Lacht kommen könnte, kurzerhand gesagt, er könnte niemand verdächtigen. Damit hat er die ihm bekannten Brandstifter vor Strafe schützen wollen und ist auch der Begünstigung schuldig gesprochen worden. '

In weitem Maße belastet Schönthaler den Holzhäuser, der nach der Beweisaufnahme auch ein gerüttelt Matz Schuld trägt. In verlockenden Tönen habe H. dem Sch. bei Neu­bauten Malerarbeiten versprochen, für Brandlegung im Fall Dutz dem Sch. 20 Mark als Vorschutz versprochen. Vier Wo­chen später sei H. zu ihm gekommen mit den Worten,wir müssen sehen, datz wir zu Geld kommen". H. habe ihm genau gesagt, wie er den Brand Rapp legen könne, wochenlang habe H. auf ihn eingeredet, habe ihm die Flasche mit Spiritus gefüllt und habe ihn zum Rappschen Hanse begleiter. Auch im Brand Holzhäuser (übrigens ein Onkel des Angekl. Holzhäu­ser) habe Holzhäuser in ihn gedrängt, den Brand zu legen. Holzhäuser, der die schlechteste Figur von allen sechs Angeklag­ten macht, will früher bestimmte Angaben drehen, er will die Schuld ans Schönthaler schieben, der immer gesagt habe, da und dort, das wäre auch ein geschicktes Hans usw. Er zuckt aber die Achseln auf die Frage des Richters, warum er den Sch. nicht angezeigt habe. Wenn er doch ohne sein Zutun anzündete, der doch gar kein Interesse an dem Haus hatte. Früher gab H. an, da drüben das Hans Dutz, wäre auch so was...! Mit Schmerzen habe er darauf gepatzt, bis es brenne, so wurde ihm vorgehalten und zu Sch. habe er nachher- gesagt, er sei ein Kerle, datz er es gemacht habe... Zum Brand Rapp gibt H. ganz zweifelhafte, höchst unglaub­würdige Darstellungen, will sogar den Sch. gewarnt haben... und hat ihm doch den Spiritus in die Hand gedrückt und ihm genau gesagt, wo er hinlausen müsse in Haus u. Scheune.

Bürgermeister Langenstein-Conweiler gibt an, die Brände seien ihm rätselhaft erschienen, er habe aus niemanden Ver­dacht gehabt und auch nie was gehört, ausgefallen sei ihm allerdings, datz der Brand Holzhäuser ausbrach, als gerade durch seine Anordnung das Wasser in der Gemeinde abgestellt war. Die Angeklagten haben allesamt einen guten Leumund, seien mit Ausnahme des Bäuerle finanziell in einer Notlage. Kriminalinspektor Wirth erzählte von den Eindrücken bei den polizeilichen Vernehmungen in Stuttgart und glaubte, die Reue Schönthalers sei von echtem Empfinden getragen, der sehr unter dem Eindruck gelitten habe. In Conweiler habe es allmählich geheißen, bei der Frau Dutz sei dasBrände­büro oder das Brenzlichbüro", d. h. soviel, dorr würden die Brandstiftungen ausgeheckt und geplant. Kriminalkommissar Scitz-Stuttgärt wußte zu sagen, datz bei Engelhardt die Scheune ganz, das Wohnhaus stark verbrannt und mitgenom­men war. Brand Dutz ging bis auf die Grundmauern, Brand Rapp ergriff in der Hauptsache Dachstock und Scheunenboden; bei Holzhäuser kam das Feuer nicht richtig zur Auswirkung, ans der Bühne seien an zwei Stellen Löcher in ven Boden eingebrannt. Den Angeklagten Bäuerle habe er damals um Auskunft nach Verdachtsmomenten, nach Anhaltspunkten be­fragt, es sei aber vergebens gewesen. B. habe nichts zu sagen gewußt. Kriminalkommissar Rauschenberger, der zusammen mit dem Kriminalinspektor Wirth die Hauptaufklärnng der Fälle der Staatsanwaltschaft vorlegen konnte, bezeugte das Geständnis des Engelhardt und die Besprechungen desselben

mit der Dutz, die Engelhardt jetzt nicht mehr wahr haben möchte. Im ganzen sind an Gebändeschaden 17 00 Mark ver­ursacht worden, der größte Mobiliarschadcn mit ca. 12 000 Mk. entstand beim Brand Dutz.

