f,e treffenden Kostenanteil aus und zwar un« mittelbar an den Bauhandwerker, der ihr entsprechende Rechnung zu stellen hat.
Der Fremdenverkehr hat einen erfreulichen Aufschwung genommen. Die Gemeinde und zie Einwohner müssen harmonisch Zusammenarbeiten, damit die Aufgaben gelöst werden, tue nötig sind, um Enzklösterle immer mehr als Kurort auszubauen. Sauberkeit des Ortsbildes und Reinlichkeit der Wohnungen ist Grundbedingung. Auch irr baupolizeilicher Hinsicht sind die Vorschriften einzuhalten. — Die Holzindustrie hat ebenfalls einen erfreulichen Aufschwung zu verzeichnen und ist zu wünschen, daß dieser Industriezweig noch mehr Einwohnern Arbeit und Brot gibt. — Die Postverbiudungen wurden im letzten Jahr bedeutend verbessert. Dies ist notwendig, damit die Gemeinde dem Verkehr erschlossen bleibt und die ansässige Industrie rechtzeitig in den Besitz ihrer Briefpost kommt. — Im Allgemeinen kann gesagt werden, daß die Gemeinde im letzten Jahr ein gutes Stück vorwärts gekommen ist.
Bei Punkt 2 der Tagesordnung wurde die Ernennung der Mitglieder des Nachlaßgerichtes und der örtlichen Jnventurbehörde vorgenommen. Nachlaßrichter sind: Bürgermeister Schmid, Gemcindcrat Gengenbach und Wogwart Guldc. Stellvertreter sind: Beigeordneter Erhard, Kirchengemeinderat Johann Gg. Braun und Gcmeindepfleger a. D. Girr- bach. — Mitglieder der örtlichen Jnventurbehörde sind: Bürgermeister Schmid und Gemeinderat Gengenbach. Stellvertreter: Beigeordneter Erhard und Gemeindcpfleger a.D. Girrbach- — Anschließend wurden noch einige Gesuche wegen Stenernachlatz behandelt.
Enzklösterle, 22. Febr. Auf Wunsch der politischen Leitung hielt am Donnerstag abend im Schulhaus Pg. Medizinalrat Dr. Lang-Calw einen Vortrag über „Erbgesundheit in rassischer und rechtlicher Beziehung". Nach einleitenden Begrüßungsworten Lurch Stützpunktleiter Pg. L i n k, welcher der zahlreich erschienenen Zuhörerschaft in kurzen überzeugenden Worten die auf diesem Gebiet liegenden Aufgaben vor Augen führte, ergriff der Redner das Wort zu längeren Ausführungen. Ausgehend von der Erb- und Ehe- gesetzgebung der deutschen Reichsregiernng, kam er auf den starken Geburtenrückgang der vergangenen Fahre zu sprechen, welcher sich für die Zukunft Deutschlands gefährlich auswirken kann, und von der Regierung dementsprechende Anordnungen getroffen werden, um eine Steigerung der Geburten gesunder Familien herbeizuführen. An Hand von Illustrationen und zahlenmäßigen Belegen gab der Redner den Anteil der Geburten entfallend, ans Erbtüchtige und Untüchtige bekannt. Sodann kam er auf das Wesen des Erbgesundheitsverfahrens, das nur den Zweck hat, das deutsche Volk von erbkranken Keimen zu befreien. Die Beschlüsse des Gesnnd- heitsgerichtes werden erst nach sorgfältigster Prüfung gefaßt und kann der Betroffene das dafür notwendige Rechtsmittel, die Beschwerde, innerhalb von 14 Tagen einlegen, um ein nochmaliges Neberprüfen der Sachlage zu veranlassen. Nachdem der Redner noch eine Uebersicht über die Art der Sterilisation gegeben hatte, folgte noch die Auslegung über Kastration, welche in der Hauptsache Anwendung Lei gewohnheitsmäßigen Sittlichkeits- Verbrechern findet. Die Zuhörer lauschten gespannt den verständlichen Ausführungen des geschätzten Redners und großer Beifall belohnte diesen überaus lehrreichen Vortrag. Wir gehen mit unserem Stützpunktleiter Pg. Link einig, der die Hoffnung aussprach, den geschätzten Redner baldigst wieder in unserer Mitte begrüßen zu dürfen. Das Horst Wessel- Lied beschloß diesen für uns so aufschlußreichen Abend.
