badischen Landes und Volkes zu dem großen Bergwerksunglück im Neuroder Revier zum Ausdruck gebracht.

Düren, 11. Juli. Der Psörtner Mundt, einer der Haupttäter der Ausschreitungen in der vergangenen Nacht, hatte sich bereits heute nachmittag vor dem Schnellrichter zu verantworten. Er gab an, aus Haß gegen frühere Separatisten gehandelt zu haben. Die Anklage lautete aus fortgesetzte Sachbeschädigungen. Nach kurzer Verhandlung beantragte der Vertreter der Anklage sechs Wochen Gefängnis. Das Urteil lautete auf einen Monat Gefängnis bei sofortiger Verhaftung. Der Angeklagte nahm das Urteil an.

Saarbrücken, 11. Juli. Die Regierungskommission des Saar­gebietes hat der Reichsregierung ihre Teilnahme an der schweren Grubenkatastrophe in Schlesien telegraphisch übermittelt. Außerdem hat sie beschlossen, der Reichsregierung einen Betrag von 200000 Francs zugunsten der von dem Unglück betroffenen Familien zu überweisen. Ebenso hat der Landesrat des Saargebietes den Angehörigen der Verunglückten sein Beileid ausgedrückt.

Weimar, 11. Juli. Die Reichsregierung hat auch dieses Jahr die Länder etngeladen, je einen Schüler aus jeder Schule zu der amtlichen Verfassungsseier nach Berlin zu entsenden. Der thüringische Kultusminister Dr. Flick hat diese Einladung der Reichsregierung damit beantwortet, daß die thüringische Regierung eine Beteiligung der Schulen aus erzieherischen und schulischen Gründen ablehne.

Berlin, ll. Juli. Der Steuerausschuß des Reichstags hat in erster Lesung beschlossen, die Reichshilfe auch auf die höher bezahlten Angestellten auszudehnen.

Berlin, 11. Juli. Die Beratungen des Kabinetts über den Wortlaut der deutschen Antwort aus das französische Europa-Memo­randum sind abgeschlossen. Die Antwort wird nunmehr verdeutschen Botschaft in Paris übermittelt werden, die sie in den nächsten Tagen der französischen Regierung übergeben wird. Die Antwort wird nach ihrer Ueberreichung in der Presse veröffentlicht werden.

Berlin. 11. Juli. Trotz des saisonmäßigen Rückganges der Ar­beitslosen, die in der Reichsanstalt für Arbeitslosenversicherung unter­stützt werden, nimmt die Zahl der von der gemeindlichen Fürsorge lausend unterstützten Erwerbslosen ständig zu. Ende Juni wurden in den Städten mit mehr als 25000 Einwohnern (die zusammen 25 Millionen Einwohner haben) insgesamt rund 373000 Wohlfahrts­erwerbslose gezählt, von denen 43000 Fürsorgearbeiter waren. Gegen den Vormonat (rund 350000 Wohlsahrlserwerbslose) bedeutet dies eine weitere Steigerung von 6,3 v. H- Seit Jahresbeginn, also in sechs Monaten, beträgt die Zunahme 55 v. H. Außerdem mußten in diesen Städten am 30. Juni 46000 Hauptunterstützungsempsänger der Arbeitslosenversicherung und Krisenfürsorge lausend in der gemeind­lichen Fürsorge zusätzlich unterstützt werden.

Berlin. 11. Juli. In der heutigen Reichstagssitzung wurden zu­nächst die zu Gunsten der Hinterbliebenen der Opfer der Gruden­katastrophe von Neurode eingebrachten Anträge beraten. Reichs­arbeitsminister Dr. Stegerwald gedachte in herzlicher Anteilnahme der Verunglückten und ihrer Hinterbliebenen und sagte, die Reichsregie- rung habe sofort die zur ersten Hilfeleistung notwendigen Mittel be­reit gestellt. Die Anträge wurden dem Haushaltsausschuß überwiesen. Danach wurde nach langer Debatte in zweiter Beratung das Gesetz über die Fälligkeit und Verzinsung der Aufwertungshypotheken in der Ausschutzsassung mit unwesentlichen Aenderungen unter Ablehnung fast aller Aenderungsanträge angenommen, ebenso das Gesetz über die Bereinigung der Grundbücher. Um 8'/« Uhr vertagte sich das Haus auf Samstag mittag 1 Uhr.

