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Amtsblatt für den OberamtsbezirkNeuenbürg
irr. 233
Dienstag den 6. Oktober lS3L
89. Jahrgang
Inhalt der neuen Notverordnung
Erleichterung der Wohlfahrtslasten der Gemeinden. — Sachleistungen in der Arbeitslosenversicherung Herabsetzung hoher Bezüge in der Privatwirtschaft. — Vereinfachung der Rechtspflege.
Berlin, 5 . Okt. Entgegen anderslautenden 'Nachrichten wird amtlicherseits mitgeteilt, daß morgen keine öffentliche Atzung des Reichsrats, sondere eine vertrauliche Aussprache zwischen Reichsregierung und den Länderregierungen und preußischen Provinzialvertretern stattfindet. Es handelt sich vor Borlage des endgültigen Entwurfs einer neuen Notverordnung an den Herrn Reichspräsidenten um eine Erörterung bedeutsamer, die Länder interessierender Einzelfragen.
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Berlin, 5. Okt. Die neue Notverordnung, die am Mittwoch in Kraft treten soll, und an Umfang nicht hinter der Verordnung vom 1. Dezember 1930 zurückstehen dürfte, wird sich im wesentlichen mit folgenden Materien befassen:
lieber die Erleichterung der Wohlfahrtiaften der Gemem- vcn wird bestimmt: Die Reichshilfe von 60 Millionen, die nach der Notverordnung vom Juni aus den Lohnsteuercrstat- tungsbeträgen gezahlt werden sollte, wird auf 150 Millionen erhöht. Hiervon erhalten die städtischen Fürsorgeverbände drei Viertel, die ländlichen ein Viertel. Zur Unterstützung von Gemeinden in besonderen Fällen werden weitere SO Millionen Reichsmark bereitgestellt, sodaß, wie bereits bekannt, der Ge- smntzuschnß des Reiches 230 Millionen erheischen wird.
Auf dem Gebiet der Arbeitslosenversicherung wird insofern eine einschneidende Aenderung getroffen, als der Borstand der Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung anordnen kann, daß die Unterstützung bis zu einem Drittel in Sachleistungen gewährt werden darf. Die Kürzung der Nnterstützungsdauer ist bereits durch Beschluß des Vorstandes der Rcichsanstalt »»geordnet worden.
Wesentliche Einschränkungen werden an öffentlichen Ausgaben bestimmt. So dürfen bis zum 31. Mai 1931 Neubauten von Verwaltungsgebäuden für Zwecke der öffentlichen Verwaltung nicht in Angriff genommen werden. Ausnahmen sind nur in besonderen Fällen mit Zustimmung der Reichs- und der Landesregierungen möglich.
Die Senkung der Hauszinssteucr, die ab 1. April 1932 erfolgen soll, dürfte, wie bereits gemeldet, zwischen 20 und 25 Prozent betragen. Sie soll nach dem vollen Jahresertrag ohne Berücksichtigung der niedergeschlagenen oder erlassenen Beträge, berechnet werden. Durch diese Ermäßigung soll der den Eigentümern zur Verzinsung aufgewertctcr Hypotheken und des Eigenkapitals zu belassender Betrag als aügegolten gelten. — Ein umfangreicher Teil der Notverordnung wird sich mit den Vorschriften für das Siedlungswescn belassen. Besondere Förderung sollen die landwirtschaftliche Siedlung, die vorstädtische Kleinsiedlung und die Errichtung von Kleingärten sür Erwerbslose erfahren. Die Mittel sollen dadurch aufgebracht werden, daß die Länder ab 1932 von der Reichsregic- rung sestzusetzenden Beträge aus dem Hauszinssteueraufkommen an das Reich abliefern und Kreditmittel des Reiches flüssig gemacht werden. Zwecks einheitlicher Durchführung der landwirtschaftlichen Siedlung soll in jedem beteiligten Lande ein Staatskommissar bestellt werden. Tie vorstädtische Kleinsiedlung soll dem dem Reichsarüeitsministerinm unterstellten Rcichskommissar obliegen. Er hat dafür ^-orge zu tragen, daß geeignetes Siedlungsland, besonders durch öffentliche Körperschaften, zur Verfügung gestellt wird. Enteignung soll unter Umständen möglich sein. Das für die vorstädtische Kleinsiedlung benötigte Land soll in der Regel ohne erhebliche Barzahlungen erworben werden können. Kleinsiedlcr,^ die als Pächter oder Erbbauberechtigte augesiedelt werden, sollen die Möglichkeit erhalten, das Land als Eigentum zu erwerben. Zur hypothekarischen Beleihung können Rcichsbürgschasten übernommen werden.