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Karneval in der „Sonne". Das war am
Sanist-ag abend noch eine Neberraschung, als in dem in allen Stilarten der Welt ausgeschmückten Hotel „Sonne" bekannt wurde, daß Seine Tollität Prinz Karneval vom Schwarzwaldsender Sommerberg aus anfragen ließ, ob in Herrenalb Lzw. in der „Sonne" auch etwas los fei. Ein Fragen und Raten, lustige, fröhliche Gesichter, schöne Masken, alles friedlich versammelt, um vergnügt einen Maskenball zu verbringen, um einmal den Alltag in die tiefste Verbannung zu schicken. Dem Veranstalter des Abends muß man cs neidlos anerkennen, daß er seine Kunst beherrscht. Da gab es unter anderem eine Olhm- Wa-Terrasse nach dem Vorbild von Garmisch. Wer sich in einem Schwarzwälder Blockhaus neben reizenden Wasserfällen Wohl fühlen wollte, dem war Gelegenheit geboten. Noch viele sonstige Attraktionen waren bereit gehalten, um die Närrinnen und Narren im- mer wieder zu überraschen. Zu all diesem Schonen gehörte noch eine schmissige Tanzkapelle. Die war da und spielte unermüdlich zum Tanze auf. So perlte durch die Prunk-
. ösr „Sonne" bis hinüber zur Bar und Bierstube eine echt karnevalistische Stim- wnng, die auch den verkleistertsten Bieder-
aufgetaut hätte. Alles in allem: die
üaünachtsveranstaltung war „sonnig" schön.
abend wird hier die Fasnet aus- - ^ wird nochmal lustig zugehen
woch " kommt der graue Afchermitt-
WS5 mW üer vetrlebMrer vom Melkblich mUen?
Vom Arbeitsamt wird mitgeteilt:
Um eine zweckmäßige Verteilung der Arbeitskräfte sicherzustellen, hat die Reichsregierung im Februar v. Js. das Gesetz über die Einführung eines Arbeitsbuches (Reichsgesetzblatt I S. 311) erlassen. Die Arbeitsbücher werden ausschließlich von den Arbeitsämtern ausgestellt. In dem Gesetz und den hierzu ergangenen Ausführungsbestimmungen sind eine Reihe von Bestimmungen niedergelegt, deren Verletzung unter Strafe gestellt ist. Nachstehend sollen die wichtigsten, von jedem Betriebssichrer zu beachtenden Bestimmungen aufgeführt werden.
-V. Reihenfolge der Ausstellung der Bücher
Die Arbeitsbücher werden in drei Abschnitten, nach Betriebsgruppen getrennt, ausgestellt. Für Len ersten Abschnitt sind am 18. Mai 1935 folgende Betriebsgruppen ausgerufen worden:
1. Industrie der Steine und Erden,
2. Eisen- und Stahlgewinnung,
3. Metallhütten- und Metalchalbzsugwerke,
4. Herstellung von Eisen-, Stahl- und Me- tallwarcn,
5. Maschinen-, Apparate- und Fahrzeugbau (auch mit Gießerei),
6. Elektrotechnische Industrie,
7. Optische und Feinmechanische Industrie,
8. Ehemische Industrie,
9. Papierindustrie,
10. Leder- und Linoleumindustrie,
11. Kautschuk- und Asbestindustrie,
12. Baugewerbe und Baunebengewerbc,
13. Großhandel,
14. Einzelhandel,
15. Verlagsgewerbe, Handelsvermittlungsund sonstige Hilfsgewerbe des Handels,
16. Handels-, Bank-, Börsen- und Versicherungswesen.
Der zweite Abschnitt, der ebenfalls zur Ausstellung der Arbeitsbücher aufgerufen ist, umfaßt folgende Betriebsgruppen:
1. Landwirtschaft, Gärtnerei, Tierzucht, Forstwirtschaft, Fischerei,
2. Bergbau, Salinenwesen, Torfgräberei,
3. Textilindustrie,
4. Vervielfältigungsgewerbe,
5. Musikinstrumenten- und Spielwarenindustrie,
6. Bekleidungsgewerbe,
7. Wasser-, Gas- u. Elektrizitätsgewinnung und -Versorgung,
8. Reinigungsgewerbe,
9. Gaststättenwesen,
10. Häusliche Dienste.
Der dritte Abschnitt ist noch nicht aufgerufen.
