seine frühere Stellung unter den Völkern möglichst schnell wie­der zu erlangen, würden ihm die Achtung aller Völker em- bringen. Durch die Leistungen Deutschlands auf den verschie densten Gebieten werde sich der Wiederaufbau Deutschlands schneller vollziehen, als man je erwartet Hütte.

Aus Ttaür und Hmgkdrrrrtz

Sitzung des Gemeinderats vom 21. Juli. In

Neuenbürg.

Anwesenheit der Geistlichen beider Konfessionen wurden zu­nächst F ü r s o r g e s ach en erledigt.

Der Siedelungsverein Neuenbürg sucht um Verlänge­rung der Trinkwasser- und A b w a s s e r l e i t u n g im Jlgenberg nach, um den Anschluß der dortigen Aken­bauten zu ermöglichen. Das Stadtbauamt hat hiezu Pläne und Kostenvoranschlag ausgearbeitet; der Kostenaufwand beträgt etwa 3000 RM. Vom Gemeinderat wird beschlossen, das Stadt­bauamt mit Ausführung der Arbeiten zu beauftragen (welche jedoch erst nach Planierung ausgeführt werden können) und zu den Kosten der Verlängerung der Hauptstränge einen Ko­stenbeitrag von 10 RM. für jede Wohnungseinheit zu erheben.

Gottlieb Stengele, Metzgermeister, will an Stelle seines auf städt. Grundstück gelegenen Stalles eine Kühlanlage errichten. Der Gemeinderat erklärt sich mit dem Plan ein verstanden und gestattet die Bebauung in stets widerruflicher Weise.

Der Errichtung eines Benzinbehälters mit Zapfstelle durch eine auswärtige Firma bei dem Anwesen des Christian Genßle, Schmiedmeisters, wird zugestimmt, je­doch verlangt, daß Maßregeln getroffen werden, daß beim An und Abfahren der Kraftwagen und namentlich der Motorräder kein besonderer Lärm entsteht. Da sich die Auswirkung des Betriebs, namentlich mit Rücksicht auf das gegenüberliegende Schulhaus noch nicht genügend übersehen läßt, wird gewünscht, daß die Genehmigung vorerst nur auf beschränkte Zeit er­teilt wird.

Mit einem von der Firma Haueisen L Sohn A.G. hier vorgeschlagenen Geländetausch von 4 bzw. 2 qm in der Bahn­hofstraße erklärt sich der Gemeinderat einverstanden, um die Erstellung eines Zaunes durch die Firma auf der Grenze der projektierten Vorgartenlinie zu ermöglichen.

Zur Deckung, von Baukosten bzw. Grundstückskaufschillingen wird die Stadtpflege ermächtigt, eine weitere schwebende Schuld in Höhe von 10000 RM. aufzunehmen; dieser Betrag soll nach Ablauf eines Vierteljahres an der Wechsetschuld der Stadtgemeinde abgetragen werden.

Nach der Verfügung des Ministeriums des Innern zum Vollzug des Wohnungsmangelgesetzes vom 13. April 1924 Reg.- Bl. S. 313 (tz 11) bedeutet die Aufnahme in eine bei der Ge- meindebhörde geführte Vormerkungsliste für Woh­nungssuchende die Anerkennung der Anwartschaft der Aufgenommenen auf Teilnahme an dem zwangsbewirtschafte­ten Wohnraum der Gemeinde (Wohnrecht). Diese Rechtswir­kung kann unter Umständen bei der gerechten Verteilung frei­werdender zwangsbewirtschafteter Wohnungen sich als Hinder­nis erweisen, jedenfalls kann sie die Ueberleitung aufgenomme­ner Wohnungssuchender auf neuerrichtete, der Zwangsbewirt­schaftung nicht unterliegender Wohnräume erschweren. Nach dem Erlaß des Ministeriums des Innern, betr. Durchführung des Wohnungsmangelgesetzes vom 16. April 1924 W.A. Nr. l 451 zu Z 11 ist die Anlegung und Führung einer Vormer- kungsliste nicht vorgeschrieben und dabei ausgesprochen, daß sie in Gemeinden, in denen sich die Verhältnisse leicht übersehen lassen, nicht notwendig sein werde. Letztere Voraussetzung trifft für hier zu und es wird deshalb beschlossen, von Führung einer Vormerkungsliste künftig abzusehen und die seither geführte Vormerkungsliste außer Wirkung zu setzen. An der Zwangsbewirtschaftung der Wohnungen wird hiedurch nichts geändert.

