über das Reichsverwaltungsgericht, der gestern vom Reichs­tabinelt verabschiedet worden ist, ist gewissermaßen ein Stück der Reichsreform vorweg genommen worden, das schon lange vor dem Krieg besprochen war. Zwei Entwürfe, von denen der eine im Jahre 1922, der andere im Jahre 1926 den Parla­mentarischen Instanzen vorlag, haben deren Billigung nicht gefunden. Der Reichsspartommissar, der zunächst gegen die Errichtung eines besonderen Reichsverwaltungsgerichts war, hat sich inzwischen davon überzeugt, daß durch ein solcyes Reichsverwaltuttgsgericht am besten dem Gedanken der Spar­samkeit gedient werde. Die zahlreichen Streitigkeiten aus dem Gebiet des Verwaltungsrichts werden in Zukunft von einer einzigen autoritativen Stelle geklärt werden, so daß es nicht mehr nötig sein wird, sich in die zahllosen Abweichungen unterworfene Judikatur von etwa 16 Landesverwaltungs­gerichten zu vertiefen. Der gestern angenommene Entwurf sieht die Uebernahme der Funktion des preußischen Ober­verwaltungsgerichts durch das Reichsverwaltungsgericht vor. Er gliedert sich in vier Teile, von denen der erste die Ver­fassung, der zweite die Zuständigkeiten, der dritte das Verfah­ren und der vierte die Kosten und Gebühren beim Reichsver­waltungsgericht behandelt. Als Sitz der neuen Institution ist Berlin bestimmt. Geplant ist die Bildung von Senaten, die mit 5 Mitgliedern besetzt werden sollen. Bei Meinungsver­schiedenheiten hat ein besonderer großer Senat, nicht wie beim Reichsgericht das Plenum der Senatsmitglieder, zu entschei­den. Bon besonderer Bedeutung ist die Bestimmung, daß aus Antrag einer Landesregierung der Reichsminister des Innern das Reichsverwaltungsgericht als oberste Spruchbehörde ein- , setzen kann auch für Streitigkeiten, die zu den Zuständigkeiten des betreffenden Landesverwaltungsgerichts gehören. Weiter ist hervorzuheben die Bestimmung, nach der vom Staats­gerichtshof einstweilige Verfügungen nicht erlassen werden dürfen. Das Reichskabinett war der Auffassung, daß es nicht Aufgabe des Staatsgerichtshofs sein könne, für die Dauer eines Rechtsstreits bem Reichstag sein Verhalten vorzuschrei­ben. Auch sei es unzulässig, daß die Verantwortung, die die Regierung dem Reichstag gegenüber habe, durch den Staats­gerichtshof übernommen werde.

Das Wahlgesetz verabschiedet.

Berlin, 2Y. Aug. Das Reichskabinett hat die Verhand­lungen über die Wahlreforfm heute nachmittag fortgesetzt und

zum Abschluß gebracht. Der Entwurf geht davon aus, die besonderen Mängel des geltenden Wahlrechts, die großen Wahlkreise und die langen Listen und die dadurch hervor­gerufene Entpersönlichung und Mechanisierung der Wahl Zu beheben. Der Wähler soll wieder unmittelbar an die Reichs­willensbildung herangebracht, der Gedanke der Verbundenheit des Abgeordneten mit seinem Wahlkreis und die parteipoli­tische Konzentration gefördert werden. Zur Erreichung dieser Ziele sieht der Entwurf eine wesentliche Verkleinerung der Wahlkreise, die Beseitigung der Reichsliste und den Wegfall des amtlichen Stimmzettels vor. Es werden 162 Reichswahl­kreise gebildet, die zu 31 Verbänden, diese zu 12 Ländergruppen zusammengefaßt sind- Die Verteilungszahl, auf die ein Ab­geordneter entfällt, beträgt 70 000. Einzelnen Persönlichkeiten wird durch das neue Wahlgesetz der Weg zum Parlament wie­der eröffnet. Der Einreichung von Wahlvorschlägen bedarf es nicht mehr. Innerhalb der Parteien, die Sitze in den Ver­bänden erhalten haben, wird ein verhältnismäßiger Ausgleich in den Ländergruppen vorgenommen. Schon durch den Weg­fall der Reichsliste wird eine Verminderung der Zahl der Abgeordneten erreicht. Diese verstärkt sich durch die in Aus­sicht genommene Verteilungszahl von 70000. Der Entwurf sieht bewußt von verfassungsändernden Regelungen ab, mir die vom deutschen Volk geforderte Wahlreform in Gang zu setzen. Soweit wir unterrichtet zu sein glauben, ist natür­lich mit diesem Entwurf die Reihe der vom Kabinett geplanten Reformen keineswegs abgeschlossen. Vielmehr darf man auf eine Reihe Initiativen der Regierung auch noch auf ver­schiedenen anderen Gebieten rechnen.

