rnnte gegen die Karotin^ einer Gefängnisstrafe bo» ' W Mart, nnd gegen ihrc-^ von fünf Tagen Gefäng- ck, fowie Tragung der je Schöffengericht stand de, vttlieb Günthner vo» i Blutschande. Die Bei- Zeffentlichkeit statt. Urteil erhält wegen Blutschnnd, St.G.B.) eine Gefängnisin Monat und zehn Tag, abgehen. Die 24 I. » Gefängnisstrafe von fitnj Kosten des Verfahrens z, 30 I. a., Schlosser ,r wegen fahrlässiger Kör- das Krastfahrgesetz ang?- » Bühler mit seinem Last- . n geladen hatte, in BM-- hatte Bühler seinen Kraft srottoirs gestellt und löst Siegel und Ketten an de» icken verpackten Kartoffel«^ d nun die längs des Trok vand nach außen fiel, gin»" Ehefrau Rosine Reinwall nngslos daher und traf«,' köpf, schlugen die Frau z> sie, wodurch die Frau Ä, mußte vom Platz getra-, und im Kopf leidend feilst recken einen Nervenschoä rchen, er habe, ehe er d«
- lassen, noch gerufen „Ach- rden Zeugen nicht gehör! Angaben selbst in Wider- c Bühler an Stelle eine, eine Geldstrafe von W tzung gemäß Z 230 St.G.- r das Krastfährzeuggesej sie von einer Woche sowü >. In der Urteilsbegrü» kühler wegen Verfehlmq mit Geld bestraft werde e, trotzdem er gewarit
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85 Jahrgang.
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Calmbach.
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Deutschland.
Berlin, 25.. Jan. In Berlin erwartet man den nahen Abschluß der Regierungskrise. Dr. Marx wird heute mit den Dentschnationalen, wie man in Berlin glaubt, die Restfragn des Programms klären und dann die Personenfrage erörtern.
Eine Vorstellung des neuen Kabinetts noch in dieser Woche kommt nur in Frage, wenn der Reichstag seinen Arbeitsplan ändert.
2. Württ. Wohnungs- und Heimstättentagung.
Stuttgart, 22. Jan. Am Freitag nachmittag erörterte im Kuppelsaal des Knnstgebäudes der Wohnungsreferent am Säch- unseres Volkes verderbenden fischen Ministerium des Innern, Oberregieruugsrat Hoppe- Dresden, eingehend das Problem der Aufwertnugssteuer und die Frage der Grnndwertsteuer. In seinen AusMrnngen ging der Redner aus von der Tatsache, daß heute um die Anftver- tnngssteuer — bei uns als Gebäudeentschuldungssteuer bekannt - ein lebhafter Kampf entbrannt ist, und erörterte eingehend das Für und Wider. Die Inflation hat dem deutschen Haus- besitz, der vor dem Krieg mit einer Hypothekenschuld von 75 Milliarden Mark belastet war, eine Entlastung von insgesamt 56 Milliarden gebracht. Wenn die Aufwertungsstener fiele, müßte dies daher gerechter Weise den Hypothekengläubigern zugute kommen. Für die Mieter ist die Steuer unsozial, da sie als Mietzinssteuer kinderreiche Familien um so stärker belastet. Da aber gegenwärtig Wohnungsbau ohne öffentliche Unterstützung unmöglich ist, darf der Teil der Steuer, der dem Wohnungsbau zugute kommt, nicht aufgegeben werden. Unter allen Umständen muß aber der Teil der Aufwertung, der für den Finanzbedarf der Gemeinden und des Staates bestimmt ist, abgelöst werben und zwar am zweckmäßigsten durch eine Besteuerung des Bodenwerts. Der Redner zeigte cm Hand von Beispielen die Durchführbarkeit und den praktischen Erfolg einer Grnndwertsteuer vom Standpunkt der kommunalen Finanzpolitik aus. Dadurch ließe sich eine Entlastung bis zu den guten Mittelwohnnngen durchführen, für Geschäftshäuser bedeutet sie eine sozial gerechtfertigte unwesentliche Mehrbelastung. Hindernd steht heute noch das Reichsbewertungsgesetz im Wege, das eine Veranlagung des Bodenwerts nicht vorgesehen hat. Gelänge es zu erreichen, daß die Städte statt der Aufwertungsstener für die kommunale Finanzpolitik zur
HZodenbewertungssteuer übergehen könnten, so würde dies das Rückgrat der städt. Finanzverwaltung außerordentlich kräftigen. An der Aussprache beteiligten sich der Vorsitzende des Verbands der württ. Metervereine, Oberregieruugsrat Krauß,
und Gemeinderat Hirn. Folgende Entschließung an die württ. - ... ....