Berlin, 11. Juli. Der parlamentarische Untersuchungsausschuß hat festgestellt, daß das Lübecker Säuglingssterben auf unverantwort­liche Schlampereien zuriickzusühren ist.

Berlin, 11. Juli. Der Staatssekretär in der Reichskanzlei, Dr. Pündrr, hat dem Regierungspräsidenten Happ, Breslau, telegraphisch mttgeteilt, daß der Reichskanzler zur Linderung der ersten Not für die von der Katastrophe in Hausdorf Betroffenen 5000 RM. über­wiesen hat.

Berlin, 11. Juli. Das preußische Staatsministerium hat ange­ordnet. daß am Sonntag den 13. Juli 1930, dem Tage der Beisetzung der Opfer des Grubenunglücks in Neurode in Schlesien, alle staat­lichen und Kommunalen Dienstgebäude, die Gebäude der übrigen Körperschaften, sowie die Gebäude der öffentlichen Schulen nach der Bestimmung der Verordnnng vom 29. Juni 1929 halbmast zu be­flaggen sind.

Berlin, 11. Juli. Anläßlich der Grubenkatastrophe im Neuroder Steinkohlenbezirk nimmt die Reichsgsschäftsstclle der Deutschen Not­hilfe, Berlin L 8, Wtlhelmstraße 62, im Einvernehmen mit den zu­ständigen Behörden für die Hinterbliebenen der ums Leben gekom­menen Bergleute und für die Verletzten Geldspenden entgegen. Die Einzahlung von Spenden wird erbeten auf das Postscheckkonto Berlin 156 000 oder aus KontoDeutsche Nothilfe. Grubenunglück Neuroder Steinkohlenbezirk" bei der Zentrale der Deutschen Bank und Dis- contogesellschast in Berlin.

Berlin, 11. Juli. Die Staatsanwaltschaft hat sich entschlossen, in der aussehenerregenden Betrugsaffäre beim Kammergericht das Ver­fahren auch aus de« Berlagsbuchhändler Hermann Sack, den Bruder einer der größten deutschen juristischen Buchhandlungen auszudehnen, da der Verdacht besteht, daß er von der Einreichung der fingierten Rechnungen unterrichtet mar. Es ist sestgestellt worden, daß der Pro­kurist der Firma, Abelt, die durch Einreichung der fingierten Rech­nungen aus betrügerische Weise vom preußischen Fiskus erbeuteten Beträge sofort an Sack in Form eines Darlehens weitergeleitet hat.

Berlin, 12. Juli. Infolge des katastrophal niedrigen Wasser­standes der Elbe und der damit verbundenen Schiffahrt-Stockungen haben die an der Elbeschiffahrt beteiligten Reedereien beschlossen, den regelmäßigen Schiffahrtsbetrieb mit dem heutigen Tage etnzustellen.

Berlin, 12. Juli. Der Reichstagsabgeordnete Ernst Lemmer ist vom Vorsitz des Reichsbundes der Iungdemokraten zurückgetreten.

Hamburg, 11. Juli. Der Senat hat anläßlich des Grubenunglücks in Hausdors an die Belegschaft der Wenzeslaus-Grube ein Beileids­telegramm gerichtet und beschlossen, beim Bürgerausschuß einen Betrag von 10000 Reichsmark für die Hinterbliebenen der verunglückten Bergleute zu beantragen.

Lübeck, 11. Juli. Der Bericht des Lübecker Gesundheitsamtes meldet am Freitag vormittag zwei weitere Todesfälle der mit Cal- mette-Präparaken gefütterten Säuglinge. Damit hat sich die Zahl der Todesopfer auf 55 erhöht. Krank sind noch 64 Säuglinge.

Kolberg, II. Juli. Am Donnerstag nachmittag brach in der Nähe des Bahnhofes Ostenheide ein großes Feuer im Walde von Schönwalde aus, dem etwa 200 Morgen Wald zum Opfer fielen. An den Löschungsarbeiten beteiligten sich etwa 300 Mann, denen es am späten Abend gelang, den Brand einzudämmen.

