaben gelöst werden, tue nötig sind, um Enzklösterle immer mehr als Kurort auszubauen. Sauberkeit des Orts­bildes und Reinlichkeit der Wohnungen ist Grundbedingung. Auch irr baupolizeilicher Hinsicht sind die Vorschriften einzuhalten. Die Holzindustrie hat ebenfalls einen erfreu­lichen Aufschwung zu verzeichnen und ist zu wünschen, daß dieser Industriezweig noch mehr Einwohnern Arbeit und Brot gibt. Die Postverbiudungen wurden im letzten Jahr bedeutend verbessert. Dies ist notwendig, da­mit die Gemeinde dem Verkehr erschlossen bleibt und die ansässige Industrie rechtzeitig in den Besitz ihrer Briefpost kommt. Im Allgemeinen kann gesagt werden, daß die Ge­meinde im letzten Jahr ein gutes Stück vor­wärts gekommen ist.

Bei Punkt 2 der Tagesordnung wurde die Ernennung der Mitglieder des Nachlaßge­richtes und der örtlichen Jnventurbehörde vorgenommen. Nachlaßrichter sind: Bürger­meister Schmid, Gemcindcrat Gengenbach und Wogwart Guldc. Stellvertreter sind: Beige­ordneter Erhard, Kirchengemeinderat Johann Gg. Braun und Gcmeindepfleger a. D. Girr- bach. Mitglieder der örtlichen Jnventur­behörde sind: Bürgermeister Schmid und Ge­meinderat Gengenbach. Stellvertreter: Bei­geordneter Erhard und Gemeindcpfleger a.D. Girrbach- Anschließend wurden noch einige Gesuche wegen Stenernachlatz behandelt.

Enzklösterle, 22. Febr. Auf Wunsch der politischen Leitung hielt am Donnerstag abend im Schulhaus Pg. Medizinalrat Dr. Lang-Calw einen Vortrag überErb­gesundheit in rassischer und rechtlicher Bezieh­ung". Nach einleitenden Begrüßungsworten Lurch Stützpunktleiter Pg. L i n k, welcher der zahlreich erschienenen Zuhörerschaft in kurzen überzeugenden Worten die auf diesem Gebiet liegenden Aufgaben vor Augen führte, ergriff der Redner das Wort zu längeren Ausfüh­rungen. Ausgehend von der Erb- und Ehe- gesetzgebung der deutschen Reichsregiernng, kam er auf den starken Geburtenrückgang der vergangenen Fahre zu sprechen, welcher sich für die Zukunft Deutschlands gefährlich aus­wirken kann, und von der Regierung dem­entsprechende Anordnungen getroffen werden, um eine Steigerung der Geburten gesunder Familien herbeizuführen. An Hand von Illu­strationen und zahlenmäßigen Belegen gab der Redner den Anteil der Geburten ent­fallend, ans Erbtüchtige und Untüchtige be­kannt. Sodann kam er auf das Wesen des Erbgesundheitsverfahrens, das nur den Zweck hat, das deutsche Volk von erbkranken Kei­men zu befreien. Die Beschlüsse des Gesnnd- heitsgerichtes werden erst nach sorgfältigster Prüfung gefaßt und kann der Betroffene das dafür notwendige Rechtsmittel, die Be­schwerde, innerhalb von 14 Tagen einlegen, um ein nochmaliges Neberprüfen der Sachlage zu veranlassen. Nachdem der Redner noch eine Uebersicht über die Art der Sterilisation ge­geben hatte, folgte noch die Auslegung über Kastration, welche in der Hauptsache Anwen­dung Lei gewohnheitsmäßigen Sittlichkeits- Verbrechern findet. Die Zuhörer lauschten ge­spannt den verständlichen Ausführungen des geschätzten Redners und großer Beifall be­lohnte diesen überaus lehrreichen Vortrag. Wir gehen mit unserem Stützpunktleiter Pg. Link einig, der die Hoffnung aussprach, den geschätzten Redner baldigst wieder in unserer Mitte begrüßen zu dürfen. Das Horst Wessel- Lied beschloß diesen für uns so aufschluß­reichen Abend.

