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Amtsblatt für den Gberamtsbezirk Vleuenbürg

M.209

Mittwoch den 7. September 1932

99. Jahrgang

Ae deutsche Rüstungs-Denkschrift

Der Neichsautzemninister übergibt fie der Oeffentlichkeit

vv- Berlin, 6. September.

Der Reichsminister des Auswärtige», Freiherr von Neu­rath, hat heute einen Vertreter vom WTB. empfangen, um chm das Schriftstück zur Veröffentlichung zu geben, das er als Resume seiner mündlichen Darlegungen des deutschen Standpunktes in der Abrüftungsfrage am 29. August dem hiesigen französischen Botschafter ausgehändigt hat.

Freiherr v. Neurath hat sich bei dieser Gelegenheit über den Zweck des Schriftstücks und über die Gründe seiner Ver­öffentlichung u. a. geäußert:

Seitdem die französische Presse die ersten Meldungen über meine vertrauliche Unterhaltung mit dem französischen Bot­schafter, Herrn Francois Poncet, brachte, hat sie das Vorgehen der Reichsregierung in der Abrüstungsfrage fortgesetzt zum Gegenstand von Kombinationen und Vorwürfen gemacht, die in der Anklage gipfeln, daß Deutschland unter dem Deckmantel seiner Gleichberechtigungsforderung nichts anderes als seine eigene Ausrüstung und die Wiederherstellung seiner früheren Militärmacht betreibe. Es gibt keinen einfacheren Weg, diese Entstellungen zu entkräften, als meine Aufzeichnung der Oef­fentlichkeit zu übergeben.

Der deutsche Schritt bei dem französischen Botschafter war nichts Ungewöhnliches oder Ueberraschendes. Er hielt sich durchaus im Rahmen der Genfer Abrüstugskonferenz und sollte lediglich dazu dienen, ein positives Ergebnis ihrer Ar­beiten zu ermöglichen. Für keine Frage der Abrüstungskon­ferenz liegt eine Behandlung auf diesem Wege näher, als für die Frage der deutschen Gleichberechtigung, die durch die Ver­tagungsresolution unmittelbar aktuell geworden ist.

Ich brauche auch kein Geheimnis daraus zu machen, Latz in unmittelbarem Anschlutz an hie letzten Konferenzper- handlnngen noch in Genf selbst von den deutschen und den französischen Vertretern die Aufnahme baldiger Verhand­lungen zwischen den Leiden Regierungen über das Thema der Gleichberechtigung verabredet wurde.

Die Gründe, die die französische Regierung setzt zur Mit­teilung unseres Verhandlungsvorschlags an die am sogenann­ten Vertrauenspakt beteiligten Regierungen veranlaßt haben, sind mir nicht bekannt. Wer wollte bezweifeln, daß der offene Meinungsaustausch über auftauchende politische Probleme, wie ihn der Vertrauenspakt empfiehlt, stets eine vortreffliche Me­thode ist? Die deutsche Regierung ist deshalb sa auch dem Pakt beigetreten. Der Pakt kann doch aber unmöglich den Zweck haben, eine diplomatische Unterhaltung zu zweien oder dreien zu verbieten, und für jede politische Frage von vorn­herein ein förmliches Verfahren vor dem Forum aller dem Pakt beigetretenen Regierungen vorzuschreiben. Ob in Fra­gen der Abrüstung ein solches Verfahren überhaupt in Betracht kommen kann, möchte ich dahingestellt sein lassen. Jedenfalls will es mir scheinen, daß die bisher dem Pakt beigetretencn Länder, zu denen eine Reihe wichtiger europäischer Staaten nicht gehört, kein Gremium Larstellen, das für Äbrüstungs- sragen eine besondere Zuständigkeit in Anspruch nehmen könnte.

