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«E 83.

86. Jahrgang.

Evangelischer Landeskirchentag»

Der Uebergang der evangelisch-theologischen Seminare in kirchliche Hand, lieber eine wichtige Frage des neuen Verhältnisses der Kirche Mw Staat und zugleich des innerkirchlichen Lebens hatte der «n Montag und Dienstag versammelte Cvangelische Landes­kirchentag zu entscheiden. Zusolge dem staatlichen Kirchengesetz wurde kürzlich zwischen Staat und Kirche über den Uebergang -es Stifts und der niederen theologischen Seminare in kirchliche Leitung und Verwaltung eine Vereinbarung getroffen, tue zu ihrer Rechtskraft der Zustimmung des Landeskirchentags be- -urste. Sie hat nach angehender Beratung nun diese Zustim­mung erlangt.

Nachdem' der Präsident des Landeskirchentags Röcker der 3 Toten gedacht hatte, denen die Kirche so wertvolle Dienste W verdanken hat, des Abg. v. Scheurlen I, des Geh. Ober­kirchenrats v. v. Römer und des Pros. l). v. Häring, gab in feiner Einführungsreüe Kirchenpräsident v- Dr. v. Merz eine geschichtliche Orientierung. Herzog Christoph hat das von sei­nen Vorgängern gegründete sog. Stipendium an der Universität Tübingen zu einer Einrichtung für evangelische Kirchendiener ausgebaut und als Ergänzung dazu die sog. Klosterschulen ge­gründet, die der Vorbildung der jungen Theologen für den such der Universität dienen sollten. Diese anfänglich 13 - " sich i " ' ' " " ' ' ' ' '

Klosterschulen, die sich im Laufe der Zeit auf 4 verminderten, »nterstanden dem herzoglichen Kirchenrat. Grundlegend ge­ändert wurde diese Ordnung erst i. I. 1806, als König Friedrich das Vermögen dieser Klosterschulen zum Staatskammergut ein­zog und sie damit der staatlichen Schulleitung einordncte. Schon die Bewegung der 48er Jahre des vorigen Jahrhunderts, ins­besondere aber die durch die Verfassung des Deutschen Reiches im Jahre 1919 bedingte Neuordnung des Verhältnisses zwischen Staat und Kirche hat nun eine rückläufige Bewegung hervor- gerusen. Schon die Württemberg;sche verfassunggebende Äandes- versammlung i. I. 1919, besonders aber das Staatsgesetz über die Kirchen vom Jahr 1924 hat bestimmt, daß das Strft und die . evangelisch-theologischen Seminare letztere soweit sie die besondere Vorbildung aus den Kirchendienst bezwecken, durch Vereinbarungen des Kultministerinms mit der Oberkirchen­behörde in dis Leitung und Verwaltung der Oberkirchenbehörde überführt werden sollen. Die recht schwierigen Verhandlungen zwischen den beiden Behörden haben zu der Lösung geführt, daß zwischen Staat und Kirche die evangelische Seminarstiftung als Organ für die Verwaltung der Seminarheime eingeschoben wurde, während die Seminarschulen unter die staatliche Schul­leitung gestellt werden. Die darauf folgenden Referate der Berichterstatter des Ausschusses für Recht und Verwaltung be­gründeten den einstimmig beschlossenen Antrag dieses Ausschus­ses aus Zustimmung zu den Vereinbarungen. Berichterstatter Reiff wies zunächst darauf hin, daß die Vorlage eine inner- kirchliche Frage ersten Ranges sei, da sie die Heranbildung des theologischen Nachwuchses und damit die Zukunft der evan­gelischen Kirche zum Gegenstand habe. Die Vorlage über das Stift gebe der staatlichen evangelisch-theologischen Fakultät in auffallender Weise neue Rechte. Namentlich sei die Herein- nahme der Fakultät in den Ausschuß für die erste theologische Dienstprüfung zwar sachlich richtig, grundsätzlich aber verstoße diese Mußvorschrift gegen das Verhältnis von Staat und Kirche, da es sich um eine kirchliche Dienstprüfung handle. Immerhin werden die Lebensinteressen der Kirche noch genügend gewahrt. Noch günstiger beurteilte der Berichterstatter die Vereinbarung über die niederen Seminare. Eine völlige Verkirchlichung der­selben war ausgeschlossen, da sie den oberen Abteilungen eines Gymnasiums mit dem Recht der Reifeprüfung gleichstehen, hätte auch Schwierigkeiten für die Gewinnung nichttheologi­scher Lehrkräfte geschaffen und wäre mit der gegenwärtigen Unsicherheit des Privatschnlrechtes belastet gewesen. Die Schaf­fung einer Seminarstiftung beim Evangelischen Oberkirchenrat, seren Vorstand auch ein Mitglied der Ministerialabtcilung sür die höheren Schulen angehört, sei ein sehr glücklicher Gedanke. Auch bezüglich der Ernennung der Seminarvorstände und Reli- qionslehrer sei der kirchliche Einfluß durchaus befriedigend ge­sichert. Der Mitberichterstatter von Mäher I betonte die recht­lichen und finanziellen Gesichtspunkte. Die Pauschleistungen des Staates seien viel zu gering; es werden her Kirche ein Fünftel bis ein Sechstel des Gesamtaufwandes für Seminarien und Stift aufgebürdet, Lasten, die schwer tragbar seien. Falls künf­tighin den entsprechenden katholischen Anstalten mehr zugewen- -et wird, müsse dies auch auf die evangelischen noch ausgedehnt werden. Wenn auch bedauerlich sei, daß nicht die Seminar- ßebäude in allen Anstalten in dauerndes Eigentum der Kirche übergehen, so sei die Vorlage doch im ganzen zu befürworten.