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Karneval in derSonne". Das war am

Sanist-ag abend noch eine Neberraschung, als in dem in allen Stilarten der Welt ausge­schmückten HotelSonne" bekannt wurde, daß Seine Tollität Prinz Karneval vom Schwarz­waldsender Sommerberg aus anfragen ließ, ob in Herrenalb Lzw. in derSonne" auch etwas los fei. Ein Fragen und Raten, lu­stige, fröhliche Gesichter, schöne Masken, alles friedlich versammelt, um vergnügt einen Maskenball zu verbringen, um einmal den Alltag in die tiefste Verbannung zu schicken. Dem Veranstalter des Abends muß man cs neidlos anerkennen, daß er seine Kunst be­herrscht. Da gab es unter anderem eine Olhm- Wa-Terrasse nach dem Vorbild von Garmisch. Wer sich in einem Schwarzwälder Blockhaus neben reizenden Wasserfällen Wohl fühlen wollte, dem war Gelegenheit geboten. Noch viele sonstige Attraktionen waren bereit ge­halten, um die Närrinnen und Narren im- mer wieder zu überraschen. Zu all diesem Schonen gehörte noch eine schmissige Tanz­kapelle. Die war da und spielte unermüdlich zum Tanze auf. So perlte durch die Prunk-

. ösrSonne" bis hinüber zur Bar und Bierstube eine echt karnevalistische Stim- wnng, die auch den verkleistertsten Bieder-

aufgetaut hätte. Alles in allem: die

üaünachtsveranstaltung warsonnig" schön.

abend wird hier die Fasnet aus- - ^ wird nochmal lustig zugehen

woch " kommt der graue Afchermitt-

WS5 mW üer vetrlebMrer vom Melkblich mUen?

Vom Arbeitsamt wird mitgeteilt:

Um eine zweckmäßige Verteilung der Ar­beitskräfte sicherzustellen, hat die Reichsregie­rung im Februar v. Js. das Gesetz über die Einführung eines Arbeitsbuches (Reichsge­setzblatt I S. 311) erlassen. Die Arbeitsbücher werden ausschließlich von den Arbeitsämtern ausgestellt. In dem Gesetz und den hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen sind eine Reihe von Bestimmungen niedergelegt, deren Verletzung unter Strafe gestellt ist. Nachstehend sollen die wichtigsten, von jedem Betriebssichrer zu beachtenden Bestimmungen aufgeführt werden.

-V. Reihenfolge der Ausstellung der Bücher

Die Arbeitsbücher werden in drei Ab­schnitten, nach Betriebsgruppen getrennt, ausgestellt. Für Len ersten Abschnitt sind am 18. Mai 1935 folgende Betriebsgruppen aus­gerufen worden:

1. Industrie der Steine und Erden,

2. Eisen- und Stahlgewinnung,

3. Metallhütten- und Metalchalbzsugwerke,

4. Herstellung von Eisen-, Stahl- und Me- tallwarcn,

5. Maschinen-, Apparate- und Fahrzeugbau (auch mit Gießerei),

6. Elektrotechnische Industrie,

7. Optische und Feinmechanische Industrie,

8. Ehemische Industrie,

9. Papierindustrie,

10. Leder- und Linoleumindustrie,

11. Kautschuk- und Asbestindustrie,

12. Baugewerbe und Baunebengewerbc,

13. Großhandel,

14. Einzelhandel,

15. Verlagsgewerbe, Handelsvermittlungs­und sonstige Hilfsgewerbe des Handels,

16. Handels-, Bank-, Börsen- und Versiche­rungswesen.

Der zweite Abschnitt, der ebenfalls zur Aus­stellung der Arbeitsbücher aufgerufen ist, um­faßt folgende Betriebsgruppen:

1. Landwirtschaft, Gärtnerei, Tierzucht, Forstwirtschaft, Fischerei,

2. Bergbau, Salinenwesen, Torfgräberei,

3. Textilindustrie,

4. Vervielfältigungsgewerbe,

5. Musikinstrumenten- und Spielwaren­industrie,

6. Bekleidungsgewerbe,

7. Wasser-, Gas- u. Elektrizitätsgewinnung und -Versorgung,

8. Reinigungsgewerbe,

9. Gaststättenwesen,

10. Häusliche Dienste.

Der dritte Abschnitt ist noch nicht aufge­rufen.

