Aus dem Heimatgebiet
Voraussichtliche Witterung: Süddeutschland kommt allmählich wieder in den Bereich westlichen Hochdrucks. Für Donnerstag und Freitag ist deshalb zeitweilig aufheiterndcs, aber nicht beständiges und immer noch ziemlich kühles Wetter zu erwarten.
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In dem Gebiet de Landesbauernschaft Württemberg sind die Erzeuger bei der Lieferung von Fabrikkartoffeln zur Verarbeitung in landwirtjchaftlichen Brennereien, die inner- halb des Gebiets der Lanöesbauernschaft Württemberg liegen, berechtigt, die Anlieferung unter Zugrundelegung eines Zentnerpreises von mindestens 1.40 RM. frei Verladestelle oder Verladestation de^ Erzeugers vorzu nehmen.
Die Käufer solcher Fabrikkartofieln sind berechtigt, die Fabrikkartoffeln für die Verwertung in landwirtschaftlichen Brennereien, die innerhalb des Gebiets der Landesbauernschaft Württemberg liegen, auf der gleichen Berechnungsgrundlage zu handeln.
Dresem Erzeuger-Mindestpreis von 1.40 RM. je Zentner Fabrikkartoffeln ist ein Stärkegehalt von 15 Prozent zugrunde gelegt. Bei einem höheren oder niedrigeren Stärkegehalt als 15 Prozent ist der Zentnerpreis dem Stärkewert anzupafsen.
Von der vorstehenden Berechtigung kann mit sofortiger Wirkung Gebrauch gemacht werden.
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Die Herstellung von Haustrunk darf nur in !ber Zeit von Beginn der Traubenlese bis zum Bl. Dezember eines Jahres erfolgen. Da in dem früheren Weingesetz eine zeitliche Beschränkung der Herstellung von Haustrunk nicht vorgeschrieben war, ist diese Bestimmung besonders zu beachten. Derjenige, der Wein, Most oder Maische gewerbsmäßig in Verkehrbringt, muß der zuständigen Behörde die Herstellung von Haustrunk unter Angabe der herzustellenden Menge und der zur Verarbeitung bestimmten Stoffe anzeigen. Es dürfen nur Trauben, Maische, Traubenmoste oder frische Weintrester verwendet werden. Verboten ist die Verwendung von Hef'erückständen, Hefewein oder getrockneten Weinbeeren. Auch die Verwendung sog. Trockenhefen ist bei der Haustrunkherstellung Verbote», da die Vor- schriften des tz 4 des Weingesetzes entsprechende Unwenduna finden.
Die Zuckerung von Haustrunk ist weder räumlich noch zeitlich begrenzt, da tz 3 des Weingesetzes, der die Weinverbesserung regelt, auf die Haustrunkherstellung keine Anwendung sl-.det. Der Zusatz von Obstmaische und aus Obst bereiteten Getränken ist erlaubt. Gebunde oder Flaschenstapel, die Haustrunk enthalten und in Räumen lagern, in denen auch Wein zum Zwecke des Verkaufs lagert, müssen mit einer deutlichen Juhaltsbezeichnuug au einer in die Augen fallenden Stelle versehen sein.
Haustrunk darf nur im eigenen Haushalt des Herstellers verwendet oder an im Betrieb beschäftigte Personen zum eigenen Verbrauch und ohne Entgelt abgegeben werden, lieber die Buchführungspflicht enthält tz 19 des Weingesetzes keine besonderen Vorschriften, doch ist nach einer Reichsgerichtsentscheidung für Haustrunk eine Buchführungspflicht im Sinne des H 19 WG. vorgeschrieben.
h Förster Schleppe hatte Montag abend das Glück, im Waldteil Maienberg einen außerordentlich starken Hirsch (Zehnender) zur Strecke zu bringen. Weidmanns Heil!