In der Aussprache, die am Dienstag stattfand, betonte auch Abg. O. Dr. Schnell, daß die Vorlage lebenswichtige Belange der Kirche wahre. Wenn man bei dem Gedanken einer Ver­kirchlichung einen engen Geist befürchte oder, daß die Gewin­nung tüchtiger Lehrkräfte erschwert werde, so dürfe nicht ver­sessen werden, daß die Seminare öffentliche Schulen bleiben nnd daß die Kirche im eigensten Interesse der Äugend Verständ­nis entgegenbringe. Bedeutungsvoll WM die, Erklärung des Vertreters der evangelisch-theologischen Fakultät, des Abg. v. Bolz, der mit warmen Worten betonte, daß die Fakultät, dem Andenken ihres soeben verstorbenen Seniors Pros. v. von Häring getreu, zwar ihren staatlichen Auftrag pflichtgemäß erfüllen wolle, sich aber zugleich als Glied der Kirche fühle und nur mit ihr gedeihen könne. Er begrüßt die organische Ver­bindung des Stifts, mit der Fakultät; ohne sie mußte das Stift in seiner Geschlossenheit als em einzigartiger Fremdkörper emp­funden werden. Man solle keine Schwierigkeiten zwischen Kirche und Fakultät ausdenken, die nicht vorhanden seien. Die Fakul­tät werde die vornehme Gesinnung erwidern, die ihr die Kirchen­leitung erwiesen habe, und wolle wie letztere vor allem Gott und dem Evangelium dienen. Wichtig waren sodann die Zu­stimmungen der Abg. Gaub und Frasch, ersterer Etzhorns von Bkanbeuren, letzterer von Schöntal. Mit feinem Verständnis für die Seele der Jugend führte Ganb aus, daß die Seminare Krem neuen Namen entsprechend kirchliche Heime sür ihre Schüler bleiben und werden sollen. Frasch hebt hervor, daß die

Stelle eines Ephorus auch Philologen ossenstehen müsse. Au Abg. Liebendörfer betont als Seminarlehrer, daß der Anschlu der Seminare an das System der Gymnasien wertvoll und nicht beengend sei, und daß man sich vor dem Irrtum zu hüten habe, als könne man christlichen Geist durch Rechtssatzungen schaffen. Abg. Schott als Leiter eines staatlichen Gymnasiums bemerkt, daß der wachsende Andrang des theologischen Stu­diums in erfreulicher Weise den humanistischen Charakter der Gymnasien stärke und auch manche Äandlateinschule Wieder­erstehen lasse. Im Gegensatz zu den bisherigen Vorrednern machte Abg. Vollmer starke Bedenken gegen die Vorlage geltend, in der er einen Widerspruch gegen die Reichsversassung und den ß 73 des Gesetzes über die Kirchen erblicke. Die Vorbildung ihrer Diener sei allein Sache der Kirche. Der Lehrkörper der Seminare werde in eine staatliche und kirchliche Hälfte gespalten. Die niederen Seminare hätten als Privatschulen ausgebaut wer­den müssen. Bei allem Vertrauen zu der heutigen theologisi Fakultät sei die enge Verknüpfung des Stifts und der ersten

