vor der FeühjahrSarbeilSschlachl
Staatssekretär Reinhardts zehn Punkte für die Arbeitsschlacht 1934
- >>
7 «
WO-.
zu senken. Das Ansmatz der Senkung wird sich nach der Grütze des Rückgangs der Arbeitsloscnziffer im Laufe des Jahres 1934 bestimmen. Es steht zu erwarten, dah die Arbeitslosenziffer weiter stark sinken wird. Durch die Senkung der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe wird die Kaufkraft der Massen gehoben und damit der Verbrauch der Massen belebt werden. — Die Frist für die freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit läuft am 31. März 1934 ab. Die Spende ist infolgedessen nur noch im März 1934 zu leisten. Die Spende hat rund 120 Millionen Reichsmark erbracht. Diese Summe ist bestimmt gewesen und bestimmt, im gegenwärtigen Winter in den Kampf um die Verminderung der Arbeitslosigkeit eingesetzt zu werden. Die Spende hat ihren Zweck erreicht, denn mich ans den Einsatz dieser Mittel ist die günstige Entwicklung des Arbeitsmarktes im Januar und im Februar 1934 znrückzn- führen. Ein grosser Teil der Spendenmittel wird sich erst in den kommenden Wochen voll answirken. Ab 1. April 1934 werden den Spendern die Teile ihres Einkommens, mit denen sie sich bisher an der Arbeitsspende beteiligt hatten, fiir Zwecke ihres persönlichen Verbrauchs zur Verfügung stehen.
d.'8K Staatssekretär Reinhardt übergibt uns folgende ins einzelne gehende Punkte für die Arbeitsschlacht 1934:
1 . Arbeitsvorrat aus 1933, Stand Ende Januar 1934
3 ) Ans den Arbeitsbeschaffungsprogrammen 1095 Millionen RM. Davon 818 Millionen aus dem Programm vom 1. Juni 1933.
b) Aus dem Gebäudeinstandsehungsgesctz etwa 1200 Millionen RM. Das ist die Summe, die nach dem 31. Januar 1933 auf Grund des Gebäudeinstandsetzungsgesetzes etwa noch in Bewegung kommen wird in Form von Barzuschüssen, Zinsvergütungsscheinen und Selbstaufbringnngs- beträgen.
Instandsetzungen und Ergänzungen an Gebäuden werden auch nach dem 31. März 1934 noch vorgenommen werden: denn erstens kann unter bestimmten Voraussetzungen die Frist für die Beendigung der Arbeiten bis znm 30. Juni 1934 verlängert werden, und zweitens besteht nach wie vor der F 1 des Gesetzes über Steuererleichterungen vom 15. Juli 1933, wonach Ermäßigung der Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer um 10 vom Hundert der Aufwendungen für Instandsetzungen und Ergänzungen an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die einem gewerblichen Betrieb des Steuerpflichtigen dienen, unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird. Außerdem werden das Baugewerbe und die damit verbundenen Nebengewerbe dadurch in Schwung gehalten werden, daß viele Kleinwohnungen und Eigenheime gebaut werden. Der Förderung solcher 'Bauten dient das Gesetz über Steuerbefreiung für neuerrichtete Kleinwohnungen und Eigenheime vom 21.
September 1933. Die Nachfrage nach Kleinwohnungen wird in Auswirkung des Gesetzes zur Förderung der Eheschließungen immer größer werden.
2. Autobahnen und andere Kraftfahrftratzen
Dafiir werden im zweiten Hitlerjahr wahrscheinlich mehr ausgegeben werden als im ersten Hitlerjahr, etwa 500 Millionen RM.
3. Instandsetzungen und Ergänzungen an Gebäuden und Gebäudeteilen, die einem gewerblichen Betrieb dienen
Solche sind auch im Jahr 1934 noch steuerbegünstigt durch 8 1 des Gesetzes iiber Steuererleichterungen vom 15. Juli 1933, der sich auf alle Instandsetzungen und Ergänzungen erstreckt, die vor dem 1. Januar 1935 beendet werden.
