sem Prozeß an uns vorbeigeaangen." Der Anklagevertreter nahm energisch die Potsdamer Polizei in Schutz und erklärte, er übernehme die volle Verantwortung für die Untersuchung. Bei der Schilderung des Vorgangs der Diebstähle ließ Erster Staatsanwalt Gerlach die Anklage wegen der Entwendung veS Silbervokals beim Präsidenten Rieck fallen, ging dann aber ausführlich auf die anderen Diebstähle ein. „Ich Lin der festen Ueberzeugung", so führte Staatsanwalt Gerlach aus, „daß die Angeklagte bei dem Diebstahl bei dem Präsidenten Rieck einen Helfershelfer hatte, den wir in einem späteren Verfahren noch ermitteln werden. Bezeichnend ist auch für die Schuld der Gräfin, daß mit dem Augenblick ihrer Verhaftung alle rätselhaften Vorfälle und Briefe aushören. Ich halte, was die Diebstähle beim Präsidenten Rieck betrifft, die Angeklagte in vollem Umfange für schuldig. Auch für Polzin habe sich die Angeklagte einen Mann gesucht. Stange habe sich schließlich festgeredet, so sei diese Hilfskraft zusammen gebrochen. „Ich halte die Angeklagte für überführt der Diebstähle in Polzin und in Potsdam. Sie ist nach Z 242 zu bestrafen." Der Staatsanwalt stellte darauf den unten mitgeteilten Strafantrag. Rechtsanwalt Dr. Josefsohn trat in einem fünfstündigen Plaidoher den Ausführungen des Ersten Staatsanwalts Gerlach scharf entgegen. Besonders betonte er, daß in der Verhandlung der Umstand lange nicht genug gewürdigt worden sei, daß in dem Silber- Paket aus dem Heiligen See sich auch Tafelsilber befunden habe, das aus der Rieckschen Wohnung gestohlen wurde, als die Angeklagte sich nachweislich zusammen mit der Schwägerin Riecks in ihrer eigenen-Wohnung befand. Das beweise, daß die Gräfin auch die anderen Diebstähle nicht verübt haben könne. Es Passe auch nicht zu dem Charakter dieser Frau, die zwar häufig voreilig gehandelt, aber im Grunde doch stets hilfsbereit und großmütig gewesen sei. Aus der Tatsache, daß sie mit Gefahr
ihres eigenen Lebens ein Kind vor dem Tode des Ueberfahren- werdens gerettet habe, gehe hervor, daß die Gräfin Bothmer eine wahre Tellnatur sei. — Gegen 4 Uhr nachmittags brach der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Westerkamp, die Verhandlung ab und vertagte sie auf Dienstag morgen um 9>6 Uhr. Justizrat Josefsohn wird dann zunächst seine Ausführungen beenden und nach ihm gelangt dann der zweite Verteidiger, Rechtsanwalt Tr. Brandt-Berlin zum Wort. Das Urteil ist voraussichtlich in den späten Abendstunden des Dienstag zu erwarten.
Strafantrag im Bothmerprozeß.
Berlin, 16. Nov. In dem Prozeß gegen die Gräfin Both- mer 'beantragte der erste Staatsanwalt für die Diebstähle in Polzin je 6 Monate Gefängnis und für die Diebstähle im Hause Rieck ein Jahr und drei Monate Gefängnis, welche Strafen unter Anrechnung der Untersuchungshaft auf zwei Jahre Gefängnis zufammenzuziehen wären.
Versuchter Anschlag auf den D-Zug Berlin-Hamburg?
Berlin, 16. Nov. Gestern gegen 10 Uhr abends meldete sich in der Bahnwärterbude 97 Lei dem Dorfe Zernitz an der Strecke Berlin—Hamburg ein Mann, der angab, die Eisenbahnstrecke entlang gegangen zu fein, um von Neustadt an der Dosse nach Zernitz zu gelangen, weil er angeblich kein Fahrgeld hatte. Er meldete, daß er auf der Brücke über die Jäglitz zwei Drähte und zwei kleine Kästen bemerkt habe, die Sprengkörpern ähnlich wären. Als er im Begriff war, sich diese Gegenstände näher anznsehen, seien zwei Männer auf ihn gesprungen und hätten chm gedroht, ihn zu erschießen. Der eine habe ibn so geschlagen, daß er in die Bahnwärterbude hätte flüchten müssen. Der D-Zug Berlin-Hamburg, der 10.06 Uhr abends Zernitz durchfuhr, konnte rechtzeitig angehalten werden. Eisenbahn
bedienstete fuhren mit der Zugslokomotive bis zur Brücke u« untersuchten diese genau. Gefunden wurde ein 50 Meter lanae, blanker Kupferdraht und eine Rolle Isolierband. Von den Tätern war nichts mehr zu bemerken.
Die heutige Sitzung der Botschafter-Konferenz.
Paris, 16. Nov. Die Botschafterkonferenz hat heute naL nüttag von 5 bis X7 Uhr getagt. Das ausgegebene CommurA gue besagt, daß die Räumung Kölns zwischen dem 1. Dezemch und dem 15. Januar vor sich gehen wird. Die Note, in der dü Beschluß der Räumung Kölns offiziell der Reichsregierung Mg geteilt wird, ist heute abend nach Berlin abgegangen. Im übrig gen hat die Äotschafterkonferenz beantragt, daß der mit des Reichsregierung geführte Schriftwechsel zur Veröffentlichung gelangen soll. -Für die Veröffentlichung kommen folgende To ' kumente in Frage: 1. Die deutsche Note vom 23. Oktober! 2. Die alliierte Antwort vom 6. November. 3. Die beider! Noten vom 14. November, und zwar die deutsche Verbalnote« und die alliierte Antwortnote der Botschafterkonferenz. ^Veröffentlichung der heutigen Note. Die Schriftstücke werden morgen abend der Presse übergeben, damit sie übermorgn früh scheinen können. Man nimmt an, daß die Veröffentlichung! gleichzeitig in Paris, London und Berlin erfolgen wird.
Räumung der Kölner Zone zwischen 1. Dez. und 15. Ja«.
Paris, 16. Nov. Die Botschafterkonferenz war heute nachmittag von 5—6^ unter dem Borsitz von Jules Cambon versammelt. Der Direktor der Politischen Angelegenheiten. Laroche Marschall Foch und General Desticker wohnten der Sitzung bei Die Botschafterkonferenz setzte den Text der Note auf, die heute abend an die Reichsregierung abgehen wird. Sie bezieht sich auf die Räumung der Kölner Zone. Diese wird etappenweise in der Zeit vom 1. Dezember bis 15. Januar erfolgen.
Tollwut.
Laut Verordnung des Ministeriums des Innern vom 6. November 1925 (Staatsanz. Nr. 261) ist das Milführen von mehr als einem Hund durch umherziehende Personen in Württemberg verboten.
Die Ortepolizeibehörden.wollen für Ueberwachung der Einhaltung dieser Vorschrift Sorge tragen.
Neuenbürg, den 16. Nov. 1925. Oberamt.
Amtmann Hecke!.
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öffentlich gegen Barzahlung versteigert. Kaufsliebhaber sind hierzu eingeladen. Zusammenkunft beim Postamt.
Ecker, Gerichtsvollzieher.
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Die Erben des Gottlieb Grabeuftetter in Grün» bach verkaufen am Montag, de« 23. November, mittags 1 Uhr, im Gasthaus zum „Hirsch- in Schwarzenberg
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