Der Gemeinderat übernimmt für den Fall der Teilnahme einer der hiesigen Frauenschullehrerinnen an dem vom 14. Sep­tember bis 10. Oktober ds. Js. in Ulm stattfindenden Fortbil­dungskurs für Zeichenunterricht die Hälfte der ent­stehenden Kosten. Bezüglich des Unterrichts in der Frauenarheitsschule wird gewünscht, daß künftig keine Ueberstunden mehr geleistet werden und im Interesse 8er Ko­stenersparnis evtl. Schülerzahl und Unterrichtsstunden be­schränkt werden.

Die Anstellung eines Feldschützen wird dieses Jahr nicht für notwendig gehalten.

Für das Wachlokal und das Mühleelektrizitätswerk soll je ein kleiner Verbandkasten angeschafst werden.

Bezüglich der vom Ministerium bzw. Oberamt angeregten Einführung der Trichinenschau ist der Gemeinderat der Ansicht, daß die Sache für die hiesigen Verhältnisse nicht von solcher Bedeutung ist, daß ein dringendes Bedürfnis für die Einführung anerkannt werden könnte; die Einführung ist auch nicht möglich, solange nicht die Schlachthausverhältnisse gebes­sert sind und allgemein der Schlachthauszwang eingesührt ist. Vom Gemeinderat wird deshalb beschlossen, von Einführung der Trichinenschau vorerst abzusehen.

Es wird die Bereitwilligkeit ausgesprochen, wenn von pri­vater Seite mit Zustimmung der Stadtgemeinde Ausgra­bungen auf der Waldenburg vorgenommen werden, hiezu aus der Stadtkasse 100 RM. zu bewilligen. Die Rechte auf etwaige Fundstücke müssen Vorbehalten werden.

Dem hiesigen Radfahrerverein wird aus Anlaß seines am 2. August ds. Js. stattfindenden Gaufestes ein Be­trag von 100 RM. aus der Stadtkasse verwilligt.

Die Rechnungssachen waren durch den besonderen Ausschuß vorbereitet und wurden nach dessen Anträgen ge­nehmigt.

Wiederholt wird im Gemeinderat darüber geklagt, daß die Kriegerdenkmalsanlage seitens jugendlicher und er­wachsener Personen nicht schonend behandelt werde. Vom Vorsitzenden wird erwidert, daß entsprechende Anweisung an die Schutzmannschaft ergangen sei, daß es aber Wohl infolange nicht besser werde, als sich nicht jeder ordnungsliebende Ein­wohner an der Aufsicht beteilige und den unordentlichen Ele­menten sofort energisch entgegentrete.

Stadtschultheiß Knödel wird seinen Urlaub vom 27. Juli bis 19. August ds. Js. je einsch., Stadtbaumeister Staiger den seinigen vom 27. Juli bis 16. August ds. Js. je einschl. nehmen.

Nachdem noch eine Anzahl kleinerer Angelegenheiten erle­digt, wurde die Sitzung um 10 Uhr geschlossen. K.

Neuenbürg, 22. Juli. (Was sind Gemeinden 2. und 3. Klasse?) Der Landtag hat, wie berichtet, am Samstag einen Antrag angenommen, die Wohnungszwangswirtschaft in Ge­meinden 2. und 3. Klasse aufzuheben, jedoch unter Beibehal­tung eines angemessenen Mieterschutzes in Gemeinden mit Wohnungsnot. Gemeinden 2. Klasse sind solche, mit 1 bis 4000 und Gemeinden 3. Klasse solche bis zu 1000 Einwohnern, wohnern.

(Wetterbericht.) Der Hochdruck im Osten besteht wei­ter, so daß auch für Freitag und Samstag Fortsetzung des meist heiteren, zu kurzen Gewitterstörungen geneigten Wetters zu erwarten ist.

