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Staatssekretär Reinhardts zehn Punkte für die Arbeitsschlacht 1934

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zu senken. Das Ansmatz der Senkung wird sich nach der Grütze des Rückgangs der Arbeitsloscnziffer im Laufe des Jahres 1934 bestimmen. Es steht zu erwarten, dah die Arbeitslosen­ziffer weiter stark sinken wird. Durch die Senkung der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe wird die Kaufkraft der Massen gehoben und damit der Verbrauch der Massen belebt werden. Die Frist für die freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit läuft am 31. März 1934 ab. Die Spende ist infolge­dessen nur noch im März 1934 zu leisten. Die Spende hat rund 120 Millionen Reichsmark erbracht. Diese Summe ist bestimmt gewesen und bestimmt, im gegenwärtigen Winter in den Kampf um die Verminderung der Arbeitslosigkeit eingesetzt zu werden. Die Spende hat ihren Zweck erreicht, denn mich ans den Einsatz dieser Mittel ist die günstige Entwicklung des Arbeitsmarktes im Januar und im Februar 1934 znrückzn- führen. Ein grosser Teil der Spendenmittel wird sich erst in den kommenden Wochen voll answirken. Ab 1. April 1934 werden den Spendern die Teile ihres Einkommens, mit denen sie sich bisher an der Arbeitsspende beteiligt hatten, fiir Zwecke ihres persönlichen Verbrauchs zur Verfügung stehen.

d.'8K Staatssekretär Reinhardt übergibt uns folgende ins einzelne gehende Punkte für die Arbeitsschlacht 1934:

1 . Arbeitsvorrat aus 1933, Stand Ende Januar 1934

3 ) Ans den Arbeitsbeschaffungsprogrammen 1095 Millionen RM. Davon 818 Millionen aus dem Programm vom 1. Juni 1933.

b) Aus dem Gebäudeinstandsehungsgesctz etwa 1200 Millio­nen RM. Das ist die Summe, die nach dem 31. Januar 1933 auf Grund des Gebäudeinstandsetzungsgesetzes etwa noch in Bewegung kommen wird in Form von Barzu­schüssen, Zinsvergütungsscheinen und Selbstaufbringnngs- beträgen.

Instandsetzungen und Ergänzungen an Gebäuden werden auch nach dem 31. März 1934 noch vorgenommen werden: denn erstens kann unter bestimmten Voraussetzungen die Frist für die Beendigung der Arbeiten bis znm 30. Juni 1934 ver­längert werden, und zweitens besteht nach wie vor der F 1 des Gesetzes über Steuererleichterungen vom 15. Juli 1933, wonach Ermäßigung der Einkommensteuer oder Körperschafts­steuer um 10 vom Hundert der Aufwendungen für Instand­setzungen und Ergänzungen an Gebäuden oder Gebäudeteilen, die einem gewerblichen Betrieb des Steuerpflichtigen dienen, unter bestimmten Voraussetzungen gewährt wird. Außerdem werden das Baugewerbe und die damit verbundenen Neben­gewerbe dadurch in Schwung gehalten werden, daß viele Kleinwohnungen und Eigenheime gebaut werden. Der Förde­rung solcher 'Bauten dient das Gesetz über Steuerbefreiung für neuerrichtete Kleinwohnungen und Eigenheime vom 21.

September 1933. Die Nachfrage nach Kleinwohnungen wird in Auswirkung des Gesetzes zur Förderung der Eheschließun­gen immer größer werden.

2. Autobahnen und andere Kraftfahrftratzen

Dafiir werden im zweiten Hitlerjahr wahrscheinlich mehr ausgegeben werden als im ersten Hitlerjahr, etwa 500 Mil­lionen RM.

3. Instandsetzungen und Ergänzungen an Gebäuden und Gebäudeteilen, die einem gewerblichen Betrieb dienen

Solche sind auch im Jahr 1934 noch steuerbegünstigt durch 8 1 des Gesetzes iiber Steuererleichterungen vom 15. Juli 1933, der sich auf alle Instandsetzungen und Ergänzungen erstreckt, die vor dem 1. Januar 1935 beendet werden.

