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Amtsblatt für den GberamtsbezirkNeuenbürg

Druck und Verlag der Meeh'schen Buchdruckerei (Inhaber Fr. Biesmger). Für die Schriftleitung verantwortlich Fr. Biesinger in Neuenbtzrg.

M. 1V4

Freitag den 6. Mai 1932

SV. Fakirs ana

Seitlicher Wahlsieg in Memel

Kowno, 5. Mai. Das vorläufige Endergebnis der Memel- landWahlen liegt nunmehr aus sämtlichen 205 Wahlbezirken vor. Danach sind Stimmen abgegeben worden 62 888, Wahl­beteiligung 95 Prozent, Wahlkoeffizient 2168. Landwirtschaftspartei 22 81b Volkspartei 17 65«

Litauische Arbeiterpartei «nd

Litauische Volkspartei--- 6 888

Litauischer Landwirtschaftlicher Block* 4 569

Arbeiterpartei (Kommunisten) 5271

Sozialdemokraten 4 821

Splitterparteien: Liste der Hauswirte 231

Verband der Landwirte 605.

* Diese beiden Parteien bildeten im Memellandtag die litauische Fraktion.

Es haben Mandate erhalten: Landwirtschaftspartei 10, Volkspartei 8, Litauischer Block 5, Sozialdemokraten 2, Arbei­terpartei 2.

Die Aenderuna des Paragraphen 72 des litauischen Wahl­gesetzes, die aus Zertrümmerung der Mehrheitsparteien ge­richtet war, hat sich gegen die litauischen Wünsche gerichtet. Die Splitterparteien, zu denen die Liste der Hauswirte uud des Verbandes der Landwirte zählen, sind zu einer hoffnungslosen Bedeutungslosigkeit gesunken. Da die Landwirtschaftspartei die höchste Ziffer an Reststimmen mit 1239 aufwcist, mußte ihr noch ein Mandat, ebenso den darauf folgenden Kommunisten mit 935 Stimmen ein Mandat gegehen werden.

Das »Memeler Dampfboot- zu de« Wahlen

Memel, 5. Mai. Zu den Wahlergebnissen bemerkt dasMe- «eler Dampsboot": Die Wahlen sind ein großes, gewaltiges und erhebendes Bekenntnis der Memelländer für die Auto­nomie des Memelgebietes und für die memellänvtsche Heimat geworden. Der großlitauische, mit Gewalttätigkeiten aller Art und in einem bisher nicht gekannten Ausmaß an Agitation geführte Generalangriff ist auf allen Fronten siegreich abge­schlagen worden. Das Ergebnis mutz als ein ganz überwälti­gender Erfolg der Mehrheitsparteien betrachte! werden. Sehr stark ist der Rückgang der Borcheraslisten (Großlitauer), die trotz der starken Zunahme der Zahl der Wahlberechtigten und der außerordentlich starken Wahlbeteiligung von 6856 Stimmen

zwei neue Notverordnungen

Sicherung der Staatsautorität

Berlin, 4. Mai. Alle politischen Verbände, die militär- ähnlich organisiert sind oder sich betätigen, sind heute durch eine Verordnung des Reichspräsidenten der Kontrolle des Reichsministers des Innern unterstellt worden.

Diese Verordnung bildet eine Ergänzung der bisherigen aus die Sicherung der Staatsautorität gerichteten Maßnahmen und ist lediglich aus staatspolitischen Gründen getroffen, um den Staat als Gemeingut aller, die auf dem Boden von Recht und Gesetz stehen, gegen llebergriffe derartiger Verbände zu schützen. Sie gibt der Reichsregierung die Möglichkeit, alle in Betracht kommenden Organisationen entsprechend ihrem ver­schiedenartigen Charakter zu überwachen und sie aufzulösen, falls sie den Versuch machen würden, die Autorität des Staa­tes zu untergraben.

Auf Verlangen müssen diese Verbände dem Reichsminister des Innern ihre Satzungen zur Prüfung vorlegen. Sie sind M jeder Satzungsänderung verpflichtet, die der Reichsminister des Innern zur Sicherung der Staatsautorität für erforder­lich hält. Verbände, die den Anordnungen des Reichsministers des Innern zuwiderhandeln, können von diesem aufgelöst wer­den. Gegen die Anordnung zur Auslösung kann Beschwerde eingelegt werden, die vom Reichsgericht entschieden wird.