schlossen, . . _

Kühnle und Gähr an. Eine Reihe von Rednern wandte sich gegen die Ausführungen des Abg. Vollmer. Direktor Dr. Mül­ler widerlegte die juristischen Einwendungen Vollmers. Man sei auf die staatliche Schulverwaltung und die theologische Fa­kultät angewiesen und habe lediglich diese Beziehungen in klare Ordnung gebracht, ohne ein Recht der kirchlichen Selbstverwal­tung damit zn verletzen. Abg. Reiff bemerkte, daß der Abg. Vollmer sich die Folgen einer Ablehnung nicht überlegt habe, die den gegenwärtigen unerfreulichen Rechtszustand auf un­bestimmte Zeit verlängere. Abg. Äöhringer, der die Bedenken des Abg. Vollmer nicht leicht nimmt, bezweifelt, ob man mit Privatschulen besser fahre; die Rechte der Fakultät wären anders als Lurch die Vereinbarung zu sichern gewesen.

In dem Schlußwort dankte Kirchenpräsident l). Dr. v. Merz für die tiefgehende Aussprache, für die Förderung der Anstalten durch die staatlichen Instanzen und für die Arbeit der Seminar­lehrer und der Fakultät, empfahl die Evangelische Studienhilfe und interessierte für die Notwendigkeit besserer Fürsorge f den Nachwuchs zum akademischen Lehramt in Württemberg. Die Kirche dürfe sich nicht geistig isolieren, wenn sie auftrags­gemäß ein Salz der württsmbergischen Erde sein wolle. Die Vorbildung der Kirchendiener sei ein heftiges Anliegen der Kirchenleitung, aber er lege sie dem ganzen Kirchenvolk ans Herz. Die Vereinbarungen über Stift und Seminarien werden sodann mit überwältigender Mehrheit angenommen, ferner wird eine kirchliche Gesetzesvorlage über die dienstrcchtlichen Verhältnisse der kirchlichen Beamten an den theologischen Semi­narien einstimmig angenommen. Ebenfalls einstimmige An­nahme findet eine Entschließung der Abg. Köstlin, Reiff und Schöll, worin der Landeskirchentag seine Erwartung ausspricht, daß im Blick auf den Inhalt etwaiger Vereinbarungen entspre ckender Art mit der katholischen Kirche die Staatsregierung dem Wunsch nach paritätischer Behandlung der evangelischen « Rechnung trage. Ein Abschiedswort von Präsident Röcker. der die Wichtigkeit des vorliegenden Beschlusses beleuchtete, beendigte die Tagung. In einigen Wochen soll der Landeskirchentag zur Beratung des kirchlichen Haushaltsplanes wieder einberufen werden.

Deutschland.

Berlin, 14. März. Die Besserung in dem Befinden des Kanzlers hat in den letzten Tagen erfreuliche Fortschritte ge­macht. Der Kanzler hat einen Teil seiner Amtsgeschäfte wieder übernommen und beabsichtigt, in der Kabinettssitzung am 15. März, in der Dr. Stresmann seinen Genfer Bericht erstatten wird, den Vorsitz zu führen, sür die Dauer der Etatsberatungen jedenfalls noch in Berlin zu bleiben und eine etwaige Kur erst später vorzunehmen.

Die Besoldungsvorlage im Finanzausschuß.