id zwischen 7 und 8

Fabrikanten Feßler in Pforzheim gehörigen Autos überfuhr einen ihm begegnenden Radfahrer. Letzterer blieb auf der Stelle tot liegen und konnte nur mit Mühe aus seiner Lage befreit werden. Seine Leiche wurde in der hiesigen Leichenhalle aüfgebahrt. Es waren keinesfalls Schmeichelworte, die die In­sassen des Autos hören mußten, da behauptet wird, daß der Chauffeur mit rasender Geschwindigkeit durch den Ort fuhr Der Tote ist etwa 30 Jahre alt, trägt braune Juppe, blauge­streiftes Hemd, braune Manchesterhose, Ledergürtel, schwarze Halbschuhe und braune Strümpfe. Er ist glattrasiert, hat hellblondes, ziemlich dünnes Haar, braune Augen, oben man­gelhaftes Gebiß, untere Zähne gut erhalten. Das Fahrrad hat braunen Rahmenban mit grünen Streifen, abgebogene Lenkstange, mit grünen Handgriffen, rotem Sattel und roter Fahrradtasche, braune Mäntel, gelbe Felgen, Marke Fels, ohne Nummer. Der Verunglückte führte weder Geld noch Papiere bei sich.

Sachdienliche Mitteilungen, welche zur Feststellung der Persönlichkeit dienen, wollen an die Landjägerstelle Birkenfeld oder das Stationskommando Neuenbürg gemacht werden.

Hiezu geben wir einem Augenzeugen das Wort zu folgen­den Ausführungen. Seinem Eindruck nach fuhr das Auto in gemäßigtem Tempo, als ein Radfahrer am Steilhang an der Kreuzstelle der Straßen unmittelbar vor dem Auto in Sicht kam. Der Radler versuchte, vom Auto aus gesehen, rechts vorbei zu fahren. Kurz vor dem Auto wollte er die Straße nach links überqueren, war sich anscheinend unschlüssig, schwankte auf dem Rad und gleitete mit demselben aus, wöbe! er unter das Auto zu liegen kam. Das Auto fuhr vorschrifts­mäßig auf der rechten Straßenseite. Vermutlich wurde der Verunglückte von dem linken Vorderrad des Autos erfaßt, das sofort hielt. Die Zuschauer riefenZurück!", das Auto bewegte sich rückwärts, wodurch der Verunglückte freigelegt wurde. Das Fahrrad selbst ist unbeschädigt.

Dobel, 20. Juli. Große Freude war der Gemeinde in der vergangenen Woche zuteil. Schon am 3. Juli waren die beiden neuen Kirchenglocken in Höfen eingetroffen und wur­den am 4. mit einem festlich geschmückten Auto eines Gemeinde­angehörigen abgeholt und bei ihrer Ankunft mit Geläute der einen der Gemeinde verbliebenen Glocke und zwei Chorälen der obersten Jahrgänge der Schule und einer Ansprache oes Ortsgeistlichen begrüßt. Am vergangenen Dienstag und Mitt­woch wurden sie mit dem neuen Glockenstuhl aufgestellt. Die Arbeiten gingen glatt und ohne Unfall von statten. Am kom­menden Sonntag soll nun das Geläute eingeweiht werden. Es ist in den Tönen ss und bl von der Firma Gebr. Bachert in Kochendorf gegossen. Das Probeläuten am Mittwoch ergab einen voll übereinstimmenden Zusammenklang mit der der Kirchengemeinde verbliebenen, früher größten (Ois-) Glocke. Zu der feierlichen Einweihung des ganzen Geläutes am Sonn­tag, den 26. Juli, mit Beginn des Gottesdienstes um j^10 Uhr sind neben den Freunden und Gönnern der Gemeinde nament­lich alle früheren auswärtigen Glieder aller drei Kirchspielorte herzlich eingeladen, um den denkwürdigen Tag in der Heimat­gemeinde zu erleben. Schon der Gottesdienst des gestrigen Sonntags hatte eine schöne Bereicherung erfahren. Das Män­nerquartettSängerlust" von Pforzheim, das am Samstag gemeinsam mit dem Liederkranz Dobel im HotelSonne" einen musikalischen Abend veranstaltete, hatte sich, befriedigt von der freudigen Aufnahme in der Gemeinde, entschlossen, im Gottes­dienst zwei Chöre zu singen. DasHeilig" von Schubert und dasJubilate" aus dem russischen Opfergesang kamen zu aus­gezeichnetem Vortrag und wurden von den Besuchern der Got­tesdienste dankbar entgegengenommen. Im Namen derselben' wurde ihnen auch von einem z. Zt. schon das zweite Mal zur Erholung anwesenden Berliner Geistlichen besondere Anerken­nung ausgesprochen.

Wildbad, 22. Juli. Ein 25jähriger Elektromonteur brachte sich in einem Anfall von Schwermut hinter dem Elektrizitäts­werk einen Schuß in den Kopf bei. Schwerverletzt wurde er ins Bezirkskrankenhaus Neuenbürg verbracht; es besteht je­doch Hoffnung, sein Leben zu erhalten.

