der aus 500 Franzosen und 100 Belgiern besteht, ist noch immer nicht zurückgezogen worden. Die Franzosen machen auch in dieser Angelegenheit Schwierigkeiten und verzögern die Er­ledigung durch formale Einwände.

Am 15. Juli war der Termin, bis zu welchem Briand die Antworten der europäischen Regierungen auf sein Paneuropa- Memorandum erbeten hatte. Üeber den Inhalt der deutschen Antwort wird mitgeteilt, daß die deutsche Regierung zwar grundsätzlich der Idee Briands zustimme, aber die politische Gleichberechtigung, aller Mitglieder des Staatenbundes, ein­schließlich Rußland und Türkei, die nicht Mitglieder des Völ­kerbundes sind, als Voraussetzung anfehe.

Wieder Rotkreuztag!

Das Deutsche Rote Kreuz ruft auch an diesem Jahre wieder in allen Teilen des Reiches seine Getreuen zur Kundgebung für den großen Hilfsgedanken des Roten Kreuzes zusammen. Auch unser Bezirk wird am Sonntag den 20. Juli im Zeichen des Rotkreuztages stehen. Das Rote Kreuz will helfen, nichts als helfen. Jeder kann zu ihm kommen, der irgendwelcher Hilfe bedarf. Die Zeiten sind nicht besser geworden. Die wirtschaftliche Not lastet immer schwerer auf allen Volks­schichten. Kaum ist ein Stand, ein Beruf, ein Gewerbezweig vom Existenzkampf verschont. Das Heer der Arbeitslosen setzt sich schon lange nicht mehr aus den Handarbeitern zusammen. Unzählige Angestellte und Angehörige der freien Berufe sind ohne Stellung. Die sinkende Kaufkraft breitester Volksschichten macht sich drückend fühlbar in der gesamten Wirtschaft, am drückendsten natürlich bei dem um jede Mark sorgenden Mitt­leren und kleinen Geschäftsmann und Gewerbetreibenden. In tausenden von Familien können nicht mehr die notwendigsten Lebensbedürfnisse befriedigt werden. Die Folgen sind schlechtere Ernährung und moralische Gefährdung. Mit ihnen gehen Krankheit und Kriminalität Hand in Hand. Die Zahl der Hilfsbedürftigen wächst ins Uferlose, so daß die öffentliche Wohlfahrtspflege unter den Ansprüchen, die an sie gestellt werden, finanziell fast zusammenbricht. Das deutsche Rote Kreuz, als ein starkes Glied der freien Wohlfahrtspflege in Deutschland, sieht deshalb seine Aufgaben wachsen und stellt mit selbstverständlicher Bereitschaft seine Kräfte und Mittel in den Dienst für die Gesamtheit, geleistet am einzelnen. Seine populärsten Helfer sind seine Schwestern und seine sanitäts­männer. Aber nicht in der Krankenpflege und der ersten Hilfe bei Unglücksfällen erschöpft sich die Tätigkeit des Roten Kreu­zes. Bor die Heilung stellt es die Vorbeugung durch Fürsorge für Mutter und Säugling, Beratungsstellen, Milchküchen und Krippen und den Kampf gegen Tuberkulose, Krüppeltum, Ge­schlechtskrankheiten usw., der auch aufklärende Vorträge über alle Fragen der Volksgesundheit und Hygiene dienen. Der Rotkreuztag trägt einen werbenden Gedanken in sich. Er will gemäß der hohen Mission und Tradition des Roten Kreuzes den Dienst am Nächsten als Selbstzweck des Menschen hinstellen und immer neue Bekenner und Mitarbeiter dafür gewinnen. Möge der Rotkreuztag auch in diesem Jahr wieder seinen vollen Erfolg haben. Denn der Dienst der Nächsten bedeutet Segen für das Ganze. In diesen Dienst der Nächstenliebe sich zu stellen, gibt die Sammlung am Sonntag den 20. Juli Ge­legenheit. Auch das kleinste Scherflein hilft mit, Not zu lindern und Tränen zu stillen.