Stuttgart, 13. März. Zu Beginn der Sitzung gibt Staats­präsident Dr. Bazille einen Ueberblick über die Artikel des Be­amtengesetzentwurfs, die, seiner Meinung nach vom Finanz­ausschuß zu beraten seien. Die übrigen Artikel seien vom Verwaltungs- und Wirtschaftsausschuß zu behandeln. Redner der sozialdemokratischen, demokratischen und kommunistischen Fraktion halten diese Handlungsweise geschäftsordnungsmäßig nicht für zulässig. Noch längerer Aussprache wird dem Antrag des Vorsitzenden Bock entsprechend beschlossen, im Finanzaus­schuß zunächst jene Teile der Vorlage zu erledigen, die mit der Besoldungsvorlage im Zusammenhang stehen, lieber die Be­handlung der beamtenrechtlichen Teile wird später beschlossen werden. In der Weiterberatung der Besoldungsordnung wird ein Antrag Winker (Soz.) mit 10 Ja bei 5 Enthaltungen an­genommen, den Bezirksnotaren, die ausschließlich im Grund­buchwesen tätig sind, widerrufliche Zulagen bis zu 600 Mark zu

Beamten zusammengcsaßt, die in der alten Besoldungsori besonders herausgehobene Stellen des mittleren Dienstes inne- hotten. Neu eingesügt sind Beförderungsstellen für Seminar- und Taubstummen-Oberlehrer. Die Schaffung von Verzah­nungsstellen in Gruppe 4H für einen Teil der Beamten in Gruppe 5 wird ans den Einspruch der Regierung mit 8 gegen 7 Stimmen abgelehnt. Ein Antrag Roos (B. P-), die Ge­werbe- und Handelsschulräte der mittleren Stufe ausnahmslos in Gr. 4d und 4g einzureihen, wird von Negierungsscite be­kämpft und dann zurückgezogen. Die vom Abg. Hartmann (D. Vp.) eingebrachten Anträge auf Höhereinstufung der Volksfthul- rektoren und der Lehrerakademiker wird mit 12 gegen 3 Stim­men abgelehnt. Ein Antrag Bock (Ztr.) die Vcrmessungsräte aus dienstlichen Gründen in Stellen des höheren Dienstes auf­rücken zu lassen, wurde im Blick auf die zu erwartenden Folge­rungen zurückgezogen. Die Gr. 5 wird im übrigen nach der Vorlage genehmigt. Beim Uebergehen zur Gr. 4d stellen die Kommunisten den Antrag, die Gr. 1-^i zu streichen und die m diesen Gruppen aufgeführten Beamten mit denjenigen in Gr. 5 zusammenzufassen und zu besolden. Der Antrag wird gegen

die 2 kommunistischen Stimmen abgelehnt. Gr. 4c (4800 bis 6900 Mark) enthält nur die Polizeihauptleute. Sie wird ohne Aussprache genehmigt. Die Gr. 4H (4800 bis 7500 Mark), me der alten Gr. 10 entspricht, hat die Vorlage abweichend von der Reichsbesoldungsordnung mit Rücksicht auf die besondere Organisation der württ. Behörden beibehalten. Sie ist die Ein- gangsgrnppe für die akademisch gebildeten Beamten des höheren Dienstes. Neu ausgenommen find die Direktoren der Taub­stummenanstalten, sowie nach badischem Vorgang die Landtags-

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Jahre nach dem Regierungsvorschlag, wird gegen die Stimmen des Antragstellers abgelehnt. Weiterberatung morgen nach­mittag 3 Uhr.

Stresemcmns Bortrag beim Reichspräsidenten über den deutsch- russischen Zwischenfall.

Berlin, 14. März. Es ist selbstverständlich, daß der gestern

Präsidenten auch über diese Dinge sprechen wird. In k tern begegnet man jetzt vielfach der Erwartung, daß di

chs- den Blat- die Reichs-

auch. daß derVorwärts" die Motive, von denen die Sowjet- regierung sich habe leiten lassen, genau so beurteilt, wie das hier geschehen ist. Auch der .Morwärts" schreibt: ^Nehmen wir den übrigens fast undenkbaren Fall hier an, die Anklage wäre

die im Ruhrgebiet tätigen englischen oder französischen Inge­nieure erhoben worden. Welch schallendes Gelächter wurde unter den deutschen Arbeitern ausbrechen." DerVorwärts" resü­miert sich schließlich dahin, daß man Sündenböcke sür das totale Versagen des russischen Jndustrieplans gebraucht hat, um die Aufmerksamkeit der russischen Arbeiter von den Sünden der Unfähigkeit der eigenen Regierung abzulenken. Nur die »Rote Fahne" stellt sich dafür wird sie von Moskau bezahlt mit fllMmenden Schwertern vor die Sowjetregierung und ihre

Die Abschnürung Ostpreußens.