Konstanlinopel, 11. Juli. Das Munitionslager von Derlndsche bei Jmid am Marmara-Meer ist aus vorläufig noch ungeklärter Ur­sache in die Lust geflogen. Einzelheiten über die Opfer und den Schaden fehlen noch.

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Paris, 11. Juli. Der Gemeinderat von Straßburg, dessen Mehr" heit bekanntlich aus Autonomisten und Kommunisten besteht, hat be­schlossen. das übliche Feuerwerk anläßlich des französischen National- seiertages am 14. Juli und die Illuminierung des Bürgermeisteramtes zu Unterlasten. Es werden lediglich zwei Fahnen auf dem Bürger­meisteramt gehißt werden. Auch die Kredite für das Feuerwerk auf dem Münster sind nicht bewilligt worden.

London. 11. Juli. Von der Paramount-Gesellschaft wird in Newyork ein riesiges Lichtspieltheater in einem 72 stückigen Gebäude erichtet werden. Das neue Theater soll das größte der Welt sein und 6000 Personen aufnehmen können.

Chicago, 11. Juli. Seit Sonntag sino 27 Personen an den Folgen einer Hitzewelle gestorben, die zur Zeit den Norden der Bereinigten Staaten heimsucht. Es werden Temperaturen bis zu 39 Grad Cel­sius gemeldet.

Bombay, II. Juli. Bet einem von den Nationalisten unter­nommenen Versuch trotz des behördlichen Verbotes auf dem Maidan- Platz eine Kundgebung zu veranstalten, kam es zu Zusammenstößen, bei denen 60 Freiwillige verletzt wurden. Unter den Verletzten befin­det sich auch der Präsident des Nationalkongresses, Modi, der an der Spitze eines der Demonstrantenzüge marschierte. Es treffen immer noch weitere Züge von Demonstranten auf dem Maidan-Platz ein. Im Laufe der trotz des behördlichen Verbotes aus dem Maidan-Platz veranstalteten Kundgebung der Nationalisten griff die Polizei die Demonstranten mehrmals mit dem Gummiknüppel an. 300 Personen wurden verletzt, darunter 10 schwer. 100 Verletzte wurden ins Kranken­haus übergesührt. Schließlich forderten die Führer der Nationalisten auf. auseinanderzugehen.

Neue Ausschreitungen Jugendlicher im Rheinland.

Düren, 11. Juli. In der vergangenen Nacht kam es hier­an verschiedenen Stellen zu Ausschreitungen junger Burschen. Sie zertrümmerten die Säpurfeusterscheiben von zwei Lebens­mittelgeschäften, so daß die Polizei einschreiten mußte. An 4 Privathäusern wurden gleichfalls Fensterscheiben eingewor­fen. Die Polizei vrhaftete 11 Personen, davon wurden 7 später wieder entlassen. Die Täter gaben an, sie hätten sich an Separatisten rächen wollen. Die Polizei, die die ganze Nacht in Tätigkeit gewesen ist, erklärte, in.weiteren Fällen mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln Vorgehen zu wollen. Aus dein Moselort Maring wird gemeldet, daß die Bevölke­rung gegen einen separatistischen Gemeindevorsteher vorgegan­gen sei. Von unbekannten Personen war an dem Gemeinde­haus ein Plakat angebracht worden, das sich gegen die Ernen­nung des separatistischen Gemeindevorstehers richtete. ^ Als die Frau des Separatisten von dem Anschlag erfuhr, riß sie das Schreiben ab. Darauf schlugen unbekannte Personen an dem Hause des Separatisten sämtliche Fensterscheiben ein. Der Separatist gab mehrere Schüsse ab, die aber niemand verletzten.

Graf Zeppelin" auf der Heimfahrt.

