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86. Jahrgang.
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Deutschland.
Stuttgart, 21. Aug. Der sozialdemokratische Abgeordnete Lauser hat eine Kleine Anfrage gestellt, worin er das Staats- miinstermm um Auskunft ersucht, ob es bereit ist, zu veranlassen, daß sämtliche Viehversicherungsvereine, die die in Mer 1 bis I -des Erlasses der Zentralstelle für die Landwirtschaft vom 5. 2. 1914 aufgestellten Forderungen erfüllen, bei eintretenden Schadensfällen Staatsunterstützung erhalten. Neue Form des evang. Gottesdienstes.
Die „Volkskirche", das von Dekan Wetsch-Vaihingen her- au«gegebene evangelische Monatsblatt für Württemberg, das seit Anfang dieses Jahres erscheint, in kurzer Zeit sich einen beträchtlichen Leserkreis namentlich unter den Gebildeten er- »worben hat und in der evangelischen Kirche Württembergs starke Beachtung findet,, bringt in der soeben erschienenen Äugustnummer eine interessante Mitteilung über die Grundform des sonntäglichen Gottesdienstes, wie sie von der „Kirchenbuchkommission" vorgeschlagen werden soll. Darnach würde der Gang des evangelischen Gottesdienstes in 'folgender Weise gedacht ,verden: Orgelspiel, Eingangslied, Eingangsgruß,
Gebet, das stille Gebet, Schriftlesung, Predigtlied, Text, Predigt, Predigtvers, Schlußgebet, Vaterunser, Schlußvers, Verkündigungen (jetzt erst),'Segen, Amen (von der Gemeinde gesungen). Der wesentliche Unterschied gegenüber der jetzt üblichen Ordnung wäre demnach, daß der Gedanke der Anbetung stärker betont, die Gemeinde zu stärkerer Aktivität herangezogen würde. Außer dem Eingangslied ist ein Predigtlied vorgesehen. Der Predigt des Geistlichen geht ein kurzer Altardienst voraus mit Gebet und Schriftverlesung. Die Gemeinde schließt den Gottesdienst mit dem von ihr gesungenen Amen. Eine Besonderheit der württembergischen Gottesdienordnung ist das „stille Gebet"; es findet sich nur in der württembergi- scn Landeskirche und ist erfahrungsgemäß besonders für solche, die erstmals einen evangelischen Gottesdienst in Württemberg miterleben, von eindrucksvoller Wirkung. Dieses Sondergut ist auch in der neuen Ordnung vorgesehen. Wer aus Nord- und Mitteldeutschland kommend erstmals an einem Gottes, dimste in Württemberg teilnimmt, wundert sich vielfach über die Einfachheit und „Nüchternheit'' des württembergischen Gottesdienstes. Wer von uns an einem Gottesdienst außerhalb Württembergs teilnimmt, muß sich an die vielfach reichere Gottesdienstordnung anderer Landeskirchen gewöhnen. Die Unterschiede haben ihre geschichtliche Begründung. Die Form, wie sie hier vorgeschlagen wird, schließt sich mit Recht an die einfachere württembergische Ordnung an, sucht aber allzugroße Nüchternheit zu vermeiden. Die vorgesehene Form wird tatsächlich auch setzt schon in nicht wenigen Kirchen Württembergs annähernd benützt. Zunächst handelt es sich auch nur um einen Vorschlag, über den — für und Wider — Wohl noch manches Wort geschrieben und gesprochen werden wird, bis der Landeskirchentag vermutlich im nächsten Jahr über die endgültige Form beschließen wird.
Die Fremdenlegionswerbung und die Pfalz.
