werden als Zeugen Generaldirektor v. Gontard und Prokurist Demmer vernommen. Während der Mittagspause wird das Gericht über eine Reihe von Anträgen der Verteidigung beraten. ^ ^
In der Nachmittagssitzung übergab Rechtsanwalt Dr. Ro- senseld dem Gericht einen Brief aus Holland, der ihm heute durch Luftpost zugegangen ist. In diesem Brief wird die gestern von Rechtsanwalt Cohn mitgeteilte Angabe des Schweizer Staatsangehörigen Bientz bestätigt, daß dasselbe Waffenlager bereits vorher verraten worden sei, und zwar durch eine Anzeige beim Büro der Besatzungstruppen im Rheinlande. Dieses habe die Mitteilung dann erst an die interalliierte Kontrollkommission in Berlin weitergeleitet. — Der Brief wird der Reichsauwaltschaft zur weiteren Prüfung übergeben. Sodann überreicht Rechtsanwalt Dr. Rosenfeld eine große Zahl von Beweisanträgen. Er erklärt n. a., daß die Verteidigung auf dem Standpunkt stehe, daß die Aussage des Zeugen v. Gontard, der sich in viele Widersprüche verwickelt habe, nicht mehr als glaubwürdig angesehen werden könne. Der Schweizer Eduard Bieutz-Basel soll zur Bestätigung der Angaben von Rechtsanwalt Dr. Cohn geladen werden. Vorsorglich beantragte die Verteidigung, ihm freies Geleit zu geben.
Hierauf wurde die Verhandlung auf Montag vertagt.
Geständnisse eines erfahrenen Diplomaten
Zur Abrnstungsdebatte
Die Ausführungen Simons in Genf wurden dem deutschen Standpunkt gerechter, als der Plan Herriots. Dennoch gibt es auch an den Darlegungen Simons manches auszusetzen, worauf nicht zuletzt von englischer Seite aufmerksam gemacht wird. Im englischen Oberhaus wurde nämlich im Zusammenhang mit den Äbrüstungsbestrebungen bedauert, daß Englands Luftflotte mit der Aufrüstung anderer Staaten nicht Schritt halte. Die viel zu wenig beachtete Debatte schloß Lord-Präsident Mr. Baldwiu, indem er erklärte: Keine Abrüstung der Welt werde Kriege unmöglich machen. Niemals werde es möglich sein, den Neid unter den Völkern zu beseitigen und alle Auseinandersetzungen auf friedlichem Wege zu schlichten. Er glaube nicht au die Möglichkeit eines Verbotes der Luftwaffe. Die Regierung habe diese Gefahr klar erkannt. Sie habe deshalb die notwendigen Maßnahmen zur Aufklärung und Sicherung der Bevölkerung in die Wege geleitet. Bei der heutigen politischen Unsicherheit und den berechtigten Zweifeln, welche man in die Wirksamkeit der internationalen Verträge setzen müsse, würde sich die Regierung eines verbrecherischen Leichtsinns schuldig machen, wenn sie nicht rechtzeitig alles zum Schutze der Bevölkerung vorbereitet habe.
Baldwin fuhr fort: „Ein Verbot, die Zivilbevölkerung mit Bomben zu bewerfen, halte ich für praktisch undurchführbar, solange der Bombenabwurf nicht allgemein verboten wird und selbst dieses Verbot wird wirkungslos bleiben, wenn nicht überhaupt das Fliegen — und zwar nicht nur zu militärischen, sondern auch zu zivilen Zwecken verboten wird. Daß ein solches Verbot unmöglich ist, wird jeder einsehen. Auch internationale Kontrolle des Fliegens wird nicht zu dem gewünschten Erfolg führen. Weder ich noch meine Kollegen glauben, daß in absehbarer Zeit wieder ein Krieg sein wird. Ich erinnere aber daran, daß wir auch am Vorabend des Weltkrieges noch kaum an die Möglichkeit eines Krieges glaubten."
