Bezugspreis:

2 d^P°st "n Sr--' und Ober.

sowie im sonstigen in. Verkehr RM. l.8S mi, 2cktellg-bühr. Preise treidle». ^Preis ei"--Nummer Rps. ^.Fällen höherer Gewalt besteh« Anspruch auf Lieferung der Pwng °d°- auf Rückerstattung " des Bezugspreises.

Bestellungen nehmen alle Post- Neu sowie Agenturen und Astri>g°nnnen jederzeit entgegen. Fernsprecher N.«.

«>r°I°n<° Nr. 24 bei der Oberamts- Sparkasse Neuenbürg.

er Emtäler

kOK O^8 MO OK16LVM6

Anzeigenpreis:

Die einspaltige Petitzeile oder deren Raum 25 Npf., Reklamezeile «0 Npf. Kollekttvanzeigen Ivo Proz. Zuschlag. Offerte und Auskunfts­erteilung 20 Rpf. Bei grSheren Aufttägen Rabatt, der im Falle des Mahnverfahrens hinfällig wird, ebenso wenn die Zahlung nicht innerhalb 8 Tagen nach Rech- nungsdatum erfolgt. Bei Tarifän- dcrungen treten sofort alle früheren Vereinbarungen nutzer Kraft. Gerichtsstand für beide Teile ist Neuenbürg. Für tclef. Aufträge wird keine Gewähr übernommen. Erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn- und Feiertage.

Amtsblatt für den OberamtsbezirkNeuenbürg

Druck und Verlag der Meeh'schen Buchdruckerei (Inhaber Fr. Biesmger). Für die Schriftleitung verantwortlich Fr. Biesinger in Neuenbijrg.

M. 204

Mittwoch den 2. September 1931

89. Jahrgang

Verzicht ms die Jollmckm

Rückzugsgefecht

Genf, 1. Sept. Das Gutachten des Haager Gerichts­hofes in der Frage des deutsch-österreichischen Zollunionsplans Hrd wie heute abend von unterrichteter Seite mitgeteilt ««rde, am Samstag vormittag in Genf eintreffen. Nach den bisherigen Dispositionen wird sich der Vöikerbundsrat am Lamstllg nachmittag versammeln, um das Gutachten entgegen- Mehmcn.

Es bestätigt sich, Satz von österreichischer und deutscher «eite beabsichtigt ist, z« der Frage gewisse Erklärungen ab- Meben. Man spricht von der Möglichkeit, datz diese Erklä­rungen in dem Enropaausschntz abgegeben werde«, an der stelle also, wo die Frage der Zollunion ihrer wirtschaftlichen Bedeutung entsprechend auch im Mai eingehend behandelt wor­den ist.

Ter Wortlaut der Erklärungen steht noch nicht fest. Ta »ber der Europa-Ausschuß sich eingehend mit der wirtschaft­lichen Neuorganisierung Europas besoffen will, und in diesem Zusammenhang der Gedanke der Zollunion auch zweifellos wieder eine Rolle spielen wird, ist der Boden ohne weiteres gegeben, auf dem die Erklärungen des deutschen und des öster­reichischen Vertreters zu der vorliegenden Frage zwanglos fundiert werden können.

Das Gutachten des Haager Gerichtshofes ist hier noch nicht bekannt. Soviel kann aber schon gesagt werden, datz ein end­gültiger Verzicht auf die Zollunion nicht in Frage kommt.

Eine vorläufige Zurückstellung der Durchführung des Planes ergibt sich auch aus der besonderen Lage Oesterreichs, die eine Zurückstellung der Durchführung der Zollunion als wünschenswert erscheinen lätzt.

Eine Erklärung Schobers in Wien

Wien, i. Sept. Der Genfer Sonderberichterstatter des R. Wiener Tagbl." meldet, Vizekanzler Schober habe erklärt, daß eine klare taktische Linie zwischen den Außenministern

Die Vorzugszollverträge

Diskussion über den deutsch-rumänischen Vertrag

Genf, i. Sept. Dem Koordinationsausschutz der Europa- lommission erstattete am Dienstag Poncet den Bericht des Agrarpolitischen Ausschusses und behandelte hierbei eingehend die Voraussetzungen für Len Abschluß von Vorzugszollverträ­gen. Poncet unterstrich, daß der deutsch-rumänische Vertrag einen Mustervertrag darstelle und alle bisher gestellten Bedin­gungen für Vorzugszollverträge erfülle. Er empfahl, datz der Ausschuß die allgemeinen Bedingungen des Borzugszollsystems feststellen und die Zustimmung der Europakommission hierzu vachsuchen solle. Ferner wies er darauf hin, daß Frankreich die in Vorbereitung stehenden Borzugszollverträge mit Un­garn und Südslawien der Enropakommission vorlegen werde. Er beantragte, datz die Enropakommission die llebereinstim- mung des deutsch-rumänischen Vorzugszollvertrages mit den allgemein formulierten Bedingungen feststellen solle und unter­strich, daß der Vertrag erst nach Zustimmung der meistbegün­stigten Staaten in'Kraft treten könne. Der Vertreter der Tschechoslowakei ersuchte den Vertreter Deutschlanvs um Auf­klärung über einige den deutfch-rmnänischen Vertrag betref­fenden Punkte.