Württemoerg

Stuttgart, 18. Juli. (Zweite Aenderung der Verfügung über die Beförderung von Leichen.) In tz -I der Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Beförderung von Leichen, vom 7. August 1907 (Reg.Bl. S. 289) wird bei der Ausstellung eines Leichenpasses u. a. ein'Ausweis über die vorschriftsmäßig erfolgte Einsargung der Leiche verlangt. Dieser Ausweis wird herkömmlicherweise von der Ortspolizei- behörde ausgestellt. Es ist aber zweckmäßiger und einfacher, wenn er vom Leichenschauer ausgestellt wird. Letzteres ist des­halb in einer demnächst ini Regierungsblatt erscheinenden Verordnung des Jnnnenministeriums über eine zweite Aen­derung der Verfügung, betreffend die Beförderung von Leichen, ausdrücklich angeordnete worden.

Heilbronn, 17. Juli. (Immer wieder Z 51.) Das hiesige Schöffengericht beschäftigte gestern ein Strafsall, der wieder einmal zu einer interessanten Auseinandersetzung über den H 51 führte. Der Angeklagte, Heizer Fritz von Heilbronn, hatte in der Nacht auf 7. Dezember 1929 Dienst. Hierbei kam es zu einer heftigen Auseinandersetzung zwischen ihm und seinem Lokomotivführer. Fritz geriet in blinde Wut, spielte den wilden Mann" und stach dem Lokomotivführer Weitbrecht sein Messer IX Zentimeter in den Hals, daß das Blut im Bogen herausspritzte. Das Haupthemmuis bei der Unter­suchung und Verhandlung war die bekannte Modeausflucht des Angeklagten:Ich kann mich nicht mehr entsinnen". Alles drehte sich wieder um den ß 51. Das Gutachten des Sachver­ständigen Dr. Wittermann stellte fest, der Angeklagte sei im Augenblick der Tat Wohl bei gemindertem Bewußtsein gewesen, hätte aber nicht die nötigen Hemmungen aufbringen können, um die Tat nicht zu begehen. Als das Blut spritzte, sah er, was er angerichtet hatte. Diesen unangenehmen Eindruck ver­drängte er nun aus seiner Seele und mit der Zeit ging die Verdrängung bis zur völligen Erinnerungslosigkeit. Das Ge­richt erkannte auf 2 Monate Gefängnis wegen gefährlicher Körperverletzung. Das Urteil gründete sich auf das Gutachten und billigte weitgehend mildernde Umstände zu. Diese dürften aber nicht so weit gehen, erklärte der Referent, daß einer wegen eines Nervenklapfes einen Freischein dafür bekomme, einen beliebigen Menschen über den Haufen zu stechen, um dadurch seinen Nervenkomplex abzureagieren.

Nürtingen, 18. Juli. (Der Flieger Espenlaub einem schwe­ren Unfall entkommen.) Der Flieger Espenlaub führte in Düsseldorf mit Begleiter, einem Monteur, einen Uebungsflug aus. Plötzlich bemerkten sie ein seltener Geräusch und die Aufmerksamkeit fiel auf ein sich lösendes Stück, dem der Bolzen bereits fehlte. Diesen Schaden konnten die Flieger noch wäh­rend dem Fluge reparieren, wodurch ein schwerer Unfall bei der Landung verhütet wurde.

Rottenburg, 16. Juli. (1. Wiederkehr des Todestages des Bischofs Paul Wilhelm v. Keppler.) Die vierte Wiederkehr des Todestages von Bischof Paul, Wilhelm v. Keppler. welcher den Namen Rottenburgs in der ganzen Kulturwelt bekannt machte vermöge seiner in 17 Sprachen erschienenen Schriften, wurde Heuer in besonders feierlicher Weise begangen. Kardinal Faul- haber aus München, welcher am Vorabend hier eingetroffen war, zelebrierte um 9 Uhr in der bischöflichen Gruftkirche zu Sülchen ein Pontifikalreguiem. Die Kirche war im Chor schwarz ausgeschlagen, auch war ein eigentlicher bischöflicher Thron errichtet. Bischof Dr. Sproll vollzog die Tumbagebete an dem neuen Monumental-Grabmal, welches aus der Hand von Max Seibold, einem Neffen des Bischofs, den Chor der Kirche ziert. Im Anschluß an die Tumbagebete begab sich der Kardinal, sowie Bischof Dr. Sproll und Weihbischof Msgnr. Fischer hinunter in die Gruft zu Allem Gebet. Um 10 Uhr war die Feierlichkeit, welche auf alle Anwesenden tiefen Ein­druck machte, beendet.

Baden.