4. Ersatzbeschaffungen von Gegenständen des gewerblichen

oder landwirtschaftlichen Anlagekapitals

Steuerfreiheit für Ersatzbeschaffungen wird dem Gesetz vom 1. Juni 1933 gemäß für alle Gegenstände gewährt, die nach dem 30. Juni 1933 und vor dem 1. Januar 1935 ange­schafft oder hergestellt werden. Es steht außer Frage, daß von dieser Möglichkeit im Jahr 1934 in wesentlich größerem Aus­maß Gebrauch gemacht werden wird als im Jahr 1933, weil die wirtschaftliche und finanzielle Bewegungsmöglichkeit der Unternehmungen und die Aussichten des Auftragseingangs im Jahr 1934 im allgemeinen größer sein werden als im Jahr 1983.

5. Bau von Kleinwohnungen und Eigenheimen

Die Steuerbefreiung für neuerrichtete Kleinwohnungen und Eigenheime, die dem Gesetz vom 21. September 1933 ge­mäß gewährt wird, erstreckt sich auf Kleinwohnungen, die in den Haushaltsjahren 1934 und 1935 errichtet werden, und auf Eigenheime, die in den Haushaltsjahren 1934 bis 1938 errichtet werden. Es sprechen alle Anzeichen dafür, daß in Auswirkung dieser Steuevbefreiungsvorschriften und gleichzeitig in Aus­wirkung der Maßnahmen zur Förderung der Eheschließungen der Bau von Kleinwohnungen und Eigenheimen im Jahr 1934 und in den folgenden Fahren ein sehr reger werden wird.

Dadurch wird auf die Dauer Arbeit geschaffen: erstens ans den Baustellen und daun durch die laufend erforderlichen In­standsetzungen und Ergänzungen der Kleinwohnungen und Eigenheime.

3. Ausbauten, Herrichtungen und Beschaffungen zu Zwecken des zivilen Luftschutzes und Anschaffungen zu Zwecken des zivilen Sanitätsdienstes in Industrie- und Werks­betrieben

Aufwendungen für alle diese Dinge können bei der Er­mittlung des Einkommens aus Gewerbebetrieb, aus Land- und Forstwirtschaft und aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen für Zwecke der Einkommen­steuer und Körperschaftssteuer im Steuerabschnitt der Ausgabe voll abgesetzt werden, die einen ans Grund des Runderlasses des Reichsministers der Finanzen, betreffend Aufwendungen zu Zwecken des zivilen Luftschutzes vom 10. Oktober 1933, die anderen auf Grund des Erlasses, betreffend Aufwendungen zu Zwecken des zivilen Sanitätsdienstes, vom 27. Januar 1934.

In keinem der beiden Rnnderlasse ist eine Fristbegrenzung enthalten. Die Inanspruchnahme dieser beiden Runderlasse bedeutet Teilnahme am Kampf um die Verminderung der Ar­beitslosigkeit. Sie wird belohnt durch Freistellnug eines ent­sprechenden Einkommensteils von der Einkommensteuer oder Körperschaftssteuer.

7. Vermehrung der Zahl der Hausgehilfinnen

und dadurch Entlastung des Arbeitsmarktes der weiblichen Ar­beitskräfte. Diese Vermehrung der Zahl der Hausgehilfinnen ist die zwangsläufige Folge des Gesetzes zur Ueberführung weiblicher Arbeitskräfte in die Hauswirtschaft vom 1. Jum 1933, wonach für die Einstellung von Hausgehilfinnen eine Er­höhung der Familienermäßigung bei der Berechnung der Einkommenstreuer gewährt wird.

8. Zunahme der Eheschließungen

und dadurch bedeutende Entlastung des Arbeitsmarktes, un­mittelbar durch Freiwerden von Arbeitsplätzen der künftigen Ehefrauen und mittelbar durch Erhöhung des Beschäftigungs­grads in der Möbel-, Hausgeräte- und dergleichen Industrie.

Diese Entwicklung ergibt sich zwangsläufig aus dem Gesetz zur Förderung der Eheschließungen vom 1. Juni 1933 und aus dem Runderlaß des Reichsministers der Finanzen, betreffend Steuerfreiheit für Heiratsbeihilfen, vom 13. Februar 1964.