«Peher, 21, Aug. Die neuerdings durch die Presse gegangenen Nachrichten über einen außerordentlich starken Zustrom m die Fremdenlegion ist übertrieben. Eine vorübergehende Zunahme als Folge der Arbeitslosigkeit ist nicht zu leugnen, inzwischen ist jedoch wieder ein Rückgang zu verzeichnen. Für die Zeit vom 15. bis 30. Juni wurden aus der Pfalz 14 Anf- gegnstene nach Speher gemeldet, in der ersten Julihälfte waren es 24, in der zweiten Julihälfte jedoch nur 5. Selbst- ^Atandlich geht die Zahl der Zuläufer über diese Zahlen hin- aus dre ,a nur die Aufgegriffenen, nicht die über die Grenze k - AWMnen erfassen. Aus den französischen Kasernen in Pfalz, an die sich die Zuläufer wenden, werden sie immer abwechselnd in verschiedenen Richtungen nach der französischen grenze dirigiert, um eher der deutschen Grenzkontrolle zu ^wetzen Immerhin ist die Zahl der Zuläufer aus der Pfalz W beschränkt. Es hat den Anschein, als ob die französische AWube neuerdings mehr die der Pfalz benachbarten Grenz- Durchgang für die Neberläufer benutzt. Der fran- kn! ^ Aarbeerfolg auf reichsdeutschem Boden erscheint sehr gWsiardig, wenn man hört, daß die Franzosen seit einiger "" Elsaß eine rege Werbetätigkeit entfalten und durch groge Plakate zum Eintritt in die Fremdenlegion auffordern.
Abschluß der internationalen christlichen Pressekonferenz.
'^ln, 21. Aug- Die internationale christliche Pressekonse- < heute ihre Beratungen beendet. Damit hat zugleich .^bangelische Pressewoche am Rhein, die die im großen ver m der deutschen evangelischen Presse tätigen Persön- und daneben namhafte Vertreter der evangelischen ^uvtizisten und Auslandskirchen vereinigte, ihren Abschluß ^ "luden. Die Konferenz legte das Ergebnis ihrer Beratun- lu emer einstimmig angenommenen Entschließung fest, in zunächst der Dank an den Leiter der Konferenz, Professor , Zuiderer-Berlin, und an die Referenten zum Ansdruck pevracht und die Wichtigkeit weiterer internationaler Presse- «'"lerenzen betont wird. An die internationale christliche m(5"ekoinmission der Stockholmer Weltkonferenz wird die Ni.? gerichtet, die weitere Durchführung der besprochenen Mgaven zu unterstützen. Als weitere praktische Ansgaben I r uüchste Zukunft empfiehlt die Entschließung die Vor- Z„Eung von kleineren Pressekonferenzen, in denen sich Dele- Wv,, ^nuuder benachbarter Länder treffen, ferner die Erleich- d^uUbon Studien- und Informationsreisen und vor allem rUZlung einer oder mehrerer internationaler Zentral- i mcn für christliche Pressearbeit. Am Abend waren die Teil- ehmcr Gäste der Stadt Köln im Gürzenich.
Erweiterung des Kreises der Unfallversicherung. ä-n,Ä''-D^^"rOeitsmi»ister unter dem 11. Juli 1926 m Reichstag den Entwurf eines dritten Gesetzes über Aen-
derungen in der Unfallversicherung nebst Begründung vorgelegt. Der Entwurf bringt insbesondere eine Erweiterung der Unfallversicherungspslicht unterliegenden Betriebe. Es kommen hinzu die Betriebe der Feuerwehren und Feuerwehrdienst, Krankenhäuser, Heil- und Pflegeanstalten, Entbindungsheime und sonstige Anstalten, die Personen zur Kur und Pflege aufnehmen, Betriebe sür naturwissenschaftliche oder technische Versuche, der Betrieb der Schauspielunternehmungen und der Schaustellungen, ohne Rücksicht auf den Kunstwert der Leistungen, sowie die Lichtspielbetriebe. Der Unfallschutz soll ferner in der Hinsicht erweitert werden, daß die Vorschriften über die Entschädigung von Betriebsunfällen auch Anwendung finden, wenn jemand, ohne rechtlich dazu verpflichtet zu sein, «rnter Gefahr für Leben, Körper oder Gesundheit einen anderen aus gegenwärtiger Lebensgefahr rettet oder zu retten unternimmt und dabei einen Unfall erleidet. Dasselbe soll gelten sür die Hebungen der organisierten Lebensrettung. Dabei ist hauptsächlich an die Sanitätskolonnen vom Roten Kreuz, von, Arbeiter-Samariterbund und andere gedacht.