London, 11. Juli. DerGraf Zeppelin", der heute Schott­land einen Ueberraschungsflug abstattete, befand sich während seines Fluges in fortdauernder Verbindung mit dem englischen Luftministerium. Das Luftschiff flog an der Ostküste Englands entlang, um daun nach Holland abzudreheu. Als das Luft­schiff über Aberdeen erschien, sammelten sich Hunderte von deutschen Fischern, die mit ihren Fischerbooten dort vor Anker lagen, auf dem Fischmarkt und brachen in Hurrarufe aus. Die deutschen Schiffe ließen zur Begrüßung die Sirenen heu­len. Auch iu der schottischen Hauptstadt Edinbourgh, die seit dem Kriege kein Luftschiff mehr gesehen hat, erregte das Luft­schiff größtes Aussehen und die Häuser und freien Plätze waren mit Schaulustigen besetzt.

Hamburg, 11. Juli. Das LuftschiffGraf Zeppelin" hat nach einer Mitteilung der Hamburg-Amerika-Linie um 12 Uhr- MEZ. die schottische Hauptstadt Edinbourgh überflogen.

Amsterdam, 11. Juli. Das LuftschiffGraf Zeppelin" erschien heute nachmittag gegen 5.30 Uhr über Amsterdem. Das Luftschiff flog sehr niedrig und war bei dem klaren Wetter in allen Einzelheiten deutlich erkennbar. Da seine Ankunft gerade in die Stunde des Geschäftsschlusses fiel, bildeten sich überall auf Straßen und Plätzen große Ansammlungen von Menschen, die dem Luftschiff mit Tüchern und Hüten zuwink­ten. Nachdem es eine kleine Schleife über der Stadt beschrieben hatte, entschwand es in südöstlicher Richtung.

Köln, 11. Juli.Graf Zeppelin" wurde auf seiner Heim­fahrt um 6.15 Uhr abends über Krefeld, 5 Minuten später über Düsseldorf und 1» Minuten später über Köln gesichtet.

Landung desGraf Zeppelin" in Friedrichshafen.

Friedrichshafcn, N. Juli. Das LuftschiffGraf Zeppelin" ist nach Wstündiger Fahrt heute abend um 22.40 Uhr glatt gelandet. Die Strecke SpitzbergenFriedrichshafen legte das Luftschiff in 20 Stunden zurück. Die Gesamtflugstrecke betrug 7800 Kilometer. Um 11.10 Uhr war das Luftschiff in der Halle geborgen.

Urteil gegen Thüringen.

Leipzig, I I. Juli. Unter dem Vorsitz des Reichsgerichts­präsidenten Dr. Bnmke ist der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich am Freitag vormittag zufammengetreten, um die Klage des Deutschen Reiches gegen das Land Thüringen wegen Empfehlung von Schulgebeten, die im Amtsblatt der thüringischen Staatsregierung vom 22. April 1930 erfolgt ist, zu verhandeln. Das klagende Reich ist vertreten durch Staats­sekretär Zweigert, den Präsidenten des Landesamts für Hei­matwesen, Dr. Kneip, Konsistorialrat Prof. Tr. Eger (Halle) und Prälat Dr. Mausbach. Das beklagte Land Thüringen ist vertreten durch Geh. Rat Prof. Dr. Schnabel, Geh. Rat Dr. Gerftenhauer und das Mitglied des thüringischen Landes­kirchenrats Geh. Ministerialrat Dr. Thieme. Staatssekretär Zweigert wies zur Unterstützung des Standpunktes der Reichs­regierung auf Aeußerungen des thüringischen Ministers Dr. Frick hin, aus denen die Bedeutung der angefochtenen Schul­gebete sehr deutlich hervorgehe. In diesen Gebeten werde die Strafe Gottes auf die Volksgenossen herabgefleht, die nicht Nationalsozialisten seien. Diese Volksgenossen würden des Betruges und des Landesverrats bezichtet. Verletzt in ihren Empfindungen seien die Staatsbürger jüdischen Glaubens in erster Linie und die Mitglieder der Sozialdemokratischen Par­tei, sowie weiter alle, die mit Ueberzeugung zum Verfassungs­werk von Weimar stünden und alle Anhänger der christlichen Kirche. Konsistorialrat Dr. Eger-Halle und Prälat Dr. Maus- bach-Münster erklären, daß die beanstandeten Gebete dem christ­lichen Gebet widersprächen, da es unchristlich sei, um Bestrafung des Feindes zu beten. Geheimrat Schnäbel erklärte für die thüringische Regierung, die Klage sei aus politischen Gründen eingereicht worden. Die Gebete hätten niemand verletzt. Darauf fällte der Staatsgerichtshof folgendes Urteil: Die im Amtsblatt des thüringischen Ministeriums für Volksbildung am 22. April 1930 veröffentlichte Empfehlung über Schulgebete vom 19. April 1939 ist soweit sie sich auf die Gebete Nr. 2, 8 und 4 bezieht mit Artikel 148, Absatz !I der Reichsverfas sung nicht vereinbar. Der Vorsitzende des Staatsgerichtshofs gab der Entscheidung folgende Begründung: Der Artikel 148 Absatz 2 der Reichsverfassung enthält für die Gestaltung des Unterrichts in öffentlichen Schulen die Weisung, alles zu ver­meiden, was die Empfindungen Andersdenkender verletzen könnte. Diese Weisung richtet sich in erster Linie an die Leh­rer, aber auch au die Staatsregierungen der Länder, unter deren Aufsicht nach Artikel 144 der Reichsoerfassung das ge­