Nach einem vom Herrn Reichsarbeitsmini- ster , zu bestimmenden ' Zeitpunkt dürfen in Zukunft nur noch solche Arbeitskräfte beschäftigt werden, die im Besitze eines Arbeitsbuches sind. Für die im ersten Abschnitt aufgerufenen Betriebsgruppen steht dieser Zeitpunkt unmittelbar bevor. Die Betriebe, selbstverständlich auch Handwerksbetriebe, die zum ersten Abschnitt zählen, haben alsbald nachzu- prüsen, wer von den von ihnen beschäftigten Arbeitskräften noch nicht im Besitze eines Arbeitsbuches ist. Der Antrag auf Ausstellung eines Arbeitsbuches für die im ersten Abschnitt aufgcrufenen Betriebsgruppen ist gegebenenfalls unverzüglich zu stellen. Antragsvordrucke können beim Arbeitsamt an- gefordcrt werden. Arbeitskräfte, die nach dem bekanntgegebenen Zeitpunkt noch nicht im Besitz eines Arbeitsbuches sind, müssen entlassen werden.
8. Wer erhält ein Arbeitsbuch?
Das Arbeitsbuch erhalten Arbeiter und Angestellte einschließlich Lehrlinge und Volontäre. Dies gilt auch für in Betrieben des Handwerks beschäftigte Arbeiter, Gesellen und Lehrlinge. Das vom Arbeitsamt auszustellende Arbeitsbuch wird durch die früher von den Bürgermeisterämtern ausgestellten Arbeitsbücher nicht ersetzt. Arbeitsbücher werden u. a. nicht ausgestellt für Personen, die ein Entgelt von mehr als 1000— RM. im Monat fest erhalten, sowie für Heimarbeiter, für die nach tz 8 des Gesetzes über die Heimarbeit Entgeltbelege zu führen sind.
L. Pflichten des Bctriebsfnhrers
Mit Beginn der Beschäftigung hat der Betriebssichrer von dem Arbeiter oder Angestellten das Arbeitsbuch einzuziehen. Während der Dauer der Beschäftigung ist das Arbeitsbuch vom Betriebssichrer sorgfältig anfzubewahren. Bei Beendigung der Beschäftigung hat der Betriebssichrer das Arbeitsbuch, in dem die vorgeschriebenen Eintragungen vorgenommen sein müssen, dem Arbeiter oder Angestellte!: zurückzugeben. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Betriebsführer an dem Arbeitsbuch nicht zu. Als Beendigung der Beschäftigung gilt der Zeitpunkt der tatsächlichen Aufgabe der Arbeit.
Der Betriebsführer ist im einzelnen zu folgenden Eintragungen in das Arbeitsbuch verpflichtet:
1. Tag des Beginns und genaue Art der Beschäftigung des Arbeitsbuchinhabers (Seite 6 bis 29 des Arbeitsbuches).
2. Jede AendcrUng in der Art der Beschäftigung ist vom Betriebsführer in das Arbeitsbuch ejnzutragen.
3. Aenderungen des Wohnortes oder der Wohnung des Arbeitsbuchinhabers find
auf Seite 2 unter Ziffer 5 einzutrageu. Die alte Wohnungsangwbe ist zu streichen und darunter die Angabe des neuen Ortes oder der Straße durch Beifügung der Unterschrift des Betriebsführers ode r seines Bsvollinächtigten zu bescheinigen.
4. Tag der Beendigung der Beschäftigung (Seite 6 bis 29 des Arbeitsbuches in Spalte 5).
Die Eintragungen müssen leicht lesbar und mit Tinte vorgenommen werden. Für jede Eintragung ist eine neue Zeile zu verwenden.
Andere als die aufgeführten Eintragungen darf der Betriebsführer in das Arbeitsbuch nicht machen.
