darin, daß mmvhärrgig von der joweili-g-en Stcll-urrgna-hme der Regierungen zu den Tagesfrag-en der internationalen Politik diejenigen Fm-anzmächte, die die Liairidation des wirtschaftlichen Unsinns der Friedensverträge durch Anleihen und Kreditope­rationen bewirken wollen, ihre eigenen Politischen Bedingungen für diese Hilfe formulieren. Nicht nur Sicherung des Welt­friedens durch Abrüstung, sondern Beseitigung der Parzellie­rung Europas durch die Zoll-, Pass- und Vevkehrsschranten, dürfte gefordert werden. Der erste Entwurf des Manifosts ist ini Jnli zwischen Morgan und Strong in Antikes in Südfrank- rcich besprochen worden. Strong hat den Entwurf mit Mellon diskutiert und der amerikanische Schatzkanzler hat den Text auch mit Coolidge und Churchill erörtert. Zlach Rückgabe durch diese englischen und amerikanischen amtlichen Stellen ist das Manifest wieder in die Ehefkabinetts der Grohbankiers zu­rückgewandert. Trotzdem die englischen und amerikanischen Amtsstellen über die Borbereitung dieser Aktion orientiert sind, ist in Wirklichkeit das Manifest ausschließlich die Willenskund­gebung des anglo-amerikanischen Großkapitals und dessen ulti­mative Voraussetzung für jede Praktische Mithilfe bei der Lö­sung der politischen und wirtschaftlichen Nachkriegsprobleme. Die Besprechungen im Romseh zur Dämpfung des deutsch­englischen Wettbewerbs bilden einen wichtigen Faktor in der Erfüllung der grundsätzlichen Forderungen des Manifestes.

Die Aktion der internationalen Finavzwelt.

Das Manifest der führenden europäischen und amerikani­schen Finanzleute, dessen bevorstehende Veröffentlichung durch den Londoner Berichterstatter desPetit Journal" angokündigt wurde, trägt die llöberschrift:Ein Appell zur Beseitigung der Einengungen des europäischen Handels." Dieses Manifest der Weltwirtschaft für Handelsfreiheit ist bon Persönlichkeiten aus folgenden Staaten unterzeichnet: Oesterreich, Belgien, Tscl)echoflowakei, Dänemark, Frankreich, Deutschland, Groß­britannien, Holland, Ungarn, Italien, Norwegen, Polen, Ru­mänien, Schweden, Schweiz und Bereinigte Staaten. Es sind nicht etwa lediglich Bankleute an diesem Manifest beteiligt, sondern sehr viele Persönlichkeiten aus Industrie und Handel der einzelnen Länder. Die lFranzosen haben ihre Unterschrift mit -dem Vorbehalt hergegeben, daß sie die Weltschwierigkeiten des Handels als Folge des Krieges betrachten und besonders auch auf die finanziellen Schwierigkeiten Hinweisen, die der Krieg mit sich gebracht hat. Von deutscher Seite sind folgende

Namen unter dem Manifest: Geh. Rat Dr. Bosch, Geh. Rat Felix Deutsch. Dr. Karl Melchior, Franz von Mendelssohn, Dr. Schacht, Karl Friedrich von Siemens, Franz Urbig, Gene­raldirektor Bögler und F. H. Witthoeft. England ist u. a. vertreten durch Sir Arthur Balfour, Mvntagu Iöormiam, Lio- nel N. de -Rothschild, die Vereinigten Staaten u. a. durch Mor­gan. Für Belgien Unterzeichnete n. a. Franquis. Das Mani­fest beschäftigt -sich in erster Linie mit den großen Schwierig­keiten, die durch die übertriebenen Handels- und Bevkchrsbe- schrän-knngen der einzelnen Staaten eingetreten sind und pro­pagiert die Wiedereinführung der Handels- und Verkohrsfrei- heit, besonders auch die Paßfreiheft. Das Manifest ist das Er­gebnis eingehender internationaler Besprechungen- Es ent­springt englischer Initiative, und auch die Bearbeitung hat England übernommen. An den: Manifest ist vom Beginn der Besprechung ab mehr als ein halbes Jahr gearbeitet worden. Schon daraus, und aus der Verschiedeuartigkeft der Namen geht hervor, daß es nicht unmittelbar mit den Weekend-Bespre- chmigen in Romseh zusammenhängt. Die Veröffentlichung des Manifests wird morgen Mittwoch erfolgen.

Zur Unterwerfung der Opposition in Rußland.

