Sommerliche ooWelller

In der neuesten Nummer des Schwarzwald­vereinsDer Schwarzwald" bespricht Prof. Dr. R. Vogel-Stuttgart die Arten der Stech­mücken (Schnaken), deren Stiche empfindlichen Naturen den Sommeraufenthalt gründlich verleiden können. Er sagt u. a.:Mörike hat seinem Unmut über solche Quälgeister in dem GedichtWaldplage" in einzigartiger Weise kundgegeben. Man muß den Dichter bewundern, wie fein er auch hier die Natur- Vorgänge beobachtet, verstanden und darge­stellt hat." Gewiß wird es vielen Lesern an­genehm sein, dieses köstliche Naturbild wieder einmal im Wortlaut genießen zu dürfen. Hier ist es.

Waldplage

Von Eduard Mörike

Im Walde deucht mir alles miteinander schön und nichts Mißliebiges darin, so vielerlei er hegen mag, es krieche zwischen Gras u. Moos am Boden oder jage reißend durchs Gebüsch, es singe oder kreische von den Wipfeln hoch u. hacke mit dem Schnabel in der Fichte Stamm, daß lieblich es ertönet durch den ganzen Saal. Ja machte je sich etwas unbequem, verdrießt es nicht, zu suchen einen andern Sitz, der schöner bald, der allerschönste dich bedünkt. Ein einzig Uebel aber hat der Wald für mich, ein grausames und unausweichliches beinah. Sogleich beschreib ich dieses Scheusal, daß ihr's kennt:

Noch kennt ihr's kaum und merkt es nicht, bis unveriehns

die Hand euch und, noch schrecklicher, - die Wange schmerzt.

Geflügelt kommt es, säuselnd, fast nnhörbarlich; auf Füßen, zweimal dreien, ist es hoch gestellt (deswegen ich, in Venen es zu schmähen, auch den klassischen Leuarium mit Fug erwählt); und wie es anfliegt, augenblicklich lässet es Len langen Rüssel senkrecht in die zarte Haut. Erschrocken schlagt ihr schnell danach, jedoch umsonst,

denn graziöser Wendung schon entschwebet es. Und alsobald, entzündet von dem raschen Gift, schwillt euch die Hand zum ungestalten Kissen auf und juckt und spannt und brennet zum Ver­zweifeln euch

viel Stunden, ja zuweilen noch den dritten Tag.

So unter meiner Lieblingsfichte saß ich jüngst, zur Lehne, wie gedrechselt für den Rücken, steigt zwiestämmig, nach dem Boden, sie als Gabel ans

den Dichter lesend, den ich jahrelang vergaß: An Fanni singt er, Cidli und den Züricher See, die frühen Gräber und des Rheines goldnen Wein.

(O, sein Gestade, jenes Greuels auch ein größeres Geschlechte noch und schlimmres aus;

ich kenn es Wohl, doch höflicher dem Gaste war's.)

Nun aber hatte geigend schon ein kleiner Trupp mich ausgewittert, den geruhig Sikenden; mir um die Schläfe tanzet er in Lüsternheit. Ein Stich! der erste! er empört die Galle schon. Zerstreuten Sinnes immer schiel' ich übers Blatt.

Ein zweiter macht, ein dritter mich zum Rasenden.

Das holde Zwillings-Nymphenpaar des Fich­tenbaums

vernahm da Worte, die es nicht bei mir gesucht; zuletzt geboten sie mir flüstern Mäßigung, wo nicht, so sollt ich meiden ihren Ruhbezirk. Beschämt gehorcht' ich, sinnend still auf Grausamtat.

Ich hielt geöffnet auf der flachen Hand das Buch, das schwebende Geziefer, wie sich eines naht, mit raschem Klapp zu töten. Ha! Da kommt schon eins.

Du fliehst! o bleibe, eile nicht, Gedanken- freund !"

(Dem hohen Mond rief jener Dichter zn dies Wort.)

Patsch! Hab ich dich, Canaille, oder Hab ich nicht? Und hastig-denn schon hatte meine Mordbegier zum stillen Wahnsinn sich verirrt, zum klein­lichen

Begierig blättr' ich: ja,da liegst du plattgedrückt, bevor Lu stachst, nun aber stichst du nimmer­mehr,

du zierlich Langgebeintes. Jungfräuliches! Also, nicht achtend eines schönen Buchs Verderb, trieb ich erheitert lange noch die schnöde Jagd, unglücklich oft, doch öfter glücklichen Erfolgs.

