Hans Münzinger von hier. Wie das Unglück geschah, konnte bisher »och nicht in Erfahrung gebracht werden. Der bedauernswerte Mann geriet unter die Räder der Elektrischen und erlitt schwere Verletzungen. Ein Fuß wurde vollständig zermalmt und mußte sofort nach seiner Einlieserung in das Städtische Krankenhaus abgenommen werden. Der Zustand des Verunglückten ist zwar ernst, jedoch besteht keine Lebensgefahr.

Vom unteren Neckar. (Eine Räuberhöhle entdeckt). Aus Hirsch­horn wird berichtet: Waldarbeiter machten in der Nähe von Rohrbach den Unterschlupf eines Räubers ausfindig, der in Hirschhorn zwei Einbrüche verübte und vor einiger Zeit verhaftet worden war. Der Unterschlupf gleicht einem Unterstand und hat die Größe eines Zim­mers. Die Wände der Höhle waren mit kleinen Eichenstämmen ab­gestützt, sogar für die Wasserleitung war Vorsorge getroffen. Täglich wird diese Höhle von vielen Menschen besichtigt.

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Stuttgart, 2. Jan. (Landesproduktenbörse.) Auf dem Getreide« markt find in den abgelaufenen zwei Berichtswochen keine wesent­lichen Veränderungen eingetreten. Der Geschäftsgang bleibt nach wie vor schleppend, wenn auch in den letzten Lagen eine etwas festere Stimmung für Znlandsgetreide zu verzeichnen war. Es notierten je 100 Kg. württ. Weizen 19.25-20.25 (am 19. Dezbr. 19.75-20.25). Roggen 16 7517 (unv.), Braugerste 18.5019.50 (unv.), Futtergerste 1616.50 (unv.), Hafer 12.2513 (unv), Wiesenheu 3.754.25 (unv.), Kleeheu 4.505.50 (unv.), drnhtgeprcßtes Stroh 2.803 (unv ), Wei­zenmehl 31.5032 (31.75-32.25), Brotmehl 23.50-24 (23.75 bis 24.25), Kleie 7.758 (88.25) Mark.

Dresden, 2. Jan. Im Tolkewitzer Krematorium fand heute die Einäscherung der Leiche des ermordeten SA.-Manns Hentsch statt. Ans dem Friedhof hatte sich eine große Men­schenmenge angesammclt. Nationalsozialisten bemerkte man nicht, dagegen waren zahlreiche Reichsbannerleute und An­hänger der Eisernen Front erschienen. Die Polizei mutzte die Zugangsstraße zum Friedhof sperren. Die Trauerfeier verlief ohne Störung und Zwischenfälle.

LandsLerg a. d. W., 2. Jan. Auf das Hans eines Mau­rers in Genuin wurde heute in den ersten Morgenstunden ein Bombenanschlag verübt. In das Mauerwcrk des neben dem Wohnhause liegenden Stalles wurde ein großes Loch gerissen und das Dach des Stalles zum Teil abgedeckt. Dies ist bereits der dritte Anschlag, der aus das Gehöft des Maurers verübt worden ist. Die Nachforschungen nach den Tätern waren bisher ergebnislos.

Königsberg, 2. Jan. Passanten fanden auf der Chaussee neben einem Baum zwei Tote und ein Motorrad. Der Polizei­arzt stellte fest, daß beide das Genick gebrochen hatten. Einer der Verunglückten ist der Amtsanwalt Horst Wilhelm ans Bartenstein; die Personalien des anderen sind noch unbekannt. Auch die Ursache des Unglücks konnte noch nicht ermittelt werden.

Letmathe i. W., 2. Jan. Im Bahnhof Letmathe fuhr heute abend gegen 19 Uhr auf einen zur Ausfahrt bereit­stehenden Personenzug infolge unerlaubter Freigabe des Gleises ein Güterzug auf. Durch den gewaltigen Anprall wurde der Zugführer des Personenznges, der sich auf der Plattform des letzten Wagens befand, unter den Güterzug geschlendert und auf der Stelle getötet. Die beiden Lokomotiv­führer und zwei Reisende wurden verletzt. Ein Reisender er­litt schwere Kopfverletzungen.