Aus Wslt UNÄ L-Sben
Köpenickiade in Köslin. Der geisteskranke frühere Kriminalbeamte Jendresky versuchte am letzten Donnerstag abend den Regierungspräsidenten Cronau zu verhaften. Er ließ sich in der Privatwohnung des Regierungspräsidenten melden, erklärte, er sei der Vizepräsident und sprang in das Zimmer Cronaus hinein. Dort erklärte er dem Regierungspräsidenten, der am Kaffeetisch saß: Ich habe den Auftrag, Sie zu verhaften. Er behauptete, der Regierungspräsident habe Spritschmuggeleien begangen. Als Jendresky merkte, daß der Regierungspräsident inzwischen einen Beamten herangerufeu hatte, ergriff er plötzlich die Flucht und versuchte, über die Dächer zu entkommen. Er wurde jedoch schon auf dem Boden des Hauses festgeuommen. Jendresky war früher Kriminal- assisteut in Köslin, später Schutzpolizeibeamter in Oberschlesieu und-hatte wegen Unkorrektheiten aus dem Dienst scheiden mühen. An den Spritschmuggeleien ist selbstverständlich kein wahres Wort.
Das Ehegatten'Erbrecht
i8. Nach Bürgerlichem Gesetzbuche hat der überlebende Ehegatte, wenn keine Verfügung von Todeswegen des verstorbenen vorhanden ist, am Nachlaß des verstorbenen ein gesetzliches Erbüreivicrtel u. Pflichtteilsrecht u. zwar lieben Abkömmlingen des verstorbenen Ehegatten zu einem Viertel und neben Eltern und Geschwistern oder Großeltern des Erblassers zur Hälfte. Sind Großelternteile gestorben, aber noch Abkömmlinge von ihnen vorhanden, so erhält der überlebende Ehegatte von der anderen Hälfte den Anteil, der diesen Abkömmlingen zufallen würde. Z. B. beim Tode des Erblassers lebt nur mehr sein Großvater mütterlicherseits und von den Großeltern väterlicherseits ein Bruder seines Vaters. Es erhielte der Großvater ein Viertel des Nachlasses, der überlebende Ehegatte außer seiner Hälfte des Nachlasses auch noch das eine Viertel, das auf die Großeltern väterlicherseits gefallen wäre. Sind weder Abkömmlinge, noch Eltern, noch Großeltern des Verstorbenen vorhanden, so erhält der überlebende Ehegatte die ganze Erbschaft.
Gehört der überlebende Ehegatte zu den erbberechtigten Verwandten, so erbt er auch noch als Verwandter z. B. bei Ehe zwischen Oheim und Nichte.
Ist der überlebende Ehegatte neben Eltern oder Geschwister oder Großeltern gesetzlicher Erbe, so gebühren ihm außer dem Erbteile die zum ehelichen Haushalte gehörenden Gegenstände, soweit sie nicht Zubehör eines Grundstückes sind, und die Hochzeitsgefchenke zum Voraus, auch wenn der überlebende Ehegatte von dem gestorbenen tatsächlich getrennt gelebt hat. Was zum ehelichen Haushalte gehört, richtet sich nach den Umständen und der Sitte. Z. B. vorhandene Weinvorräte werden nicht immer als zum ehelichen Haushalte gehörig zu betrachten sein.
Hat der Erblasser aber eine Verfügung von Todeswegen errichtet und in dieser den Ehegatten von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen, oder überhaupt andere, den überlebenden Ehegatten ausschließende Erben ernannt, so kann dieser von den Erben den Pflichtteil verlangeir. Der Pflichtteil besteht in der Hälfte des Wertes des oben erwähnten gesetzlichen Erbteiles. Hat der überlebende Ehegatte sich einer Verfehlung schuldig gemacht, auf Grund deren der Erblasser nach den Zß 1565 bis 1568 des BGB. auf Scheidung zu klagen berechtigt ist, so kann der Erblasser ihm den Pflichtteil entziehen.
Die Entziehung des Pflichtteils erfolgt durch letztwillige Verfügung.
Der Grund der Entziehung mutz zur Zeit der Errichtung bestehen und in der Verfügung genau angegeben werden.
Das Recht zur Entziehung des Pflichtteils erlischt durch Verzeihung. Eine Verfügung, durch die der Erblasser die Entziehung angeordnet hat, wird durch die Verzeihung unwirksam.
Perzeihung ist kein Rechtsgeschäft, keine Willenserklärung, sie ist ein auf verzeihlicher Gesinnung beruhendes Verhalten.
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Vom Pforzheimer Schauspielhaus
Neuenbürg, 20. November 1932.
„Frauen haben das gern". Operette von Franz Arnold und Ernst Bach. Musik von Walter Kollo.