Ausland.
Räumungs-Sabotage.
Paris, 22. Aug. Vor einiger Zeit veranstaltete das „Echo de Paris" unter den französischen Staatsmännern, Diplomaten und hohen Offizieren eine Rundfrage über die Rheinlandbesetzung. Mit Einstimmigkeit sprachen sich alle diese Persönlichkeiten für die Aufrechterhaltung der militärischen Besetzung der Rheinlandzone aus und bezeichneten eine allsällige frühere Räumung als einen „Verrat am Vaterland". Angesichts der demnächst zu erwartenden neuen offiziellen und offiziösen Besprechungen über das Rheinlandproblem beginnt das nationalistische Blatt heute mit einer neuen Artikelserie, die den Zweck hat, Stimmung gegen eine „Preisgabe" des Rheinlands zu machen. Während man sich sonst im allgemeinen in Frankreich auf den Standpunkt stellte, eine frühere Räumung könne eventuell gegen neue hinreichende Gegenleistungen und Garantien zugestanden werden, will das „Echo de Paris" überhaupt nichts von einer Zurückziehung der französischen Truppen wissen und begründet, seinen Standpunkt mit der Behauptung, Deutschland sei bisher den ihm durch den Versailler Vertrag auserlcgten Verpflichtungen nicht nachgekommen. „Deutschland hat die Abrüstungsbestimmungen des Vertrages nur teilweise und viel zu langsam erfüllt", behauptet das „Echo de Paris", entgegen der offiziösen Anerkennung der deutschen Abrüstung durch die interalliierte Kontrollkommission. „Von einer moralischen Abrüstung in Deutschland ist nicht zu reden. Im Gegenteil, es hat eine militärische Tätigkeit in einer Richtung ausgenommen, die vom Versailler Vertrag nicht vorgesehen werden konnte. Es ist heute imstande, immer energischer aufzutreten und wird in einer nahen Zukunft für uns gefährlich werden. Andererseits bleibt die allgemeine Abrüstung zweifelhaft. Weder die letzte Genfer Konferenz noch die Unterzeichnung des Kellogg-Paktes scheinen daran etwas ändern zu können." Aus diesen Behauptungen zieht das „Echo de Paris" den Schluß, es sei für Frankreich unzulässig, das einzige Pfand preiszugeben, das noch imstande sei, Deutschland von dem Gedanken an einen Krieg abzuhalten. Ja, das Blatt meint sogar, und dies läßt einen vielsagenden Schluß auf die Pläne der französischen Militaristen zu: Wenn heute die im Versailler Vertrag vorgesehene Besetzungsfrist ablaufen würde, das heißt, wenn man heute den 10. Januar 1935 schriebe, so könnte Frankreich eine Verlängerung der Besetzung über diese Frist hinaus verlangen, „bis Deutschland seine Verpflichtungen erfüllt habe". Das Blatt ergeht sich sodann in langen strategischen Erörterungen, um zu beweisen, daß vom militärischen Standpunkt aus die Rheinlandbesetzung ein wirksamer Schutz hegen einen deutschen lleberfall bilde. Die deutschen Armeen müßten im Falle eines geplanten Angriffs auf Belgien oder Frankreich sich zuerst der alliierten Besatzungstruppen entledigen, um nicht Gefahr zu laufen, von ihrem Lande abgeschnitten zu werden. Wenn es gelänge, diese Besatzungstruppen rechtzeitig zu verstärken, so hätte Frankreich Aussicht, daß die erste Schlacht des künftigen Krieges auf deutschem Boden geschlagen werde. Schon das sei eine „Rechtfertigung" der Änfrechterhaltung der Besatzung.
Gibt es ein anderes Land...?