Schwerer Unfall im Hamburger Hafen

vv. Hamburg, 2. Jan. Vor der Einfahrt zum Hamburger Segelschiffhafen ereignete sich am Montag nachmittag um 14.30 Uhr ein schwerer Unfall. Das Flensburger Motorschiff H. C. Horn sollte in den Segelschiffhafen gelegt werden und kollidierte bei diesem Manöver mit einem seiner beiden Schlep­per. Der SchlepperEdith" der Firma Louis Meyer kenterte und sank sofort. Die drei Leute der Mannschaft konnten so­gleich von den in der Nähe befindlichen Fahrzeugen aus­genommen werden.

Eine scheußliche Bluttat

Gladbach-Rheydt, 2. Jan. (Eig. Meld.) Der Mörder des 25jährigen Gustav Jansen aus Rheydt, an dem eine scheußliche Bluttat verübt wurde, gab an, anormal veranlagt zu sein. Man muß annehmen, es mit einem Sexualverbrechen zu tun zu haben.

Jesfo Rütten, der Mörder, zeigte sich beim Verhör sehr kaltblütig. Er erklärte, der Junge habe ihm nicht leid getan, er empfinde keine Reue. Ueber die Tat selbst gab er an, er

habe den Ermordeten abgeholt und mit ihm eine Bierreise gemacht. Später habe er ein verrostetes Rasiermesser aus seiner Wohnung geholt, mit dem er dann das Verbrechen beging. Zuvor habe er noch eine Flasche Wein gekauft und sein Opfer auf einem Feldweg berauscht. Als Jansen infolge seiner Trunkenheit zu Boden stürzte, habe sich Rütten über ihn gebeugt und ihm mit dem Messer die Kehle durchgeschnit­ten. Er habe dann abgewartet bis Jansen völlig verblutet war und peinlich darauf geachtet, daß seine Kleider keine Blut­spritzer ahbekamen. Die Leiche habe er in einen nahen Busch geschleppt und sei dann ruhig nach Hause gegangen.

Hus Well unü i.eden

Das Bügeln von Krabatten. Eine guteBügelmaschine" für Kravatte» ist die Glühbirne. Man feuchtet die zu plättende Kravatte an der Rückseite, an der Stelle, wo man die Falten weghaben will, etwas an, dann wickelt man sie recht fest um eine Glühbirne herum und schraubt die Glühbirne in die Fassung. Jetzt schaltet man den Strom ein und läßt die Lampe etwa 10 Minuten brennen. Ist die Kravatte trocken, so nimmt man sie ab und die Falten sind verschwunden. Eine 50-WattlamPe gibt die ausreichende Wärme. Es empfiehlt sich, zuerst eine Probe mit einer ausrangierten Kravatte vor- znnehmen, denn bei Unachtsamkeit kann der Stoff, wie übri­gens auch unter einem Bügeleisen, angesengt werden.

Für Kraftfahrer und Autobesitzer

Ein folgenschweres Urteil des Reichsgerichts Um die Verantwortung

Das Reichsgericht hat im Prozeß gegen einen Autobesitzer ein Urreil gefällt, das nicht nur in den Kreise» der Auto­besitzer, für die cs eine prinzipielle Bedeutung besitzt, sondern darüber hinaus in der Oeffentlichkeit großes Aufsehen erregen dürfte. Aus diesem Urteil geht hervor, daß ein Autobesitzer auch dann unter gewissen Umständen für jeden durch seinen Wagen entstandenen Schaden haftet, wenn ihm dieser Wagen gestohlen Worden ist.

Schon die beiden ersten Instanzen hatten denselben un­gewöhnlichen Standpunkt eingenommen, der durch das Reichs­gericht endgültig bestätigt wurde. In dem Prozeß handelte es sich um die Schadenersatzklage eines Fahrgastes, der ohne Verschulden des Kraftdroschkenchauffeurs das Opfer eines Zu­sammenstoßes wurde. Zwei junge Burschen hatten in einer eleganten Limousine die Kraftdroschke beim Ausweichen schwer beschädigt, wobei Chauffeur und Fahrgast der Droschke schwer verletzt wurden. Den Heiden Burschen gelang es, von ihrem Wagen abzuspringen und spurlos zu verschwinden.

Die Ermittlungen der Polizei ergaben, daß die Limou­sine am selben Tage ihrem rechtmäßigen Besitzer von den zwei Burschen gestohlen worden war. Der Diebstahl wäre unmög­lich gewesen, hätte der Autobesitzer die Wagentüren abgeschlos­sen und die Verteilerklaue herausgenommen. Er hatte sich nur damit begnügt, den Anlasscrschlüssel abzuziehen. In diesem Verhalten erblickte der schwerverletzte Fahrgast ein Ver­schulden des Antobesitzcrs und klagte gegen ihn auf Schaden­ersatz.

Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht gaben der Schadenersatzklage mit der Begründung statt, daß die Fahrlässigkeit des Autobesitzers den Diebstahl ermöglicht habe. Der Beklagte gab sich mit diesen Entscheidungen nicht zufrieden und rief das Reichsgericht au, wobei er vorbrachte, das; alle erfahrenen Automobilisten ihre Wagen absichtlich nicht abschließen, um die vorzeitige Abnützung der Türschlösser zu vermeiden. Auch könne man von einem Herrenfahrer nicht verlangen, daß er bei jedem Aufenthalt die ziemlich schmierige und technisch schwierige Arbeit des Herausnehmens der Ver- tcilerklaue am Motor leiste.

Das Reichsgericht bestätigte die Verurteilung des Beklag­ten zur Zahlung eines Schadenersatzes und stützte sich dabei auf die Bestimmungen des Kraftfahrgesetzes, in denen es heißt: Benutzt jemand das Fahrzeug ohne Wissen und Willen des Fahrzeughalters, so ist er an Stelle des Halters zum Ersätze des Schadens verpflichtet. Dagegen bleiöt der Halter zum Ersatz verpflichtet, wenn die Benutzung durch sein Verschulden ermöglicht worden ist."

In der Begründung hieß es, daß zweifellos im Augenblick des Zusammenstoßes alsHalter" der Limousine nur derjenige angesehen werden konnte, der ihre Benutzung ermöglicht hatte und zwar, indem er die unbefugte Verwendung des Wagens nicht verhinderte. Das Verschulden des Beklagten liege zwei­fellos darin, daß er weder die Wagentüren abgeschlossen noch die Verteilerklaue heransgenommen habe. Das Abziehen des Anlasserschlüssels reiche nicht ans, um ein Verschulden zu ver­neinen. Auch die Hinweise auf die Beschädigung der Türen und angebliche Vorrechte der Herrenfahrer seien unrichtig.

denn an erster Stelle stehe die Sicherheit des Straßenverkehrs. Ein Herrenfahrer müsse die Beschädigung seiner Türen durch das wiederholte Schließen mit in den Kauf nehmen und habe die Pflicht, die Hilfe eines Berufsfahrers in Anspruch zu nehmen, wenn er die Verteilerklaue nicht herausnehmen könne oder sich nicht beschmutzen wolle.