- Regierung wurde durch Stadtpfarrer Dr. Schenkel-Zuffenhau- an. der Umsatzsteuer unter dre emzelnen Länder an, nur mit sen eingebracht und einstimmig angenommen: „Die Teilnehmer dem Unterschied, daß die vereinigten Einkommen- und Körper- der 2. württ. Wohnungs- und Heimstättentagung bitten die! schaftssteuer-Rechnungsanteile an Stelle des örtlichen Umsatz- württ. Regierung, darauf hmzuwirken, daß die Hmrszinsstcuer steueraufkommens treten sollen. Die Zugrundelegung des ört- für den kommunalen Finanzbedars abgelöst wird durch eine --
und den Dank an O. Dr. Damaschke ausgesprochen hatte, nahm die Versammlung einmütig eine Entschließung an. Darin spricht sie ihren Dank den Reichstagsabgeordneten aller Parteien aus, die mn 5. Mai v. I. in namentlicher Abstimmung die möglichst baldige Vorlegung eines Wohnheimstätten-Gesetzentwnrfs im Sinne des „ständigen Beirats für Heimstättenwesen beim Reichsarbeitsministerium" verlangt haben. Die Versammlung erwartet, daß die Reichsregiernng sogleich nach ihrer Bildung diesem Beschluß Folge leistet. Es gelte die große Verheißung des Artikels 155 der Reichsverfassung ehrlich zu erfüllen. Ohne seine Durchführung sei eine Ueherwindung der Leib und Seele unseres Volkes verderbenden Wohn- und Landnot nicht möglich.
Aendernngsgcsetz zur Landessteuerordnnng.
Stuttgart, 21. Jan. Der schon bei den letzten Landtags- Verhandlungen angekündigte Entwurf eines Aenderungsgesetzes zur Äandesstenerordnung ist jetzt dem Landtag zugegcmgen. Der Hauptinhalt des Entwurfs besteht in den Vorschlägen für eine andere Verteilung der Anteile der württ. Gemeinden am Einkommen-, Körpcrschafts- und Umsatzsteueraufkommen. Außerdem schlägt der Entwurf in Art 3 eine in den besonderen Verhältnissen des Rechnungsjahrs 1926 begründete Ueber- gangsvorschrift vor, wonach über die bereits vollziehbar gewordenen Gemeindenmlagesätze für das Rechnungsjahr 1926 nach Feststellung der neuen Gewerbekataster und nach Bekanntwerden der für das Rechnungsjahr 1926 zu erwartenden Reichssteueranteile erneut Beschluß zu fassen sein soll. In Art. 1 Nr. 1 und 2 sieht der Entwurf weiter die Streichung der Vorschriften über Verzugszuschläge und eine Neufassung der Vorschriften über Verzugs- und Stundungszinsen vor. Die übrigen Teile des Entwurfs sind nebensächlicher Bedeutung und dienen teils der Klarstellung, teil lediglich der formalen Anpassung des Wortlauts der Landessteuerordnnng an geänderte Verhältnisse. Der Entwurf sucht eine Milderung zu erreichen 3) durch-, eine Aenderung des Verteilungsschlüssels bei der Umsatzsteuer, b) durch eine Stärkung der Mittel des Ausgleichsstocks. Der Entwurf schlägt vor, den Gesamtanteil der Gemeinden an der Umsatzsteuer (60 Prozent des Landesanteils) unter die einzelnen Gemeinden mit Wirkung vom 1. April 1926 ab zu zwei Dritteln nach dem Verhältnis der Wohnbevölkerung, zu einem Drittel nach dem Verhältnis der vereinigten (zusammengerechneten) Rechnungsanteile an der Einkommensteuer und der Körperschaftssteuer zu verteilen. Der Entwurf schließt sich damit im Grundsatz dem tz 40 Abs. 2 des Finanzausgleichsgesetzes für die Verteilung des Gesamtländerantcils
Morgen
UMMtie,
r Höst. einladet
Leop. Bauer.