Selbstverständlich hat die deutsche Regierung nicht da^An gedacht, die von ihr gewünschten Besprechungen mit der fran­zösischen Regierung vor anderen Regierungen geheim zu hal­ten. Jedenfalls war die Reichsregierung der Ansicht, und ist es auch heute noch, daß im vorliegenden Falle eine

Aussprache zwischen Deutschland und Frankreich der gegebene Weg ist, um eine Einigung zwischen allen be­teiligten Mächten anzubahnen. Sollte, was ich nicht hoffe, -die Anwendung des Vertrauenspaktes seitens der französischen Regierung die Bedeutung haben, daß diese jetzt zu einer un­mittelbaren deutsch-französischen Aussprache nicht bereit ist, so wäre eine neue Lage geschaffen, die neue Entschlüsse der Reichs­regierung notwendig machen würde.

Soviel steht aber schon heute fest, datz es für Deutschland nicht möglich ist, sich an den weiteren Beratungen der Abrüstungskonferenz zu beteiligen, bevor die Frage der deutsche» Gleichberechtigung eine grundsätzliche Klärung gefunden hat.

Unsere Gleichberechtigung, nicht unsere Aufrüstung, ist der Punkt, den wir zur Debatte gestellt haben. Wenn die hoch- gerusteten Staaten sich nicht zu.einer radikalen Abrüstung entschließen können, und wenn sich daraus die Schlußfolgerung krgtbt, daß unsere Gleichberechtigung nur durch Modifika­tionen unseres gegenwärtigen Rüstungsregimes' hergestellt werden kann, so ist es eine handgreifliche Verdrehung der Wahrheit, vondeutschen Aufrüstungstendenzen" undmilitä­rischen Machtgelüsten" zu sprechen.

Was wir unter dem Gesichtspunkt der Gleichberechtigung fordern, ist nicht mehr als eine gewisse Modifikation «n- seres gegenwärtigen Rüstungsregimes, eine Modifikation, d>e zugleich Sex Notwendigkeit Rechnung trägt, ein unse­rem Lande auferlegtes starres System unseren besondere« politischen, sozialen und wirtschaftlichen Verhältnissen anzupaffen.

Es ist auch eine allzu bequeme Methode, uns zu Geduld 5» raten und uns darauf zu vertrösten, daß sich die Abrüstung der anderen Mächte und damit unsere Gleichberechtigung im ^anfe der Zeit schon verwirklichen werde. Wir warten jetzt langer als zehn Jahre aus die Erfüllung unseres Anspruches. L>ie Abrüstungskonferenz ist an einem Punkte angelangt, wo die Entscheidung über unsere Gleichberechtigung fallen muß "Und keine Konferenzmacht sich mehr einer klaren Stellung­

nahme zu dieser Frage entziehen darf. Niemand kann Deutsch­land zumuten, sich noch länger mit einer Diskriminierung ab­zufinden, die mit der Ehre des deutschen Volkes und seiner Sicherheit unvereinbar ist.

-i-

Jn dem erwähnten Schriftstück, das von dem Reichsaußen­minister dem französischen Botschafter vertraulich überreicht worden war und das durch eine französische Indiskretion der Oeffentlichkeit als eine deutscheNote" bekanntgegeben wurde, während es sich um eine Denkschrift handelt, heißt es u. a.:

Nach den letzten Genfer Verhandlungen über das Ab­rüstungsproblem kommt es daraus an, den Versuch zu machen, alsbald auf diplomatischem Wege die Frage zu klären, die die deutsche Delegation in ihrer Schlußerklärung vom 22. Juli aufgeworfen hat.

Die deutsche Regierung möchte sich zu diesem Zwecke in Verfolg der hierüber bereits in Gens mit den französischen Vertretern geführten vertraulichen Unterhaltungen zunächst mit der sranzöstschen Regierung in Verbindung setzen. Sie ist der Ansicht, daß eine

vertrauliche Anssprache zwischen der deutschen «nd der französischen Regierung

in der die beiderseitigen Standpunkte und Wünsche in voller Offenheit dargelegt werden, das beste Mittel zur Herbeifüh­rung einer Verständigung ist. Wenn die französische Regierung zu einer solchen vertraulichen Anssprache bereit ist, bleibt es beiden Regierungen natürlich unbenommen, die anderen hauptbeteiligten Regierungen, wie insbesondere die britische, italienische und amerikanische Regierung, in geeigneter Weise zu informieren und zu gegebener Zeit an den Verhandlungen zu beteiligen.