Nach einem vom Herrn Reichsarbeitsmini- ster , zu bestimmenden ' Zeitpunkt dürfen in Zukunft nur noch solche Arbeitskräfte beschäf­tigt werden, die im Besitze eines Arbeitsbuches sind. Für die im ersten Abschnitt aufgerufe­nen Betriebsgruppen steht dieser Zeitpunkt unmittelbar bevor. Die Betriebe, selbstver­ständlich auch Handwerksbetriebe, die zum ersten Abschnitt zählen, haben alsbald nachzu- prüsen, wer von den von ihnen beschäftigten Arbeitskräften noch nicht im Besitze eines Arbeitsbuches ist. Der Antrag auf Ausstel­lung eines Arbeitsbuches für die im ersten Abschnitt aufgcrufenen Betriebsgruppen ist gegebenenfalls unverzüglich zu stellen. An­tragsvordrucke können beim Arbeitsamt an- gefordcrt werden. Arbeitskräfte, die nach dem bekanntgegebenen Zeitpunkt noch nicht im Besitz eines Arbeitsbuches sind, müssen ent­lassen werden.

8. Wer erhält ein Arbeitsbuch?

Das Arbeitsbuch erhalten Arbeiter und Angestellte einschließlich Lehrlinge und Volon­täre. Dies gilt auch für in Betrieben des Handwerks beschäftigte Arbeiter, Gesellen und Lehrlinge. Das vom Arbeitsamt auszustel­lende Arbeitsbuch wird durch die früher von den Bürgermeisterämtern ausgestellten Ar­beitsbücher nicht ersetzt. Arbeitsbücher wer­den u. a. nicht ausgestellt für Personen, die ein Entgelt von mehr als 1000 RM. im Monat fest erhalten, sowie für Heimarbeiter, für die nach tz 8 des Gesetzes über die Heim­arbeit Entgeltbelege zu führen sind.

L. Pflichten des Bctriebsfnhrers

Mit Beginn der Beschäftigung hat der Betriebssichrer von dem Arbeiter oder An­gestellten das Arbeitsbuch einzuziehen. Wäh­rend der Dauer der Beschäftigung ist das Arbeitsbuch vom Betriebssichrer sorgfältig anfzubewahren. Bei Beendigung der Beschäf­tigung hat der Betriebssichrer das Arbeits­buch, in dem die vorgeschriebenen Eintra­gungen vorgenommen sein müssen, dem Ar­beiter oder Angestellte!: zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Betriebs­führer an dem Arbeitsbuch nicht zu. Als Be­endigung der Beschäftigung gilt der Zeitpunkt der tatsächlichen Aufgabe der Arbeit.

Der Betriebsführer ist im einzelnen zu folgenden Eintragungen in das Arbeitsbuch verpflichtet:

1. Tag des Beginns und genaue Art der Beschäftigung des Arbeitsbuchinhabers (Seite 6 bis 29 des Arbeitsbuches).

2. Jede AendcrUng in der Art der Beschäf­tigung ist vom Betriebsführer in das Arbeitsbuch ejnzutragen.

3. Aenderungen des Wohnortes oder der Wohnung des Arbeitsbuchinhabers find

auf Seite 2 unter Ziffer 5 einzutrageu. Die alte Wohnungsangwbe ist zu strei­chen und darunter die Angabe des neuen Ortes oder der Straße durch Beifügung der Unterschrift des Betriebsführers ode r seines Bsvollinächtigten zu bescheinigen.

4. Tag der Beendigung der Beschäftigung (Seite 6 bis 29 des Arbeitsbuches in Spalte 5).

Die Eintragungen müssen leicht lesbar und mit Tinte vorgenommen werden. Für jede Eintragung ist eine neue Zeile zu ver­wenden.

Andere als die aufgeführten Eintragungen darf der Betriebsführer in das Arbeitsbuch nicht machen.