Wahlaufruf des Einzelhandels.

Berlin, 20. Aug. Die Hauptgemeinschaft des Deutschen Einzelhandels veröffentlicht einen Wahlaufruf, in dem es heißt: Bei den letzten Reichstagswahlen ist fast ein Drittel der mittel-ständischen Wählerschaft der Wahlurne fern geblie­ben. DiesM Versäumnis hat sich bitter gerächt. Immer tiefer sind wir in Not geraten, immer stärker ist die Lebensmöglich­keit des Einzelhandels, wie des deutschen Mittelstandes im ganzen eingeengt und bedroht worden. Es kann und darf nicht mehr so weiter gehen. Weicht der Wähler der politischen Entscheidung am 11. September durch Enthaltung von der Wahl aus, so hat er kein Recht, sich über das, was dann kommen wird, zu beklagen. Mittelbar stärkt er durch seine

Wahlenthaltung die Feinde des Einzelhandels und des Bür­gertums, denen er seine Stimme nicht entgegengestellt HE Wer ein Wahlrecht für sich in Anspruch nimmt, muß daraus auch eine Wahlpflicht herlerten.

Unzutreffende Gerüchte über ein Abschiedsgesuch des Generals Hetze.

Berlin, 20. Aug. Eine große Provinzzeitung hatte ge­meldet, daß der Chef der Heeresleitung, General Hehe, sein Abschiedsgesuch eingereicht habe und zu seinem Nachfolger Generalmafor Freiherr von Hammerftein bestimmt sei. Wie wir hierzu vom Reichswehrministerium erfahren, ist diese Meldung unrichtig. Weder hat General Hehe fein Abschieds­gesuch eingereicht, noch sind irgend welche Entscheidungen für eine Nachfolgeschaft getroffen worden.

Das Attentat auf Oberst Rufteika.

Memel, 20. Aug. Der Leiter der litauischen Kriminal­polizei, Oberst Rusteika, auf den, wie gemeldet, ein Attenzar verübt wurde, schwebt, obgleich er sofort operiert wurde, noch immer in Lebensgefahr. Der verhaftete Student Vaitkevicius wohnte lsis zur Verhaftung von Woldemaras in dessen Woh­nung. Der zlveite Student, der die Militärschule absolviert hat, heißt Pupalaiskis. In der vergangenen Nacht wurden bei zahlreichen Anhängern von Woldemaras Haussuchungen durchgeführt. Zwei Anhänger von Woldemaras, der Journa­list Dedele und der Rechtsanwalt Petronaitis, die kurz naq Woldemaras angeblichem Fluchtversuch verhaftet worden waren, sind als der Mitwisserschaft an dem Mordanschlag verdächtig, wieder in Haft genommen worden.

25 «o» Gulden wurden erbeutet.