4. Ersatzbeschaffungen von Gegenständen des gewerblichen
oder landwirtschaftlichen Anlagekapitals
Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen wird dem Gesetz vom 1. Juni 1933 gemäß für alle Gegenstände gewährt, die nach dem 30. Juni 1933 und vor dem 1. Januar 1935 angeschafft oder hergestellt werden. Es steht außer Frage, daß von dieser Möglichkeit im Jahr 1934 in wesentlich größerem Ausmaß Gebrauch gemacht werden wird als im Jahr 1933, weil die wirtschaftliche und finanzielle Bewegungsmöglichkeit der Unternehmungen und die Aussichten des Auftragseingangs im Jahr 1934 im allgemeinen größer sein werden als im Jahr 1983.
5. Bau von Kleinwohnungen und Eigenheimen
Die Steuerbefreiung für neuerrichtete Kleinwohnungen und Eigenheime, die dem Gesetz vom 21. September 1933 gemäß gewährt wird, erstreckt sich auf Kleinwohnungen, die in den Haushaltsjahren 1934 und 1935 errichtet werden, und auf Eigenheime, die in den Haushaltsjahren 1934 bis 1938 errichtet werden. Es sprechen alle Anzeichen dafür, daß in Auswirkung dieser Steuevbefreiungsvorschriften und gleichzeitig in Auswirkung der Maßnahmen zur Förderung der Eheschließungen der Bau von Kleinwohnungen und Eigenheimen im Jahr 1934 und in den folgenden Fahren ein sehr reger werden wird.
Dadurch wird auf die Dauer Arbeit geschaffen: erstens ans den Baustellen und daun durch die laufend erforderlichen Instandsetzungen und Ergänzungen der Kleinwohnungen und Eigenheime.
3. Ausbauten, Herrichtungen und Beschaffungen zu Zwecken des zivilen Luftschutzes und Anschaffungen zu Zwecken des zivilen Sanitätsdienstes in Industrie- und Werksbetrieben
Aufwendungen für alle diese Dinge können bei der Ermittlung des Einkommens aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft und aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen für Zwecke der Einkommensteuer und Körperschaftssteuer im Steuerabschnitt der Ausgabe voll abgesetzt werden, die einen ans Grund des Runderlasses des Reichsministers der Finanzen, betreffend Aufwendungen zu Zwecken des zivilen Luftschutzes vom 10. Oktober 1933, die anderen auf Grund des Erlasses, betreffend Aufwendungen zu Zwecken des zivilen Sanitätsdienstes, vom 27. Januar 1934.
In keinem der beiden Rnnderlasse ist eine Fristbegrenzung enthalten. Die Inanspruchnahme dieser beiden Runderlasse bedeutet Teilnahme am Kampf um die Verminderung der Arbeitslosigkeit. Sie wird belohnt durch Freistellnug eines entsprechenden Einkommensteils von der Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer.
7. Vermehrung der Zahl der Hausgehilfinnen
und dadurch Entlastung des Arbeitsmarktes der weiblichen Arbeitskräfte. Diese Vermehrung der Zahl der Hausgehilfinnen ist die zwangsläufige Folge des Gesetzes zur Ueberführung weiblicher Arbeitskräfte in die Hauswirtschaft vom 1. Jum 1933, wonach für die Einstellung von Hausgehilfinnen eine Erhöhung der Familienermäßigung bei der Berechnung der Einkommenstreuer gewährt wird.
8. Zunahme der Eheschließungen
und dadurch bedeutende Entlastung des Arbeitsmarktes, unmittelbar durch Freiwerden von Arbeitsplätzen der künftigen Ehefrauen und mittelbar durch Erhöhung des Beschäftigungsgrads in der Möbel-, Hausgeräte- und dergleichen Industrie.
Diese Entwicklung ergibt sich zwangsläufig aus dem Gesetz zur Förderung der Eheschließungen vom 1. Juni 1933 und aus dem Runderlaß des Reichsministers der Finanzen, betreffend Steuerfreiheit für Heiratsbeihilfen, vom 13. Februar 1964.