Die Haltung der deutschen Delegation gegenüber der Reso­lution der Generalkommission vom 29. Juli war ausschließlich durch Gründe, die in der Sache selbst liegen, bestimmt, und war unvermeidlich. Die Resolution legt wichtige Punkte für die endgültige Abrüstungskonvention fest, und zwar in einer Weise, die bereits erkennen läßt, daß die Konvention in der Herabsetzung der Rüstungen außerordentlich weit hinter dem Versailler Vertrag Zurückbleiben wird. Die deutsche Regie­rung konnte schon aus diesem Grunde der Resolution nicht zustimmen. Es kam aber noch ein anderer Gesichtspunkt hin­zu. Tatsächlich hatten die Beschlüsse für Deutschland über­haupt keinen Sinn. Denn trotz der Diskrepanz zwischen dem in ihnen vorgesehenen Abrüstungsregime und dem Regime des Versailler Vertrages blieb in der Resolution die Frage völlig offen, ob die gefaßten -Beschlüsse auch aus Deutschland Anwendung finden sollen. Solange diese Frage nicht geklärt ist, ist für die deutsche Delegation auch bei den künftigen Be­ratungen über die endgültige Regelung der einzelnen Punkte des Abrüstungsproblems eine Mitwirkung nicht möglich. Um jedes Mißverständnis in dieser Beziehung auszuschließen, soll im folgenden noch einmal zusammenfassend dargelegt werden, was Deutschland unter der Gleichberechtigung versteht, und wie es sich praktisch die Verwirklichung dieses Prinzips denkt.

Deutschland hat stets gefordert, datz Sie anderen Staaten auf eine« Rüstungsstand abrüstcn, der dem Rüstungsstand ent­spricht, der Deutschland durch den Vertrag von Versailles auserlegt worden ist. Damit wäre dem Anspruch Deutschlands auf Gleichberechtigung in einfachster Weise Rechnung getragen worden.

Zu ihrem großen Bedauern hat jedoch die deutsche Regie­rung aus der Resolution vom 23. Juli ersehen müssen, Satz die Konvention weder in den Methoden noch im Umfang der Abrüstung dem Muster von Versailles entsprechen wird. Die Lösung kann deshalb nur die sein, daß die Abrüstungskon­vention für Deutschland an die Stelle des Teiles V des Ver­sailler Vertrages tritt, und daß hinsichtlich ihrer Geltungs­dauer sowie hinsichtlich des Rechtszustandes nach ihrem Ablauf keine SonLerbestimmunSen für Deutschland gelten.

Die deutsche Regierung kann allerdings nicht daraus ver­zichten, datz in der Konvention das Recht Deutschlands auf eine« seiner nationale« Sicherheit entsprechenden Rüstungs­stand in geeigneter Weise z»m Ausdruck kommt. Sie ist jedoch bereit, sich für die Laufzeit der ersten Konvention mit gewissen Modifikationen ihres Rüstungsstandes zu begnügen.

Auf oe,n Gebiet der qualitativen Abrüstung ist die deutsche Regierung bereit, jedes Waffenverbot zu akzeptieren, das für alle Staaten gleichmäßig zur Wirkung kommt. Dagegen müß­ten diejenigen Waffenkategorien, die durch die Konvention nicht allgemein verboten werde», grundsätzlich auch Deutsch­land erlaubt sein.

Was das Wchrshstem anbctrifft, so mutz die deutsche Re­gierung auch für sich das Recht Mer anderen Staaten i» An­spruch nehmen, es im Rahmen der allgemeinen gültigen Be­stimmungen so zu gestalten, wie es den Bedürfnisse« sowie de« wirtschaftliche« «nd sozialen Eigenarten des Landes entspricht.