samte Schulwesen steht. Ueberall, wo in öffentlichen Schule» eine bestimmte Anschauung kundgegeben wird, der andere An­schauungen gegenüberstehen, ist nach der Vorschrift des Absätze' 2 im Artikel 148 darauf Bedacht zu nehmen, daß die Empfin" düngen derjenigen, die auf dem Boden der anderen Anschau' ung stehen, nicht verletzt -werden. Die Schonung der Empfin­dungen Andersdenkender wird also zur Pflicht gemacht. Dieser Pflicht ist die thüringische Regierung durch die Empfehlung der Schulgebete, soweit sie beanstandet worden find, nickst nach­gekommen. Sie hat damit gegen den Artikel 148 Absatz 2 ^ Reichsverfassung verstoßen.

Der Potsdamer Polizeipräsident zu den Waffenfunden bei Nationalsozialisten.

Berlin, 11. Juli. Der Potsdamer Polizeipräsident, von Zitzewitz, teilt auf Anfrage einer Berliner Korrespondenz fol­gendes mit: Der getötete Versorgungsanwärter Dörre rvar nachdem er bis 1927 in der Potsdamer Schutzpolizei gewesen war und dort die beste Abschlußprüfung gemacht hatte, im Potsdamer Polizeipräsidium als Versorgungsauwärter an­gestellt worden, wo er zur vollsten Zufriedenheit arbeitete Weder im Verkehr mit seinen Kameraden und Vorgesetzten noch sonst irgendwie war jemals ein Anhaltspunkt dafür ge­wonnen worden, daß Dörre der NS-D.A.P. angehört habe Die Durchsuchung seiner Wohnung habe nickst das geringste in dieser Beziehung ergeben, sondern man habe lediglich durch einen dort gefundenen Briefumschlag die Adresse des Hoppe festgestellt. Fräulein Hanke war in der Vormerkungsstelle des Potsdamer Polizeipräsidiums angestellt, wo sie mit 4 anderen Damen den Dienst versah. Auch in ihrer Wohnung, die noch in derselben Nacht durchsucht wurde, habe sich nichts feststellln lassen, was auf irgend eine Verbindung mit der N.S.D.AH schließen lasse.

Berlin, II. Juli. Zu der heutigen amtlichen Meldung über die nationalsozialistischen Waffensunde wird von Polizei­licher Seite mttgeteilt, daß entgegen anderslautenden Presst- nachricksten eine Zugehörigkeit der Potsdamer Polizeiangestell- teu Dörre und Fräulein Hanke zu irgend einer politischen Par­tei nicht festgestellt worden ist.

Eine scharfe Mahnung an die Reichsbahn.

