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ch-franzoß,che Wirts« i^age erörternd, zeigte er Statuts, dessen haswäM Anständen vs^ s^^>uAolle bilden nach starkes Hindernis für d°» «den politfick-en Schrankn chasien worden sind, tzch ag die Transferierung ms dem großen Beifall k'betrachtet er als die ch, Hcn und finanziellen L- »-Plans an die schwirr» ' itgedanke Caillaux' ist ^ hselseitigen wirtschaftlich« m. Ebenso wenig ko» Stabilisierung des Frm- 1 der Schuldenfrage nich, gegen die Empfindm Zorn gegen Slordammka Das Urteil des Finanz- . Die Notwendigkeit aw-

Versammlung vor Au» elgien. Daß sich das Ka­rr Situation befindtt, k- , die sog. Ga-rantte'klaM, en deutschen Reparatmg- ichtungen gegenüber Eiy eansprucht auch Caillay chington darauf eingch» eal bezeichnet Caillaux d

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rte vorurittag unter ds» abgehaltenen Miniftrrm Bericht über seine Rm er Briand Aer die aus- in lev ch über die Overall» ß diese beendet seien M hen Truppen, der bereib beendet sein werde. Z» rrokko werde alsdann W, cht werden. Der nächst . Außenminister BnaÄ t von sechs Jahren Pros, nationalen Schiedsgerichts

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^44.

84. Jahrgang.

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Deutschland.

Nürtingen, 18. Ottbr. Unter außerordentlich starker Be- «liaiiiig aus dem ganzen Land fand am Samstag und S-onn- W die Herbsttagung der deutsch-demokratischen Jugend hier 2 In zwei stark besuchten Versammlungen sprachen unter E Teilnahme der Bevölkerung aus Stadt und Bezirk die Mvordneten Schees, Reichstagsabgeordneter Dr. Theodor dwßund Dr. Julie Maier über demokratische Innen- und ftmupolittk.

Mninz. 18. Oktbr. Die Rheinlandkomnrrs'iion hat den xzahr- « IK7 des in Lahr erscheinenden KalendersDer Lahrer Mnde Bote" undHebels Rheinischer Hausfreund" für den Waus mr -besetzten Gebiet verboten.

Atzung des Einzelhandelsansschusses des Württ. Jndustrie- nnü Handelstaigs.

Stuttgart, 16. Ott. Der Einzelhandelsausschuß des Wrtt. Industrie- und Handelstags hielt am 12. Oktober d. I. Mi feinem Vorsitzenden, Konsul Hans Holz, in der Handels- bmner Stuttgart eine Sitzung ab, um ans Grund der von km Einzel Handelsausschuß des Deutschen Industrie-/ und Melsiags aus seiner diesjährigen Tagung in Düsseldorf Mtzearbeitcten Richtlinien für eine einheitliche Regelung des Mmkavfswesens im ganzen Reiche zu der 'Frage der Be­seitigung der Mtßstände im Ausverkanfswesen Stellung, zu nehmen. Nach einem eingehenden Bericht über die Düssel­dorfer Tagung von Syndikus Dr. Hofsmann beschloß die Ver­sammlung, an das Wüutt. Arbeitsministerium die Bitte zu richten, eine Anweisung, an die Württ. Oberämter <für Stutt­gart das Polizeipräsidium) ergehen zu lassen, damit die zur­zeit in Kraft -befindlichen Ausverkaussordnungen abgeändert werden nach Grundsätzen, die die Versammlung ausgestellt hat. Danach sollen 1) die zur Ausführung des Gesetzes gegen Len Mcuternen Wettbewerb berufenen! Landesbehörden gebeten werden, sich bei ihren Maßnahmen, insbesondere auch bei der Art der Ausgestaltung der zu erlassenden Verordnungen, stets der amtlichen Berufsvertretungen von Industrie und Handel als gutachtlicher Stelle zu bedienen und auch bei Ueberwach- Mchmaßnahmen, die von Organen der ÄanLesverwaltung »oigMmimen werden, den von der Industrie- und Handels­kammer benannten Sachverständigen die Möglichkeit -der Mit- wirkuug zu geben. 2) -Für den Erlaß von Anordnungen der höheren Verwaltungsbehörde nach ß 7 Abs. 2 des Gesetzes Mn den unlauteren Wettbewerb sollen Richtlinien beachtet werten, um den Zweck einer sachgemäßen Ueberwachung der Ausverkäufe zu erreichen. Nach diesen Richtlinien sind u. a. hr Industrie- und Handelskammern grundsätzlich als 'Stellen mr die Anmeldung des Ausverkaufs und für die Einreichung der Verzeichnisse zu bestimmen. Dis Anzeige soll so zeitig, mindestens aber 10 .Werktage vorher, erstattet werden, damit mH vor Beginn der Veranstaltung eine Prüfung ihrer Zu- läWeit erfolgen kann. Der Grund der Veranstaltung soll Mgeben sein und es sollen die Unterlagen beiglbracht wer- M, aus denen die Rechtfertigung des Ausverkaufs ersichtlich -». Ferner soll die Anzeige die genaue Angabe der Ver- Aifsstätte und ein Verzeichnis der zum Ausverkauf gestellten Waren nach Stückzahl, Menge, Maß oder Gew icht und ihrer Art enthalten, sowie ein Verzeichnis derjenigen Waren, die Mr in Auftrag gegeben, aber zur Zeit der Anmeldung noch W eiugetroffeni sind, unter Angabe des Tages der Bestel- Mg. Eine Ausvcvkaussankündiguug darf nach Len Richt- Men nur einen Tag vor dessen Beginn veröffentlicht werden. Auch für Ausverkäufe in Form von Versteigerungen, auch wichen durch einen Konkursverwalter, sollen diese Grundsätze Wien. Verkäufe, die entgegen diesen Richtlinien vorgenom­men werden, sollen polizeilich verhindert werden, -besonders Mch-.wenn Kommissionsware zum Ausverkauf gestellt wird, M> nn Falle des Bor- und Nachschiebens von Waren. Da es A bei der Strafverfolgung von Wettbewerbsvergehen immer Ms. gezeigt hat, daß die Staatsanwaltschaft die Erhebung "srogentlicAn -Klage ablekmt, weil ein öffentliches Interesse "cht «geben sei, soll das -Württ. 'Justizministerium gebeten ^n, bei der Staatsanwaltschaft -darauf hinzuwirken, daß -r.°br. Regel ein öffentliches Interesse an der Erhebung -der ",'Eichen Klage durch die Staatsanwaltschaft angenommen M ^venn ein 'dazu -berufener Fachverband oder eine amt- Handelsvertretung die Verfolgung von Wettbewerbsver- « verlangt.