So mag es kommen, daß ein künft'ger Leser Wohl

einmal in Klopstocks Oden, nicht ohn einiges Verwundern, auch etwelcher Schnacken sich erfreut.

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Unentgeltliche Arbeitsleistungen

Wenn sich ein Arbeitgeber entschlossen hat, einen Arbeitsuchenden auf seine Bitte hin un­entgeltlich zu beschäftigen, so scheint zunächst an dieser Tatsache nichts auszusetzen zu sein. Solange sich beide Parteien einig sind über die Lage, wird kaum eine Schwierigkeit auf­tauchen. Nur zu leicht ist es möglich, daß aber Zwistigkeiten zwischen den Parteien entstehen, und nun vertritt der Arbeitnehmer auf ein­mal den Standpunkt, er hätte eigentlich An­spruch auf Bezahlung und versucht sogar bei einer Entlastung aus der Arbeit eine Forde­rung auf Nachzahlung zu stellen.

Wichtig ist eine Entscheidung des Reichs­arbeitsgerichtes (Aktenzeichen 15/34) in dieser

Angelegenheit. Wenn ein Entgelt für die Ar­beit seitens des Arbeitnehmers gefordert wird, so muß das Dienstverhältnis als entgeltlich in einer Einigung durch Vertrag von vorn­herein festgelegt worden sein. Selbstverständ­lich kann man auch mündlich oder stillschwei­gend sich dahingehend geeinigt haben, ein Ent­gelt verlangen bzw. geben zu müssen. Aber wenn es zu einer Auseinandersetzung über diese Frage kommt, muß nachgewiesen werden können, was vereinbart worden ist.

Nach allgemeinen Regeln der Zivilprozeß­ordnung muß der Arbeitnehmer, wenn er be­hauptet, es sei ein entgeltliches Dienstverhält­nis stillschweigend ausgemacht worden. Len Nachweis dazu erbringen. Einen derartigen Beweis zu führen, wird in den meisten Fällen nicht leicht sein.

Bevor also der Arbeitnehmer einen Prozeß anstrengt, um zu seinem Recht zu kommen, ist die erste Voraussetzung, daß er sich über­legt, ob er auch einwandfrei den Beweis sei­ner Forderung erbringen kann.

Aus dem Versicherungswesen

Das Versicherungsvertragsgesetz bestimmt (Z 166), daß der Versicherungsnehmer voll­kornmen frei bestimmen kann, ob ein anderer als er selbst die Versicherungssumme beziehen soll. Er kann also jederzeit einen anderen als Bezugsberechtigten für seine Versicherungs­summe einsetzen. Die Versicherung selbst hat keinen Einspruch dagegen zu erheben.

Aber man muß sich darüber klar werden, daß das Recht des Versicherungsnehmers auf einem Vertrag zwischen ihm und der Versiche­rung ruht. Wenn also der Versicherungs­nehmer einen Dritten als Bezugsberechtigten

Berlin, 15. Aug. Aus Anlaß der Volks­abstimmung am 19. August 1934 veröffentlicht derVölk. Beobachter" einen Beitrag des Reichsverkehrsministers Freiherr von Eltz- Rübenach überNationalsozialistische Ver­kehrspolitik", dem wir Folgendes entnehmen:

Jahre hindurch hatten wir nach dem Krieg einen Kampf zwischen der Eisenbahn und Binnenschiffahrt, Jahre hindurch haben sich Männer der Wirtschaft und Professoren, Eisenbahnfachleute und Binnenschiffahrtsver­bände in Untersuchungen und Denkschriften darum gestritten, ob man die Flüste regulie­ren, neue Kanäle bauen solle, oder ob es nicht richtiger sei, die Binnenschiffahrt absterben zu lassen und den gesamten Verkehr auf die Schiene zu legen. Der Streit war noch in vollem Gange, da schob sich unbemerkt von den beiden Parteien das Auto als dritter Wettbewerber in die Reihe ein und bald er­gab sich, daß der Kraftwagen für die Eisen­bahn ja viel gefährlicher war, als es die Bin­nenschiffahrt, als es irgend ein Kanal jemals sein konnte. Aus dem Kampf zwischen Eisen­bahn und Binnenschiffahrt wurde nunmehr ein umso heftigerer Streit zwischen Eisenbahn und Kraftwagen und es drohte die Papierflut zur Lösung dieses Problems alle vernünftigen Gedanken hinwegzuspülen.