Auflösung der Gottlofenorgauisatione«

Durch eine weitere Verordnung des Reichspräsidenten sind die kommunistischen Gottlosenorganisationen mit sofortiger Wirkung für das ganze Reichsgebiet aufgelöst worden. Der Auflösung verfallen: Die Internationale proletarischer Frei­denker (Sitz der Exekutive Berlin) und die ihr Nachgeordneten oder angeschlossenen kommunistischen Freidenkerorganisationen, insbesondere der Verband proletarischer Freidenker Deutsch­lands, einschließlich der proletarischen Freidenkerjugend, der Freidenkerpioniere und der Frauenkommissionen, sowie die Kampfgemeinschasten proletarischer Freidenker. Auch die Ein­richtungen, die diesen Organisationen gehören, einschließlich der Verlagsbetriebe, sind von der Auflösung betroffen. Diese Verordnung ist notwendig, da angesichts des provozierenden Auftretens der Gottlosenorganisationen die Bestimmungen der Verordnung gegen politische Ausschreitungen vom 28. März 1931 nicht mehr ausreichten.

,,Durch die Auslösung dieser Organisationen soll der kommu­nistischen Gottlosenpropaganda, die dazu bestimmt ist, zur Vor­bereitung der bolschewistischen Revolution christliche Kultur wid Sitte zu untergraben, der Boden entzogen werden. Diese Maßnahme ist auch geboten zur Wahrung der durch die Reichs- Verfassung garantierten Glaubens- und Gewissensfreiheit ge­mäß Artikel 135, durch den die Religionsfreiheit ausdrücklich gewährleistet und unter staatlichen Schutz gestellt ist.

auf 4509 Stimmen zurückgegangen sind. Dieser Verlust der Borcheraslisten wird mehr als wettgemacht durch die Zunahme der Listen der großlitanischen Angestellten und Arbeiter was in der Hauptsache aus die Masseneinbürgerungen z-nrückzufüh- ren ist die von 1961 Stimmen bei den letzten Wahlen auf 6868 Stimmen gestiegen sind. Der großlitauisch eingestellten Split­terliste Adoneit-Rassawitz ist die verdiente Schlappe zuteil ge­worden.

Die Wahlbeteiligung war außerordentlich stark, sie betrug in vielen Orten praktisch 100 Prozent. Wenn der großlitauische Sturmangriff abgeschlagen worden ist, ist dies vor allem dieser geradezu einzig dastehenden Wahlbeteiligung zu verdanken, die auch den letzten Memelländer an die Urne gebracht hat.

Niederschmetternder Eindruck in Litauen

Kowno, 5. Mai. Der Eindruck, den der Ausfall der Memel­wahlen in sämtlichen litauischen Kreisen hervorgerusen hat, ist niederschmettern d.

Mit einer Stimmenzunahme der bisherigen Mehrheits­parteien des memelländischen Landtags rechnete man selbst in pessimistischen Kreisen nicht. DieJütische Stimme", die am heutigen Feiertag als einziges Blatt erschienen ist, nimmt zu dem Wahlergebnis Stellung. Das Ergebnis, so erklärt das Blatt u. a., sei der Beweis dafür, daß das, was Jahrhunderte lang eingewurzelt ist, nicht außer Acht gelassen werden dürfe. Besonders bemerkenswert sei die starte relative Zunahme der Stimmen des deutschen Blocks. Der Zentralregierung und den Mehrheitsparteien sei daher eine Verständigung anzuraten, da selbst durch eine neue Landtagsauslöfung nichts geändert würde.

In litauischen politischen Kreisen, die immer einer Mäßi­gung das Wort redeten, wird erklärt, daß nunmehr die Heiß­sporne, die den Litauern einen glänzenden Sieg im Memel­gebiet prophezeihten, eines besseren belehrt worden sein dürf­ten. Die Mehrheitsparteien werden in ihrer Stellung im me­melländischen Landtag nicht nur nicht erschüttert, sondern dürf­ten mit etwa 23 Mandaten gestärkt in den neuen Landtag einziehen. Der litauische Block könne froh sein, wenn er seine bisherige Mandatszahl Halle oder höchstens um ein Mandat vermehre. Die Einbürgerung von Großlitauern habe sich nicht in dem erwarteten Sinne ausgewirkt.

Vor -er Notverordnung über die Arbeitszeit

Berlin, 4. Mai. Das Reichskabinett hat heute die Beratung des Haushaltsplanes abgeschlossen. In den nächsten Sitzungen, die auf Freitag und Samstag anberaumt sind, sollen die Ent­würfe der Verordnungen über die Arbeitszeitverkürzung, über die Reform der Arbeitslosenversicherung, über die Siedlung im Zusammenhang mit der Prämienanleihe und über die Finan­zierung der Hausreparaturen, einer abschließenden Beratung unterzogen werden.

Die Veröffentlichung der Verordnungen soll noch vor dem Zusammentritt des Reichstages erfolgen.