lieber die Herabsetzung hoher Bezüge in ver Privatwirtschaft wird u. a. bestimmt: Dienstverträge, die eine Vergütung vorsehen, die mit der Geschäfts- oder Vermögenslage des Tienstbercchtigten oder der allgemeinen^ Wirtschaftslage nicht mehr übereinstimmen, können durch schriftliche Erklärung gegenüber den Dienstverpflichteten auf einen angemessenen geringeren Betrag abgeändcrt werden. Die Frist zwischen der Erklärung und ihrer Wirksamkeit muß wenigstens drei Mo
nate betragen. Der Dienstverpflichtete kann gegen die Kürzung Klage erheben, ein Schiedsgericht anrusen oder das Dienstverhältnis vorzeitig kündigen. Dies alles gilt nur für Dienstvergütungen oder Pensions- und sonstige Bezüge, die jährlich 15 000 Reichsmark überschreiten.
Weitere Bestimmungen bezwecken eine Beschleunigung oer Prozctzführnng. Revisionen in Strafsachen können durch das Oüerlandesgericht verworfen werden, wenn dieses sic einstimmig für offensichtlich unbegründet erachtet. Auch für das Privatklagevcrfahren ist Vereinfachung und die Möglichkeit einer Einstellung des Verfahrens durch Beschluß vorgesehen. Die Wertgrenze für die Zuständigkeit des Gerichts in Zivilstreitigkeiten wird generell auf 1000 Reichsmark erhöht. Die Bestimmungen über die Bewilligung des Armenrechtcs erfahren aus Ersparnisgründen weitgehende Aendkrungen. Me Gerichtsvollziehergebühren werden erhöht. Bezüglich der geplanten Sondergerichte beschränkt sich die Notverordnung aus eine Ermächtigung an die Reichsregicrung, zur Aburteilung bestimmter strafbarer Handlungen in Bezirken, in denen ein Bedürfnis dafür hervortritt, Sondergerichte zu bilden. Die Reichsregierung wird ermächtigt, über die Zusammensetzung der Sondergcrichte, ihre Zuständigkeit und das Verfahren Vorschriften zu erlassen.
Wesentliche Bestimmungen werden aus wirtschaftlichem Gebiete getroffen. So wird eine Reform des SParkassenwssens in die Wege geleitet, indem die Verordnung die Landesregierungen ermächtigt und verpflichtet, die Organisation und den Geschäftsbetrieb der Spar- und Girokaffen, der kommunalen Kreditinstitute, der Giroverbände und Girozentralen mit den neuen Vorschriften, die von rcichswcgen erlassen werden, in Einklang zu bringen. Alle diese Unternehmungen sind zu Anstalten mit eigener Rechtspersönlichkeit umzugcstalten. Soweit nach Landesrecht eine Sparkasse Darlehen an Gemeinden, Gemeindeverbände usw. gewähren darf, dürfen diese Darlehen 25 Prozent der gesamten Einlagen nicht übersteigen. Die Darlehen dürfen höchstens bis zu 50 Prozent langfristig sein. Die Spar- und Girokassen haben 30 Prozent der Spareinlagen und 20 Prozent der anderen Einlagen als Liguidationsreserve bei der zuständigen Girozentrale anzulegen. Solange die Liquiditätsreserve nicht die vorgeschricbene Mindesthöhe erreicht hat, haben die Spar- und Girokassen mindestens 50 Prozent der jeweils verfügbaren Mittel der Liguiditätsreserve zuzuführen. Höchstens 10 Prozent der Spareinlagen dürfen in Hypotheken angelegt werden. Soweit Spareinlagen nach landesgesetzlichen Vorschriften in Wertpapieren anzulegen sind, ist mindestens ein Drittel davon in Rcichsbank-lombardfähigen Wertpapieren anzulegen. Kein' Kreditnehmer der Sparkassen darf mehr als ein Prozent der Einlagen bezw. nicht mehr als 20 000 Reichsmark als Personalkrcdit erhalten. Tie Girozentralen haben die Liguiditätsreserve zu einem von der Deutschen Girozentrale zu bestimmenden Teil bei dieser als Guthaben zu unterhalten und den Rest in anderen völlig flüssigen Wertpapieren, vorzugsweise in Privatdiskonten, anzulegen. Die Liquiditätsreserven dürfen nicht zur Gewährung von Darlehen verwendet werden. Die Deutsche Girozentrale hat die bei ihr unterhaltenen Liquiditätsreserven mindestens zur Hälfte als Guthaben bei der Rcichsbank zu unterhalten oder durch diese anzulegen.