Heute sind die Erörterungen verstummt. Der Führer und Reichskanzler hat die Fragen in genialer Intuition entschieden. Eisenbahn und Binnenschiffahrt, Eisenbahn und Kraft- Wagen, das ist die Losung, welcher der natio-

bcstimmt, dann ändert er damit den Vertrag. Eine einseitige Veränderung eines Vertrages darf aber nicht vorgenommen werden, ohne daß der Vertragspartner davon in Kenntnis gesetzt wird. Bei solch einer Aenderung muß also dem Vertragspartner Gelegenheit ge­geben werden, sich davon in Kenntnis zu setzen.

Desacto kann die Versicherung einer der­artigen Vertragsänderung nichts entgegen­setzen; aber aus dieser Tatsache darf nicht der Schluß gezogen werden, daß man demnach auch ganz ohne Mitteilung über die Aende­rung in Bezug auf den Empfangsberechtigten den Vertrag einseitig ändern kann.

Wer bezieht die Feuerversicherung beim Hausverkauf?

Ein Haus, das gegen Feuer versichert ist, wird verkauft, und kurz nach dem Verkauf bricht ein Brand aus; die Feuerversicherung hat die Brandschadensumme zu bezahlen. Nun entsteht die recht komplizierte Frage: Wer hat das Recht auf diese Summe, der ehemalige oder jetzige Eigentümer des beschädigten Hauses?

Der 7. Zivilsenat des Reichsgerichts (Ak­tenzeichen 148/33) hat ein klares Urteil dar­über gefällt. Ist das Haus verkauft und dem neuen Eigentümer übergeben, aber vor dem Grundbuchamt noch nicht ausgelassen worden, so verliert der ehemalige Besitzer noch keines­wegs endgültig den Anspruch aus der Feuer­versicherung.

Den Anspruch auf Auszahlung der Ver­sicherungssumme an den ehemaligen Eigen­tümer hat dieser zum Beispiel dann, wenn der Kaufwert des Hauses noch nicht voll be­zahlt ist, oder auch dann, wenn er noch An­sprüche aus Hypotheken, die er auf dem Hause hat, Nachweisen kann.

Aus dem neuen Feuerbestattungsrecht

Am ersten Juni dieses Jahres ist das neue

Feuerbestattungsrecht in Kraft getreten. Ei­nige Richtlinien daraus seien im folgenden mitgeteilt:

In jeder Beziehung ist der Wille der Verstorbenen was die Bestattungsart an­geht an erster Stelle zu berücksichtigen. Wenn nun kein besonderer Wille, mündlich oder testamentarisch festgelegt, vorliegt, kön­nen die Angehörigen die Art der Bestattung von sich aus bestimmen.

Wer sind nun dieseAngehörigen"? An­gehörige sind: der Ehegatte, Verwandte, Ge­schwister und deren Kinder, auch der oder die Verlobte. Wenn man sich nicht einig werden kann über die Frage der Bestattungsart, so wird zunächst der Wille des Ehegatten ent­scheidend sein. Wenn nun Verwandte gleichen Grades sich nicht einigen können, zum Bei­spiel mehrere Kinder des Verstorbenen, dann hat die Polizeibehörde, bei der man die Ge­nehmigung zur Feuerbestattung beantragt hat und einholen muß, in diesem Falle die Entscheidung zu treffen. Das geschieht immer seitens der Polizeibehörde unter besonderer Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Falles.

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VonDr. P. Wölffel Achtung: Heiserkeit!

Heiserkeit ist immer ein Anzeichen dafür, daß im Kehlkopf oder in der Luftröhre irgend etwas nicht in Ordnung ist. Es kann sich dabei

nalsozialistischen Verkehrspolitik auf den Weg gegeben ist. Der Führer hat der Deutschen Reichsbahngesellschaft befohlen, selbst den Kraftwagen zu entwickeln und hat ihr, damit sie sich auch positiv in Len Dienst der Moto­risierung stellt, die Aufgabe gegeben, die Bah­nen für das Auto zu bauen, welche den Kraft- Wagen leistungsfähig machen und der Führer und Reichskanzler hat befohlen, daß der Adolf-Hitler-Kanal gebaut wurde, der das oberschlesische Kohlengebiet mit der Oder ver­binden soll, er hat angeordnet, daß die großen Flüsse reguliert werden und hat damit ent­schieden, daß der Wirtschaft möglichst vielsei­tige Verkehrswege und Verkehrsmittel zur Verfügung gestellt werden. Der Kampf zwi­schen Reichsbahn und Auto hat aufgehört.

