Maul- und Klauenseuche.

In dem Gehöft des Johann Georg Keck in Tann­mühle, Gemeinde Schömberg, ist die Maul- und Klauen­seuche ausgebrochen.

Bis auf weiteres gelten folgende polizeiliche Anord­nungen:

Sperrbezirk: das Gehöft des Johann Georg Keck in Tannmühle.

Beobachtnngsgebiet: die ganze Gemeinde Calm­bach mit Feldmark.

18 Km.-Umkreis: Im Oberamtsbezirk Neuen­bürg : Sämtliche Bezirksgemeinden. Im Oberamts­bezirk Calw: Sämtliche Gemeinden an und links der Nagold. 3m Oberamtsbezirk Nagold: Enztal. Im Amtsbezirk Pforzheim : Büchenbronn, Weißenstein, Dill­slein, Huchenfeld, Brötzingen, Dietlingen, Ellmendingen, Weiler,'Ittersbach, Langenalb.

Das zum Sperrbezirk erklärte Gehöft unterliegt der Stallsperre. Die Ausfuhr von Wiederkäuern und Schweinen sowie deren Einfuhr und Durchtrieb ist verboten.

Aus dem Beobachtnngsgebiet darf Klauenvieh ohne oberamtliche Genehmigung nicht entfernt werden. Das Durch­treiben von Klauenvieh und das Durchfahren mit fremden Wiederkäuergespannen durch das Beobachtungsgebiet ist ver­boten. Die Ausfuhr von Klauenoieh zum Zwecke der Schlachtung kann unter Umständen vom Oberamt gestattet werden.

Im 15 Km.-Umkreis ist die Abhaltung von Klauen- oiehmärkten und marktähnlichen Veranstaltungen (Tierschauen, Ausstellungen und Prämierungen, wenn dabei Klauenoieh seilgeboten oder gehandelt wird) verboten» ebenso der Handel mit Klauenvieh, insbesondere auch das Aufsuchen von Be­stellungen und das Aufkäufen durch Händler.

Aus diesem Anlaß wird den Biehbesitzern erneut einge- schärst, daß jeder Fall eines Verdachtes oder Ausbruchs von Maul- und Klauenseuche unverzüglich der Ortspolizeibehörde anzuzeigen ist. Die Verheimlichung oder nicht recht­zeitige Anmeldung des Seuchenausbruchs unterliegt empfindlicher Bestrafung, auch entfällt hiedurch jede Vieh- feuchenentfchädigung. Weiter wird auf die schon mehr­mals im Bezirksamtsblatt veröffentlichten Bestimmungen hingewiesen, wonach sämtliche von autzerhalb Württem­berg, insbesondere von Baden, eiogeführte» Wieder­käuer und Schweine anf die Daner von fünf bezw. zehn Tage« der polizeiliche» Beobachtung am Be­stimmungsort unterliege«. Der Ortspolizekbehörde ist zu diesem Zweck unmittelbar nach Eintreffen solcher Tiere Anzeige zu erstatten.

Die Ortspolizeibehörden und Landjäger werden beauf­tragt, die Einhaltung der bestehenden Vorschriften, insbe­sondere die Einfuhr von Wiederkäuern und Schweinen von außerhalb Württemberg zu überwachen, ferner bei Zuwider­handlungen jeder' Art sofort die erforderlichen Vorsichtsmaß­nahmen zu verfügen bezw. zu veranlassen und gleichzeitig mit Anzeigen oorzugehen. Eine erfolgreiche Bekämpfung der außerordentlich gefährlichen und schädigenden Seuche wird nur möglich sein, wenn die behördlichen Anordnungen von allen beteiligten Kreisen durchgeführt werden.

Für ausreichende und rasche ortsübliche Bekanntmachung des Vorstehenden wollen die Ortspolizeibehörden Sorge tragen.

Neuenbürg, den 27. Dezember 1929.

Oberamt:

Dr. Schmid, Regierungsrat.

Zwangs-Versteigerung.