Staatsanwalt Hartranft bezeichnete die zur Aburteilung stehenden Fülle als ganz außergewöhnliche, vier Brände in kurzer Zeit, wozu noch die vier nicht aufgeklärten Brandfälle in Conweiler und Umgebung kommen. Nach den Bekundun­gen der Angeklagten konnte sich der Staatsanwalt in der recht­lichen Tatwürdignng kurz fassen und sich allgemein auf die Anklageschrift berufen, er hält alle sechs Angeklagten im Sinn der Anklage für überführt. Bezüglich der Straivemessung führte er aus, daß es sich hier um eine Brandstiftungsepidemie handle, die doppelte Pflicht erheische, mit strengen Strafen einzuschreiten, ähnlich wie der Arzt bei Krankheitsepidemieu auch schärfere Matznahmen anzuwendcn Pflege. Weiter sei die Häufung solcher Taten immer eine große Gefahr, dazu komme der Schaden. Eine törichte Ansicht sei es, wenn die Brandstifter immer meinten, der Staat zahle ja die Brand­entschädigungen nein, die Hausbesitzer, die ihre Hänser nicht anzündcn, seien die Kostenträger, die die Wurttemb. Ge- bäudebrandversichernngsanstalt durch ihre Beiträge finanzie­ren. Es handle sich doch erstlinig um Vernichtung von Sach­werten. Engelhardt sei im Fall Engelhardt der Hauptschul­dige, dann die Dutz, am wenigsten Klink. Zn Bäuerles Un­gunsten spreche seine Eigenschaft als Gemeinderat und als Feuerwehrkommandant. Holzhäuser habe ein größeres Ver­schulden als Schönthaler.

Die Strafanträge lauten für Klink: 1 Jahr 6 Monate Zuchthaus, gegen Engelhardt 2 Jahre 3 Monate Zuchthaus, gegen die Dutz 2 Jahre 10 Tage Zuchthaus, gegen Schönthaler 2 Jahre 6 Monate Zuchthaus, gegen Holzhäuser 3 Jahre 9 Monate Zuchthaus. Gegen Bäuerle anstelle von 5 Monaten Zuchthaus je 1)4 Monate Gefängnis wegen Beihilfe zur Brandstiftung und 1 Monat wegen Begünstigung, insgesamt 7 Monate Gefängnis.

Das Schwurgericht verkündete folgendes Urteil:

Wegen eines gemeinschaftlichen Verbrechens der Brand­stiftung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug erhalten En­gelhardt 2 Jahre Zuchthaus, Klink 1 Jahr 3 Monate Zucht­haus, wegen eines Verbrechens der Anstiftung zur Brandstif­tung in Tateinheit mit Versicherungsbetrug und wegen Auf­forderung zu einem Verbrechen die Dutz 1 Jahr 6 Monate 10 Tage Zuchthaus, wegen je 2 gemeinschaftlichen Verbrechen der Brandstiftung und gemeingefährlicher Sachbeschädigung, einem weiteren Verbrechen der Brandstiftung: Schönthaler 1 Jahr 8 Monate Zuchthaus, Holzhäuser 3 Jahre 6 Monate Zuchthaus. Bäuerle wird lediglich wegen Begünstigung be­straft, Beihilfe war ihm nicht nachzuweisen, die Strafe lautet ans 2 Monate Gefängnis, die durch die Untersuchungshaft als verbüßt gilt. Er wird auf freien Fuß gesetzt, alle übrigen 5 in Haft behalten. Holzhäuser wird weiter mit 3 Jahren Ehrverlust belegt. Auf die Strafen von Schönthaler^ und Klink' wird deren ganze Untersuchungshaft (seit August ds. Js.) angerechnet.

Für mildere Bestrafungen hatten sich 1 Anwälte als Verteidiger der Angeklagten eingesetzt.

^us Welt unck lleben

Unbekannte Napoleon-Anekdote. General Lannes war der einzige Mann Frankreichs, der Napoleon die Wahrheit sagen durfte. Auf seinem Feldzug nach Aegypten befahl der Feldherr einmal den General tief in der Nacht zu sich ins Führerzelt.Sage mir, Lannes" fragte er,hältst du etwas von meiner Kriegskunst?" Lannes erwiderte ärgerlich:Noch mehr hätte ich von Napoleon gehalten, wenn er so klug ge­wesen wäre und hätte mich schlafen lassen, damit ich mich für die morgige Schlacht hätte kräftigen können. Ein tüchtiger und großer Feldherr weckt seinen General nur, wenn der Feind in der Nacht nach Prügel verlangt, nicht aber, wenn die Eitelkeit des Feldherr» Prügel wert ist".

(Aus:Nene Pariser Zeitung".)

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Ungar« verleiht Kriegserinnerungsmedallle an deutsche Frontkämpfer

Die ungarische Regierung hat verfügt, daß die vom Reichsvcrwescr Horthh im Jahr 1930 gestiftete Kriegsgedenk­münze jetzt auch an deutsche Kriegsteilnehmer verliehen wer­den soll. Dieser Erlaß zeigt, daß auch in Ungarn die Er­innerung an die deutsch-ungarische Kriegskameradschaft von 19141918 unvergessen ist.

Gott dem Allmächtigen hat es gefallen, unsere liebe Mutter, Großmutter und Schwieger­mutter

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gestern abend 6 Uhr nach kurzer Krankheit im im Alter von 68 Jahren zu sich in die ewige Heimat abzurufen.

Die trauernden Hinterbliebenen:

Familie Friedrich Burkhardt, Metzgermeister.

Schömberg.

Familie Ernst Ochner. Neuenbürg.

Familie Hermann Zeeh, Weingarten.

Die Beerdigung findet am Freitag nach­mittag 2 Uhr in Langenbrand statt.

Die Ueberführung vom Trauerhaus ab Schömberg 1^/s Uhr.

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