Dobel, ichönes, fettes
Grundsteuer von: reinen Bodenwert nach dem Vorgang von Anhalt."
Am Freitag abend um 8 Uhr sprach im Gustav Siegle- Haus in Anwesenheft von Staatsrat Rau, Präsident Kuhn, der Ministerialräte Dr. Aichele und Springer, sowie von Bürgermeister Dr. Klein, O. Dr. Damaschke über „Den Kampf um das Bodenreformgesetz". Im Eingang bat er, die Fragen
liehen Aufkommens an Umsatzsteuer als Verteilungsmaßstab ist für die Unterverteilung unter die Gemeinden schon deshalb nicht möglich, weil das aus die einzelne Gemeinde entfallende örtliche Aufkommen an Umsatzsteuer von den Finanzämtern gar nicht festgestellt wird. Die Aenderung des Verteilungsschlüssels bei der Umsatzsteuer genügt für sich allein nicht, um eine ausreichende Erleichterung für die kleineren Gemeinden zu erzielen. Als weiterer Ausgleich wird daher eine Erhöhung
Pfund zu 8V Pfg/ fiehlt
S'yfried z. „L
Dobel, in jShnges
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verkauft
August Rehr.
Schwann.
Zegen Todesfall verkauf! iwei
des Heimatbodens und der Heimstätten ernsthaft durchzudenken, des Antens des nach Art. 15 LSTO. für den Laswnausgleich Es handle sich um keine Parteisache. Eingehend schilderte so- unter den Gemeinden gebildeten Ausgleichsstocks an den Reichs- dann der Redner die Entstehung oes Wohnheimstätten-Gesetz-! steneranteilen der Gemeinden von 2 aus 3 Millionen vorge- entwurss. Derselbe beruht auf dem Artikel 155 der Reichs-! schlagen. Da aber auch ein Betrag von 3 Millionen nicht Verfassung, welcher jeder deutschen Familie eine Arbeits- und ^ ausreicht, auch nnr die notwendigsten Bedürfnisse der bedräng- Wohnheimstätte verheißt, Bodeirentergnung zu diesem Zwecke i ten Gemeinden durch Zuschüsse aus dem Ausgleichsstock zu bevorsteht nnd jede Wertsteigernng. die nicht durch Arbeits- und' friedigen, soll deshalb für 1926 aus allgemeinen Staatsmitteln Kapitalaufwendung entstanden ist, der Allgemeinheft zuweist. i dem Ausgleichsstock ein Zuschuß von einer Millionen R.M. an- Fcrner ist der Gesetzentwurf vorbereitet durch eine einstimmig i gewiesen werden. Hierbei handelt es sich lediglich um eine einangenommene Entschließung der Nationalversammlung, wo- j malige Maßnahme für das Rechnungsjahr 1926. Auch im nach das Enteignungsrecht und die Beschaffung billigen Bodens übrigen können die grundsätzlichen Vorschläge des Entwurfs in gesetzlich geregelt werden soll. Zur Ausarbeitung des Gesetz- - ihrer Auswirkung zunächst nur für das Rechnungsjahr 1926 entwurfs hat der damit beauftragte Redner noch eine Anzahl j übersehen werden. Ob sie sich auf die Dauer aufrecht erhalten weiterer Männer der Praxis von fraglos nationaler Gesinnung i lasten oder welche Aenücrungen