In der zweiten Hälfte der Woche wird das Reichskabinett voraussichtlich die Entscheidung über die Verordnung über die Verkürzung der Arbeitszeit treffen. Wie verlautet, wird die Verordnung nur sehr kurz sein und im ersten Paragraphen die Genehmigungspflicht für Mehrarbeit enthalten. Diese Geneh­migungspflicht findet Anwendung sowohl aus Arbeiter als auch auf Angestellte.

Im zweiten Paragraphen wird die 40-Stunden-Woche für Arbeiter festgesetzt für nachstehende Gewerbe- und Industrie­zweige: für die chemische Industrie, für die Industrie der Steine und Erden, für Brauereien und Mälzereien, für das Vervielsättigungsgcwerbe und für den Bergbau.

Nach der Entscheidung des Kabinetts wird die Reichsregie­rung noch einmal den Spitzenverbänden der Arbeitgeber und Arbeitnehmer Gelegenheit geben, ihren Standpunkt darzule­gen. Alsdann wird die Verordnung dem Reichsrat zur Zustim­mung vorgelegt werden. An der Zustimmung ist nicht zu zwei­feln, da Preußen bereits bei der Rcichsregicrung wegen der Verkürzung der Arbeitszeit vorstellig geworden ist.

Die jetzigen Maßnahmen der Reichsregierung haben ihre Grundlage in der Notverordnung des Reichspräsidenten vom 6. Juni 1931. Danach ist die Reichsregierung ermächtigt, für einzelne Gewerbe, Gewerbezweige, Verwaltungen oder Grup­pen von Unternehmen die vorgesehene regelmäßige Arbeitszeit bis auf 40 Stunden wöchentlich herabzusetzen und die Zulässig­keit von Mehrarbeit genehmigungspflichtig zu machen. Die Er­mächtigung gilt nur für Betriebe und Verwaltungen, in denen in der Regel mindestens zehn Arbeiter oder mindestens zehn Angestellte beschäftigt werden. Vor Erlaß einer Verordnung, so heißt cs in der Notverordnung, ist zu prüfen, ob die Herab­setzung technisch und wirtschaftlich möglich und nach der Zahl der aus dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehenden Arbeit­nehmer durchführbar ist. Die festgesetzte Arbeitszeitgrenze gilt als eingehalten, wenn sie im Durchschnitt von sechs Wochen nicht überschritten wird.

Washington, 3. Mai. Die Revision Al Capones beim Ober­sten Gerichtshof der Vereinigten Staaten gegen seine Ver- > urteilung zu 11 Jahren Gefängnis wegen Steuerhinterzieh­ung ist verworfen worden.

Die sinkenden Einnahmen des Reiches

Berlin, 4. Mai. Nach Mitteilung des Reichssinanzministe- riums betrugen die Einnahmen des Reiches im März 1932 (in' Mill. RM.) bei den Besitz- und Verkehrssteuern 474,4, bei den Zöllen und Verbrauchsabgaben 239,8, mithin im ganzen 714,2. In den Monaten Januar bis März, dem vierten Vierteljahr des Rechnungsjahres 1931, sind an Besitz- und Verkehrssteuern aufgekommen 1295,5, an Zöllen und Verbrauchsabgaben 708,3, im ganzen 2003,8.

In der Zeit vom 1. April 1931 bis 31. März 1932, mithin in den zwölf Monaten des Rechnungsjahres 1931, sind im ganzen 7787.0 aufgekommen. Hiervon entfallen aus die Bcsitz- und Verkehrsstenern 5000,3, aus die Zölle und Verbrauchsab­gaben 2786,7. Dieses Aufkommen wird voraussichtlich bis zum Abschluß des Rechnungsjahres nur noch geringe Aenderungen durch das erforderliche Zu- und Absehen von Beträgen, die noch nicht haushaltsmäßig nachgewiesen werden konnten, er­fahren und stellt daher ungefähr das endgültige Auskommen des ganzen Rechnungsjahres 1931 dar. Da der Haushaltsansatz für 1931 8172,0 beträgt, ergibt sich im ganzen eine Minderein­nahme von 385,0, von der auf die Besitz- und Verkehrsstcnern 72,2 und auf die Zölle und Verbrauchsabgaben 312,8 entfallen. Dabei ist allerdings zu berücksichtigen, daß seit Aufstellung des Haushaltsplanes im September 1931 noch verschiedene Gesetzes- ändernngen vorgenommen worden sind, ohne die die Minder­einnahme noch höher gewesen wäre.