Beide sind unbefristet. Die Entlastung des Arbeitsmarktes, die sich aus der Förderung der Eheschließungen ergibt, wird im zweiten Hitlerjahr mindestens 300000 RM. betragen, s. Verbesserung der finanziellen Lage der Unternehmer um etwa 150 Millionen Reichsmark aus Steuergutscheinen

Diese Verbesserung ergibt sich daraus, daß ab 1. April 1934 das Reich bei der Entgegennahme von Steuerzahlungen rund 300 Millionen Reichsmark in Steuergutscheinen in Zah­lung nehmen muß. Von diesen 300 Millionen Reichsmark werden noch mindestens 150 Millionen Reichsmark im Besitz der Steuerzahler sein. Für diese bedeutet die Bezahlung von Steuern durch Steuergutscheine statt in barem Geld eine Er­höhung ihrer finanziellen Beweglichkeit. Sie gewinnen 150 Millionen Reichsmark, die sie für Instandsetzungen, Ergän­zungen, Ersatzbeschaffungen, Lagerauffüllung oder dergleichen verwenden und auf diese Weise in den Kampf um die Ver­minderung der Arbeitslosigkeit einsetzen können.

10 . Senkung der Abgabe zur Arbeitslosenhilfe

Die Abgabe zur Arbeitslosenhilfe erbringt im lausenden

Rechnungsjahr 1934 rund 550 Millionen Reichsmark. Es wird _ _, , .... ..

erwogen, diese Abgabe im Laufe des Jahres 1934 wesentlich Polizeibeamte, trugen Verletzungen davon.

Ser sparsame Staat verlangt Steuer- ehrliürleit

Zu der Zeit noch, als gerissene Geschaftlhuber in Politik machten, während ein geknechtetes Volk kaum noch etwas zu beißen hatte, war das Steuerzahlen dem staatstrenen oder staatsuntre-usn Bürger widerlichste Pflicht. Die Steuererklä­rung alljährlich war in zahllosen Fällen nur mehr ein Stück Papier, das dazu dienen sollte, die Wahrheit nicht ans Tages­licht kommen zu lassen. Wer sah schon ein, daß Stenerzahlen eine sittliche Pflicht gegenüber dem Staate sei? Das geringe Stenereinkommen des Reiches war jahrelang zugleich das Barometer für die bedenklich angerostete Steuermoral, die in allen Schichten des Volkes, insbesondere aber im Bürgertum und in den jüdischen Bürostuben ihre Vertreter gesunden haben.

Neben gewissenlosen Stenerbetrügern gab es immerhin zahl lose Volksgenossen, die bei Gefahr ihrere Existenz der uner­hörten Steuerlast, die den einzelnen Volksgenossen traf, fort­gesetzt erhöht wurde und nirgendwo am Horizont sich auch nur die mindesten Steuererleichterungen zeigten. Man wußte nur, in welch unersättlichen Rachen man seine Stcuergroschen hin­einwarf, und unter diesem Aspekt scheint es gerade noch be­greiflich, wenn der eine oder andere bedrängte Steuerzahler sich sagte, daß er für seine Steuergroschen im eigenen Haushalt bessere Verwendung fände.

Nun aber, da im nationalsozialistischen Staat der Macht anspruch derer von gestern keine Existenzberechtigung mehr hat, ist auch der letzte Rest kranker Steuermoral ans dem deut­schen Volke zu tilgen. Im nationalsozialistischen Staat hat sich die Erkenntnis durchgesetzt, daß auch nicht eine Reichsmark ausgegeben werden darf für Zwecke, die nicht wieder auf der Gegenseite dem Volke zugute kommen. Aeußerste Sparsamkeit und eiserne Disziplin in der Verwendung der Steuergelder einerseits, begründen die steuerliche Wahrheit und Ehrlichkeit auf der anderen Seite. Schon angesichts der großen Bemühun­gen der Reichsregierung, durch Steuererleichterungen den Steuerdruck zu mildern, sollte auch die leiseste Absicht, eine unwahre Ziffer in die Steuererklärungen hineinznschmuggeln, verstummen. Wer aus eigennützigen Beweggründen sein Ein­kommen. Vermögen oder dergleichen falsch angibt, macht sich im neuen Staat znm Verräter an der Volksgemeinschaft.