vorzunehmen sind, kann schon . zugezogen. Der Redner bespricht sodann die Hauptpunkte des i für das Rechnungsjahr 1927 erst beurteilt werden, wenn Gesetzentwurfs. Anmeldungsstelle für Anträge auf Schaffung! denrnächst dem Reichstag zugehende Aenderungsgesetz zum Fi- von Heimstätten soll die Gemeinde sein; sie hat Bodenvorrats-! nanzausgleichsgesetz endgültig verabschiedet ist, insbesondere Wirtschaft zu treiben, darf aber den so erworbenen Boden nicht - wenn feststeht, ob die Gewährleistung der Gesamtanteile der mehr der Spekulation preisgeben. Für das zur Verfügung - Länder an der Umsatzsteuer mit 450 Millionen R.M. jährlich stehende Gelände sollen langfristige Bebauungspläne für Heim- auch für das Rechnungsjahr 1926 aufrecht erhalten bleibt, wie statten, Kleingärten, Industrie, Verkehr, Grünplätzc usw. fest- dies nach den einstimmig gefaßten Beschlüssen des Reichsrats gelegt werden. Die Landbcschaffung soll ermöglicht werden der Fall sein soll. Der Entwurf ist mit den Vertretungen der durch das Verkaufsrecht der Gemeinden, die für den Boden Gemeinden, dem Württ. -otädtetag nnd dem Württ. Gemeinde-
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einen gerechten Preis, d. h. den vom Besitzer bei der letzten Steuererklärung selber gutgeheißenen festsetzen soll. Damaschke will bis zum letzten Atemzug dafür kämpfen, daß Steuerwert und Enteignungswert in klare Beziehung gebracht werden. Gegenüber vielgehörten Einwänden weist der Redner nach, daß die Stadt Berlin noch nicht die Hälfte des gegenwärtigen Weichbildes umfassen würde, wenn jede Berliner Familie ein Eigenheim besäße; für die 25 000 wohnungslosen Familien in Württemberg wären nur 10 000 Hektar, d. h. ein Zweihundertstel des württ. Bodens für Eigenheime nötig. In gesundheitlicher Beziehung ist die Heimstätte zugleich die Heilstätte des deutschen Volkes. Bodenlose Menschen sind eine ungeheure Gefahr für die ganze Gesellschaftsordnung. Die Tatsache, daß 104 000 gelernte Bauarbeiter in Deutschland trotz des Wohnungsmangels feiern müssen, kommt einer Bcmkerotterklärnng der Gesellschaft nahe. Noch nie in der gesamten Kulturgeschichte ist ein solcher .Kindermord getrieben worden wie jetzt in Deutschland durch mindestens 600 000 Abtreibungen. Das hält kein Volk ungestraft aus. Das Vaterland ist groß genug für jede deutsche Familie. Mit einem Wort HindenLurgs schloß der Redner in tiefer Bewegung seinen Vortrag, indem er jeden Einzelnen dafür verantwortlich machte, daß endlich das deutsche Vaterland ein gesegnetes deutsches Kinderland werde. (Langer stürmischer Beifall.)
Nachdem Stadipfarrer Dr. Schenkel um Mitarbeit gebeten
tag, eingehend erörter; worden, beide Organisationen haben ihm zugestimmt.