Litwinoff erhob gegen die Zulässigkeit der deutfch-ruma- uischen und deutsch-ungarischen Vorzugszollverträge Protest mit dem Hinweis, daß die beiden Handelsverträge Deutschlands Segen die Meistbegünstigungsklansei verstießen. Auch von dem türkischen und dem tschechoslowakischen Vertreter wurden die gleichen Bedenken geltend gemacht. Dagegen trat der franzö­sische Vertreter Poncet sehr energisch für die Anerkennung der Rechtmätzigkeit beider Verträge ein. Das Vorzugszollsystem sti lediglich eine Ausnahmeregelung im Hinblick auf die all­gemeine wirtschaftliche Ikotlage Europas. Deutschland habe diese beiden Verträge nicht im eigenen wirtschaftlichen Inter­esse, sondern als eine Art Hilfsmaßnahme für die beiden von der Wirtschaftskrise besonders schwer betroffenen Agrarstaaten ergriffen.

Der deutsch-rumänische und deutsch-ungarische Handelsvertrag bestätigt

Genf, i. ^Pt. Das Koordinationskomitee des Europa- Ausschusses hat seine Beratungen über das Präferenzsystem sint der Annahme einer von dem deutschen Vertreter, Ministe­rialdirektor Dr. Posse, ein gebrachten Entschließung abgeschlos- D ' .k^rin festgestellt wird, daß sich nach der Meinung des Komitees die Präferenzabkommen im deutsch-rumänischen und s>n deutsch-ungarischen Handelsvertrag im Rahmen der Grund­sätze, die von der zweiten Zollwaffenstillstandskonferenz im No­vember 1930 ausgestellt worden sind, halten, und daß diese Ner-

Deutfchlands und Oesterreichs gefunden worden sei. Der fran­zösische Vorstoß, wie er in dem Artikel desTemps" sich offen­bart habe, sei als erledigt anzusehen. Die deutsch-österreichische Uebereinkunft in der Behandlung der Zollunionssrage liege jetzt vollkommen klar und es könne gesagt werden, daß eine Verzichtleistung auf jede Politische oder wirtschaftliche Kombi­nation, die das österreichische Gleichgewicht ändern könnte, nicht zu erwarten sei. Schober werde sich bemühen, den Franzosen die Unhaltbarkeit ihrer Berzichtforderung begreiflich zu machen. Intensiv sei der Vizekanzler um eine Ueberbrückung der Gegensätze bemüht, und er erwarte, daß die französischen Dele­gierten in Genf Verständnis für die Tatsache zeigten, daß jeder moralische Druck aus Oesterreich unter der FlaggeSchaffung des Vertrauens" zu einem Fiasko führen würde.

DemiMonSgerüchte um Schober

Paris, 1. Sept. Die Pariser Presse meldet ans Genf mit größter Bestimmtheit, daß der offizielle Verzicht Schobers auf die Zollunion unmittelbar bevorstehe. Der Genfer Bericht­erstatter desPetit Parisien" kündigt diedefinitive Ver­tagung" der Frage an.Der Anschluß war; er ist nicht mehr." Die Nachricht würde schon heute bekannt werden, zweifellos also noch bevor der Bericht des Haager Schiedsgerichtshofes offiziell nach Genf gelangt. Schober werde, wie man ver­sichert, in der geschlossenen Sitzung der Koordinierungskommis­sion eine diesbezügliche Erklärung abgeben, die ohne Zweideu­tigkeit den Verzicht auf die Zollunion darstellen werde. Dr. Curtius würde es nicht vermeiden können, sich seinerseits im selben Sinne 'zu äußern.