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Dobel, 15. Okt. Einen sehr guten Besuch hatte die NS.-F rauen schuft am Werbeabend des vergangenen Freitags. Unsere Ortsleiterin Frau Huzele sprach nach einleitenden Begrüßungsworten über Volkskultur und Aufgabe der deutschen Frau. Darnach hielt die Kreisfrauenschaftsleiterin Frau Treutle, Wildbad, einen ausführlichen Vortrag über die großen Ausgaben der NS.- Frauenschaft im nationalsozialistischen Staat, die das Leben zu einem klaren Charakter gestalten müsse. Die Frau müsse das große Ich streichen, davor aber Du Volk setzen. Heute noch behaupten viele, die Frau gehöre nicht in die Politik. In diesem Sinne habe die RS.- Frauenschaft mit Politik nichts zu tun, sondern sie müsse mithelsen ,das deutsche Vaterland wieder aufzubauen. Denn es sage ein Wort: „Es mögen Männer Welten bauen, es steht und fällt ein Volk mit seinen Frauen." Um die Frauen, die jetzt noch auf der Seite stehen, müsse also geworben werden. Dem Nationalsozialismus obliege besonders die Erziehung der jungen Mädchen für ihren Beruf als Frau und Mutter. Mit dem Deutschland- und Horst-Wessel-Lied und einem Siegheil auf den Führer wurde der Abend beschlossen.
der Verbraucherschaft vereinigt sind, Um gemeinsame Aufbanarbeit zu leisten. Neben diesem Reichsausschuß für Holzwirtschaft ist zur Erfassung gewisser Sonderausgaben der Forstwirtschaft ein Reichsausschuß für Forstwirtschaft gebildet, der die Stelle des früheren Forstwirtschaftsrats einnimmt.
In seiner großen Programmrede vom 11. und 12. 7. 1934 hat Reichsforstmetster Hermann Göring der Forstwirtschaft folgende Ziele gesteckt: Die landeskulturelle Aufgabe der Forstwirtschaft mit dem Zwecke der Erhaltung, Hege und Pflege des Waldes im Interesse der Hochwasserverhütung, der klimatischen Einwirkungen des Waldes muß Zusammengehen mit der sozialen Aufgabe der Waldwirtschaft zur Schaffung von Arbeit und Auskommen für deutsche Volksgenossen. Daran schließt sich die nationalwirtschaftliche Aufgabe der Waldwirtschaft, die Deckung des Bedarfs an Holz sicher zu stellen und die stetige Verbesserung und Steigerung des Holzertrags aus dem heimischen Wald herbeizuführen. Das dritte Reich legt Len allergrößten Wert darauf, die Liebe zum Wald und zur Naturver- bundenheit im deutschen Volke zu beleben und gleichzeitig die Pflege und Verbesserung der Ertragsfähigkit unserer Wälder in nationalwirtschaftkicher Beziehung anzubahnen.
An Stelle unseres im Dienste der Bewegung abwesenden Kreisjägermeisters Forstmeister Böpple-Herrenalb erstatetet in dankenswerter Weise Forstmeister Pfeil- sticker-Langenbrann den Bericht über das „Reichsjagdgesetz". Es stelle in vieler Beziehung etwas bahnbrechend Neues dar, in dem die Pflicht des rechten Jägers das Wild nicht nur zu jagen, sondern auch zu hegen und zu Pflegen aufgestellt wird, damit ein artenreicher, kräftiger und gesunder Wildstand entstehe und erhalten bleibe. Für die Jagdausübung sind die Grundsätze der deutschen Weidgerechtigkeit zu beachten, und hat der Reichsjägermeister Hermann Göring darüber zu Wachen, daß niemand die Büchse führt, der nicht wert ist, Sachwalter anvertrauten Volksguts zu sein.
In dem dritten Bericht über die Betriebs- gestaltung im kommenden Winter schilderte Forstmeister Haug unter dem Leitgedanken: „Denken und Arbeiten rm Wald im Dienste des Führers und des deutschen Volks", wie es in unserem Gebiet darauf ankommt, alle Kräfte einzusetzcn, um den Holzvorrat in seinem Bestand zu verbessern, und jede Ar- Leitsmöglichkeit im Walde auszunützen. Jeder Forstbetrieb hat zu jeder Zeit bestimmte Aufgaben zu erfüllen, die sich ständig ändern. Deshalb sei es nötig, daß der Holzeinschlag und Holzabsatz in engster Beziehung zueinander stehen und die Wirtschaftsführcr von den Gest meinden in ihrem verantwortungsvollen Amt bestens unterstützt werden und beide Hand in Hand arbeiten. Sehr viel komme auch darauf an, daß die Durchforstung und Reinigung im Sinne der Holzvorratspflege geführt werden.
Als angemessener Preis sei anzusehen für Fi, Ta und gewöhnliche Fo 60 bis 75 Proz., Rotfo und Lä 75 bis 100 Proz. Nadelhol z- stangen: Gerüst- und Baustangen 1. bis 8. Klasse 80 Proz., 4. und 5 Kl. 85 Proz., Hopfenstangen 90 Proz., Kleinstangen 100 Proz., Ta bis 10 Proz. weniger. Papierholz 65 Proz. der Landesgrundprcise.