In der Tat liegen die Dinge heute so, daß die Frage der deutschen Gleichberechtigung nicht mehr länger offen bleiben darf. Die Notwendigkeit ihrer Lösung ergibt sich aus dem bisherigen Verlaus und dem jetzigen Stande der Genfer Uh- rüstungsverhandlungen, darüber hinaus aber auch aus Grün­den, die mit der allgemeinen internationalen Lage Zusammen­hängen. Es wird wesentlich zur Beseitigung der bestehenden Spannungen und zur Beruhigung politischer Verhältnisse bei­tragen, wenn endlich die militärische Diskriminierung Deutsch­lands verschwindet, die vom deutschen Volk als Demütigung empfunden wird, und die zugleich die Herstellung eines ruhigen Gleichgewichts in Europa verhindert.

I Sozialgestnnung als Ausgabe!

Eine grundsätzliche Betrachtung zu den neuen Notverordnungen

Die Voraussetzung für die Erkämpsung der innen- und außenpolitischen Leihest Deutschlands ist die Herstellung des Wirtschaftssriedens. Ein Volk, dessen eine Hälfte sich von der andern Hälfte unterdrückt fühlt und in seiner Seele Haß aufspcichert gegen den eigenen Volksgenossen, der ihm nicht als blutverbundener Bruder, sondern als tückischer Ausbeuter erscheint, ist unfähig, seine Mission zu erfüllen. Der Wirt­schaftsfrieden aber ist wiederum abhängig von einer Regelung- der sozialen Frage. Eine Regierung, die cs nicht versteht, das Nationale mit dem Sozialen innerlich zu verbinden und es sowohl in der Staats- als auch in der Wirtschaftsordnung- praktisch zu verwirklichen, wird über kurz oder lang scheitern. Von, -llen Vorwürfen gegen das Präsidialkabinett von Papen- Schleicher, es regiere autokratisch, es frage nicht nach dem Mehrheitswillen und wie die Anwürse sonst noch lauten, ist nur derjenige ernst zu nehmen, der da aus dem Munde der Nationalsozialisten ebenso ertönt wie aus dem Munde der Sozialdemokraten, und der da behauptet, das Kabinett von Papen seider Hort der sozialen Reaktion".

Wer ist heute im Deutschland der sieben Millionen Ar­beitslosen wahrhaft sozial? Nur derjenige, der Arbeit schasst, und zwar in solchen Formen schasst, die die Würde des Men­schen nicht verletzen und nicht das Gefühl einer aussichtslosen Sklaverei aufkommen lassen. Es ist das hohe Verdienst des Reichspräsidenten von Hindenburg, daß er immer und immer wieder, und auch jetzt bei der Veröffentlichung der Notver­ordnungen, auf die unerläßlichen Voraussetzungen in sozialer Hinsicht hingewiesen hat, die allein eine Auflockerung des Tarifrechtes rechtfertigen. In seiner Sonntagsrede in Mün­ster hat der Reichskanzler von Opfern gesprochen, die dem Arbeitgeber wie dem Arbeitnehmer im Interesse der darben­den und arbeitslosen Volksgenossen aufgelegt werden müßten. Es ist jedoch ein ungeheurer Unterschied in der Fühlbarkeit des Opfers, ob dem Generaldirektor eines staatlich subventio­nierten Betriebes das Jahresgehalt von 100 000 Mark auf 40 000 Mark beschränkt wird oder ob ein Arbeiter das an und für sich schon geringe Tarifeinkommen gekürzt erhält. Eine wirtschaftliche Ordnung, welche die Hauptlasten der breiten Masse des Werktätigen Volkes aufbürdet, ist unsozial. Darüber helfen alle schönen Reden nicht hinweg.