Die Entschuldung kurzfristiger Schulden von Ländern und Gemeinden wird durch die Notverordnung ausführlich geregelt. Sie soll durch Ausgaben von Schuldverschreibungen und Festsetzung von Tilgungsraten vor sich gehen. Aus dem Auskommen der Hauszinssteuer sollen hierfür in den nächsten vier Rechnungsjahren 12 Prozent verwendet und einem llm- schuldungsfond für jedes Land zugeführt werden, über dessen Verwendung die Landesregierung bestimmen soll. Der Reichs- sinanzminister wird ermächtigt, gegenüber der die Nmschul- dungsschuldverschreibungen ausgebenden Stelle für die Verzinsung und Tilgung Garantien zu übernehmen. Die Um- schuldungsstclle hat das Recht, die Umschuldung von Bedingungen abhängig zu machen. Das Land haftet dem Reiche gegenüber zu einem Drittel des garantierten Betrages.
Umbildung der NeichSregierrmg
Rücktritt des Außenministers
Berlin, 6. Okt. Die „Germania", die als Sprachrohr des Kanzlers betrachtet werden darf, beschäftigt sich in ihrer Dienstag-Morgenausgabe nach langem Schweigen mit der inneren "age und bringt an der Spitze ihres Blattes eine Information, in der sie sagt:
„Es darf heute als sicher angenommen werden, daß das Rcichskabinett in seiner heutigen Zusammensetzung nicht mehr dar den Reichstag treten wird. Es ist nicht mehr daran zu Aveifeln, daß der Reichsautzenminister in den allernächsten Tagen seinen Rücktritt nehmen wird. Darüber hinaus ist ^amit zu rechnen, daß noch im Laufe Dieser Woche eine Umbildung der Reichsregierung stattfindet. Es steht allerdings «och nicht fest, oh es sich hierbei nur um die Neubesetzung der
feit langem unbesetzten Ministerien handelt - Wirtschaft und Justiz, zu denen nun auch das Außenministerium tritt — oder ob noch weitere personelle Veränderungen erfolgen. In jedem Fall aber ist anzunehmen, daß diese Entscheidungen nach in dieser Woche getroffen werden."
Das also würde dafür sprechen, das; der Kanzler als letztes Mittel nun doch zu einer Umbildung seines Kabinetts greifen will. Die Entscheidung über das Schicksal des ReichSautzen- mimsters ist auch am Montag offiziell noch nicht gefallen, weil das Kabinett bis in die Abendstunden mit der Abschlußver- handlung der Notverordnung beschäftigt war, nachdem vorher der Reichskanzler dem Reichspräsidenten Bortrag gehalten hat. Me Dinge liegen aber nach wie vor so, daß der Reichsaußenminister im Kabinett erklärt hat, er würde von seinem Amte zurücktreten, weil er d'e ohnehin schwierige Lage des Kabinetts nicht noch weiter belasten wollte. Er wird vermutlich an einem der nächsten Tage schon zum Rcichspräidenten gehen und ihn «m Enthebung von seinem Amte zu bitten.
I Warum wettere Gehaltskürzung
in Württemberg?
Stuttgart, 5. Okt. Diese Frage, so schreibt Oberregierungsrat Dnnz im „Staatsanzeiger", hat in den letzten Wochen die württembcrgische Beamtenschaft und darüber hinaus weit^ Kreise der Bevölkerung bewegt. Vielfach wurde daraus hiugemiesen, es sei nicht recht verständlich, warum Württemberg mit seinen „guten Finanzen" hier weiter gehe als das Reich und ein Teil der übrigen deutschen Länder.
Den Hauptposten des neuen Abmangels bilden die 'Rückstände der Reichssteuerüberweisungen. Hier steht ein Widerspruch zwischen der Berechnung der württembergischen Finanzverwaltung und der in einem Teil der anderen Länder angewandten Berechnungsweisen. Es soll in aller Oeffentlichkcit dargelegt werden, wie es sich damit verhält. Im Rechnungsjahr 1980 hat der württ. Staat vereinnahmt: Einkommensteuer 50,217 Millionen Reichsmark, davon für die ersten fünf Monate 1,363 Mill., Umsatzsteuer 7,581 Mill. R.M., davon für die ersten 5 Monate 3,181 Mill. Für die ersten 5 Monate des laufenden Rechnungsjahres sind cingcgangen: an Einkommensteuer 16,158 Mill. R.M., also rund 33 Prozent weniger, in Körpcrschaftssteucr 2,318 Mill. R.M., also rund 17 Prozent weniger, an Umsatzsteuer 2,556 Mill. R.M-, also rund 16 Prozent weniger. Wenn man aunimmt, daß der Rückgang gegenüber dem Vorjahr in den noch fehlenden 7 Monaten des Haushaltsjahres ebenso sich gestaltet, so ergibt sich für das ganze Jahr ein Staatsantcil von 13,2 Mill. statt 51,6 Mill. im Staatshaushaltsplan, oder 11,1 Mill. R.M. weniger sür das laufende Rechnungsjahr.