Beide sind unbefristet. Die Entlastung des Arbeitsmarktes, die sich aus der Förderung der Eheschließungen ergibt, wird im zweiten Hitlerjahr mindestens 300000 RM. betragen, s. Verbesserung der finanziellen Lage der Unternehmer um etwa 150 Millionen Reichsmark aus Steuergutscheinen
Diese Verbesserung ergibt sich daraus, daß ab 1. April 1934 das Reich bei der Entgegennahme von Steuerzahlungen rund 300 Millionen Reichsmark in Steuergutscheinen in Zahlung nehmen muß. Von diesen 300 Millionen Reichsmark werden noch mindestens 150 Millionen Reichsmark im Besitz der Steuerzahler sein. Für diese bedeutet die Bezahlung von Steuern durch Steuergutscheine statt in barem Geld eine Erhöhung ihrer finanziellen Beweglichkeit. Sie gewinnen 150 Millionen Reichsmark, die sie für Instandsetzungen, Ergänzungen, Ersatzbeschaffungen, Lagerauffüllung oder dergleichen verwenden und auf diese Weise in den Kampf um die Verminderung der Arbeitslosigkeit einsetzen können.
10 . Senkung der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe
Die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe erbringt im lausenden
Rechnungsjahr 1934 rund 550 Millionen Reichsmark. Es wird _ _, , .... ..
erwogen, diese Abgabe im Laufe des Jahres 1934 wesentlich Polizeibeamte, trugen Verletzungen davon.
Ser sparsame Staat verlangt Steuer- ehrliürleit
Zu der Zeit noch, als gerissene Geschaftlhuber in Politik machten, während ein geknechtetes Volk kaum noch etwas zu beißen hatte, war das Steuerzahlen dem staatstrenen oder staatsuntre-usn Bürger widerlichste Pflicht. Die Steuererklärung alljährlich war in zahllosen Fällen nur mehr ein Stück Papier, das dazu dienen sollte, die Wahrheit nicht ans Tageslicht kommen zu lassen. Wer sah schon ein, daß Stenerzahlen eine sittliche Pflicht gegenüber dem Staate sei? Das geringe Stenereinkommen des Reiches war jahrelang zugleich das Barometer für die bedenklich angerostete Steuermoral, die in allen Schichten des Volkes, insbesondere aber im Bürgertum und in den jüdischen Bürostuben ihre Vertreter gesunden haben.
Neben gewissenlosen Stenerbetrügern gab es immerhin zahl lose Volksgenossen, die bei Gefahr ihrere Existenz der unerhörten Steuerlast, die den einzelnen Volksgenossen traf, fortgesetzt erhöht wurde und nirgendwo am Horizont sich auch nur die mindesten Steuererleichterungen zeigten. Man wußte nur, in welch unersättlichen Rachen man seine Stcuergroschen hineinwarf, und unter diesem Aspekt scheint es gerade noch begreiflich, wenn der eine oder andere bedrängte Steuerzahler sich sagte, daß er für seine Steuergroschen im eigenen Haushalt bessere Verwendung fände.
Nun aber, da im nationalsozialistischen Staat der Macht anspruch derer von gestern keine Existenzberechtigung mehr hat, ist auch der letzte Rest kranker Steuermoral ans dem deutschen Volke zu tilgen. Im nationalsozialistischen Staat hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, daß auch nicht eine Reichsmark ausgegeben werden darf für Zwecke, die nicht wieder auf der Gegenseite dem Volke zugute kommen. Aeußerste Sparsamkeit und eiserne Disziplin in der Verwendung der Steuergelder einerseits, begründen die steuerliche Wahrheit und Ehrlichkeit auf der anderen Seite. Schon angesichts der großen Bemühungen der Reichsregierung, durch Steuererleichterungen den Steuerdruck zu mildern, sollte auch die leiseste Absicht, eine unwahre Ziffer in die Steuererklärungen hineinznschmuggeln, verstummen. Wer aus eigennützigen Beweggründen sein Einkommen. Vermögen oder dergleichen falsch angibt, macht sich im neuen Staat znm Verräter an der Volksgemeinschaft.