Im Rechnungsjahr 1930 sind aufgekommen an Besitz- und Verkehrsstenern 5691,0, an Zöllen und Verbrauchsabgaben 3064,6, mithin im ganzen 9025,6, also trotz namhafter Erhöhun­gen bei einer ganzen Reihe von Abgaben 1931 über fünfviertel Milliarden Reichsmark mehr als im Rechnungsjahr 1931.

Der Reichsrat genehmigte weiter eine Aenderunq der Prü­fungsordnung für Aerzte, die im Hinblick auf den außerordent­lichen Andrang zum medizinischen Studium eine schärfere Aus­lese zum Ziel hat.

Endlich wurde eine Vereinbarung mit den Vereinigten Staaten über Erleichterung bei der Zollabfertigung auf hoher See bewilligt.

Das Reichsbranutweinmonopol versagt

Berlin, 4. Mai. Bei der Prüfung der Bilanz der Reichs­monopolverwaltung für Branntwein im Hanshaltausschuß des Reichstags ergab sich, daß dem Reich im Geschäftsjahr 1929-30 aus dem Monopol rund 212,5 Millionen zugeflossen sind oder rund 35 Prozent weniger als im Vorjahre. Die Beimischungs­pflicht von Spiritus hat nicht entlastend gewirkt. Die Bestände an Branntwein haben sich nicht nur nicht vermindert, sondern sind noch um etwa 400 000 Hektoliter angewachsen. Infolge­dessen ist durch Verordnung vom 19. September 1931 die Pflicht­menge des zu beziehenden Sprits für Treibstoffzwecke weiter erhöht worden.

Der Ausschuß nahm diese Rechnungsprüfung ohne Be­schlußfassung zur Kenntnis. Der Vorsitzende wird den Aus­schuß nach den Pfingsttagen wieder zusammenberufen.

Brünings angebliche Nüstnngspliine

Paris, 4. Mai. Die kurze Ruhepause zwischen den zwei Wahlgängen der Kammerwahlen benutzt Pertinax imEcho de Paris" zu neuen Enthüllungen über die angeblichen mili­tärischen Vorschläge Brünings in Gens. Brüning habe gefor­dert, daß die Dauer der Dienstzeit in der Reichswehr nicht nur stark herabgesetzt, sondern ausschließlich der Entscheidung der Reichsregierung überlassen bleiben soll.

Außerdem aber habe Brüningqualitative Aufrüstung" für die Reichswehr gefordert. Die Reichswehr verfüge jetzt über drei Kavalleriedivisionen, mit denen sie nichts Rechtes anzufangen wisse. Deutschland sei bereit, die Hälfte zu opfern, wenn die andere Hälfte in schwere Artillerie- und Tanksregi­menter umgewandelt werden dürften.

Außerdem wiederholt Pertinax seine Behauptung, daß nach Ansicht Stimsons und Macdonalds die französische Armee um rund 100 000 Mann vermindert werden müsse.

Berlin in Not

Berlin, 4. Mai. In der Stadtverordnetenversammlung führte Stadtkämmerer Asch heute über den Haushaltsplan 1932 u. a. aus, daß im Frühjahr 1931 das Berliner Budget mit einem Fehlbetrag von 67 Millionen RM. geschlossen habe. Dazu kamen etwa 33 Millionen aus dem Fehlbetrag 1980 und der Kassenbedars der außerordentlichen Verwaltung mit etwa 50 Millionen RM., sodaß wir mit einer weiteren Geldbeschaffung von 150 Millionen RM. rechnen mußten. Die Gcsamtverschuldung der Stadt sei im Jahre 1931 aus dem Bewag-Erlös um über 180 Millionen RM. vermindert worden.

Wesentlich trüber als die unerfreuliche Haushaltstage 1931 aber stellten stich die Aussichten für das Jahr 1932 dar. Tie von der Arbeitslosenversicherung, der Krisenfürsorge und von der Stadt gegenwärtig betreuten Familien betragen 1 112 ««« Personen, gleich rund 25,8 Prozent der ortsansässigen Berliner Bevölkerung. Der Etat 1932 sieht ein Steueraufkommen von rund 408 Millionen RM. vor. Die Deckung der Stencraus- fälle sei durch die schwerwiegenden Eingriffe auf der Aus­gabenseite des Haushalts gelungen. Nicht gelungen aber sei es, Deckung für den Bedarf der Wohlfahrtserwerbslosensür- sorge zu erzielen, die mindestens 166 Millionen erfordern werde. Das im Haushaltplan 1932 sich ergebende Defizit von 113 Millionen RM. sei der Betrag, der der Stadt zur Er­füllung ihrer Fürsorgcpflicht gegenüber den Erwerbslosen fehlt. Ohne die umfassende Hilfe des Reiches für die Erwerbs­losen kommen wir nicht mehr durch.