Das deutsche Volk hat in der Zeit vom 1. bis 15. Februar Gelegenheit genommen, seine Steuererklärungen für die Be­steuerung des im Steuerabschnitt 1933 bezogenen Einkommens beim Finanzamt einzureichen. Wir können an dieser Stelle nicht entscheiden, in welchem Geist und welcher Gesinnung diese Erklärung abgegeben worden ist, aber wir können raten all denen, die bewußt oder unbewußt teilweise oder gänzlich mische Zahlen eingesetzt haben, diese zu berichtigen, ehe das Finanzamt die Veranlagung abgeschlossen hat. Die Reichs­regierung ist ohnehin gewillt, die Kontrolle der Steuererklä­rungen zu verschärfen, und wird sie bei Aufdeckung von Fehl­angaben mit hohen Geld- oder Haftstrafen bestimmt nicht geizen.

Arbeit für alte Kämpfer

Berlin. 20. Febr. Die Oberste SA.-Führung, Reichslei­tung der NSDAP, und Reichsanstalt fiir Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung geben folgendes bekannt:.

Die alten Kämpfer der SA. und politischen Organisationen der NSDAP, sind zum Teil seit Jahren erwerbslos: sie haben ihre ganze Kraft für die nationalsozialistische Revolution ein­gesetzt und daher vielfach ihre eigene Arbeitssuche in selbstloser Weise zurückgestellt. Die Oberste.-Führung, die Reichs- leitnng der NSDAP, und die Reichsanstalt für Arbeitsver­mittlung und Arbeitslosenversicherung haben daher nach Ver­handlungen mit Wirtschaftskreisen eine besondere Aktion für die Vermittlung der arbeitslosen Kämpfer durchgeführt. Diese Sonderaktion hat bisher durchaus erfreuliche Erfolge gehabt, und zwar nicht nur in den mehr ländlich orientierten Arbcits- amtsbezirken. sondern auch in den Bezirken, die wirtschaftlich ungünstiger gestaltet sind. Das darf nun aber nicht dazu führen, in den Bemühungen nachznlassen, auch den letzten alten Kämpfer in Arbeit zu bringen. In diesen Tagen haben daher bei der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosen­versicherung Besprechungen zwischen der Obersten SA.-Füh- rung, der Reichsleitung der NDDÄP. und der Wirtschaft stati- gefunge mit dem Ziel,

im Laufe der Frühjahrsoffensive in der Arbeitsschlacht, soweit wie irgend möglich, alle alten Kämpfer in Arbeit und Brot zu bringen. Die bevorzugte Vermittlung stellt eine Dankespflicht gegenüber denen dar, die sich mit Leib und Leben für den heutigen Staat eingesetzt haben. Daher darf auch eine Ausdehnung des Person-enkreises für die Sonderaktion über den Kreis der alten Kämpfer hinaus gerade in deren Interesse nicht stattfinden. Schon jetzt ergeht der Aufruf an alle Arbeitgeber und Betriebe, restlos alle offenen Stellen den Arbeitsämtern zu melden, die in enger Zusammen­arbeit mit den durch Befehl der Obersten SA.-Führnng ein­gerichteten Versorgungsstellen die Sonderaktion durchführen. Es ist selbstverständlich, daß auch bei dieser Sonderaktion der Grundgedanke der Eignung Berücksichtigung findet, so daß bei Einstellungen alter Kämpfer auch den wirtschaftlichen Not­wendigkeiten Rechnung getragen wird.

Wieder Barrikaden in Baris

Paris, 27. Febr. Im Stadtviertel Belle Jsle ist es in der vergangenen Nacht wieder zu heftigen Zusammenstößen gekommen, an denen Kommunisten und Mitglieder derÄctron Francaise" beteiligt waren. Als die Polizei eingriff, errich­teten die Kommunisten in aller Hast Barrikaden in einigen Straßen. Erst nach Heranholung von Verstärkungen konnten die Polizisten die Demonstranten zerstreuen. Dabei kam es wiederholt zu einer kleinen Straßenschlacht. Ein Demonstrant wurde getötet, eine Anzahl von Personen, darunter einige