Das deutsche Volk hat in der Zeit vom 1. bis 15. Februar Gelegenheit genommen, seine Steuererklärungen für die Besteuerung des im Steuerabschnitt 1933 bezogenen Einkommens beim Finanzamt einzureichen. Wir können an dieser Stelle nicht entscheiden, in welchem Geist und welcher Gesinnung diese Erklärung abgegeben worden ist, aber wir können raten all denen, die bewußt oder unbewußt teilweise oder gänzlich mische Zahlen eingesetzt haben, diese zu berichtigen, ehe das Finanzamt die Veranlagung abgeschlossen hat. Die Reichsregierung ist ohnehin gewillt, die Kontrolle der Steuererklärungen zu verschärfen, und wird sie bei Aufdeckung von Fehlangaben mit hohen Geld- oder Haftstrafen bestimmt nicht geizen.
Arbeit für alte Kämpfer
Berlin. 20. Febr. Die Oberste SA.-Führung, Reichsleitung der NSDAP, und Reichsanstalt fiir Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung geben folgendes bekannt:.
Die alten Kämpfer der SA. und politischen Organisationen der NSDAP, sind zum Teil seit Jahren erwerbslos: sie haben ihre ganze Kraft für die nationalsozialistische Revolution eingesetzt und daher vielfach ihre eigene Arbeitssuche in selbstloser Weise zurückgestellt. Die Oberste SÄ.-Führung, die Reichs- leitnng der NSDAP, und die Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung haben daher nach Verhandlungen mit Wirtschaftskreisen eine besondere Aktion für die Vermittlung der arbeitslosen Kämpfer durchgeführt. Diese Sonderaktion hat bisher durchaus erfreuliche Erfolge gehabt, und zwar nicht nur in den mehr ländlich orientierten Arbcits- amtsbezirken. sondern auch in den Bezirken, die wirtschaftlich ungünstiger gestaltet sind. Das darf nun aber nicht dazu führen, in den Bemühungen nachznlassen, auch den letzten alten Kämpfer in Arbeit zu bringen. In diesen Tagen haben daher bei der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung Besprechungen zwischen der Obersten SA.-Füh- rung, der Reichsleitung der NDDÄP. und der Wirtschaft stati- gefunge mit dem Ziel,
im Laufe der Frühjahrsoffensive in der Arbeitsschlacht, soweit wie irgend möglich, alle alten Kämpfer in Arbeit und Brot zu bringen. Die bevorzugte Vermittlung stellt eine Dankespflicht gegenüber denen dar, die sich mit Leib und Leben für den heutigen Staat eingesetzt haben. Daher darf auch eine Ausdehnung des Person-enkreises für die Sonderaktion über den Kreis der alten Kämpfer hinaus gerade in deren Interesse nicht stattfinden. Schon jetzt ergeht der Aufruf an alle Arbeitgeber und Betriebe, restlos alle offenen Stellen den Arbeitsämtern zu melden, die in enger Zusammenarbeit mit den durch Befehl der Obersten SA.-Führnng eingerichteten Versorgungsstellen die Sonderaktion durchführen. Es ist selbstverständlich, daß auch bei dieser Sonderaktion der Grundgedanke der Eignung Berücksichtigung findet, so daß bei Einstellungen alter Kämpfer auch den wirtschaftlichen Notwendigkeiten Rechnung getragen wird.