Moskau, 18. Oktbr. Die Unterwerfung der von Tvotzki und Sinowjew geführten Opposition wurde -von der Zentral­exekutive -der Kommunistischen Partei angenommen, nachdem dis Opposition auf alle Bedingungen und Einwändc, sowie auf das Verlangen, ihre Wünsche vor dem Plenum der Partei v-orzu trogen. restlos verzichtet hat. Die Gerüchte, die Partei­leitung habe sich auf Grund von Verhandlungen zu gewissen, für die Zukunft berechnete Konzessionen verstanden, beruhen ans Vermutungen.

Sprechsaal.

(Für die unter dieser Rubrik enthaltenen Eingesandt übernimmt die Schristleitnngj nur die Preßgesetzliche Verantwortung.)

In dem letzten Sitzungsbericht des Gem-ei-nderats war zu lesen, daß sich bei der Gebäude-Entschuldungssteuer für 1926 für die Stadtgemeinde gegenüber dem Vorjahr und dem Vor­anschlag ein Minderertrag von mehr als 1000 Mark ergebe. Der Abmangel rühre davon her, Laß bei den früher unbelaste­ten Gebäuden gegenüber' dem Vorjahr eine wesentliche Ermä­ßigung der Gebäude-Entschuldungssteuer etngetveten sei und

Als Angehöriger des geiverblichen Mitteliw^.-L.. . .

^ r,und ncid^nswÄer'Hausbesitzer möchte ich den Mitgliedern AH,- neroensw^rrer geben, -ob es richtig ist. d« Deck««!

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4000 Mark dem ohnehin schon unter chi ' zusammenbrechen-den Mittelstand, der W

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sein, Laß eine -große Zahl -von Steuerpflichtiacn aL v'-il

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gesucht werden. Sprechen die vielen Konkurse und Zwam Verkäufe nicht eins genügend deutliche Sprache? Soll der s richtsvollzieher, dessen Tätigkeit fast in jeder Nummer d Enztäl-er" ivahrzunehmen ist, noch mehr seines traurig, Amtes walten müssen? In früheren Zeiten wußte man nich davon, daß das Finanzamt wegen rückständiger Steuern z Zwangsverkäufen schritt, heute ist dies leider so. Die Ver armung des Mittelstandes ist heute eine ge­radezu erschreckende, und sie erführe eine weitere Ba- schlimmerung. wenn das Wirklichkeit würde, was in dem Sch richt augekündigt wurde.

Von der- württembergrschen Finanzverwaltuny ist «wst daß an Landessteuern nicht weniger denn 13 Millionen RG- mark ansstshen; der A-bmangel -belauft sich auf 4 MiksMl Reichsmark und wird sich durch die Arbeitslosenn-ot noch vM erhöhen. Ta die Katastersteuern nicht mehr erhöht we,^, können, so werde -schon auf Anleihemittel zmüctzegriffen wer­den müssen. Diesen Weg zu beschreiten, möchte ich auch dm Gemeinderat empfehlen. Da, wie die Tatsachen zeigen, doch nur ein Teil der Steuerpflichtigen, auch aus Arbciterkrchu, -seinen steuerlichen Verpflichtungen Nachkommen -kann, wüch eine solche Umlage -eine Ungerechtigkeit für jene bedeuten, di, wenn auch unter großen Schwierigkeiten, ihre Steuern bis jq bezahlten; es wäre eine ungleiche, ungerechte Belastung Er zelner, und der verfolgte Zweck wäre nur teilweise erreU Der Gemeinderat würde sich ein Verdienst um -die SteuerM lcr erwerben, wenn er die Zeichen der Zeit versteht und eM weitere ungerechte Belastung in der gedachten Richtung von dH Steuerzahlern fernhältz K.

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An die Gläubiger von Markanleihen der Gemeinden und anderer öffentlich-recht­licher Körperschaften.

I. Wer Jnhaberschuldoerschreibuugen (Obligationen) von württ. oder anderen reichsdeutschen Gemeinden vor dem 1. Juli 1920 erworben hat und heute noch ohne Unter­brechung besitzt (Altbesitzer), hat seine Ansprüche auf Grund des Anleiheablösungsgesetzes bei einer Vermittlungsstelle (Sparkassen, Banken, öffentlich-rechtliche Kreditanstalten, Kredit­genossenschaften usw.) anzumelden. Altbesitzer, die in der Gemeinde wobnen, deren Gläubiger sie sind, melden ihre Ansprüche zweckmäßig unmittelbar bei der Gemeindepflege an.