Am Montag den 30. ds. Mts., vormittags 8 Uhr, kommen im Zwangswege in Pfinzweiler gegen Barzahlung an die Meistbietenden zum Verkauf:

1 Metzgerwagen, 2 Maschinen (Blitz und Wolf), sowie Torgelege und Riemen.

Treffpunkt Wirtschaft zurSonne".

Gerichtsvollzieher i. V. Mayer.

KWbW W BllNlMen.

Zu einem Krastwagenhallenneubau mit Wohnhaus der Deutschen Reichspost in Neuenbürg sind die

Grab-, Betonier-, Eisenbeton-, Maurer-, Schmiede-, Zimmer-, Dachdecker-, Flaschner- und Kunststein-Arbeiten

auf Grund der Verdingungsordnung für Bauleistungen vom Mai 1926 zu vergeben. Ausschreibungsunterlagen liegen im Büro des Unterzeichneten auf, woselbst Angebote mit der Anschrist

Krastwagenhalle Neuenbürg- * verschlossen bis spätestens Samstag den 4. Januar 1930, vormittags 11 Uhr, einzureichen sind, zu welcher Zeit die Eröffnung der Angebote stattfindet. Der Eröffnung der Angebote können die Bieter beiwohnen.

Leistungsverzeichnisse mit Vertragsbedingungen werden an die Bewerber kostenlos abgegeben. Zuschlagssrist 14Tage. Der Zuschlag wird durch die Oberpostdirektion erteilt. Neuenbürg, den 28. Dezember 1929.

Die örtliche Bauleitung:

L. Nest, Architekt.

Meine

für Hand- und Schwachstrom-Massage, sowie naturgemäße neuzeitliche Maudelbehandlung (nach Dr. Noeder) nebst Atem- und Heilgymnastik wird ausgeübt: Bismarckstr. 51,1. M. E. Scharfer» Pforzheim, Nalurheilkundige. Sprechzeit täglich 91 und 36 Uhr, Samstags keine. Dringende Bestellungen auch nach auswärts werden nach Möglichkeit sofort berücksichtigt.

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Frankfurt a. /^ain.

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Weihnachten 1929.

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Calmbach a. E. Montag den 30. Dezbr. im Gasthaus zur »Sonne"

llelrskuM.

wozu höflichst einladet

G. Nicht.

ZWilgs-DttsteWiWg.

Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen versteigert werden am

Dienstag den 31. Dezember 1929, vormittags 10 Uhr,

auf dem Rathaus in Schömberg, OA. Neuenbürg, die auf Markung Schömberg belegenen, im Grundbuch von Schömberg, Heft 39, Abt. I, Nr. 1 und Heft 41, Abt. I, Nr. 1 und 2 zur Zeit der Eintragung des Versteigerungs­oermerkes auf den Namen des

Weller, Karl, Schreiners in Schömberg und seiner Ehe­frau Marie, geb. Kraft, daselbst, eingetragenen Grundstücke:

Die Hälfte an Geb. 17, Wohnhaus,

ganz Gebäude Nr. 17/1, Holzhütte,

ein Viertel an Geb. 17/3, Scheuer und Backofen,

die Hälfte am Hofraum, zusammen 11 a 23 qm,

Parz. 111/9, Gras- u. Baumgarten

in Hausäckern. 5a 57 qm,

Parz. 107/2, Gemüsegarten unten

im Dorf 74 qm,

gemeinderätlich geschätzt am 6. November 1929 und zwar: die Anteile an Geb. 17. 17/1, 17/3 zu 3000 RM., Parz. 111/9 zu 150 RM. und Parz. 107/2 zu 50 RM.

Der Bersteigerungsoermerk ist am 4. September 1929 in das Grundbuch eingetragen.

Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Bersteigerungsoermerks aus dem Grund­buch nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungster­mine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzu­melden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des ge­ringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Bersteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.

Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehen­des Recht haben, werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Dersteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegen­standes tritt.

Voraussichtlich findet nur ein Termin statt.

Neuenbürg, den 14. November 1929.

Zwangsversteigerungskommifsär:

Bezirksnotar Klett.