Verbot Ser UdetflüW in Frankenthal.

drankenthal, 18 . Oktbr. Beim Bürgermeisteramt ist der wmende Bescheid der Interalliierten Rheinlaudkommi-ssion Mds der für den Oktobermarkt geplanten Schauslüge ULcts »^ekogen. Es heißt darin:In der Beantwortung Ihres beehren wir uns, Ihnen mitzuteilen, daß die Hohe ...Mhwn, um unnötige Zwischenfälle mit Len Besatzungs- vermeiden, welche diese Veranstaltung hervorruun- v°Mzogen hat, zu beschließen, unter den jetzigen Vcr, ^wscn d« nachgesuchte Erlaubnis -nicht zu erteilen."

Ausland.

Korruption in Ser polnischen Marine.

Oktbr. Alle die zahlreichen polnischen Schi-ff- »stDMchafteu, die in den ersten Jahren nach dem Kriege >m ausländischen Kapitals gegründet wurden, -sind

niick- A Alt wieder eingegangen, sodaß die ganze Pol- M^'Z^Elsfiotte gegenwärtig nur aus den Leiden der Ge- k?^Ecia gehörenden DampfernWarta" undWis- zwe'i denen der letztere während der heftigen Stürme

der

NM AE" Septemberw oche auf der Fahrt von Rotterdam Terschelling gestrandet ist. Auch die Pol- ^-BMsmarine konnte ans Mangel an Mitteln bisher wrrd^MAMr ursprünglichen Umsang hinaus entwickelt "msaßt, nachdem zwei Torpedoboote infolge un- "'ler Behandlung unbrauchbar geworden sind, nur noch