Den alten fidelen Schwank der Firma Arnold und Bach „Der keusche Lebemann" hat Kollo mit ein Paar Takten Musik „im Rhythmus unserer Zeit" geschickt untermalt, Rideamus, der uns „Willys Werdegang" schenkte, steuerte ein paar flotte Gesangstexte dazu bei, und fertig ist die neue Operette. Die Bezeichnung „musikalischer Schwank" scheint hier allerdings eher gerechtfertigt. Von ihm bis zu einer richtiger Operette im Stile der „Fledermaus" ist immerhin noch ein großer Schritt. Doch etwas bringt der neue musikgewürzte Schwank: Zwei Stunden Harmlos-heitere Situationskomik, zwei Stunden Lachen ohne Ende; und es ist schließlich ja nicht allzuleicht, zwei Stunden lang in Ulk und Heiterkeit zu machen, ohne fad zu werden (abgesehen von einem einzigen Falle übertriebener Zirkus-Clownerie). Im Schauspielhause wurde der neugebackene Kollektivschwank bei seiner gestrigen Erstaufführung viel belacht und viel beklatscht. Auf eine Wiedergabe seines Handlungsganges sei hier im Interesse der Zuschanerspan- uung seiner zukünftigen Besucher verzichtet. Ein reizendes Bühnenbild von Ludwig Wetz schuf das Milieu, in dem Willy Moog als der Lebemann ohne Vergangenheit seine zwerchfellerschütternde Komik zum besten gab. Das Können Moogs
hat noch niemand ernstlich bezweifelt; gestern aber hatte er einen wirklich großen Tag; im Ernst wie in der Komik keiner Darstellung. Wenn der neue musikalische Schwank für das Theater zum abendfüllenden Zugstück wird, so ist das in erster Linie sein Verdienst. In der Rangordnung der darstellerischer Leistung ist Trudl Baumbach, der drollig-echte Zimmerschreä gleich nach ihm eiuznreihcn. Curt Müller zeigte einen Fabrik kauten, der au Gieseckes Zeiten angenehm erinnert und Lissv Rimböck eine erstaunlich würdige Dame „in Schwarz". Hennv Liebler, im Lachen und Weinen ein immer gleich kluges Bräutchen, hat am Gelingen des Ganzen auch erheblichen Anteil. Lisa Kraith, Luise Decker, Adele Grauer, Fritz Frank und Franz Otto waren in ihren kleinen Rollen begrüßenswerte Stützen des Gesamtgeschehens. Richard Reugstl brachte das Ganze zu einfallsreicher witziger Inszenierung. Kapellmeister Fels und sein kleines Orchester betonten erfreulicherweise in der Wiedergabe der musikalischen Untermalung die leichtbeschwingte Heiterkeit der Operette ohne Musik. Alles in allem: Ein Abend, der nur dem Lachen gehörte.
*
Das „A sch e nb r ö d el"-Märchenspiel des Nachmittags fand ein gleich begeistertes Publikum. Die ganz von Mitgliedern des Schauspielhauses gestellte Aufführung bescherte Pforzheims Jugend ein paar kinderselige Stunden und die Begeisterung der kleinen Besucher beim Vorhangschluß kannte keine Grenzen. Es ist zu hoffen, daß diese Märchenspiele noch öfters Wiederholung finden. svv.
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Bezirksliga
In der Gruppe Württemberg ist es auch wieder am gestrigen Sonntag der 1. FC. Birkenfeld gewesen, der von sich zu reden machte knapp aber einwandfrei mit 2:1 konnte der Stuttgarter Sportklub besiegt werden. Birkenfelds Leistung ist ein weiteres Jahr bewundernswürdig. Man gibt nicht nach und wenn es noch so schlecht aussieht. Birkenfeld hat sich im Rückspiel auch gegen Stuttgarter Sportklub revanchiert und glücklich ober auch verdient die Punkte geholt, denn das siegbringende Tor fiel erst in der letzten Minute. ! Birkenfeld ist somit bereits zum Stuttgarter Sportklub in der Tabelle aufgerückt und hat so auch diesen Verein und Germania Brötzingen mit in die Abstiegsgefahr hineingezogen. Die übrigen Spielergebnisse waren: V.f.B. Stuttgart — Kickers Stuttgart 1:1. Sportfreunde Eßlingen — Sp.V. Feuerbach 1:1, Union Bückingen — Normannia Gmünd 8:1. FC. Pforzheim und Germania Brötzingen waren spielfrei.