Deutsches Straseecht

Berlin, 34. Febr. Der Strafrechtsausschuß der Akademie für Deutsches Recht trat Donerstag und Freitag in München zu einer zweitägigen Arbeitstagung zusammen, um die wich­tigstes Probleme des allgemeinen Teils des Strafgesetzbuches iin nationalsozialistischen Sinne zu behandeln. Der Präsident der Akademie für Deutsches Recht, Reichsjustizkommissar Dr Frank, hielt vor den Mitgliedern des Ausschusses eine An­sprache von grundlegender Bedeutung. Am Strafrecht erkennt man den Willen eines Volkes zur Selbstbehauptung und den Willen eines Staates, dem Volk die Sicherungen für die Zu­kunft aufznbauen. Wir brauchen die grundsätzlichen Ideen für unsere strafrechtlichen Arbeiten gar nicht mehr immer aufs neue herauszuftelleu, was wir grundsätzlich wollen, das liegt vollkommen fest. Es handelt sich darum, diese Grundsätze end­lich einmal zur Tat werden zu lassen. Hier handelt es sich nicht darum, daß einer bestimmte Tendenzen angeben will, hier handelt es sich darum, daß wir alle zusammenstehen, daß wir aber auch erkennen, daß ein anderer einen guten Gedanken haben kann.

Es geht darum, daß wir ein nationalsozialistisches Straf­recht schaffen, das heißt, ein Strafrecht, wie Adolf Hitler es für seinen Staat braucht. Denn dies ist der einzige Name und die einzige Persönlichkeit, die das Recht hat, in ihrem und auf ihren Namen gestützt, die Arbeit zu machen. Wir alle wollen nichts anderes sein, als einfache schlichte Diener an seinem großen Werkaufbau.

Bolschewistische Fälschungen

DieDakota Freie Presse", das Organ der Rußlanddeut­schen in den Vereinigten Staaten von Amerika, die in über 1500 rußlanddeutschen Siedlungen in 32 Staaten der Union, Kanadas und Südamerikas verbreitet ist, veröffentlichte Ende Januar einen Leitanfsatz unter der UeberschriftGefälschte Hungerbriefe". Der Aufsatz beschäftigt sich mit der Tatsache, daß das offizielle Sowjctrußland und die sowjetrnsfische Presse als Gegenmaßnahme gegen die Hilfsaktion für die hungernden Rußlanddeutschen in Deutschland und Amerika nicht nur das Vorhandensein einer Hungersnot in Abrede stellten, sondern auch eine ganze Anzahl angeblicher Proteste der rußlanddeut­schen Kolonisten ans allen deutschen Siedlungsgebieten gegen die in Deutschland verbreitete Meinung über das bei ihnen herrschende Elend verbreiteten. Bis vor kurzem veröffentlichte die deutschsprachige Sowjetpresse derartige Protestschreiben. Wie diese Proteste der deutschen Kolonisten entstehen, darüber kann dieDakota Freie Presse" einen von zahlreichen Briefen, die an sie gelangt sind, veröffentlichen. In diesem Brief heißt es:

Heute haben die Kommunisten in unserem Kollektiv eine Versammlung einberufen. Sie legten ein fertiggestelltes Pro­testschreiben vor, das energischen Einspruch gegen die in Deutschland verbreitete Nachricht über den bei uns herrschen­den Hunger erhebt. Der Inhalt war etwa folgender: Wir Kollektivisten des Kollektivs N. Protestieren feierlich gegen die faschistischen Hetzlügen, die in Deutschland verbreitet werden; daß bei uns Hunger sein soll sind lügenhafte Märchen. Wir haben reichlich zum Essen und zum Trinken, wir brauchen keine fremde Hilfe. Und wenn das faschistische Deutschland uns doch Hilfe schicken sollte, so lehnen wir diese Hilfe streng ab. Alle Anwesenden wurden gezwungen, diesen Protest zu unterschreiben, der dann an dasNeue Dorf" gesandt und veröffentlicht wurde..."