Diesen Aendenmgen Vor Landessteuerordnung entspricht dann eine solche des Gcmcindesteuergesetzes, die gleichzeitig vorgeschlagen wird. Ihr Entwurf bringt an wichtigeren Aende- rungen die im Znsammenkai'g mit dem Aenderungsgesetz zum Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuergesctz vom 29. Dezember 1926 notwendige Neuregelung der Gemeindestenerpflicht der Versorgnngsbetriebe, eine Sonderregelung für bestimmte Fälle in denen die Umwandlung bisher steuerpflichtiger in steuerfreie Betriebe besonders hart wirft und schließlich eine Neuordnung der Hundesteuer. Diese beträgt für das Rechnungsjahr 20 Mark; der Gemeinderat kann die Steuer jedoch ermäßigen in Gemeinden bis zu 300 Einwohnern auf 5 Mark, in Gemeinden bis zu 1000 Einwohnern auf 10 Mark, in Gemeinden von 1000—2000 Einwohnern ans 15 Mark; er kann sie aber auch bis auf 40 Mark erhöhen und mit Genehmigung des Innenministeriums und des Finanzministeriums noch weiter; ferner für den zweiten Hund auf das Doppelte, für den dritten und die weiteren Hunde auf das Dreifache der Jabressteuer. Eine Steuerermäßigung ist auch vorgesehen zur Begünstigung der Rassehundezucht durch Züchter, die ihre Zuchttiere in ein von einer Züchtervereinigimg anerkanntes Zucht- oder Stammhuch eintragen lassen. Steuerfrei sind Führerhnndc für Blinde, ferner die auf öffentliche Kosten gehaltenen Hunde
(Forst-, Polizei-, Gefängnis-, Zoll- usw. Hunde), ferner Heeresdiensthunde usw., wenn sie von dem Beamten nach der Bestätigung der Vorgesetzten Behörde zu dienstlichen Zwecken benötigt werden.
Der Barnwt-Prozetz.
Berlin, 24. Jan. In der heutigen Verhandlung des Bar- matprozesies wurde zunächst der Brief des Abgeordneten Heitmann an den Finanzminister Dr. v. Richter nnd das Schreibe» des Finanzministers an den Präsidenten der Staatsbank, i» dem um wohlwollendes Interesse für Barmat gebeten wird, verlesen. Als Zeuge wurde hieraus Bankrat Brand von der Staatsbank vernommen. Als weiterer Zeuge wurde Geheimrat Rugge, der 1924 stellvertretender Staatsbankpräsident war, eingehend vernommen. Er schilderte das sichere Auftreten der Barmats, die schwer zu überzeugen gewesen seien, daß sie di, Kredite auch einmal zurückzahlen müßten. Sie meinten im Gegenteil, noch höhere Kredite beanspruchen zu können. Von einer Weiterverleihung der Gelder durch die Amexima habe der Zeuge nichts gewußt. Barmat habe ihm einmal geraten, sich von der Ausdehnung und Sicherheit seiner Unternehmungen selbst zu überzeugen. Damit wurde aber Dr. Böttger, der Schwiegersohn des Zeugen, betraut, der alsdann den Posten eines Barmatschen Vertrauensmannes gegenüber den verschiedenen Konzernunternehmungen inne halte. Geheimrat Rugge erklärt, daß er selbst weiter keine persönlichen Beziehungen zu Barmat gehabt und auch die Einladungen nach Schwanwerder nicht angenommen habe. Die Verhandlungen wurden auf Dienstag vertagt.
Dr. Noldins Verhaftung.
Berlin, 25. Jan. lieber die Verhaftung des Rechtsanwalts Dr. Joseph Noldin in Salurn in Südtirol werden dem „Tag" noch folgende Einzelheiten gemeldet: Dr. Noldin ist in Fesseln gelegt und in das Gefängnis nach Triest gebracht worden. Das einzige „Verbrechen", das Noldin begangen hat, ist, daß er deutschen Kindern Lese- und Schreibunterricht in der Muttersprache außerhalb der Schule erteilen will.
Ausland.
Paris, 25. Jan. Die französische Goldsendung nach Mw- york stellt eine Auslandsreserve zur Stützung des Franken dar.