Die Frage nach den beiden Tabellenersten bleibt weiter ungeklärt, die Kickers behalten wohl die Führung, relativ am günstigsten steht aber immer noch VfB. Stuttgart, Bückingen ist weiter mit dabei und auch der FC. Pforzheim ist noch keineswegs ausgeschaltet.
Gruppe Baden: In dieser Gruppe wird an der Meisterschaft des Karlsruher Fußballvereins kaum noch zu zweifeln sein, denn die Karlsruher gewannen auch ihr gestriges Spiel gegen Schramberg in Schramberg mit 1:0 Toren.
Gruppe Siidbaycin: Teutonia München — Bayern München 0:0, Wacher München — 1860 München 4:3, SSV. Ulm — D.SM München 1:1, Jahn Regensburg — Ulmer FV. 94 1:1.
Gruppe Nordbayern: Germania Nürnberg — FC. Nürnberg 1:1, SpVgg. Fürth — VfR. Fürth 1:1.
Kreisliga:
Kreis Enz-Neckar: Enzberg — Kieselbronn 1:0, Mühlacker gM Ersingen 2:1. Mühlacker hält durch diesen Sieg weiterhin die Ta- bellenführung, wird aber von FC. Eutingen und VfR. Pforzheim hart bedrängt.
ä-Klasse:
Gruppe 2 (Kreis Enz-Neckar): Wildbad hatte das Pech, auf einen in Hochform spielenden FC. Calmbach zu stoßen und unterlag denn auch mit 0:2 Toren. Arnbach siegte erwartungsgemäß in Conweiler mit 3:1 Toren.
Die Lage in der Tabelle ist nun so, daß Neuenbürg die Führung mit 2 Punkten Vorsprung vor Calmbach hält, während Wildbad für die Meisterschaft kaum noch in Frage kommt. Günstiger als Wildbad stehen noch Schwann und G.-U. Pforzheim.
Prioatsp iele:
V.f.R. Pforzheim—Germania Durlach (am 19. 11.) 3:2, Ballspielklub Pforzheim—Germania Brötzingen (am 19. 11.) 0:7. M.
GrundflütkS-veekauf.
Aus dem Nachlaß des verst. Friedrich Oelschlöger, Bärenwirts hier, kommen am
Montag den 28. November, nachmittags 7 Uhr,
auf dem Rathaus in Birkenfeld Zimmer Nr. 1 freihändig zur Versteigerung:
Bauplätze im Gäßlesfeld und 3 Wiesen im Otterbusch rechts der Straße nach Dietlingen. s Liebhaber sind eingeladen.
Fernspr. 4950 Pforzheim. Grundbuchamt Birkenfeld.
Conweiler, den 20. Noo. 1932.
Nach langem, schwerem, mit großer Geduld ertragenem Leiden wurde mein lieber Mann, unser guter Vater, Schwiegervater und Großvater
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im Alter von 72 Jahren uns durch einen sanften Tod entrissen.
In tiefem Leid:
Die Gattin: Wilhelmine Lust. geb. Wild. Familie Erwin Lust.
Familie Paul Wehr.
Miua Lust. Heleue Lust.
Beerdigung: Mittwoch nachmittag 2 Uhr.
Arnbach, den 20. November 1932.
Aus einem Leben voll Liebe und Arbeit ist unsere liebe Mutter, Groß- und Schwiegermutter, Schwester, Schwägerin und Tante
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geb. Baier,
im Alter von 75 Jahren sanft entschlafen.
Die trauernden Hinterbliebenen:
Familie Friedrich Weiß, Fuhrmann. Familie Heinrich Rentschler.
Emilie Weiß.
Familie Eugen Weiß, Pforzheim.
Beerdigung: Dienstag den 22. November, nachmittags 2 Uhr.
Arnbach, den 21. No». 1932.
Verwandten, Freunden und Bekannten die schmerzliche Nachricht, daß unsere liebe, unvergeßliche Tochter, Schwester, Schwägerin und Tante
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nach kurzem, schwerem Leiden im Alter von 29 Iah- ren unerwartet rasch von uns gerissen wurde. In tiefer Trauer:
Familie Wilhelm Jack, Sensenschmied. Beerdigung: Dienstag nachmittag 3 Uhr.
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