vier Torpedoboote, zwei Kanonenboote und -einige Minensuch-! boote, sämtlich aus den Geständen der früheren deutschen Ma-' rine übernommen. Da aber die polnischen Seeleute bei ver­schiedenen Gelegenheiten gezeigt haben, daß sie weder zu fahren, noch ihr Material zu .behandeln verstehen, so ist zu erwarten, daß der Bestand der polnischen Marine im Laufe der Zeit noch weiter zusam.menschrumpsen vird. Der traurige Eindruck, den das neue Polen zur See bildet, wird aber noch verstärkt, wenn neuerdings bekannt wird, daß auch das Polnische See- osfizierkorps sich dem Geiste der Korruption, der sich in der polnischen Beamtenschaft und in dem Ofsizierkorps der Polni­schen Armee entwickelt hat, nicht hat entziehen können-. Wie die Danziger Allgcmeirre Zeitung" meldet, ist am 11. Oktober vor dem Warschauer Militärbezi-rksgericht ein Riesenskandal- prozeß gegen polnische /Seeoffiziere, die iuh zahlreicher Betrü­gereien, Bestechungen und Borschuhlcistungen bei Lieferungs­schwindeleien schuldig gemacht haben sollen, eröffnet worden. Hauptangeklagter ist ein Kapitän zur See, unter den Neben­angeklagten befinden sich ein Fregattenkapitän, drei Korvetten­kapitäne und fünf Kapitänleutnants und Oberleutnants zur -See. Wegen der gleichen Angelegenheit ist auch ein Verfahren gegen den Marinekommandanten, einen Viezadmiral, nnd gegen den gewesenen Chef des technischen Dienstes im Polni­schen Kriegsministerinm, einen Brigadegeneral, anhängig. Wegen der großen Zahl der geladenen Zeugen rechnet man mit einer Dauer des Prozesses von vier bis sechs Wochen. Nach der Zahl der sämtlich mit Namen angeführten Angeschuldigten scheint der größte Teil des Polnischen Seeoffizierkorps in die Angelegenheit verwickelt zu sein, wenigstens was die älteren Offiziere anbetrifft. Die Leutnants scheint man zur Teilnahme an diesen wohl nicht ganz einfachen Geschäften- noch nicht für reis befunden zu haben.

Vcrtragsfeier in Locarno.

Locarno, 18. Oktbr. Vergangenen Samstag feierte Locarno die erste Wiederkehr der Unterzeichnung des Pattes von Locar­no. Die Stadt war reich mit Fahnen geschmückt, als die Dele­gation der Schweizer Regierung unter der -Führung von Bundesrat Motta am Langen 'See erntras. Durch eine Feier im Konferenzsaal wurde die Festlichkeit cingeleitet und eine Erinnerungstafel im Konferenzsaal angebracht. Bundeskanz­ler Motta Hab in seiner Ansprache die Wichtigkeit des von stoben Staaten Unterzeichneten Locarno-Paktes als eigentlichen Beginn des Friedens und der Völkerversöhnnng hervor. An alle an dem Pakt beteiligten Regierungen wurden Gedenktele­gramme abgesandt. Um 7.36 Uhr, genau Mr Zeit der Unter­zeichnung vor Jahresfrist, läuteten alle Glocken der Kirchen in der -Stadt und Umgebung.

Keine balRM Rheinlandräumung.

Paris, 18. Oktbr. Um Schluß des gestrigen Ministerrates gab -PainlevE eine Erklärung über die Rhemlandbesetzung ab. Er erklärte die Gerüchte über eine überstürzte Räumung des Rheinlandes und -eine Umgliederung der Besatzungstruppen für vollkommen grundlos. Wenn der Kriegsminister in letzter Zeit mit General Gnillaumat, dem Kommandanten der Rheinarmee, über die Besetzung des Rheinlandes Besprechungen führte, so hätten sich Liese Verhandlungen einzig und allein darauf be­zogen, die Ausführung des Planes, der vor vier Monaten fest­gesetzt und seither nicht verändert wurde, zu sichern.

Ein Plan Mr Rettung Europas.

Paris, 18. Ottbr. Der Londoner Berichterstatter des 'Petit Journal" meldet: Mittwoch morgen wird ein Mani­fest in allen europäischen Hanptstädken veröffentlicht werden, welches die Unterschriften der größten europäischen und ame­rikanischen Finanzi-eute tragen wird. Dieses Dokument, das einstweilen noch geheim -gehalten wird, enthält eine Darstel­lung der allgemeinen Lage Europas nach dem Krieg und for­dert die Annahme eines endgültigen Planes, um gegen diese -Situation Abhilfe zu schassen. Dieses Dokument ist vielleicht das wichtigste neben dem- Versailler Vertrag. Zweifellos wird das Manifest allgemeine Ucberraschung Hervorrufen. Seine Abfassung dauerte mehr als sechs Monate. Das Schriftstück stellt die Anschauungen -der größten Firmen der internationalen Finanz dar. Das Manifest erklärt, daß die von den europä­ischen Völkern seit dem Krieg betriebene Politik mehr Probleme aufwarf, als sie -löste und daß diese Politik mehr -Schwierig­keiten hervorrief, als sie überwinden konnte. Das Manifest fordert demnach eine radikale Aenderung der -europäischen Poli­tik. Man erwartet in London Lessen Veröffentlichung mit begreiflichem Interesse.

Englands Zustimmung zu Italiens Balkanpolitik.