Amsterdam, 20. Aug. In der Nacht vom 2S. zum N Juli wurde in einem führenden Spezialgeschäft in Amster­dam ein Einbruch verübt, wobei den Tätern eine Beute im Werte von etwa 25 000 Gulden in die Hände fiel. Einer der Täter, ein etwa 30 Jahre alter Schweizer namens Otto Hahn, bei dem fast die gesamte Beute gefunden wurde, wurde ver­haftet, kurz bevor er abreisen wollte, um sich wahrscheinlich nach Deutschland zu begeben. Zwei Holländer wurden in Amsterdam unter der Beschuldigung in Haft genommen, an dem Einbruch beteiligt zu sein. Ein vierter, der vermutliche Haupttäter, ist noch nicht verhaftet. Die Ermittlungen wer­den fortgesetzt.

SeffentW Aufforderung

zur Abgabe von Steuererklärungen für die Herbsiveranlaguna 1930.

Die Steuererklärungen für die Einkommensteuer, Kör- perschaftsteuer und Timsatzsteuer sind von den Steuerpflich­tigen, deren Wirtschaftsjahr zwischen dem 1. Januar und 30. Juni 1930 geendet hat, in der Zeit vom 1. bis 15. September 1930 unter Benutzung der vorgeschriebenen Vordrucke abzugeben. Steuerpflichtige, die zur Abgabe einer Erklärung verpflichtet sind, erhalten vom Finanzamt einen Vordruck zugesandt. Die durch das Einkommensteuergesetz, Körperschaftsteuergesetz und Umsatzsteuergesetz begründete Ver­pflichtung, eine Steuererklärung abzugeben, auch wenn ein Vordruck nicht übersandt ist, bleibt unberührt- erforderlichen­falls haben die Pflichtigen Vordrucke vom Finanzamt an­zufordern.

Neuenbürg, den 20. August 1930.

Das Finanzamt.

Gemeinde Birkenfeld.

Von der Ortspolizeibehörde wurde mit Zustimmung des Gemeinderats die

polizetttunSL

in hiesiger Gemeinde wie folgt festgesetzt:

An Werktagen, mit Ausnahme vom Samstag, auf 11 Uhr nachts;

an Samstagen und Sonntagen und an Tagen vor bürgerlichen Feiertagen auf 12 Uhr nachts.

Den 20. August 1930.

Schultheitzenamt. Neu Haus.

Bekanntmachung.

Auf den am Rathaus angeschlagenen Beschluß des Gemeinderats vom 14. ds. Mts. über die Erhöhung der örtlichen Biersteuer wird hiemit hingewiesen. Birkeufeld. den 20. Uugust 1930.

Ratsschreibe«: Bürkle.

Waldrennach.

UockreitL-kinIsänng.

Wir beehren, uns, Verwandte, Freunde und Bekannte zu unserer am

Samstag de« 23. August 1930

stattfindenden

HoclneiiL-^eisi'

i» das Gasthaus zumNößle"

freundlichst einzuladen mit der Bitte, dies als per­sönliche Einladung annehmen zu wollen.

Arthur Scheerer,

Sohn des Wilhelm Scheerer. Fuhrmanns.

Elsa Krauth,

Tochter des Christian Krauth, Uhrmachers. Kirchgang 1*/« Uhr in Neuenbürg.

Vatsr, Butter, Kincl, clis cirsk, Stuf ciis tragen, ctbnn 6tS8S§>^aIki"2Sl sagsn?

POM ReueuMg.

Einladung I

Bei genügender Beteiligung am nächsten Sonntag den 24. August Ausflugsfahrt Neuenbürg WildbadBe- senseld Klosterreichenbach

Baiersbronn Ruhestein (Wildsee) Allerheiligen (Aufenthalt)OppenauPe­terstal (Mittags-Pause) Kuiebis Freudenstadt (Aufenth.)AltensteigSim­mersfeldNeuenbürg. Ab­fahrt 7 Uhr am Marktplatz. Rückkunft etwa 21 Uhr. Fahr­preis 8 RM. Anmeldungen bei der Kraftpoststelle erbeten.

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Tagesordnung: 1. Bericht über den Gautag, 2. Vcr- bandstag in Sigmaringen, 3. Verschiedenes.

Die Mitglieder werden zu zahlreicher und pünktlicher Beteiligung eingeladen.

Der Vorstand.

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