Wie machen cs aber dann die anderen Länder? Von den großen Ländern haben Preußen und Sachsen zahlreiche Beamtenkategorien erheblich in ihren Bezügen gekürzt, Sachsen hat daneben auch eine allgemeine Gehaltskürzung durchgeführt und Preußen hat viele Tausende von Beamtenanwärtern aus die Straße gesetzt. Baden hat ebenfalls eine allgemeine Gehaltskürzung durchgeführt und plant anscheinend eine weitere zur Deckung seines nach den gleichen Grundsätzen wie in Württemberg berechneten Abmangcls. Hamburg hat ebenfalls eine allgemeine Gehaltskürzung durchgeführt, am weitesten geht Hessen, das neben einer allgemeinen Gehaltskürzung durch Verschiebung des Auszählungstermins für die Gehälter im praktischen Ergebnis sür die Beamten eine weitere Gehaltskürzung von IO Prozent für das lausende Rechnungsjahr verfügt hat. Württemberg steht also mit seinen Maßnahmen keineswegs allein
Währungs-Konferenz
Tackctt informiert Curtius
Berlin, .7. Okt. Der amerikanische Botschafter Sackett hat heute dem Neichsaußenminister Dr. Eurtins offizielle Mitteilung von dem Plan der amerikanischen Regierung gemacht, der die Einberufung einer internationalen Währungskonferenz Vorsicht. Das Projekt wirb vermutlich bei der bevorstehenden Zusammenkunft des Präsidenten Hoovcr mit dem französischen Ministerpräsidenten Lnval eine wichtige Rolle spielen. Die Mitteilungen Sackctts trugen vorerst nur rein informatorischen Charakter.
N-rndolph Burgetz «RetLungsplan"
Paris, 5. Okt. Der Havasvcrtreter in Berlin will über den sogenannten „Rettungsptan" Einzelheiten erfahren haben, den Randolph Burgeß von der FederalRcjerve Bank Atewyork, der sich gegenwärtig in London aufhalte und am 12. Oktober in Basel sein werde, der Konferenz der Leiter der Emissionsbanken zu unterbreiten gedenke. Es solle sich um eine Anleihe von einer Milliarde Dollar an die BIZ. handeln, die zu zwei Drittel von den Vereinigten Staaten und ein Drittel von Frankreich gegeben werde. Die BIZ. werde aus Grund dieser Anleihe Goldzertifikatc ausgeben und diese den gegenwärtig in Schwierigkeiten befindlichen Emissionsbanken wie der Bank von England und der Reichsbank leihen. Dieser Plan sei in Newyork reiflich erwogen worden, und er habe die Zustimmung der amerikanischen Hauptbanken und der Federal Reserve Bank erhalten.
Paris, 5. Okwr. Die Sowstiregiecung hat nack einer Meldung des „New-Bork Herold" irme-nnlb der Serie der Großch gzeuge A.N.T. rin neues siinfmotorigcs Riesenflugzeug mit 2400 PS., das sür 41 Passagiere neben süns Mann Besatzung eingerichtet ist, erbaut, das die sibirische Strecke von Moskau nach Wladiwostok in drei Tagen bewältigen soll. Die ersten Versuche seien sehr befriedigend verlaufen. Das Flugzeug erreichte 215 Stundenkilometer.
Belgrad, 5. Okt. Wie aus Serajewo gemeldet wird, fand man in den letzten Tagen auf den Bosnischen Hochebenen viele Tausende erfrorene Schwalben auf. Die Schwalben sind wegen des vorzeitigen Winters in diesem Jahre zum großen Teil früher als sonst nach dem Süden gezogen. Me Schwat- benzüge gerieten jedoch über Bosnien in schwere Schncestürme und mußten umkehreil und sich in den Hochebenen nicderlassen. Aber auch hier trat Winterwettcr ein, so daß die Tiere massenhaft starben. Als jetzt der Schnee wieder schmolz, fand man die Schwalben in so großer Menge tot auf, daß die Bauern sie an vielen Stellen aus dem Wege schaufeln mußten.