Rastatt, 17. Juli. Vor dem Schöffengericht hatten sich der 33 Jahre alte verheiratete Polier Johann Armbrüster, kom­munistischer Stadtverordneter in Rastatt, und der 39 Jahre alte verheiratete Zimmermann Emil Hochreiter, ebenfalls von Rastatt, unter der Auflage gemeinschaftlicher, vorsätzlicher Aktenbeseitigung zu verantworten. Der Angeklagte Hochreiter hatte auf dem Finanzamt Rastatt aus einem Amtszimmer Aktenstücke entwendet, die sich auf eine Steuerprüfungs- und Veranlagungssache des Brauereibesitzers Otto Hatz in Rastatt bezogen. Er hatte diese seinem Parteifreund Johann Arm­brüster gegeben, der in seiner Wohnung eine Abschrift airfer­tigte und das Material in der MannheimerArbeiterzeitung" verwertete. Hochreiter hatte durch die Tätigkeit seiner Frau als Putzfrau im Finanzamt Rastatt Gelegenheit gehabt, in das Finanzamt zu gelangen, wenn die Beamten nicht anwesend waren. Das Schöffengericht verurteilte die beiden Angeklagten zu je 2 Monaten Gefängnis.

Legelshurst, 15. Juli. Der Gemeinderat I. E. hatte im Monat März mit dem Ratschreiber F. auf dem Rathause eine Auseinandersetzung wegen einer anzufertigenden Eingabe. In deren Verlauf sagte er zum Ratschreiber:So, da halten Sie also zu den Franzosen? Es ist traurig, daß Sie auf dem Rat­haus sitzen und daß so einer von der Gemeinde bezahlt wird." Später hat er in einer Gemeindeversammlung darüber ab- stimmen lassen, ob F. noch auf dem Rathaus bleiben solle oder nicht, und als diese Abstimmung ergebnislos verlief, er­klärt, er habe Material genug, um den F. vom Rathaus Her­unter zu bringen. Das Strafgericht in Kehl verurteilte E. zu einer Geldstrafe von 50 R.M. ynd Anschlag des Urteils nach erlangter Rechtskraft an der Verkündigungstafel des Rat­hauses.

Offenburg, 16 . Juli. Im Wiederaufnahmeverfahren, das von der Liga für Menschenrechte betrieben worden ist, soll ein Prozeß seine Wiederholung finden, der seinerzeit erheb­liches Aufsehen verursacht hat. Die Strafkammer Offenburg hat den französischen Staatsangehörigen Otto Köhler aus Straßburg wegen Verbrechens gegen 8 179 R.St.GW. (Biga­mie) zu 3 Jahren Zuchthaus verurteilt, von denen er aber nur einen Teil abgebüßt hat. Köhler war zu einer gewissen Else van der Driesch in Beziehung getreten, obwohl er verheiratete war und hat nach den eidlichen Angaben der Zeugin in einem Mülhauser Restaurant durch einen falschen Standesbeamten eine fingierte Trauung vornehmen lassen. Die Zeugin und ihre Mutter haben sich dann in Kehl niedergelassen, wo sie erfuhren daß Köhler verheiratet war und haben gegen Köhler Anzeige erstattet, der darauf hin verhaftet wurde und ein Jahr in Untersuchungshaft gesessen hat. Die Verurteilung des Köhler erfolgte damals auf die eidliche Aussage der Driesch.

Pfullendorf, 18. Juli. Aus noch ungeklärter Ursache brannte in Ebratsweiler die große alte Scheune des Land­wirts Stadler mit großen Heuvorräten vollständig nieder. Bis auf zwei Maschinen sind mit weiteren 6 Wagen und einem Motor der Dreschgenossenschaft die landwirtschaftlichen Geräte vernichtet worden. Der Schaden ist sehr groß.

Einweihung der modernsten Seilschwebebahn der Welt,

Die am Donnerstag eingeweihte erste große Bergbahn des Schwarzwaldes verbindet die Schwarzwalühauptstadt Freiburg mit ihrem höchsten Berg, dem 1281 Nieter hohen Schauinsland. Innerhalb von dreiviertel Stunden kann man vom Freiburger Hauptbahnhof aus auf die Bergstation der Bahn gelangen. Die Bahn selbst beginnt im südlichen Teil der Freiburger Ge­markung und führt in 3600 Meter Länge, 750 Meter Höhen­differenz und im Maximum 52 Prozent Steigung durch die

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