Alle Eintragungen in das Arbeitsbuch müssen dem Arbeitsamt unter Verwendung besonderer Vordrucke, die beim Arbeitsamt erhältlich sind, mitgeteilt werden. Eine An­zeige an das Arbeitsamt über den Beginn und die Art der Beschäftigung ist dann nicht notwendig, wenn der neu eingestellte Arbeiter oder Angestellte vom Arbeitsamt zugswiesen worden ist und der Betriebsführer dem Ar­beitsamt die Einstellung mitgeteilt hat. Un­abhängig hiervon bleibt aber die Eintra­gungspflicht über Beginn und Art der Be­schäftigung in das Arbeitsbuch bestehen.

O. Pflichten des Arbeitsbuchinhabers

Bei Aufnahme einer Beschäftigung hat der Arbeiter oder Angestellte fein Arbeitsbuch ohne Verzug dem Betriebssichrer zu über­geben.

Ist ein Arbeitsbuch vollständig ansgefüllt oder unbrauchbar geworden, so muß es an das Arbeitsamt zum Umtausch zurückgegeben werden. Der Verlust des Arbeitsbuches ist dem Arbeitsamt unverzüglich anzuzeigen. Wohnungsänderungen sind dem Betriebs­sichrer im Falle der Arbeitslosigkeit dem Arbeitsamt sofort mitzuteilen.

Scheidet ein Arbeitsbuchinhaber aus dem Kreise der arbeitsbuchpflichtigen Personen aus (z. B. durch Uebernahme einer reinen Provisionstätigkeit usw.), so ist das Arbeits­buch dem Arbeitsamt Lur Eintragung eines amtlichen Schließungsvermerks vorzulegen. Bei Wiederaufnahme einer arbeitsbuchpflich­tigen Beschäftigung muß das Arbeitsbuch vom Arbeitsamt durch einen besonderen Eintrag zunächst wieder eröffnet werden. Das Ar­beitsbuch ist dem Arbeitsamt bei Eintritt der Arbeitslosigkeit und darüber hinaus jeweils bei Unterstützungsempfang sowie auf Ver­langen vorzulegen. Arbeitsbuchinhaber haben aus eigenem Interesse darauf zu achten, daß die von dem Betriebsführer vorzunehmenden Eintragungen laufend und vollständig erfol­gen. Ein Fortgang in der Berufsausbildung, z. B. durch Besuch einer Fachschule oder dergl., ebenso Aenderungen des Personen­standes, z. B. durch Verheiratung, sind vom Arbeitsbuchinhaber unmittelbar dem Arbeits­amt mitzuteilen, das hierauf eine entspre­chende Ergänzung des Arbeitsbuches vorneh­men wird.

Weitere Auskunft wird vom Arbeitsamt Pforzheim und dessen Nebenstellen in Mühl­acker, Neuenbürg und Wildbad erteilt.

Sondmiige

zur Leipziger ZrWahrsmejje 1936

Zum Besuch der Leipziger Früh- jahrsmesse verkehren auf Bestellung des Meßamts in Leipzig folgende Sonder- schnell züge mit v-Zugwagen 2. und 3. Klasse: a) am Fr e i t a g, 2 8. F e b r u a r,- und Samstag, 29. Februar, je Stutt­gart Hbf. ab 22.08, Ludwigsburg ab 22.27, Bietigheim (Württ.) ab 22.38, Heilbronn Hbf. ab 23.03 Uhr weiter über Würzburg, Erfurt, Leipzig Hbf. an 6.52 Uhr am 29. Februar und 1. März. Verabreichung von Speisen und Getränken im Zug; b) am Samstag, 2 9. Februar, Stuttgart Hbf. ab 7.15, Stuttgart-Bad Cannstatt ab 7.21, Waiblin­gen ab 7.33, Schorndorf ab 7.50, Gmünd (Schwäbisch) Hbf. ab 8.11, Aalen ab 8.43, Crailsheim ab 9.20 Uhr, weiter über Nürn­berg, Hof, Leipzig Hbf. an 16.46 Uhr; mit Speisewagen StuttgartLeipzig. Fahrpreis- Ermäßigung bis 50 Prozent der Schnellzng- fahrpreise. Ferner laufen an den Tagen des hauptsächlichsten Messeverkehrs in den Nacht­schnellzügen v 13 Zürich Stuttgart (ab 21.15 Uhr) Berlin und v 14 Berlin Stuttgart (an 7.85 Uhr) Zürich durchlau­fende Wagen 2. und 3. Klasse ZürichStutt­gart-Leipzig und umgekehrt. Ankunft in Leipzig 6.08 Uhr, Abfahrt dort 21.55 Uhr. Damit eine dem Bedürfnis entsprechende Zahl Sitzplätze bereitgehalten werden kann, wird den Messereisenden in ihrem eigensten Interesse empfohlen, ihre Fahrkarten nach Leipzig möglichst frühzeitig zu lösen. Weitere Auskunft erteilen die Fahrkarten-Ansgaben und die Reisebüros.