Der Kampf nicht mehr zwischen den Ver­kehrsmitteln untereinander, sondern alle kämpfen gemeinsam um den Sieg im Dienst am deutschen Volk. Wir Leute vom Verkehr wissen wieder, wofür wir arbeiten, mit wel­chem Ziele wir arbeiten. Unser Führer hat unsere Arbeit mit neuem Inhalt erfüllt, er hat uns die Wege gewiesen. Wir sind dankbar, daß uns in der Abstimmung am 19. August die Möglichkeit gegeben ist, dem obersten Füh­rer unsere Treue zu bekennen, und ich bin überzeugt, daß jeder, der im Verkehr arbeitet, sei es in der Eisenbahn, sei es in der Schiff­fahrt, sei es bei einem anderen Verkehrsmittel, der im Gesetz vom 1. August 1934 getroffenen Regelung zustimmen und mit einem treuen Ja" beantworten wird.

um Luftröhren- oder Kehlkopfkatarrh han­deln, aber auch um Grippe oder Lungenent­zündung. Jedesmal schwellen dabei die zarten im Kehlkopf eingespannten Stimmbänder ent­zündlich an, so daß ihre Schwingungen ge­stört und die Stimme nicht mehr so klar wie sonst klingt.

Dauert die Heiserkeit länger als gewöhn­lich an, so kann durchaus die Gefahr der Kehlkopftuberkulose bestehen. Obwohl diese Erkrankung meist im Gefolge der Lungen­tuberkulose auftritt, ist es für alle Fälle rat­sam, einen Facharzt aufzusuchen. Kehlkopf­tuberkulose läßt sich nämlich heilen, wenn sie rechtzeitig energisch bekämpft wird.

Manchmal leitet man die Heiserkeit irr­tümlich von einer Erkältung her. Die Er­kältung verschwand, aber die Heiserkeit blieb. Man glaubt, sie mit Gurgeln und Inhalieren zn verjagen, macht die Sache durch diesen Aufschub aber nur schlimmer, denn es kann sich bei älteren Personen um Krebs handeln. Tritt hier keine rechtzeitige Be­handlung ein, dann wird die Stimme und die Sprache schwer zu erhalten sein, wenn nicht gar größere Operationen notwendig sind, um ein Weitergreifen der Krankheit zu verhüten. Man muß also bei Heiserkeit nicht immer wissen wollen, daß es sich nur um eine Erkältung handelt.

Heiserkeit kann noch andere Ursachen haben, zum Beispiel gutartige Geschwülste, die sich im Bereich unseres Stimmapparates ansiedeln und leicht operativ zu entfernen sind. Aber auch hier kann sich bei Verschlep­pung Krebs entwickeln, so, wie sich aus einer Bronchitis mit Husten und Heiserkeit ernste Lungenerkrankungen entwickeln können. Auf jeden Fall muß die Heiserkeit als Warnzeichen aufgefaßt werden, auch dann, wenn man sonst keinerlei Beschwerden fühlt. Es ist immer besser, einmal zu viel als einmal zu wenig zum Arzt zu gehen. Ein Irrtum hat schon oft ein kostbares Menschenleben zerstört.

Geistig zurückgeblieben?

Nähert sich das Kind bereits dem Ende des zweiten Lebensjahres und schickt es sich noch immer nicht an, sprechen zu lernen, dann machen sich viele Eltern Sorge und meinen gar, ihr Kind sei geistig zurückgeblieben. Diese Sorge ist aber durchaus unbegründet. Gewiß, in diesem Alter können die meisten Kinder schon lustig erzählen und drauflos reden; die Lautbildung beruht aber auf einer mechani­schen Beherrschung der Sprachwerkzeuge, die mehr oder weniger früh entwickelt wird. Geht dem Kind vorläufig noch die Fähigkeit ab, artikulierte Einzelsilben und Worte hervor­zubringen, dann beobachte man es daraufhin, ob es einfache, alltägliche Ausdrücke versteht. Ist das der Fall, dann braucht man sich in keiner Weise von dem Glauben Niederdrücken zu lassen, die geistige Entwicklung des Kindes halte nicht mit der körperlichen Schritt. Denn gerade das Verstehen muß man als Maßstab für die geistige Reifung ansehen. Es sind schon Fälle vorgekommen, wo Kinder bis zum 15. Lebensmonat noch keinen artikulierten Laut hervorbrachten und dennoch zu intelli­genten, ja sogar sprachbegabten Schülern her­anwuchsen.