Berlin, 14. März. Der Beschluß der polnischen Wojewod­schaft in Thorn, die ehemalige reichsdeutsche Eisenbahnbrücke bei Münsterwalde-Marienweröer abzubrechen und nach Thorn zu verlegen, bedeutet eine neue Bedrohung und wettere Ab­schnürung Ostpreußens. Es ist die einzige Brücke, die über die Weichsel zur Verbindung von Ostpreußen und Polen führt. Dem Reich gebt damit die wichtigste Verkehrsverbindung mit Ostpreußen verloren. Der deutsche Osten wird nunmehr ge­nötigt sein, für diese Polen zum Opfer gefallene Brücke Ersatz in einer Dampfsähre zu suchen. Die Brücke war in den Jabren 1907 bis 1909 mit einem Kostenaufwand von 9 Millionen deut­schen Reichsmark erbaut worden. Sie war eine der größten ihrer Art.

Ausland.

Paris, 14. März.Petit Paristen" wirft dem Völkerbunds­rat vor, er habe bei seiner letzten Tagung kein einziges der ihm aufgegebenen Probleme gelöst.

London, 14. März. Die Entwicklung des deutsch-russischen Zwischenfalls wird hier mit gespannter Aufmerksamkeit ver­folgt. Nicht ohne Befriedigung verzeichnen die Blätter die Mög­lichkeit, daß die Berliner Handelsvcickragsverhandlungen ms zur Aufklärung der Verhaftungen unterbrochen werden. Die Berliner Korrespondenten der Regierungsblätter stellen bereits eine merkliche deutsch-russische Entfremdung fest. DieMor- ningpost" meldet ferner aus Riga, daß im Dongebiet 5 weitere Ausländer verhaftet worden seien.

Aus Stadt und Bezirk.

Neuenbürg. (Gemeinderatssitznng am 13. März.) In das Bürgerrecht mit Nutzung wurde gegen die üblichen Gebühren ausgenommen: Wilhelm Lempp, Oberamtmann hier.

Hans Bohnackcr, Werkmeister hier hat schon länger darum nachgesucht, ibm zur Erstellung eines Wohnhauses mit Auto- reparaturwerkstätte auf der großen Wiese einen Bau­platz käuflich abzutreten; der Gemeinderat hat gewünscht, daß die Anlage so erfolgen solle, daß die Kraftwagen in der Regel ihre Ein- und Ausfahrt nicht von und nach der Bahnhof­straße, sondern nach der Rückseite nehmen sollen. Nachdem nun die Meßnrkunde über den Bauplatz voruegt, wird vom Ge­meinderot heute endgültig beschlossen, den Bauplatz um den üblichen Preis (7 R.M. sür den vorderen und 5 RM. für den Hinteren Teil) käuflich abzutreten mit der Bedingung, oaß die Erstellung eines Wohnhauses, welche dem Werkstattbau Nach­folgen soll, binnen 2 Jahren geschieht. Die Stadtgemeinde als Grundstücksuachbarin erteilt ihre Zustimmung zu dem geplanten Neubau.

Die Württ. Wohnungskreditanstalt hat mit« geteilt, daß infolge Mangels an Mitteln nur ein Teil der vorliegenden Baudarlehensgesuche berücksichtigt werden könne. In der heutigen Sitzung haben sich die beiden zunächst in Be­tracht kommenden Baulustigen über die Reihenfolge ihrer Be­rücksichtigung geeinigt. Die gedachte Regelung wird von der Stadtgemeinde dadurch unterstützt, daß für einen von den Be­teiligen anfKUnehmenden Zwischenkredit der Gemeinderat Bürg­schaft übernimmt.

Die Sicherheitsgeländer am oberen Teil der Marx- rcllerstraße, soweit solche anzubringen sind, werden an Karl Schmid, Schlosser, z« Angebotspreisen übertragen.

Nachdem noch eine Anzahl kleinerer Angelegenheiten er­ledigt, wurde die Sitzung geschlossen. K.