Gemeinde Conweiler.

Staunnholz- Berkaus.

Aus Abt. 12 ob. Grund, 18 Sohlbuckel und 28 Dennacher- weg im hiesigen Gemeindewald werden oorbehältlich Ge­nehmigung verkauft:

Tannen-Stammholz:

I. II. III. IV. V. Vl.

Fm.: 15,84 41.87 45,56 48,87 43,59 13,28

Tarmen-Siigholz:

Fm.: 9,43 7,85 8,94 4,30 1,46

Dem Verkauf liegen die allg. Bedingungen des Wald­besitzeroerbandes zu Grunde. Schriftliche Angebote aus die einzelnen Lose in ganzen Prozenten der Landesgrundpreise sind bis Dienstag den 31. Dezember 1929, nach­mittags 8 Uhr, beim Schultheißenamt einzureichen. Auszüge erteilt Waldhüter Iäck.

ff

MH. Kirchensemillde ReileMrg.

Zu unserer am Sonntag den 29. Dezember im Gasthaus zumBären" stattfindenden

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sind die Angehörigen der kath. Gemeinde herzlichst A eingeladen.

Saalöffnung st-4 Uhr. Beginn Punkt st-5 Uhr.

Eintrittspreis pro Person 50 Psg.

Ser 3W»l>lml>diM EimgelW» Gemeinschaft

feiert am Sonntag den 29. Dezember, abends 7 Uhr, sein

Weihnachts-Fett,

wozu herzlich einladet

Der Borstand.

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um 8onntsß äen 29. verember 1929:

vr. mse>. ttsrlin, kßsusndürs,

Telefon 7 dleuenbürg ott. l1r>fsNmel<le8teIIe kkleuendürg.

vergetünSette Ort veuttchSanSs

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Nr. 3 Gegen Husten, Verschleimung, Bronchkalkatarrh, Asthma, Lungenleiden rc.

Nr. 4 Zur Blutreinigung und -Verbesserung, gegen Ber- stopfung und Hautunreinigkeiten.

Lassen Sie sich nicht irgend einen anderen Tee geben, sondern verlangen Sie ausdrücklichRhöner Gebirgskräutertee". Er hat Tausenden geholfen und hilft auch Ihnen. Zu haben in der Apotheke in Neuenbürg.

Jahrgang 187S.

Alle Altersgenossinnen und Genossen von Calmbach ' und Höfe« treffen sich am Sonntag den 29. Dezbr., nachmittags 2 Uhr, im Gasthaus zum Hirsch in. Calmbach zwecks Aussprache unserer

Halbjahrhundertfeier.

Mehrere 50 er.

WM » MM

Montag de« 30. d. M.» abends st«9Uhr,

Ständchen-Singen.

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Vollzähliges Erscheinen aller Sänger ist unbedingt erfor­derlich.

Der Vorstand.

Neuenbürg.

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in Neuenbürg.

Sonntag den 29. Dez., Sonntag nach Weihnachten.

10 Uhr Predigt:

Missionar Stahl.

Das Opfer ist sür die Baseler- Mission bestimmt.

Vz2 Uhr Christenlehre (Söhne):

Stadtvikar Stähle.

Dienstag, 3l. Dezember,

7 Uhr abends Iahresscklußfeier Dekan Dr. Megerltn.

Gesang des Kirchenchors:Mein schönste Zier und Kleinod".

Mittwoch, 1. Januar, Neujahrsfest.

10 Uhr Predigt (Psalm SO: Lied 317):

Dekan Dr. Megerkn.

Gesang des Liederkranzes:O Schutzgeist" von Mozart.

5 Uhr Predigt:

Stadtvikar Stähle.

In Waldrennach ist am Sonntag nachm. 3 Uhr (Missionar Stahl) sowie am Silvesterabend um 7 Uhr und am Neujahrsfest um lO Uhr Gottesdienst.

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am Sonntag, den 29. Dezember, 9 Uhr: Amt.

2 Uhr: Weihnachlsondacht.

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