Die Frist zur Anmeldung hat am 2. August dS. IS. begönne» und endigt am 1. November ds. IS.

Vordrucke für die Anmeldungen liegen bei den Vermitt­lungsstellen und den Gemeindepflegen auf.

Für den, der Jnhaberschuldverschreibungen der Ge­meinden seil dem 1. Juli 1920 erworben hat (Neubefitzer), ist noch keine Anmeldungsfrist gesetzlich bestimmt.

Die Vermittlungsstellen und die Anleiheschuldner (Ge­meinden) erteilen Einzelauskünfte, insbesondere auch über Barablösung von Neubesitz und Altbesitz.

II. Ansprüche gegen Gemeinden auf Grund von Schuld­scheinen oder auf Grund Vorbehalts bei getilgten Schulden sind gleichfalls bis 1. November 1926 unmittelbar bei dem Anleiheschuldner (Gemeinde) anzumelden. Auch diese An­sprüche können, soweit sie vor dem 1. Juli 1920 entstanden find, nach dem 1. November ds. Js. nicht mehr geltend ge­macht werden. Für diese Anmeldungen bedarf es keines Vordrucks.

III. Die Ansprüche aus Markanleihen der Amtskörper­schaften, der Gemeinde- und Bezirksverbände, der Schul- und Kirchengemeinden und der Kirchen- und Pfründestiftungen sind ebenso wie die Markanleihen der Gemeinden (Ziff. I und II) bei den Vermittlungsstellen oder der Verwaltung dieser Körperschaften und Stiftungen anzumelden.

Neuenbürg, den 18. Okt. 1926. Oberamt.

L e m p p.

Forstamt Wildbad.

SlttMl-g-Akkock

Am Freitag den 22. Ok­tober 1926, nachmittags 5 Uhr, wird in der Eyachmühle das Kleinschlag eu von 240 vdm Kieselsandsteinen im öffent­lichen Adstreich vergeben. Die Steine sind im Steinbruch in l, 32, vord. Kriegswaldhalde, aufgesetzt.

W. Forstamt Wildbad.

Oberförsterstelle Wildbad.

GrimSstück-vsrkauf.

Die Erben der Klara Schaible, geb. Dingler, Witwe in Würm bringen am

Donnerstag de« 2i. Oktober, nachm. 6 Uhr,

auf dem Rathaus hier erstmals im öffentlichen Aufstreich zum Verkauf:

7 a 14 w Acker im Zwerlau,

8 a 22 m Ack<-r in Blochäckern,

6 s- 50 w Acker in Hoheneichforchen, M. Dietlingen. Birkenfeld, am 18. Oktober 1926.

Grmrbbuchamt.

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I» Sl«i»r»»n-V«ru»»I»

(Kt. VksIIis. Lctnveir) 15001800 m, öem milclen, Osvos gleiciiverligen llungenkurort.

Vt« I-vn«jon tjaisisan» ist neu erökknet, xsnr moäern, prscktvoll Zelesen. 12 Letten, Is Ver­pflegung- Preise von ^ 7. dis 9.. Dipl. Krsnkensctivesier

im Usus. Orstisprospekte. _

DE" bil« vvrckvn solinvUsr xvsaaÄ. -Gpch

Melstanmholz-

Verkauf

im schriftliche« Aufstreich am Donnerstag den 28. Ok­tober 1926, vormittags 10 Uhr, in Wildbad imWildbader Hof" aus Staatswald Ta. u. Fi. Langh. mit Fm.: 453 l., 385 1l., 370 III., 323 tV., 362 V.. 214 VI. Kl.; Ta. u. Fi. Säqh. mit Fm.: 75 I., 42 ll., 19 111. Kl. Losver- zeichniffe und Angebotsvor­drucke durch die Forstdirektion, G. f. H., Stuttgart.

Wiirtt.

Aorstamt Lauge«bra«d.

MelstMiuhch-

Verkauf

am Donnerstag den 4. No­vember 1926, vormittags 10 Uhr, in Waldrennach im Gasthaus zumRößle" aus dem ganzen Forstbezirk: 196 Fi , 4730 Ta., 76 Fo. mit Fm.: Langh.: 280 I., 893 tl., 1559 III., 752 IV., 294 V., 63 Vl. Kl.; Sägh.: 40 1., 74 II., 24 III. Kl. Los- ve'rzeichniffe durch die Forst­direktion, G. f. H., Stuttgart.

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