Als Maßnahmen der Arbeitsbeschaffung in unserem Bezirk kommen in Frage: Bau von Waldwegen als Notstandsarbeit, Schotterbeschaffung, Jnstandsetzen von Waldhütten, Bodenbearbeitung zur Unterstützung der natürlichen Verjüngung, Nutzung der Buchelmast, Zier- und Deckreisgewinnung, Ausführung von Trockenästungen, sowie Unterstützung der Holzabsatzwerbung durch Förderung des Holzbrandes (Zentralheizung auf Holzbrand eingerichtet), Holzstraßenbau und Bau von Holzhäusern.
In der anschließenden Aussprache wurden die Wirtschaftsprobleme des Bauernwaldes an praktischen Beispielen von Forstmeister Pfeil- sticker-Langenbrand und von Förster Gockeler- Bieselsberg besprochen.
Um ^6 Uhr wurde die Tagung mit einem dreifachen Siegheil auf den Führer geschlossen.
Die KreigsgeschäftSstelle des Amts für Bolkswohlfahrt befindet sich jetzt in Neuen» bürg, Turnstratze 37.
Hitler-Jugend, Unterbann 1 / 126 . Aus den
Standorten Neuenbürg, Birkenfeld und Höfen soll eine Spielschar zusammengestellt werden. Dieser Dienst ist ein zusätzlicher zum HJ.-Dienst und wird jeden Samstag von 8 bis 10 Uhr in Neuenbürg abgehalten. Jeder, der Lust dazu hat und glaubt auch Fähigkeiten zu besitzen, meldet sich sofort bei seinem Standortführer. Der erste Dienst wird am Sams» tag Len 20. Oktober im alten Schulhaus in Neuenbürg abgehalten.
Unterbannführer 1/136.
NS.-FrauenschaftNeuenbürg-Waldrennach. Donnerstag, 18. 10., 20.15 Uhr, Heimabend, wozu alle Neneintretenden herzlich eingeladen sind.
NS.-Frauenschaft Wildbad. Zum Besuch des Films „Die Tänzerin von Sanssouci" am Donnerstag abend 8 Uhr in der Turnhalle ist von der PO. Einladung an uns ergangen. Ich bitte um zahlreiche Beteiligung.
Unser Pflichtabend wird wegen unserer Bastelstunde auf Mittwoch, 24. Oktober, der» legt. NS.-Fr.-Leiterin.
OG. Obernhausen-Gräfenhausen. Heute abend Punkt ll9 Uhr findet im Saale des Schulhauses eine öffentliche Versammlung statt. Redner Pg. Pfarrer Schäffer-Höfen. Thema: Kirchenfragen. Für die Partei und deren Gliederungen ist Erscheinen unbedingte Pflicht. Der OG.-Leiter.
Am Sonntag starb in Sigmaringe r den Folgen eines Sturzes vom Fahrrad der B.'- wärter Georg Blender im 38. Lebensjahr.
An einem Neubau in Ravensburg ereignete sich ein ungewöhnlicher Unfall. Ein dort beschäftigter Arbeiter riß mit einem Pickel den Boden auf, wobei der Pickel an einem Stein ab- prallie und dem Arbeiter durch den linken Fuß drang.
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Fleischbeschauer und Schutzmann Musch von Not, OA. Leutkirch, entdeckte bei einem erlegten Dachs Trichinen in starkem Ausmaße.
In Allmendingen, OA. Ehingen, erschoß sich der Vorstand der Bahnstation. Der Grund zu der Tat ist unbekannt.
getötet
l ^" -ald, 16. Oktober. Ein fol- gen'ch.o. ..r iiiijatl ereignete sich am Montag nachmittag an der Schwarzwaldbahnstrecke zwischen Hornberg und Riede rwas- s e r. Ueber dem unteren Portal des HiPPes- bach-Tunnels waren drei Arbeiter mit Ausfüllungsarbeiten an einem Stollen beschäftigt. Plötzlich lösten sich, wohl als Folge der starken Negenfälle, am Berghang Geröll und Fclsmafsen los und stürzten herab.
Während ein Arbeiter noch rechtzeitig zur Seite springen konnte, wurde der 38jährige Arbeiter Johann Neck aus Kirnbach, den ein großes Felsstück am Kopf traf, sofort getötet.