Wieder Barrikaden in Baris
Paris, 27. Febr. Im Stadtviertel Belle Jsle ist es in der vergangenen Nacht wieder zu heftigen Zusammenstößen gekommen, an denen Kommunisten und Mitglieder der „Äctron Francaise" beteiligt waren. Als die Polizei eingriff, errichteten die Kommunisten in aller Hast Barrikaden in einigen Straßen. Erst nach Heranholung von Verstärkungen konnten die Polizisten die Demonstranten zerstreuen. Dabei kam es wiederholt zu einer kleinen Straßenschlacht. Ein Demonstrant wurde getötet, eine Anzahl von Personen, darunter einige
Deutsches Straseecht
Berlin, 34. Febr. Der Strafrechtsausschuß der Akademie für Deutsches Recht trat Donerstag und Freitag in München zu einer zweitägigen Arbeitstagung zusammen, um die wichtigstes Probleme des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches iin nationalsozialistischen Sinne zu behandeln. Der Präsident der Akademie für Deutsches Recht, Reichsjustizkommissar Dr Frank, hielt vor den Mitgliedern des Ausschusses eine Ansprache von grundlegender Bedeutung. Am Strafrecht erkennt man den Willen eines Volkes zur Selbstbehauptung und den Willen eines Staates, dem Volk die Sicherungen für die Zukunft aufznbauen. Wir brauchen die grundsätzlichen Ideen für unsere strafrechtlichen Arbeiten gar nicht mehr immer aufs neue herauszuftelleu, was wir grundsätzlich wollen, das liegt vollkommen fest. Es handelt sich darum, diese Grundsätze endlich einmal zur Tat werden zu lassen. Hier handelt es sich nicht darum, daß einer bestimmte Tendenzen angeben will, hier handelt es sich darum, daß wir alle zusammenstehen, daß wir aber auch erkennen, daß ein anderer einen guten Gedanken haben kann.
Es geht darum, daß wir ein nationalsozialistisches Strafrecht schaffen, das heißt, ein Strafrecht, wie Adolf Hitler es für seinen Staat braucht. Denn dies ist der einzige Name und die einzige Persönlichkeit, die das Recht hat, in ihrem und auf ihren Namen gestützt, die Arbeit zu machen. Wir alle wollen nichts anderes sein, als einfache schlichte Diener an seinem großen Werkaufbau.
Bolschewistische Fälschungen
Die „Dakota Freie Presse", das Organ der Rußlanddeutschen in den Vereinigten Staaten von Amerika, die in über 1500 rußlanddeutschen Siedlungen in 32 Staaten der Union, Kanadas und Südamerikas verbreitet ist, veröffentlichte Ende Januar einen Leitanfsatz unter der Ueberschrift „Gefälschte Hungerbriefe". Der Aufsatz beschäftigt sich mit der Tatsache, daß das offizielle Sowjctrußland und die sowjetrnsfische Presse als Gegenmaßnahme gegen die Hilfsaktion für die hungernden Rußlanddeutschen in Deutschland und Amerika nicht nur das Vorhandensein einer Hungersnot in Abrede stellten, sondern auch eine ganze Anzahl angeblicher Proteste der rußlanddeutschen Kolonisten ans allen deutschen Siedlungsgebieten gegen die in Deutschland verbreitete Meinung über das bei ihnen herrschende Elend verbreiteten. Bis vor kurzem veröffentlichte die deutschsprachige Sowjetpresse derartige Protestschreiben. Wie diese Proteste der deutschen Kolonisten entstehen, darüber kann die „Dakota Freie Presse" einen von zahlreichen Briefen, die an sie gelangt sind, veröffentlichen. In diesem Brief heißt es:
„Heute haben die Kommunisten in unserem Kollektiv eine Versammlung einberufen. Sie legten ein fertiggestelltes Protestschreiben vor, das energischen Einspruch gegen die in Deutschland verbreitete Nachricht über den bei uns herrschenden Hunger erhebt. Der Inhalt war etwa folgender: Wir Kollektivisten des Kollektivs N. Protestieren feierlich gegen die faschistischen Hetzlügen, die in Deutschland verbreitet werden; daß bei uns Hunger sein soll sind lügenhafte Märchen. Wir haben reichlich zum Essen und zum Trinken, wir brauchen keine fremde Hilfe. Und wenn das faschistische Deutschland uns doch Hilfe schicken sollte, so lehnen wir diese Hilfe streng ab. — Alle Anwesenden wurden gezwungen, diesen Protest zu unterschreiben, der dann an das „Neue Dorf" gesandt und veröffentlicht wurde..."
Aehnliche Schreiben sind aus allen deutschen Siedlungsgebieten vorhanden und sie zeigen ganz einwandfrei, wie diese Proteste zustande kamen. Nicht die Hungerbriefe sind gefälscht, sondern die in der deutschsprachigen Sowjetpresse veröffentlichten Protestschreiben sind den rechtlosen Kollektivisten abgepreßt und zum großen Teil gefälscht worden.