Aehnliche Schreiben sind aus allen deutschen Siedlungs­gebieten vorhanden und sie zeigen ganz einwandfrei, wie diese Proteste zustande kamen. Nicht die Hungerbriefe sind gefälscht, sondern die in der deutschsprachigen Sowjetpresse veröffentlich­ten Protestschreiben sind den rechtlosen Kollektivisten abgepreßt und zum großen Teil gefälscht worden.

Die Reichstagsbrandstifter abgefchobe«

Berlin, 27. Febr. Die drei Kommunisten Dimitroff, Po- poff und Tanejg sind aus Deutschland ausgewiesen und ab­geschoben worden. Die Ausweisung konnte erst dnrchgeführt werden, nachdem die bulgarische Regierung die drei Kommu­nisten ablehnte, als die Sowjetregierung ihnen Staatsange­hörigkeit zuerkannt hat.

Jüdisches Warenhaus geschloffen

Dresden, 26. Febr. In Dresden wurde das Warenhaus Hermann Tietz geschlossen und es ist damit endgültig von der Bildfläche verschwunden. Der gesamte gewerbliche Mittelstand Dresdens, der unter der Konkurrenz dieses Warenhauses schwer zu leiden hatte, kann aufatmen. Ueber die Verwendung des Riesenhauses, das jetzt leersteht und in dem früher viele kleine Geschäftsleute ihre Existenz fanden, ist noch keine Entscheidung getroffen.

Die Reichspost fördert Erholungsreise«

Der Reichspostminister hat angeordnet, daß den Arbeitern und Angestellten der Reichspost, sofern sich ihnen Gelegenheit zur Teilnahme an einer Urlaubsfahrt der NS.-Gemeinschaft Kraft durch Freude" bietet, die Äeteiligung ermöglicht wird. Sie erhalten aus diesem Anlaß einen besonderen Urlaub, falls ihnen nicht schon ein tarifmäßiger Erholungsurlaub zu- 'teht, und bekommen außer ihren Dienstbezügen für diese Zeit noch den auf den Arbeitgeber entfallenden Unkostenznschuß von 1 RM. für den Tag. Darüber hinaus hat der Reichs­postminister sich gegenüber der Deutschen Arbeitsfront NS.- GemeinschaftKraft durch Freude" bereit erklärt, ihre Maß­nahmen für die Unterbringung der Angehörigen der Deutschen Arbeitsfront in Erholungsstätten soweit möglich auch durch Gestellung von Postkraftwagen zu unterstützen.

Urteil im Graudenzer Mordprozetz

Graudenz, 27. Febr. In dem Prozeß wegen der Ermor­dung der beiden Deutschen Krumm und Riebold verkündete der Vorsitzende am Dienstag abend das Urteil. Auf Grund des Artikels 240 des polnischen Strafgesetzbuches (Schlägerei mit schwerer Körperverletzung) wurden verurteilt ein Ange­klagter zu 3 Jahren, ein Angeklagter zu 2>4 Jahren, vier An- geklagte zu 2 Jahren, ein Angeklagter zu 1s^ Jahren, ein Angeklagter zu 1 Jahr und zwei Angeklagte zu 6 Monaten Gefängnis. In der Urteilsbegründung wurde als strafver- chärfend die außerordentliche Roheit bei der Ausführung der Tat hervorgehoben.

Menschenraub für die Fremdenlegion

Budapest, 36. Febr. Der Budapester Polizei war aus­gefallen, daß seit etwa einem halben Jahr täglich 8 bis 10 junge Männer zwischen dem 20. und 35. Lebensjahr als vermisst gemeldet wurden, während bis dahin die Durchschnittszahl der Vermißten lediglich drei betrug. Früher konnten die Vermißten zumeist spätestens innerhalb einer Woche ermittelt werden. Hingegen fehlt von den in den letzten Monaten verschwundenen lungen Leuten fast jede Spur. Sorgfältige Nachforschungen haben nun ergeben, daß Agenten der französischen Fremden­legion rn der Hauptstadt und in der Provinz tätig sind. Den größtenteils arbeitslosen jungen Leuten werden Anstellungen w französischen Fabriken in Aussicht gestellt; sie werden so nach Frankreich gelockt und in die Fremdenlegion eingereiht. Polizei und Gendarmerie des ganzen Landes haben Maß­nahmen getroffen, um den französischen Agenten das Handwerk zu legen.