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Rechtzeitig verhütetes Unglück
Buchau a. F., 16. Okt. Der Autounternehmer Haid führte am Sonntag mit seinem Omnibus eine Fahrt durch. Unweit von Braunenweiler nahm einer der Mitfahrenden während der Fahrt plötzlich Brandgeruch wahr. Haid, der den Wagen selbst fuhr, erkannte die Gefahr und forderte die Mitfahrenden in aller Ruhe auf, aus- zusteigen. Das Feuer griff rasch auf den ganzen Omnibus und auf den Benzintank über. Bald stand der ganzeWagen mit feiner neuen Karosserie in Hellen Flammen. so daß an eine Rettung gar nicht zu denken war und der Omnibus vollständig ausbrannte.
Forftwiktschaft im
Neuenbürg, 16. Oktober.
Am Sonntag, den 14. Oktober, fand in Neuenbürg in der „Eintracht" die diesjährige Versammlung der nichtstaatlichen Waldbesitzer aus dem Kreis Neuenbürg statt.
Da unser Gau- und Fachberater, Forstmeister Böpple- Herrenalb, durch eine Tagung in Ulm am Erscheinen verhindert war, begrüßte an seiner Statt Forstmeister Haug-Wildbad die zahlreich erschienenen Fach- und Volksgenossen aus der näheren und ferneren Umgebung und erstattete den ersten Bericht über den Neuaufbau der Forstwirtschaft.
Ausgehend von der Gesetzgebungsarbeit unserer Regierung wurden die wirtschaftspolitischen Richtlinien gezeigt, in deren Bahnen unser Schaffen im Alltag sich einzufügen hat. Die Hauptpunkte sind:
Das Gesetz gegen Waldverwüstung, das Gesetz über den Neuaufbau des Reichs, das Gesetz über den Ausbau des Reichsnährstandes, das Gesetz zur Uebrrleitung des Forst- «nd Jagdwesens auf das Reich, das Reichsjagdgesetz, das Reinhardt-Programm zum Kampf um die Beseitigung der Arbeitslosigkeit und schließlich die amtliche Stellungnahme L»r Rundholzpreisbildung vom 8. Okt. 1934.
Auf forstlichem Gebiete habe das Streben nach einem gerechten Waldpreis des Holzes und der sonstigen Walderzeugnisse dank der staatlichen Förderung des Absatzes, der er
Renkt des Volkes
folgreichen Werbetätigkeit der Arbeitsgemeinschaft Holz und dank der verständnisvollen Zusammenarbeit des gesamten Waldbssitzes einen guten Erfolg zu verzeichnen gehabt. Bemerkenswert ist, daß auch in diesem Sommer die Holzpreise annähernd fest geblieben sind. Wenn die Waldwirtschaft heute höhere Erlöse erzielt, so bestehe für den Waldbesitz auch die Pflicht, den Mehrerlös zum Wohle der Gesamtheit nutzbar zu machen durch vermehrte Arbeitsmöglichkeiten.
Ueber den Auf- und Ausbau unserer Forstwirtschaft hat Ministerialrat Pg. Parchmann wiederholt erklärt, daß es darauf ankommt, ohne Devisen den Rohstoffbedarf zu sichern und durch verstärkte Eigenerzeugung die Einfuhr von Holz abzudrosseln. Nach Parchmann kommt weder eine Plan- noch eine freie Wirtschaft für den Holzmarkt in Frage. Die Aufgabe des Staates besteht darin, ordnend einzugreifen, wenn Störungen der Wirtschaft entstehen. Die Privatinitiative darf nicht lahm gelegt werden.
Das in Arbeit stehende Reichsforstgesetz werde die Bewirtschaftung des Staats- und Gemeindewalds regeln und die Zusammenfassung des Privatwaldes im Reichsnährstand Hauptabteilung II vorsehen. Es wurde sodann noch ausgeführt, daß als Berater der Regierung in holzwirtschaftlichen Angelegenheiten ein Reichsausschutz für HolzwirtsHast eingerichtet wurde, in der die deutsche Forstwirtschaft als Erzeuger und all» Zweige
diesem schönen Gedanken wir- entsprochen, wenn alle Hausfrauen in -er Stadt und auf dem Land ihren Kaffee mit dem guten Kaffeezusatz bereiten.
Der Grundstoff von IMKIen krsnck, die ^-el-Zichorie, wird überwiegend von deutschen Dauern angebaut. Je mehr -ßZZKkLK krsnrk verwendet wird, desto mehr können unsere Dauern Cdel-Zichorie aus heimischer Zlur anbauen.
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