Der Apfel als Heilmittel

Es ist bekannt, daß der Apfel reich ist an Vitaminen, Mineralsalzen, an Zucker, Gerb­säure und Phosphor. Aber nicht jeder Apfel besitzt darum die gleichen, vollen Nähr- und Heilwerte. Ausländische Aepfel büßen ihren Gesundheitswert zum großen Teil ein, weil sie unreif gepflückt werden und die natürliche Entfaltung so unterbrochen wird. Die Nach­reife, der sie auf dem Transport nach Deutsch­land und während der Zeit bis zum Verkauf künstlich unterworfen werden, muß eher schäd­lich als nützlich wirken. Die heimische Frucht verliert aber nichts von ihrem wertvollen Ge­halt und ist zu Heilzwecken der ausländischen immer vorzuziehen.

Man verwendet den Aepfel als wichtiges Behandlungsmittel gegen Zuckerruhr. Wer­den unter ärztlicher Aufsicht ein paar strenge Apfeltage eingehalten, dann kommt man meist zu dem Erfolg, daß der Urin des Patienten zuckerfrei wird. Auch das Eisen, das der Apfel neben anderen Mineralien enthält, weiß der Arzt zu schätzen, da es durch seine orga­nische Bindung den Magen nicht belästigt und die Zähne nicht angreift, Vorzüge, die den meisten künstlichen Eisenpräparaten abgehen. Mit der Schale genossen stellt der Apfel ein vorzügliches Mittel gegen Darmträgheit dar, und neueste Versuche haben ergeben, daß sich der Apfel auch bei Darmkatarrh mit gutem Erfolge verwenden läßt. Besonders bei der Diarrhöe der Säuglinge ist eine Apfelbe­handlung angebracht; hier wird er in fein geschabtem Zustande gereicht.

Seilspringen gesundheitsfördernd

Früher gab es kein Kind, das nicht ver­gnügt mit seinem Springseil beschäftigt war, und auch im Sportunterricht wurde früher das Seilspringen häufig geübt. Nach dem Kriege kamen andere Sportarten auf, hinter denen das Seilspringen zurückstehen mußte. Dabei hat gerade diese einfache Hebung einen günstigen Einfluß auf die Gesundheit, da sie alle Muskelpartien ergreift und dem ganzen Organismus wohltut.

In rhythmischem Wechsel wird gesprungen und geschwungen. Das Springen kräftigt Muskeln. Sehnen und Gelenke der unteren Gliedmaßen und wirkt darüber hinaus durch die ständige Erschütterung des Gesamtkör­pers günstig auf den Blutumlauf ein. Durch das Schwingen werden die Armmuskeln ge- kräftigt. Gleichzeitig wird der Brustkorb er­weitert, was zwangsläufig eine vertiefte Atemtätigkeit zur Folge hat, die mit einer richtigen Lungengymnastik verglichen werden kann. Dadurch, daß Schwung und Sprung abwechseln, ruht sich immer eine Muskelpartie aus, was eine vorzeitige Ermüdung verhin­dert. Besonders Menschen mit sitzender Le­bensweise ist diese Tätigkeit anzuraten. Neben der kräftigenden und heilenden Wirkung er­zieht das Seilspringen aber auch zur Beherr­schung des Körpers und zur Anmut in seinen Bewegungen, Faktoren, die gleichfalls nicht unbeachtet bleiben dürfen.

AttmottstiscAes

Der Mann mit dem Brief

Bolle zeigt Trübsal, als er Knolle begegnet. Was ist denn los?" fragt Knolle.Ver­druß gehabt?"

Bolle nickt.Was einem passieren kann! Denken Sie sich: heute früh klingelt's bei mir. Ich machte auf und ein Mann steht da, der mir einen Brief gibt. Dann verzieht er sich; er geht weiter die Treppe hinauf. Ich reiße den Brief auf. Was steht drin? Hundert Mark werden von mir verlangt! Mit Droh­ungen werden sie verlangt!"

Knolle ist blaß geworden.Schrecklich! Ja, haben Sie nicht das Ueberfallkommando gerufen? Haben Sie den Kerl nicht festneh­men lassen?"

Welchen Kerl?"

Der Ihnen den Brief gegeben hatte!"

Warum denn, das war doch der Brief­träger !"

Falsch aufgefatzt

Der Meier hat zwanzig Pfund abge­nommen."

Entfettungskur gemacht?"

Nein, Blinddarmoperation."

Donnerwetter, wiegt so'n Ding viel!"

Ser Reichsverkehrsniinisler über.national­sozialistische Verkehrspoliiik"