Berlin, 11. Juli. Reichsverkehrsminister v. Guerard hat an den Präsidenten des Verwaltungsrats der Deutschen Reichs­bahngesellschaft, Dr. v. Siemens, ein Schreiben gerichtet, in dem er von der Genehmigung der beantragten Tariferhöhun­gen Mitteilung macht. In dem Schreiben heißt es dann wei­ter:Ich habe auch bereits Anregungen zum Beginn von Pcrsonalersparnissen bei der Reichsbahn gegeben, und zwar bei den Bezügen der Mitglieder des Vevwaltungsrats, bei denen der leitenden Beamten und bei den Leistungszulagen für das übrige Personal. Die Reichsregierung erkennt an, daß für den Verwaltungsrat dieser Anregung entsprochen worden ist. Im­merhin darf festgestellt werden, daß auch nach der neuen Rege­lung die Bezüge der Mitglieder des Verwaltungsrats diejeni­gen der Mitglieder des Reichstages übersteigen. Bezüglich der Frage der Gehälter der leitenden Beamten hält es die Reichs­regierung nicht für tragbar, daß die Reichsbahn bei der von ihr selbst betonten schweren Notlage an ihre leitenden Be­amten, denen die Ansprüche der Reichsbeamteu gewährleistet sind, Gehälter zahlt, die diejenigen gleichgestellten Reichsbeani- ten ganz außerordentlich übersteigen. Diese übermäßige Be­zahlung der leitenden Beamten gefährdet die Interessen des Reiches, denn sie versperrt diesen die Möglichkeit, für das Reichsverkehrsministerium den notwendigen Nachwuchs aus den Reihen der Hauptverwaltung zu gewinnen. Auch die Lei­stungszulagen, denen beim Reich und den Ländern nichts ähn­liches gegenübersteht und die neben dem Betriebspersonai auch an Beamte des Büros und des Innendienstes gewährt werden, entbehren bei der gegenwärtigen Notlage der Reichs­bahn jedenfalls in ihrer jetzigen Höhe der Berechtigung, da der Verkehr erheblich zurückgegangen ist und deshalb von Spitzenleistungen nicht mehr die Rede sein kann."

Der amtliche Bericht über das Hausdorfer Unglück.

Neurode, 11. Juli. Der llnfallausschuß für Niederschlesien der Grubensicherheitskvmmission für den Oberbergamtsbezirk Breslau tagte heute auf der Kurtschacht-Anlage bei Hausdors der Wenzeslausgruve und kam u. a. zu folgenden Feststellun­gen: Am 9. Juli gegen 4 Uhr nachmittags ereignete sich auf dem Kurtschacht während der Arbeit ein schwerer Kohlensäure­ausbruch, bei dem 151 Manu tödlich verunglückten. Die Aus- Lruchsstelle liegt im Wenzeslausflöz der dritten Sohle in der 17. Abteilung. Nachdem die Lage der Ausbruchsstelle feststand, wurde die 17. Abteilung abgeschlossen, um das weitere Ueber- strömen der Kohlensäure in die Baue der 18. Abteilung zu ver­hindern. Zu dieser Zeit war es nach Lage der Verhältnisse vereits ausgeschlossen, daß sich von der Belegschaft des Wen- zeslausschachtes noch Leute am Leben befanden. Die Rettungs­und Bergungsarbeiten wurden nach dem Ausbruch unverzüg­lich eingeleitet und ununterbrochen Tag und Nacht durch­geführt. Nur dadurch, daß die Rettungsmannschaften, die von allen niederschlesischen Gruben herbeigeeilt waren, zur Beschleunigung des Rettungswerkes ohne Gasschutzgerüte unter Lebensgefahr vorgingen, wurde der seltene Erfolg möglich, daß aus dem vergasten Betrieb noch 49 Manu, die bereits meist bewußtlos waren, lebend geborgen wurden. Die Lebendgebor- geuen befinden sich außer Lebensgefahr. Um zu den in der 17. Abteilung noch befindlichen Verunglückten gelangen zu können, ist noch die Beseitigung von Kohlensäure aus verschiedenen Bauen sowie die Aufräumung der Auswurfmassen erforderlich, eine Arbeit, die voraussichtlich noch längere Zeit in Anspruch nimmt und ununterbrochen fortgesetzt wird, lieber die Ursache des Ausbruchs läßt sich ein Urteil erst fällen, wenn der Aus­wurfherd freigelegt ist.

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Die Lage in Neurodc.

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