Die Reichstagsbrandstifter abgefchobe«
Berlin, 27. Febr. Die drei Kommunisten Dimitroff, Po- poff und Tanejg sind aus Deutschland ausgewiesen und abgeschoben worden. Die Ausweisung konnte erst dnrchgeführt werden, nachdem die bulgarische Regierung die drei Kommunisten ablehnte, als die Sowjetregierung ihnen Staatsangehörigkeit zuerkannt hat.
Jüdisches Warenhaus geschloffen
Dresden, 26. Febr. In Dresden wurde das Warenhaus Hermann Tietz geschlossen und es ist damit endgültig von der Bildfläche verschwunden. Der gesamte gewerbliche Mittelstand Dresdens, der unter der Konkurrenz dieses Warenhauses schwer zu leiden hatte, kann aufatmen. Ueber die Verwendung des Riesenhauses, das jetzt leersteht und in dem früher viele kleine Geschäftsleute ihre Existenz fanden, ist noch keine Entscheidung getroffen.
Die Reichspost fördert Erholungsreise«
Der Reichspostminister hat angeordnet, daß den Arbeitern und Angestellten der Reichspost, sofern sich ihnen Gelegenheit zur Teilnahme an einer Urlaubsfahrt der NS.-Gemeinschaft „Kraft durch Freude" bietet, die Äeteiligung ermöglicht wird. Sie erhalten aus diesem Anlaß einen besonderen Urlaub, falls ihnen nicht schon ein tarifmäßiger Erholungsurlaub zu- 'teht, und bekommen außer ihren Dienstbezügen für diese Zeit noch den auf den Arbeitgeber entfallenden Unkostenznschuß von 1 RM. für den Tag. Darüber hinaus hat der Reichspostminister sich gegenüber der Deutschen Arbeitsfront NS.- Gemeinschaft „Kraft durch Freude" bereit erklärt, ihre Maßnahmen für die Unterbringung der Angehörigen der Deutschen Arbeitsfront in Erholungsstätten soweit möglich auch durch Gestellung von Postkraftwagen zu unterstützen.
Urteil im Graudenzer Mordprozetz
Graudenz, 27. Febr. In dem Prozeß wegen der Ermordung der beiden Deutschen Krumm und Riebold verkündete der Vorsitzende am Dienstag abend das Urteil. Auf Grund des Artikels 240 des polnischen Strafgesetzbuches (Schlägerei mit schwerer Körperverletzung) wurden verurteilt ein Angeklagter zu 3 Jahren, ein Angeklagter zu 2>4 Jahren, vier An- geklagte zu 2 Jahren, ein Angeklagter zu 1s^ Jahren, ein Angeklagter zu 1 Jahr und zwei Angeklagte zu 6 Monaten Gefängnis. In der Urteilsbegründung wurde als strafver- chärfend die außerordentliche Roheit bei der Ausführung der Tat hervorgehoben.
Menschenraub für die Fremdenlegion
Budapest, 36. Febr. Der Budapester Polizei war ausgefallen, daß seit etwa einem halben Jahr täglich 8 bis 10 junge Männer zwischen dem 20. und 35. Lebensjahr als vermisst gemeldet wurden, während bis dahin die Durchschnittszahl der Vermißten lediglich drei betrug. Früher konnten die Vermißten zumeist spätestens innerhalb einer Woche ermittelt werden. Hingegen fehlt von den in den letzten Monaten verschwundenen lungen Leuten fast jede Spur. Sorgfältige Nachforschungen haben nun ergeben, daß Agenten der französischen Fremdenlegion rn der Hauptstadt und in der Provinz tätig sind. Den größtenteils arbeitslosen jungen Leuten werden Anstellungen w französischen Fabriken in Aussicht gestellt; sie werden so nach Frankreich gelockt und in die Fremdenlegion eingereiht. Polizei und Gendarmerie des ganzen Landes haben Maßnahmen getroffen, um den französischen Agenten das Handwerk zu legen.