Lanüeskurtheater Wildbad. Sonntag nachm. 3X Uhr fin­det auf dem Sommerberg die Eröffnung der Wald-Freilicht- Bühne mit Friedr. SchillersWilhelm Tell" statt. Der Platz ist fünf Minuten von der Bergbahn entfernt mitten im Walde gelegen, von der Natur so geschaffen, daß die Akustik eine so selten gute, und jedes Wort deutlich zu verstehen ist. Die Preise der Plätze sind von M. 1. bis 4.. Die Kassenöff­nung 2 Uhr. Im Interesse der Besucher wird geraten, die Bergbahn in der Zeit von 12 bis 2 Uhr zu benützen, da wäh­rend dieser Zeit der Andrang nicht so groß. Für Erfrischungen ist gesorgt.

Stuttgart, 22. Lull. (Das Schwäbische Land".) Die Besucher­ziffer am Samstag und Sonntag ist bereits auf 22 OM gestiegen.

Stuttgart, 22. Juli. (Feierlicher Empfang.) Am Montag abend veranstalteten die hiesigen Kommunisten auf dem Hauptbahnhof bei der Ankunft des Abg. Schneck, der auf Beschluß des Landtags aus der Haft auf dem Äsperg entlassen worden war, eine Kundgebung, an der etwa 1000 Personen teilnahmen. Mit Schneck wurden auch noch entlassen die Kommunisten Fußnegger, Kaiser, Boffo und Metzger, die ebenfalls mehrere Monate in Untersuchungshaft saßen. Schneck wurde in einem langen Zuge nach seiner in der Reinsburg- traße gelegenen Wohnung geleitet, wo die Arbeilersänger einen Chor zum Besten gaben.

Stuttgart, 22. Juli. (Arbeitseinstellungen in der süddeutschen Landwirtschaft.) Wie man derSchwab. Tagwacht" mitieiit, ist auf eine Anzahl größerer Güter seitens der Land-nbeiterschnft die Arbeit eingestellt worden wegen Nichtanerkennung des vom Schlichtungs­ausschuß Stuttgart gefällten Schiedsspruchs durch die landm. Arbeit­geber. Die Arbeitseinstellungen scheinen auch auf andere Güter in Württemberg und Baden überzugreifen

Reichenbach a. d. F., 22 Juli. (Unter den Rädern. Ein Ar­beiter der Firma Lutz in Plochingen, die gegenwärtig den Bahnkörper bei Reichenbach a. Fils im Auftrag der Reichsbahn herrichtet, wurde dort von dem Münchner Schnellzug überfahren. Er war sofort tot. Wie Augenzeugen berichten, ist der Verunglückte beim Herannahen des Zuges auf dein Bahnkörper hin und her gelaufen. D r Verun­glückte ist Vater von sechs Kindern.

Beilstein, OA. Marbach, 22. Juli. (Eigenartiger Weg eines Blitzes.) Bei einem schweren Gewitter schlug der Blitz in den Turm unserer alten Kirche auf dem Berg (Langhaus) ein und zersplitterte einen Balken des Glockengerüstes, jedoch ohne zu zünden. Po» da nahm er seinen Weg an den Drähten der Uhrhämmer entlang ab­wärts in den ein Stockwerk tiefer gelegenen Uhrkasten der Turmuhr. In diesem schweißte er an einer dünnen Kette einige Kleiche zusammen, sprengte die Tür des Kastens auf und fuhr durch den Bretterboden zur Erde, ohne da eine Spur zu hinterlassen

Tübingen, 22. Juli. (Die Gewerkschaften zu dem Studenten­krawall.) Die am 18. Juli in Lustnau in derKrone" tagende Ber- treterverfammlung der Vereinigten Gewerkschaften Tübingen billigte einstimmig den vom Vorsitzenden und Ausschuß betr. Bortrag Dr. Gumpel eingenommenen Standpunkt, daß ein gutes Einvernehmen zwischen Studenten- und Arbeiterschaft nur dann gewährleistet ist, wenn in Zukunft jede freie Meinungs- und Willensäußerung auch . " "en versucht wird.

esse der Beruhigung der erregten Gemüter in Tübingen und Lustnau verzichten zu müssen.