London, 21. Aug. Der „Manchester Guardian" schreibt in einem Leitaufsatz über den deutschen Konflikt wegen des Kreuzers: Das kaiserliche Deutschland war eine große Seemacht und seine prächtige Flotte war überaus populär. Dem republikanischen Deutschland wird nur eine unbedeutende Flotte erlaubt und wenn seine Regierung versucht, sie auch nur in der von Versailles erlaubten Stärke zu erhalten, entrinnt sie kaum einer Falle. Gibt es irgend ein anderes Land, das die öffentlichen Feindseligkeiten gegen Rüstungen zur See so stärken würde?
Die Abrüstungsfrage auf dem toten Gleis.
London, 22. Aug. In England ist man außerordentlich beunruhigt über die Wirkung des englisch-französischen Marinepakts im Ausland. Anlaß zu dieser Beunruhigung gibt eine Genfer Meldung, wonach der Vorsitzende des vorbereitenden Abrüstungsausschusses, London, die Mächte befragt habe, ob eine Einberufung dieses Ausschusses aus Anlaß der Sep- tembertagnng des Völkerbunds erwünscht sei. London habe viele Absagen bekommen, so daß er vorläufig kein neues Datum für die Fortsetzung der Arbeiten des Ausschusses angesetzt hat. Dieses Ergebnis ist für England um so betrübender, als Chamberlain im Unterhaus das Zustandekommen des Paktes mit der Notwendigkeit begründete, vor der Völkerbundstagung eine Basis zu finden, auf der die Arbeiten des vorbereitenden Ausschusses, die vollständig ins Stocken geraten waren, im September fortgesetzt werden könnten. Der „Daily
Telegraph" macht in einem scharfen Leitartikel daraus ausmerk- sam, daß Chamberlain bei der Ankündigung des Flottenabkommens ein erniter staatsrechtlicher Fehler unterlaufen sei. Jeder Minister habe das Recht, außenpolitisch wichtige Abkommen geheim zu halten. Erwähne er sie aber in offener Sitzung, wie Chamberlain cs getan habe, so sei es seit Jahrzehnten in England Tradition, daß er den Text des Abkommens gleichzeitig auf den Tisch des Hauses niederlege, damit seine politischen Gegner diese Abkommen, die er als Erfolg seiner Tätigkeit hinstelle und ausnutze, noch in derselben Sitzung kritisieren können. Chamberlain habe keinen Grund gehabt, diese Tradition zu verletzen. England habe ein Interesse daran, daß ein Abkommen, an dem es beteiligt sei, nicht von Franzosen, „auch wenn sie noch 'so gut inspiriert seien", sondern vor allem gegenüber Amerika von Engländern kritisiert werde. In diesem Zusammenhang wird in diplomatischen Kreisen Englands hartnäckig das Gerücht verbreitet, wonach Chamberlains Erkrankung ausgesprochen „politischer" Natur sei und einem Versuche der Opposition Vorbeugen sollte, einen früheren Wiederzusammentritt des Parlaments zur Erörterung des Paktes zu erzwingen.
Tanks gegen Infanterie.
London, 2l. Aug. Gestern und heute hat in West-England eine Schlacht zwischen Infanterie in befestigten Stellungen und einem Angreifer, bestehend aus 50 Tanks und zahlreichen Flugzeugen stattgefunden, bei der die modernen Kampfmittel siegten und die Verteidiger trotz schwerer Artillerie zur Ausgabe ihrer Stellung genötigt wurden.
Fortschritte des Deutschen als Unterrichtssprache in Amerika.
Nach einem Bericht des städtischen stellvertretenden Leiters des fremdsprachlichen Unterrichts in den Mittelschulen New- yorks hat der Unterricht in der deutschen Sprache in den Newyorker Schulet prozentual die größten Fortschritte gemacht, so daß das Deutsche als Unterrichtssprache an zweiter Stelle nächst dem Französischen stehe. Die gleiche Beobachtung treffe sür die Mittelschulen und UnibersitätLnftn.den Staaten östlich vom Mississippi zu.
Aus Stadt und Bezirk.