London, 18. Otkbr. .Für die italienische Mittelmeerpolitik ist bezeichnend, daß, dem diplomatischen Mitarbeiter derWest- minster Gazette" zufolge, die Kricgshäsen von Venedig und Pola nicht länger für wichtig gehalten werden, sondern die neuen Kriegshäfen im südlichen italienischen Gebiet Carlo-forta auf Sardinien, Trapani und Agosta auf Sizilien. Dadurch er­hält Tripolis, das vor dem Kriege ein toter Punkt war, neuen Wert. Italien liegt rund um Malta herum, dicht an der Mittelmeerstraße nach Indien. Bei den guten englisch-italieni­schen Beziehungen sieht man in London darin keine -Gefahr. Tie britische Stellung ist der oben genannten Quelle zufolge zu- stimmend. Auch die freie Hand für Italien -aus dem Balkan wird gewährt­

Aus Stadt und Bezirk.

Neuenbürg, 19. Ottbr. Die Nacht vom Montag auf Diens­tag war empfindlich -kalt und zeitigte Frostbildung; das Thermometer wies nur noch zwei Grad über -Null auf. Heute ist sonniges Herbstwetter, welches der Weinlese in Gräsenhausen girt zustatten kommt.

Neuenbürg, 18. Ottbr. (Darf ein die Lchrbesugnis nicht be­sitzender' Handwerker seinen eigenen Sohn im Handwerk aus­

bilden?) Nach ß 126 b, Abs. 3, Satz 2 der Gewerbeordnung hat die Vorschrift, daß der Lehrvertrag binnen vier Wochen nach Beginn der Lehre schriftlich ahznschließen ist, -keine An­wendung zu finden auf Lehrverhältnisse zwischen. Eltern und Kindern. Aus diese Bestimmung berief sich ein 'Handwerker, der, ohne die Befugnis zu besitzen, Lehrlinge anzuleiten, seinen eigenen Sohn i-n seinem Handwerk ausbildete. Der Angeklagte ineinte, aus der erwähnten Bestimmung des H 126b der Ge­werbeordnung folge, daß auf den Handwerker, der seinen eige­nen Sohn im Handwerk ausbilde, die Bestimmungen der Ge­werbeordnung, welche sich aus die Anleitung fremder Kinder beziehen, keine Anwendung zu finden hätten. Das Oberlandes- gericht Jena hat indessen, die Ansicht des Angeklagten nicht gebilligt. Der 8 129 -der Gewerbeordnung schreibe vor, daß das Recht zur Anleitung von Lehrlingen nur -solchen Hand­werkern zustehe, die die Lehrbefugmis besitzen. Eine Ausnahme zugunsten von Vätern, die ihre eigenen- Kinder im Handwerk ausbi'lden wollen, wird nicht gemacht. Dazu wäre auch kein Grund vorhanden, denn auch den Söhnen von Handwerkern muß eine geeignete Ausbildung gewährleistet werden. Die Bestimmung des 8 126 b, aus die der Angeklagte sich beruft, ist lediglich deshalb geschaffen worden, weil es unzweckmäßig erschien, unter- allen Ilmständen vom Vater, der seinen Sohn in die Lehre nimmt, einen schriftlichen Lehrvertrag zu verlan­gen. Deshalb ließ man ihm statt des Abschlusses eines schrift­lichen Lehrvertrags eine Anzeige an die .Handwerkskammer nach. Aus dieser dem Vater gewährten Vergünstigung kann aber nicht gefolgert werden, daß der Vater auch Len anderen Bestimmungen der Gewerbeordnung gegenüber anders gestellt sein soll als der Handwerker, der fremde Kinder anleitet. Im Gegenteil spricht der Umstand, daß eine Ausnahmebestimmung zugunsten des Vaters für nötig erachtet wurde, dafür, daß im übrigen die Bestimmungen der Gewerbeordnung auch aus Las Lehrverhältnis zwischen Vater und Sohn anz-uwenden sind. Wie der Vater auch sonst durch öffentlich-rechtliche Bestimmun­gen Schulzwang, Impfzwang. Bestimmungen über die Kin­derarbeit usw. in Ausübung der Erziehergewalt und der Beschäftigung seiner Kinder beschränkt ist, kann er auch bezüg­lich der Lehrbesugnis Beschränkungen unterworfen werden. (Oberlandesger. Jena, 2. S. 69. 26.)

(Wetterbericht.) lstach Vorüberzug der nördlichen De­pression hat Hochdruck wieder mehr Einfluß gewonnen. Für Mittwoch und Donnerstag ist zwar zeitweise bedecktes, aber vorwiegend trockenes Wetter zu erwarten.

Württemberg.