Es darf nicht vergessen werden, daß ein Großteil der deutschen Wirtschaftssührer und Bankiers in vergangenen Jahren ungeheuer versagt hat und durch eigenes Verschulden den Staat und damit die Wirtschaft bis an den Rand des Zusammenbruches brachte. Die großen kriminellen Verfeh­lungen des Vorjahres aus dem Gebiet der Wirtschaft sind, wie im Falle der Brüder Lahusen, heute noch ungesühnt. Man hat sich Jahre hindurch in der Industrie und in der Bank­welt Gehälter von mehreren hunderttausend Mark im Jahr auszahlen lassen, und man hat es gewagt, diese ungeheuren Summen, die den Werken und damit der Allgemeinheit ent­zogen wurden, mit einer angeblich erhöhten Verantwortung zu begründen. Nun, niemand in der Privatwirtschaft trägt größere Verantwortung als ein deutscher Reichskanzler, ein deutscher Finanzminister oder ein deutscher Ernährungsmini­ster. Es sollte deshalb zum selbstverständlichen Grundsatz nicht nur in den vom Staate kontrollierten Betrieben, sondern in der ganzen Privatwirtschaft werden, daß nirgendwo höhere Gehälter gezahlt werden, als sie ein Reichsminister erhält.

In dem Anreiz für die Betriebe, die Tariflöhne unter­bieten zu dürfen, wenn neue Arbeiter in größeren Mengen eingestellt werden, liegt zweifellos eine soziale Gefahrenquelle Ein Staat, der alles nur dem guten Willen seiner Bürger überläßt, und der auf scharfe gesetzliche Kontrollen verzichtet, kann leicht Rückschläge erleiden. Auch bei der Ausgabe der Steueranrechnungsscheine scheint sich der -Staat etwas allzu­sehr auf die menschliche Uneigennützigkeit verlassen zu haben. Es besteht einstweilen keine Möglichkeit, die im Prinzip als zusätzliches ' Geldmittel gedachten Stcueranrech-nungsscheine auch wirklich in den Umlauf der Wirtschaft gelangen zu lassen. Eine größere staatliche Initiative gegenüber dem unkontrol­lierbaren und von den großen Staatsmännern der Geschichte immer etwas skeptisch angesehenenguten Willen" wäre, wie es die Ereignisse bald beweisen werden, erheblich sozialer ge­wesen. Aber schließlich kann soziale Gesinnung niemals durch Verordnungen aufgezwungen werden, und der Staat hat lediglich dafür Sorge zu tragen, daß sich eine unsoziale Ge­sinnung nicht zum Schaden der Volksgemeinschaft auswirken kann. Ob es hier ohne neue Notverordnungen abgeht, muß abgewartet werden.

Wir stellten fest: sozial ist, wer Arbeit in menschenwür­digen Formen schafft! Da aber menschlicher Voraussicht nach die Arbeitslosigkeit in den nächsten Jahren nicht voll über­wunden werden kann, im nächsten Winter sogar furchtbarer in ihren Folgen sein wird als je zuvor, reicht die soziale Aus­gabe für den -Staat und den Einzelnen heute erheblich weiter. In, wenigen Wochen fallen die Blätter, und die ersten Nacht- fröste lassen das Land erstarren. Der Staat muß mit einer großzügigen Arbeitslosen-Hilfsaktion hervortreten, die dem ganzen deutschen Volk den Grundsatz einhämmert, aber auch verwirklicht:Kein Deutscher darf hungern und frieren!" Hier erwächst für die Reichswehr und die großen Wehrverbände, aber auch für die großen Parteien und berussständischen Ver­einigungen eine außerordentliche und dankenswerte Ausgabe- Zur Not müssen ganze Stadtteile oder ganze, von der Not besonders betroffene Gebiete aus staatlichen Feldküchen er­nährt werden. Niemand trägt heute Schuld an seiner Not, deshalb darf der Staat nicht schuldig werden, diese Not zur Verzweiflung auswachsen zu lassen. Wenn der Winter dann