London, 25. Jan. In der englischen Oeffentlichkeit kommt eine gewisse Besorgnis über die Rechtsorientierung des neuen deutschen Kabinetts zum Ausdruck. Der diplomatische Korrespondent des „Daily Telegraph" betont, das nächste deutsche Kabinett werde darnach beurteilt werden, wie es die bestehenden Verträge und Abkommen erfülle und nicht nach seiner politi- schen Zusammenstellung. Auch im Kabinett Marx, der das Dawesabkommen, und im Kabinett Luther, der Locarno Unterzeichnete, befanden sich Nationalisten.
Verzicht der Familie Garibaldi auf die Ehrenlegion.
Ricciotti Garibaldi läßt ankündigen, daß er gegen das gegen ihn erlassene Urteil nicht Berufung einlegen wird. Im übrigen haben diejenigen Mitglieder der Familie Garibaldi, denen der französische Orden der Ehrenlegion verliehen worden war, diese Auszeichnung mit einem Begleitschreihen, in dem sie aus die traurige Zeit, die die Familie Garibaldi gegenwärtig durchmache, Hinweisen, an den Präsidenten der Republik zurück- geschickt.
Verstärkung der britischen Streikräste.
London, 25. Jan. Das Kriegsministerium hat gestern abend bekannt gegeben, daß im ganzen drei Jnfanteriebrigaden von England nach China entsandt werden sollen
Aus Sowjetrutzland.
Die Witwe des russischen Sowjetgesandtcn in London, Frau Krassin, hatte, wie das in Kulturstaaten bei Beamten und ihren Hinterbliebenen üblich ist, nach dem Tode ihres Gatten eine Pension für sich und ihre Tochter beantragt. Moskau lehnte dieses Verlangen brüsk ab mit dem Hinweis, daß die Witwe mit den von Krassin „erworbenen" und im Ausland vorsorglich hinterlegten 75 Millionen Pfund Sterling, was etwa 1)4 Milliarden Goldmark ausmacht, sehr wohl leben könne!" Fra« Krassin teilte daraufhin kurz nach Moskau mit, daß sie, wenn ihr nicht die verlangte Pension bewilligt werde, gewisse Geheimpapiere aus dem Nachlaß ihres Mannes — verkaufen werde! Der Erfolg dieser Benachrichtigung war durchschlagend; telegraphisch wurde ihr die Bewilligung der verlangten Pension zugesagt!
Chinas Befreiungskampf.
London, 25. Jan. Von der Londoner Vertretung der chinesischen Nationalpartei wird der Text des Mcmifests ausgegeben, in dem die südchinesische Regierung ihre Stellungnahme zu den Großmächten ausführlich darlegt. Im Hinblick aus die schwebenden englisch-chinesischen Verhandlungen in Hankau kommt dem Dokument eine besondere Bedeutung zu. Es hebt mit einem kriegerischen Teil an, in dem die Ünversöhnlichkeit des chinesischen Nationalismus mit dem britischen Imperialismus betont und der kühne Satz ausgesprochen wird: „Die Frage ist heute nicht, was Großbritannien oder irgend eine Macht China zngestehen will, um den rechtmäßigen Ansprüchen der Chinesen entgegenzukommen, — dies ist eine Anspielung auf das englische China-Memorandum —, sondern was für Bedingungen China den fremden Mächten einzuräumen gedenkt." Man werde ein neues Ausländerrecht ausarbeiten, fährt dann die Erklärung ruhiger fort, das die chinesische Unahhängigkeit wahrt, aber den Fremden Recht und Gerechtigkeit gewähren wird. „Der Schutz der Ausländer kann nicht länger auf fremden Bajonetten und Kanonenbooten beruhen. Die wirtschaftlichen Kampfmittel des chinesischen Nationalismus sind stärker als alle modernen Kriegsschiffe." Nach dieser Drohung, die sich ausdrücklich auf die Entsendung englischer Streitkräftc bezieht, betont die Kcmtonregiernng, daß sie keinen bewaffneten Konflikt wünscht und es vorziehe, alle die strittigen Fragen durch