Aalen. 22. Juli. (Noch einer erwischt.) Von den vier aus dem Zuchthaus in Ludwigsburg ausgcbrochenen Insassen wurde der Zuchi- hausgefangene Johannes Gutekunst, der sich im Rohrwang, der von der Polizei und den Landjägern Dinstaa früh umstellt wurde, auf- hicli, festgenommen und wieder an das Zuchthaus Ludwigsburg ein­geliefert.

Rottenburg, 21. Juli. (Priesterjubiläum.) Weihbischvf Dr. Sproll begeht in diesen Tagen in aller Stille im Kloster Reute sein 30jähriges Priesterjubiläum.

Ebingen, 22. Juli. (Brennende Straße.) Die vor etwa 8 Tagen neu angeschafste Teermaschine geriet wohl infolge einer Ueberheizung des Kessels in Brand. In wenigen Augenblicken brannte die ganze frisch geteerte Straße. Die Maschine dürfte durch den Brand un­brauchbar geworden sein.

Ulm, 22. Juli. (Vom Neuen Bau.) Landtagsabg. Dr. Hölscher hat an den Finanzminister folgendes Schreiben gerichtet: Wie ich sah, steht der Neue Bau immer noch ohne Fenster da. Es ist nach meiner Ansicht dringend nötig, daß das Gebäude vor dem Winter seine Fenster bekommt, da sonst bei dem nassen Ulmer Winter wohl mit einer Schädigung des Paues zu rechnen ist. Ich gestatte mir deshalb, die dringende Bitte zu übermitteln, dafür zu sorgen, daß der Innenbau des Neuen Baues möglichst bald fertiggestellt wird, damit das große Bauwesen auch wieder benützt werden kann.

Ulm, 22. Juli. (Ein Schwindler.) Das Große Schöffengericht hat den 21 jährigen Oel- und Fettwarenhändler Augustin Mönch von Untermarchtal wegen Urkundenfälschung zu ein Jahr Gefängnis verurteilt. Er hatte durch einen gefälschten Schuldschein von der Darlehenskasse von Lauterbach 200 Mark erschwindelt, außerdem gefälschte Wechsel ausgegeben und die Oberamtssparkafse Ehingen um 2500 Mark geschädigt.

Ulm, 20. Juli. (Schrecklicher Tod.) Vergangene Woche starb im Krankenhaus eine hier beschäftigte und in Böhringen wohnhafte Frauensperson. Bei der Arbeit würde cs ihr plötzlich übel und sie mußte sich erbrechen, wobei lauter Würmer kamen. Zu Hunderten gingen nun diese von ihr ab. Am selben Tage wurde sie noch ins Krankenhaus überführt, wo sie ain anderen Tage verschied, da die Würmer in ihrem Körper überhand genommen haben.

Diirmentingen, OA. Riedlingen, 22. Juli. (Gefährlicher Bienen­stich.) Oekonom Lorenz Traub wurde beim Umlogieren eines Bienen­volkes von einer Piene direkt in den Augapfel gestochen, infolge­dessen das Auge sofort stark anschwoll. Der Verunglückte mußte ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen und er kann von Glück sagen, ivenn seine Auge erhalten werden kann.

Leutkirch, 22. Juli. (Die richtige Kur.) ImAllgäuer Volks­freund" war dieser Tage folgende oberamtliche Bekanntmachung zu lesen:Wer ein dienstliches Anliegen bei dem Oberamt oorzubringen hat, wird stets williges Gehör finden; auch wird allen begründeten Beschwerden nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften abqeholfen werden. Falls der Betreffende sich bei dem ihm gewordenen Bescheid nicht glaubt beruhigen zu Können, möge er sich im Beschwerdeweg an die Aufsichtsbehörde wenden. Anonyme Eingaben und Verdäch­tigungen jedoch, d. h. solche Auslassungen, deren Verfasser den Mut nicht aufbringt, seine Sache init seinem Naiven zu decken, finden keine Beachtung." Dieses männliche Handeln ist für feige Anonymusse die einzig richtige Kur.

Riedhausen, OA. Saulgau. 22. Juli. (Das zersprungene Bier­glas.) Eine hiesige Haustochter war mit Spülen beschäftigt und brachte ein Bierglas in das ziemlich warme Wasser. Der untere Teil des Glases sprang ab und das Mädchen hatte nun das Glas gleich einen, Armband am Handgelenk. Vergeblich versuchte die Weinende die Hand aus dem Glas zu bringen, aber sie zog sich immer nur neue Schnittwunden zu. Ihr kleiner Bruder mutzte ihr nun, da kein anderer Ausweg übrig blieb, mir einem Hammer das Glas am Arm zerschlagen. Abgesehen von zahlreichen Glassplittern, die dem blutüberströmten Arme ein schwerverletztes Aussehen gaben, verlies die Operation gut, nur wurden auf beiden Seiten reichlich Tränen vergossen.