In Dr. Schobers Umgebung höre man flüstern, daß Schober gleich bei seiner Rückkehr nach Wien seine Demission einreichen werde. Wie derMatin" aus Genf meldet, bespreche man dort die Möglichkeit, Dr. Schobers Geste einen frei­willigen Charakter zu wahren. An diesen Besprechungen nehme auch Deutschland teil. Schober fühle sich durch gewisse Pariser Presseäußerungen geniert, die diese Geste als Folge eines auf ihn ausgeübten Druckes erscheinen ließen. Damit ist Wohl die Vermutung desJntransigeant" gemeint, daß Oesterreich auf das Zollunionprojckt deshalb verzichten müsse, weil es drin­gend einen französischen Kredit brauche.

träge' ebenfalls die Bedingungen erfüllen, die in dem Bericht des Getreidekomitees des Europa-Ausschusses auf der Juni- Tagung ausgestellt worden sind.

Im weiteren Verlauf seiner Nachmittagssitzung beschäftigte sich das Koordinationskomitee mit dem Bericht der wirtschaft­lichen Sachverständigen über die Neuorganisation der euro­päischen Wirtschaft. Der Bericht spricht in seinem handels­politischen Teil über die Notwendigkeit eines Abbaues des zoll­politischen Durcheinanders in Europa, wobei als Endziel der wirtschaftlichen Annäherung die europäische Zollunion hin- gestellt wird. Gegen diese These wandte sich der Vertreter der Schweiz, Stuckt, mit dem Vorbehalt, er glaube nicht an die europäische Zollunion. Der deutsche Delegierte, Ministerial­direktor Dr. Posse, betonte dagegen, daß auch die deutsche Regierung in der Herstellung eines einzigen europäischen Marktes das wirksamste Mittel zur Ueberwindung der Schwie­rigkeiten sehe. Aber die europäische Zollunion sei ein fernes Ziel, dem man sich allmählich durch eine wirtschaftliche An­näherung der einzelnen Staaten innerhalb Europas nähern müsse. Dr. Posse sprach seine volle Anerkennung gegenüber dem Bericht der Sachverständigen ans und erklärte, daß die deutsche Regierung diesem Bericht voll und ganz z»stimme.

Nächste Ratssitzung erst Freitag

Genf, i. Sept. Die für Mittwoch vorgesehene Sitzung des Völkerbundsrats ist auf Freitag verschoben worden. Als Grund für die Verschiebung wird angegeben, daß der morgige Tag voraussichtlich vollständig mit den Beratungen des Ko­ordinationskomitees ausgefüllt sein werde und daß am Don­nerstag der Europa-Ausschuß zu seiner vierten Tagung zu- sammentrete.

Vor dem Rücktritt HendecsonS

Genf, 1 . Sept. Wie in unterrichteten Kreisen des Völker­bundes verlautet, wird der bisherige englische Außenminister Hendcrson bereits in den nächsten Tagen dem Generalsekretär des Völkerbundes ein Schreiben übermitteln, in dem er seinen Rücktritt als Präsident der Abrüstungskonferenz anbietet, lieber die Stellungnahme, die der Rat zu diesem Gesuch ein­nehmen wird, herrscht noch völlige Unklarheit. Es erscheint nicht ausgeschlossen, daß der Rat Henderson ersucht, seinen Posten zu behalten unter der Voraussetzung, daß die englische Regierung ihre Zustimmung hierzu erteilt. Das Verbleiben Hendersons ist somit im wesentlichen zu einer Frage der eng­lischen Innenpolitik geworden. Sollte Henderson an seinem Rücktritt sesthaltcn, so würde damit die gesamte Frage der Präsidentschaft ans der Abrüstungskonferenz vor neuem auf­gerollt werden.

Neichübankdiskont 8 Prozent

Lombardsatz 10 Prozent

Berlin, 1. Sept. Die Reichsbank hat mit Wirkung ab Mittwoch, den September, den Diskontsatz von 1» auf 8 Prozent und den Lombardsatz don 12 auf 1« Prozent her­abgesetzt.

Die Begründung des Reichsbankpräfideuten

In der Dienstagssitzung des Zentralausschnsses der Reichs­bank begründete der Vorsitzende, Reichsbankpräsident Dr. Lu­ther, die Herabsetzung des Reichsbankdiskonts und des Lom­bardsatzes wie folgt:

Die reibungslose Durchführung des Anfang August d. I. wieder aufgenommenen vollen Zahlungs- und Bankverkehrs hatte es der Reichsbank ermöglicht, ihren Diskontsatz von 15 auf 10 v. H. und den Lombardsatz in zwei Abschnitten von 20 bis auf 12 v. H. zu ermäßigen. Eine weitere Senkung des Dis­kontsatzes war schon damals in Aussicht genommen für den Fall einer befriedigenden weiteren Entwicklung der allgemei­nen Lage. Inzwischen ist eine gewisse Klärung eingetreten, wobei auf die in Basel gepflogenen Verhandlungen über die Weiterbelassnng der in Deutschland noch vorhandenen Aus- landsgelüer, deren förmlicher Abschluß freilich noch aussteht, hingewiesen sei. Der Status der Reichsbank hat sich imj Laufe des Monats August im Sinne fortschreitender Entlastung entwickelt. Die Anlagen der Reichsbank, die am 7. August noch 3819 Mill. betragen hatten, erfuhren bis zum 22. eine Verringerung um 695 Millionen R.M. Die rückläufige Be­wegung fetzte sich auch in der letzten Augustwocye zunächst noch fort. Erst vom 28. August ab zeigte sich infolge des einsetzenden Ultimobedarfs wieder eine Zunahme. Eine etwa gleichartige Bewegung hatte der Notenumlauf aufznweifen, der seinen niedrigsten Stand am 2s. August mit etwa 3956 Millionen R-M. erreichte.