Gerichtssaal

Das Schöffengericht Neuenbürg

befaßte sich am 30. Dezember in seiner letzten Sitzung des- Jahres 1932 mit dem schweren Verkehrsunsall in den Abendstunden des 29. Oktober auf der Straße von Calm­bach nach Wildhad. Dort war es etwa 500 Meter oberhalb Calmbach zu einem nur schwer erklärbaren Zusammenstoß zwischen dem leer zusammengekoppelten Langholzfahrzeug deS talaufwärts fahrenden 52 Jahre alten verheirateten Fuhr­manns Gustav Sieb und einem von Wildbad herkommenden Schnell-Lastkraftwagen aus Pforzheim gekommen. Auf irgend eine Weise mußte das Pferd des Sieb von dem Schnell-Last­kraftwagen erfaßt worden sein, sodatz es sich nach rückwärts überschlug und sofort verendete. Sieb selbst, der auf de« Deichselarm saß, schlug beim Wohl vom Zusammenstoß hervor­gerufenen Rückwärtsstürzen den Hinterkopf auf einen harten Wagenteil und wurde wenige Sekunden nach dem Unfall nach rückwärts überhängend, die Hände noch in den Hosentaschen, auf den Deichsclarmen liegend tot aufgefnnden. Der Unfall hatte damals halb Calmbach und halb Wildhad auf die Beine gc- hracht und zur Unglücksstätte geführt. Unter der Anklage fahrlässiger Tötung stand nunmehr der Führer des Wagens, der 45 Jahre alte verheiratete Kaufmann und Kraftfahrer Karl Lay ans Pforzheim vor den Schranken des Gerichts. L. will an jenem Abend gegen )47 Uhr mit etwa 45 Kilometer Geschwindigkeit von Wildbad in Richtung Calmbach gefahren sein. Das Wetter war regnerisch und nebelig, die geteerte Straße daher schwarz und das Scheinwerferlicht gehemmt. Trotzdem will L. auf etwa 80 bis 100 Meter mit seinem großen Licht gesehen haben. Zweimal habe er Lichter ent­gegenkommender Fahrzeuge bemerkt und abgeblendet, aber beide Male wären es Signallampen des neben der Straße hcrführenden Bahnkörpers gewesen. Das Fuhrwerk des S- will L. nicht bemerkt haben, bis es unmittelbar vor ihm auf­tauchte. Von einer Beleuchtung desselben habe er nichts be­merkt. Er glaubte es bereits gut passiert zu haben, als ihn ein kaum merkliches Geräusch zum Hatten veranlaßte. Sechzig Meter nach der Kreuzungsstelle haltend, fand er das Lang­holzfuhrwerk in der eingangs beschriebenen Verfassung. Be­merkenswert ist, daß dasselbe ziemlich weit rechts gefahren und sogar mit nach rechts gerichteter Deichsel stehen geblichen war. Nach den Aussagen eines von Wildbad herkommenden Wan­derburschen, den Lay kurz vor der Unfallstelle überholte, fuhr L. zwar auf der rechten Stratzenhälfte, aber in raschem Tempo und blendete auch beim Passieren des Fuhrwerks nicht ab, das den Beobachtungen des Zeugen nach beleuchtet war. Das als autofromm bekannte Pferd dürfte nun durch die nichtabgeblen- deten Lichter des L. geblendet worden sein, scheute, lief statt nach rechts ausweichend nach links in die Fahrbahn des Kraft- Wagens hinein, sprang dann Wohl angsterfüllt in die Höhe und wurde dahei vom Richtungsanzeiger bezw. dessen Stahl­schiene erfaßt. Dabei erlitt es gefährliche und Wohl auch sofort tödliche Kopfverletzungen und wurde gleichzeitig nach hinlen- über am Fuhrwerk vorbei auf die Straße geworfen. Für die Richtigkeit dieser Annahme spricht die stark verbogene Rich­tungsanzeiger-Schiene und eine weitere Beschädigung des Wagens an der Seite, die auch Pferdehaare aufwies. S. selbst erhielt dabei irgend einen Stoß, stürzte nach rückwärts und schlug mit dem Kopfe vermutlich an das rechte Vorderrad. Der dabei erlittene schwere Schädelbruch führte seinen sofortigen Tod herbei. L., der nach Zeugenaussagen schon in Wildbad durch rasches Fahren ausgefallen war, hatte seine Aussagen gegenüber der Voruntersuchung einer merkbaren Revision unterzogen. Das Gericht erkannte jedoch auf die vorstehend genannten Ursachen des Unfalls, hervorgerufen durch ein bei regnerischer und nebeliger Witterung unverantwortliches Fahrtempo und durch Nichtabblendung beim Passieren des Pferdefuhrwerks. Auch das absolute Rechtsfahren des An­geklagten schien dem Gericht fraglich. Eine Festlegung der Fahrtspur war am Unfallabend auf der regnerischen Straße leider nicht möglich gewesen. L. wurde wegen fahrlässiger Tötung zu 150 Mark Geldstrafe verurteilt. Die Staatsanwalt­schaft hatte eine solche von 200 Mark beantragt. Die Frage eines evtl. Mitverschuldens des Getöteten schien dem Gericht nicht wahrscheinlich, zumal es die vorschriftsmäßige Beleuch­tung und das Rechtsfahren des Fuhrwerks durch die Beweis­aufnahme als erwiesen betrachtete. cd-

Neuenbürg, 2. Januar 1933.

Danksagung.

Für die uns von allen Seiten so zahlreich erwiesene Teilnahme beim Heimgang unserer lieben Entschlafenen

Rosine Gottschak

sagen innigen Dank

die trauernden Hinterbliebeuen.

Birkenfeld, den 2. Januar 1933.

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Für all die vielen Beweise herzlicher Teil­nahme, die wir beim Heimgang unserer lieben Mutter

geb. Vollmer,

erfahren durften, insbesondere für die Kranz­spenden, den Schulkameraden und allen denen, die sie zur letzten Ruhestätte begleitet haben, sagen wir aus diesem Wege herzlichsten Dank.

Die trauernden Hinterbliebenen: Friedrich Wolfinger nebst Angehörigen.

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Zusammenkunft b. Rathaus. Gerichtsvollzieherstelle Wildbad.

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