Alle Eintragungen in das Arbeitsbuch müssen dem Arbeitsamt unter Verwendung besonderer Vordrucke, die beim Arbeitsamt erhältlich sind, mitgeteilt werden. Eine Anzeige an das Arbeitsamt über den Beginn und die Art der Beschäftigung ist dann nicht notwendig, wenn der neu eingestellte Arbeiter oder Angestellte vom Arbeitsamt zugswiesen worden ist und der Betriebsführer dem Arbeitsamt die Einstellung mitgeteilt hat. Unabhängig hiervon bleibt aber die Eintragungspflicht über Beginn und Art der Beschäftigung in das Arbeitsbuch bestehen.
O. Pflichten des Arbeitsbuchinhabers
Bei Aufnahme einer Beschäftigung hat der Arbeiter oder Angestellte fein Arbeitsbuch ohne Verzug dem Betriebssichrer zu übergeben.
Ist ein Arbeitsbuch vollständig ansgefüllt oder unbrauchbar geworden, so muß es an das Arbeitsamt zum Umtausch zurückgegeben werden. Der Verlust des Arbeitsbuches ist dem Arbeitsamt unverzüglich anzuzeigen. Wohnungsänderungen sind dem Betriebssichrer — im Falle der Arbeitslosigkeit dem Arbeitsamt — sofort mitzuteilen.
Scheidet ein Arbeitsbuchinhaber aus dem Kreise der arbeitsbuchpflichtigen Personen aus (z. B. durch Uebernahme einer reinen Provisionstätigkeit usw.), so ist das Arbeitsbuch dem Arbeitsamt Lur Eintragung eines amtlichen Schließungsvermerks vorzulegen. Bei Wiederaufnahme einer arbeitsbuchpflichtigen Beschäftigung muß das Arbeitsbuch vom Arbeitsamt durch einen besonderen Eintrag zunächst wieder eröffnet werden. Das Arbeitsbuch ist dem Arbeitsamt bei Eintritt der Arbeitslosigkeit und darüber hinaus jeweils bei Unterstützungsempfang sowie auf Verlangen vorzulegen. Arbeitsbuchinhaber haben aus eigenem Interesse darauf zu achten, daß die von dem Betriebsführer vorzunehmenden Eintragungen laufend und vollständig erfolgen. Ein Fortgang in der Berufsausbildung, z. B. durch Besuch einer Fachschule oder dergl., ebenso Aenderungen des Personenstandes, z. B. durch Verheiratung, sind vom Arbeitsbuchinhaber unmittelbar dem Arbeitsamt mitzuteilen, das hierauf eine entsprechende Ergänzung des Arbeitsbuches vornehmen wird.
Weitere Auskunft wird vom Arbeitsamt Pforzheim und dessen Nebenstellen in Mühlacker, Neuenbürg und Wildbad erteilt.
Sondmiige
zur Leipziger ZrWahrsmejje 1936
Zum Besuch der Leipziger Früh- jahrsmesse verkehren auf Bestellung des Meßamts in Leipzig folgende Sonder- schnell züge mit v-Zugwagen 2. und 3. Klasse: a) am Fr e i t a g, 2 8. F e b r u a r,- und Samstag, 29. Februar, je Stuttgart Hbf. ab 22.08, Ludwigsburg ab 22.27, Bietigheim (Württ.) ab 22.38, Heilbronn Hbf. ab 23.03 Uhr weiter über Würzburg, Erfurt, Leipzig Hbf. an 6.52 Uhr am 29. Februar und 1. März. Verabreichung von Speisen und Getränken im Zug; b) am Samstag, 2 9. Februar, Stuttgart Hbf. ab 7.15, Stuttgart-Bad Cannstatt ab 7.21, Waiblingen ab 7.33, Schorndorf ab 7.50, Gmünd (Schwäbisch) Hbf. ab 8.11, Aalen ab 8.43, Crailsheim ab 9.20 Uhr, weiter über Nürnberg, Hof, Leipzig Hbf. an 16.46 Uhr; mit Speisewagen Stuttgart—Leipzig. Fahrpreis- Ermäßigung bis 50 Prozent der Schnellzng- fahrpreise. Ferner laufen an den Tagen des hauptsächlichsten Messeverkehrs in den Nachtschnellzügen v 13 Zürich — Stuttgart (ab 21.15 Uhr) — Berlin und v 14 Berlin — Stuttgart (an 7.85 Uhr) — Zürich durchlaufende Wagen 2. und 3. Klasse Zürich—Stuttgart-Leipzig und umgekehrt. Ankunft in Leipzig 6.08 Uhr, Abfahrt dort 21.55 Uhr. Damit eine dem Bedürfnis entsprechende Zahl Sitzplätze bereitgehalten werden kann, wird den Messereisenden in ihrem eigensten Interesse empfohlen, ihre Fahrkarten nach Leipzig möglichst frühzeitig zu lösen. Weitere Auskunft erteilen die Fahrkarten-Ansgaben und die Reisebüros.