Die täglich fälligen Verbindlichkeiten erfuhren bis znm 25. August eine Zunahme auf rund 600 Millionen. Erst vom 28. August ab überwogen die Abzüge. Schon heute ist er­kennbar, daß die Nltimobclastung der Bank, deren genaue Ziffern im Augenblick noch nicht vorliegen, sich in durchaus mäßigen Grenzen gehalten hat. Insbesondere überschreitet der Notenumlauf mit etwa 1380 Millionen in keiner Weise das übliche Maß.

Die Deckung der Noten durch Gold und veckungsfähige Devisen wird etwa 39,3 Prozent betragen, gegenüber 3«,1 Pro­zent Ende Juli.

Der Reichsbankprästdent gab der Versammlung ferner da­von Kenntnis, daß die unter dem Zwang der Verhältnisse im Juni angeordneten und im Juli weiter verschärften restrik­tiven Maßnahmen dank der seit der Wiederaufnahme des vollen Zahlungsverkehrs eingetretenen Beruhigung ausgehoben wer­den konnten und daß die Reichsbank bestrebt ist, ihre wieder- hergestellteKreditbereitschaft tunlichst weiteren Wirtschaftskreisen zugutekommen zu lassen. Bor einigen Tagen ist zur Bestäti­gung dieser fest längerer Zeit verfolgten Tendenz ein beson­derer Runderlaß an alle Reichsbankanstalten ergangen, in dem darauf hingewiesen wird, daß jetzt jeder gute Handelswechsel, der als reichsbankfähig anzuerkennen ist, bei der Reichsbank untergebracht werden könne. Außerdem sind Besprechungen mit Len Banken ausgenommen, die die Schaffung erweiterter Berwertungsmöglichkeiten für gute Warenwechsel zum Ziele haben. Von größter Wichtigkeit hierfür ist, daß Handel und Gewerbe durch Bereitstellung eines geeigneten Materials von auf Güterumschlägen basierenden Wechseln den Banken die Möglichkeit geben, einen tunlichst großen Teil der gegenwärtig von ihnen bei den Banken in Anspruch genommenen Konto­korrentkredite in Diskontkredite für Handelswechsel umzuwan­deln. Damit würde nicht nur eine straffere und gesündere Gestaltung unserer Kreditverhältnisse geschaffen, sondern auch den Banken ermöglicht, ohne wesentliche Verminderung ihres Kreditbestandes ihre Liquidität zu verbessern und zum Nutzen der deutschen Wirtschaft die von der Reichsbank gebotenen Kre­ditmöglichkeiten für Warenwechsel besser auszunützen.

Die Frist für die Ablieferung der Devisen

Berlin, 1. Sept. Es wird darauf hingewiesen, daß die Ablieferung der Devisen aufgrund der Verordnung vom 29. August 1931 bis znm 5. September 1931 zu erfolgen hat. Hier­zu ist jeder verpflichtet, der Devisen im Werte von mehr als 1000 R.M. besitzt, und zwar

1. ausländische Zahlungsmittel (z. B. ausländische Bank­noten, Goldmünzen. Schecks, Wechsel usw.)

2. Forderungen in ausländischer Währung bei in- und ausländischen Banken oder sonstige Forderungen in auslän­discher Währung, die in Len nächsten drei Monaten fällig werden),

3. ausländisckze Wertpapiere, sofern sie nach dem 18. Juli 1931 erworben sind, und schließlich

1. Gold (außer den vorerwähnten ausländischen Goldmün­zen. alle außer Kurs gesetzten Goldmünzen, Feingold und legiertes Gold sowie Rohgold wie Halbfabrikate, nickst da­gegen Schmncksachen).

Die Anmeldung und Ablieferung von Devisen hat bei der Reichsbank und allen Devisenbanken zu erfolgen.

Vordrucke brauchen nur in den Fällen ausgefüllt zu wer­den, wenn jemand beantragt, ihm seine Devisen zu belassen,