Der Führer und Reichskanzler hat sich bereit erklärt, die Ehrenpatenschaft über die am 10. Ja­nuar 1936 als neuntes lebendes Kind geborene zweite Tochter der Eheleute Karl Kolbus in Schlierbach, OA. Göppingen, zu übernehmen. Zugleich hat der Führer seine herzlichsten Glück- wünsche mit einem bedeutenden Geldgeschenk über­mitteln lassen.

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Die letzte Sammlung des Winter­hilfswerkes 1935/36 naht, sie muß und wird ein großer Schlag werden. Dafür stehen die Sammler des 1. März, die Deutsche Arbeits­front, gut. Die SA. und SS. hat gesam? melt, Handwerker und Beamte haben die roten Sammelbüchsen geschüttelt, HI. und BdM., NSKOV. und wieder SA. und SS. und der NS.-Studentenbund, alle sind mit Feuereifer ans Werk gegangen und haben große Erfolge geholt.

Nun treten die Männer aus der vorder? sten Linie der großen Gemeinschaft aller Schaffenden an zum letzten Gang. Eie wer­den alles aufbieten, aus daß es heiße: Ende sehr gut, alles gut! Die Braven werden auch keine Enttäuschung erfahren, denn das deutsche Volk hat des Führers Willen in sich ausgenommen. Jeder, der Arbeit hat und Brot, will Helsen, weil er Arbeit bat, weil ihm sein deutsches Herz und Gewissen so be­fiehlt.Wir kennen die Not wir Helsen mit!" heißt die Parole.

Und dann: die Narzissen, die am Sonn­tag jeder Deutsche mit Stolz trägt, sind so schön, daß man sich drum reißen wird, wie um das Edelweiß und um das lustige N e i- terleinl

Pforzheim, 24. Februar. (Jagd hinter einem Sträfling.) Große Aufregung gab es am Samstaguachmittag in der Oststadt. Ein Strafgefangener des Bezirks­gefängnisses unternahm einen Fluchtver­such. Er war erst tags zuvor wegen Nückfall- diebstahls auf 3 Monate eingesvonnen worden. Da wirkte der Anblick der Freiheit doppelt ver­führerisch auf ihn ein, als er mit drei anderen Gefangenen zusammen einen Kohlenwagen vom Gefängnishof auf die Straße schieben mußte. In schnellen Sprüngen machte er sich davon. Hinter ihm her war ein Mitgefangener und der Wärter. Verdutzt blickten die Fuß­gänger auf die wilde Jagd. Beim Meßplatz gelang es, den Flüchtling einzuholen. Sein Mitgefangener, der ihm am dichtesten auf den Fersen war, packte ihn mit einemzünftigen" Polizeigriff. Gleich darnach war auch der Auf­seher zur Stelle. Gut bewacht wurde der Aus­reißer zurückgebracht.

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Herausgegeben vom Reichswetterdienst, Ausgabeort Stuttgart

Unter dem Einfluß des über den britischen Inseln liegenden, allmählich sich aufsüllenden Tiefdruckgebiets werden kühlere Luftmassen herangeführt. Ties bedingt zunächst noch etwas unbeständigen Witterungscharakter. Doch wird es später zu einer vorübergehen­den Beruhigung der Atmosphäre kommen, wobei die Temperaturen allgemein etwas tiefer liegen als in den letzten Tagen.

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voraussichtliche Witterung: Unbeständiger, tterungscharakter, dabei aber» besonder? ter, vielfach aufheiternd, nur noch vey«, ielte Riederschlage, in höheren Lagen zum l als Schnee, Temperaturen tagsüber lnt «meinen meist üb«« null Grad, leicht«