Obermarchtal, 22. Juli. (Mißgeschick.) Den, Fabrikarbeiter Kurt Schädler löste sich während des Schlafens ein künstlicher Zahn los und geriet in die Luftröhre, sodaß Schädler in Gefahr kam, zu ersticken. Den ärztlichen Bemühungen gelang es, den Zahn aus der Luftröhre zu entfernen, aber nun Kak» er in die Speiseröhre. Aus dieser konnte er nur durch Operation entfernt werden.

Giengen a. Br., 22. Juli. (Jugend von heute ) Nachts verüb­ten drei von auswärts zugezogene junge Leute an Landsriedensbruch grenzende Ruhestörungen, durch die die Einwohnerschaft in Aufregung versetzt wurde. Die unternehmungslustigen Burschen begnügten sich nicht mit dem Einwersen vieler Fensterscheiben, sie rissen auch einen Gartenzaun ein und verübten sonstigen schweren Unfug, so daß die ganze Polizei aufgeboten werden mußte. Diese wurde von den Ruhe­störern bedroht und letztere konnten nur mit Mühe festgenommen und hinter Schloß und Riegel gebracht werden.

Bartenstein, O.-Ä. Gerabronn, 22. Juli. (Wer hat Recht?) Der Gemeinderat »ahm in seiner letzten Sitzung Stellung gegen die in verschiedenen Tageszeitungen von dein Fürsten Erwein von der Leyen gegen die beiden Fürsten Karl zu Hohenlohe-Bartenstein und Albrecht zu Hohenlohe-Iagstberg erlassene Warnung.

Heidenheim, 22. Juli. lDer erste Erntewagen.) Lehenbauer Theilacker in Aufhause» hat den ersten Wagen Getreide (Wintergerste! und Langbauec Mayer in Sontheim a. Br. vor mehreren Tagen zwei schöne Wagen Wintergerste eingeführt. Ist sehr frühe für die Alb.

Laden.

Pforzheim, 22. Juli. In der Lohnbewegung des Pforzhei- mer Schmuckwarengewerbes ist zunächst noch keine Einigung erfolgt. Mit Spannung erwartete die Bevölkerung das Er­gebnis des gestrigen Tages. Es lautet wie folgt: Der Schlich­tungsausschuß hat in später Abendstunde, nachdem die Eim- gungsverhandlungen gescheitert waren, einen Schiedsspruch ge­fällt, welcher ab Wiederaufnahme der Arbeit einen Mindest­lohn für gelernte Arbeiter über 25 Jahren von 66 Pfg., ab 1. August von 68 Pfg. und ab 10. September von 69 Pfg. Vor­sicht. Die seitherigen Lohnvorsprünge sollen bestehen bleiben. Die Akkordgrundlage beträgt jeweils 12^ Prozent über den Mindestlohn. Die Lehrlings-Entschädigung wird erhöht im um 2 Pfg. Maßregelungen im Zusammenhang mit dem Streu dürfen nicht stattfinden. Die Erklärungsfrist für die Annahme oder Ablehnung des Schiedsspruchs ist Samstag, der 25. Juu 1925. Der letzte von den Arbeitgebern abgelehnte Schieds­spruch lautete auf 20 Prozent Aufschlag auf den alten Stunden­dritten und vierten Halbjahr um 1 Pfg. im fünften Halbjahr lohn von 60 Pfg.. Danach würde der Stundenlohn auf 72 Pfg. gestiegen sein. Der neue Schiedsspruch gesteht einen nach und nach steigenden Stundenlohn von 69 Pfg. ab 19. Septem­ber zu, nähert sich somit dem alten Spruch bis auf 3 Pfg. und bedeutet eine Erhöhung der Stundenlöhne um 15 Prozent. Die Urabstimmung der Arbeiterschaft findet morgen Donnerstag, den 23. Juli, statt. Die Gewerkschaften werden sich der Ausgabe einer Losung enthalten. Zur Ablehnung des Schiedsspruchs wäre eine Zweidrittel-Mehrheit nötig. Ob eine solche zustande ^ kommt, läßt sich natürlich nicht Voraussagen; jedenfalls wird.

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