Der Führer und Reichskanzler hat sich bereit erklärt, die Ehrenpatenschaft über die am 10. Januar 1936 als neuntes lebendes Kind geborene zweite Tochter der Eheleute Karl Kolbus in Schlierbach, OA. Göppingen, zu übernehmen. Zugleich hat der Führer seine herzlichsten Glück- wünsche mit einem bedeutenden Geldgeschenk übermitteln lassen.
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Die letzte Sammlung des Winterhilfswerkes 1935/36 naht, sie muß und wird ein großer Schlag werden. Dafür stehen die Sammler des 1. März, die Deutsche Arbeitsfront, gut. Die SA. und SS. hat gesam? melt, Handwerker und Beamte haben die roten Sammelbüchsen geschüttelt, HI. und BdM., NSKOV. und wieder SA. und SS. und der NS.-Studentenbund —, alle sind mit Feuereifer ans Werk gegangen und haben große Erfolge geholt.
Nun treten die Männer aus der vorder? sten Linie der großen Gemeinschaft aller Schaffenden an zum letzten Gang. Eie werden alles aufbieten, aus daß es heiße: Ende sehr gut, alles gut! Die Braven werden auch keine Enttäuschung erfahren, denn das deutsche Volk hat des Führers Willen in sich ausgenommen. Jeder, der Arbeit hat und Brot, will Helsen, weil er Arbeit bat, weil ihm sein deutsches Herz und Gewissen so befiehlt. „Wir kennen die Not — wir Helsen mit!" heißt die Parole.
Und dann: die Narzissen, die am Sonntag jeder Deutsche mit Stolz trägt, sind so schön, daß man sich drum reißen wird, wie um das Edelweiß und um das lustige N e i- terleinl
Pforzheim, 24. Februar. (Jagd hinter einem Sträfling.) Große Aufregung gab es am Samstaguachmittag in der Oststadt. Ein Strafgefangener des Bezirksgefängnisses unternahm einen Fluchtversuch. Er war erst tags zuvor wegen Nückfall- diebstahls auf 3 Monate eingesvonnen worden. Da wirkte der Anblick der Freiheit doppelt verführerisch auf ihn ein, als er mit drei anderen Gefangenen zusammen einen Kohlenwagen vom Gefängnishof auf die Straße schieben mußte. In schnellen Sprüngen machte er sich davon. Hinter ihm her war ein Mitgefangener und der Wärter. Verdutzt blickten die Fußgänger auf die wilde Jagd. Beim Meßplatz gelang es, den Flüchtling einzuholen. Sein Mitgefangener, der ihm am dichtesten auf den Fersen war, packte ihn mit einem „zünftigen" Polizeigriff. Gleich darnach war auch der Aufseher zur Stelle. Gut bewacht wurde der Ausreißer zurückgebracht.
Ulte
Herausgegeben vom Reichswetterdienst, Ausgabeort Stuttgart
Unter dem Einfluß des über den britischen Inseln liegenden, allmählich sich aufsüllenden Tiefdruckgebiets werden kühlere Luftmassen herangeführt. Ties bedingt zunächst noch etwas unbeständigen Witterungscharakter. Doch wird es später zu einer vorübergehenden Beruhigung der Atmosphäre kommen, wobei die Temperaturen allgemein etwas tiefer liegen als in den letzten Tagen.
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voraussichtliche Witterung: Unbeständiger, tterungscharakter, dabei aber» besonder? ter, vielfach aufheiternd, nur noch vey«, ielte Riederschlage, in höheren Lagen zum l als Schnee, Temperaturen tagsüber lnt «meinen meist üb«« null Grad, leicht«