Freudenstadt, 18. Okt. (Abreise der Königin-Mutter von Hol­land.) Die Königin-Mutter von Holland ist von ihrem hiesigen Aufenthalt wieder in die Heimat zurückgekehrt. Wie mitgereilt, empfing sie hier die Besuche des Großherzogs von Baden und des Königs von Schweden. Ueber den Kuraufenthalt im HotelWald­lust" sprach sie sich sehr befriedigt aus und stellte eine Wiederholung !n Aussicht. Den Ortsarmen überwies die Königin-Mutter vor ihrer Abreise ein Geschenk.

Stuttgart, l8. Okt. (Vom Württ. Kriegerbund.) Der Schatz­meister des Württ. Kriegerbundes. Kd. Fortunat, wird in der Zeit vom 25. bis 30. Oktober als Beisitzer an den Sitzungen des Reichs­versorgungsgerichts in Berlin teilnehmen. Bei letzterem ist insofern eine Aenderung eingetreten, als nunmehr sämtliche Rekursfälle aus Württemberg zwei besonders bestimmten Senaten beim Reichsoersor- gungsgericht zur Behandlung und Entscheidung überwiesen werden, zu denen Beisitzer aus Württemberg hinzuzuziehen find. Aus den Kassen des Württ. Kriegerbundes wurden von Januar bis Septem­ber 1926 an Unterstützungen verwilltgt: aus der allgemeinen Bundes- kosse 40535 M., aus der Witwen- und Waisenkasse 3895 M., zu­sammen 44430 M.

Stuttgart, 18. Okt. (Hellseher in der Stuttgarter Mordsache.) Die in der immer noch nicht geklärten Mordsachc Lochmann ausge­setzte Belohnung von 1000 Mark scheint eine sehr große Wirkung auszuüben. Neuerdings hat sich nämlich, wie disLudwigsb. Zig." berichtet, auch die durch ihren Prozeß bekanntgewordene Laurltnger Hellseherin, Frau Martha Gern, zur Aufklärung der Mordsache nach Stuttgart begeben. In einem Schreiben an den Staatspräsidenten und an das Stuttgarter Polizeipräsidium hotte der Ehemann der Hellseherin versprochen, daß er dierestlose Aufklärung" des Falls mit seinem Medium Herbeisühren könne. Von seinem Anerbieten wurde jedoch kein Gebrauch gemacht. Gern, der bekanntlich wegen desHellsehens" seiner Frau zu 3»/, Monaten Gefängnis verurteilt wurde, hat nunmehr seine Strafe anzutreten.

Heilbronn, 18. Okt. (Hochherzige Stiftung.) Di« Schuhfabrik Wolf L Co. in Sontheim hat zum Gedächtnis ihres entschlafenen Mitbegründers Hermann Wols 20000 Mark gestiftet, deren Zinsen zur Unterstützung von Angestellten und Arbeitern oder deren Angehörigen dienen sollen, die durch Krankheit oder Tod eines Angehörigen in Not geraten sind.

Beilstein, OA. Marbach, 18. Okt. (Die Gans an der elektrischen Leitung.) Am Sonntag nachmittag flog eine Gans zwischen die Drähte der elektrischen Ortsleitung. Beobachter sahen um die Gans die Funken sprühen und rechneten mit ihrem Ende. Doch als sie wieder glücklich auf dem Erdboden angelangt war, erhob sie sich nach einigem Taumeln, wohl ziemlichelektrisiert", aber sonst ohne Schaden. Die Leidtragenden waren lediglich ein Teil der Einwohner, die am Sonn­tag nacht kein elektrisches Licht hatten und das Werk, das einige Sicherungen erneuern mußte.

Wiesensteig, OA. Gelslingen, l8. Okt. (Todesfall.) In dem alten ehemaligen tzelfensteiner Städtchen trug man unter großer Teilnahme Schulvorstand Oberlehrer Treiber zu Grabe. Er wurde geboren am 10. September 1851 zu Pfauhausen OA. Eßlingen. Mehr als fünfzig Inhre hat er sein Wissen und Können der Erziehung und Bildung der Jugend gewidmet; davon über 32 Jahre als Lehrer, Organist und Chordirektor an hiesigem Platze. Mit Treiber ist einer der letzten von deralten Garde" Wiesensteigs, ohne die man sich das gesellschaftliche Leben des Städtchens kaum denken kann, dahin­gegangen.

Biberach, 18. Okt. (Auf de schwäbische Eisebahne.) Stuttgart, Ulm und Biberach.heißt cs in dem Lied, in dem die ehe­

mals schwäbische Eisenbahn so schön besungen wird. Aber allem