Neuenbürg. Sitzung des Gemeinderats am 21. August. Die Württ. Wohnungskreditanstalt verlangt sür ein früher gewährtes Darlehen an die Stadtgemeinde die Umwandlung der Sicherungshypothek in eine Hypothek ohne Brief und die Ausstellung einer neuen Schuldurkunde; der Gemeinderat erklärt sich einverstanden und ermächigt die Stadtpslege zur Abgabe der nötigen Erklärungen vor dem Grundbuchamt. Auch in einer anderen Baudarlehensangelegenheit ist durch eine Hypothekenumwandtung eine Erklärung des Gemeinderats nötig.
Das Stadtbauamt legt die Abrechnung über den Umbau der Alten Pforzheimerstraße mit Nebenanlagen vor. Die Gesamtkosten betragen bei:
Bauteils (Etterstrecke) 134 634.12 R.M.
Bauteil ll (außerhalb Etters) 206 194.91 R.M.
zusammen 342 829.03 R.M.
Hievon werden durch Beiträge aus der Erwerbslosensür- sorge, von Amtskörperschaft und Staat gedeckt etwa 160 000.— Reichsmark und verbleiben zu Lasten der Stadtgemeinde Noch etwa 163 000 R.M., zu welchen Kosten ein Notstandsdarlehen von 110 000 R.M. eingegangen ist. Der Gemeinderat nimmt hievon Kenntnis und beschließt, die Abrechnung nunmehr dem Straßen- und Wasserbauamt Calw und der Amtskörperschaft mit der Bitte zur Ausbezahlung der restlichen Beiträge zu übersenden und über die Kostendeckung Beschlüsse zu fassen, wenn die Höhe dieser Beiträge endgültig seststeht.
Die Gemeindesatzung über die Besoldung der Gemeindebeamten, durch die neuen Besoldungsvorschriften notwendig geworden, ist in einem besonderen Ausschuß vorberaten worden und wird heute nach dessen Anträgen mit unwesentlichen Aenderungcn beschlossen.
In der letzten Sitzung hat Gemeinderat Ferenbach den Antrag gestellt, die städt. Arbeiten, soweit sie nicht den Betrag von 200 R.M. überschreiten, an die hiesigen Handwerker abwechslungsweise ohne Submission zu vergeben. Das Stadtbauamt hat hiezu einen Bericht erstattet und mit zahlreichen Beispielen belegt, wie schwierig es wäre, diesem Antrag regelmäßig zu entsprechen. Vom Gemeinderat wud eingehend über die Sache beraten und schließlich beschlossen, sich mit dem beantragten Verfahren bis zu 150 R.M. im Einzelsall einverstanden zu erklären; dem Stadtbauamt soll es aber jederzeit zustchen, den betr. Handwerksmeister, dem die Arbeit zugedacht ist, vor Erteilung des Auftrags über den etwaigen Preis zu befragen und wenn ihm dieser nicht sachgemäß erscheint, ein anderes Verfahren cinzuschlagen oder die vsache vor den Gemeinderat zu bringen.
Nachdem noch eine Anzahl kleinerer Angelegenheiten erledigt; wurde die Sitzung um 10 Nhr geschlossen. ft.
Neuenbürg, 22. Aug. (Dis Schwalben ziehen fort.) Mancher hat „ch schon die Frage vorgelegt: Welche Zeit hat eine -schwalbe nötig, um ihre Reise nach dem Süden — sagen wir nach der afrikanischen Nordküste — zurückzulegen? Eine Brieftaube soll in der Sekunde 40 Meter zurücklegen; eine Schwalbe dagegen bringt es auf 60 Meter. Das macht für die erstere in der Stunde 144, für letztere 215 Kilometer. Nehmen wir an; daß eine Schwalbe am Morgen eines Tages in Deutschland abfliegt, so kann sie, selbst bei Hinzufügung von Ruhepausen, am nächsten Tag beauem überm Mittelmeer in ihrer neuen Heimat anlangen. Die enorme Geschwindigkeit des Schwalbenflugcs wurde früher sehr unterschätzt. Man nahm an, der blaue Segler der Lüfte brauche mehrere Tage, um die