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Dem ^land.

Berlin, 22. Juli. In Paris ist man eifrig am Werk, das deutsche Sicherheitsangebot durch den Vorwurf deutscher Sa­botage der Friedensverträge zunichte zu machen. In London rechnet man angesichts der deutschen Antwortnote mit Schwie­rigkeiten nicht nur zwischen Paris und Berlin, sondern auch zwischen Paris und London.

Tagung der Ortsvorsteher.

Urach, 22. Juli. Die Vereinigung württ. Ortsvorsteher hat hier unter Vorsitz des Abg. Rath-Lustnau ihre Landesver­sammlung abgehalten. Die Vereinigung zählt 1700 Mitglieder. Besonders bemerkenswert war ein Vortrag von Stadtschultheiß Lamparter - Lauffen über die Anwendung kaufmännischer Grundsätze in der Gemeindeverwaltung, die er in folgende The­sen zusammenfaßte: 1. Die Wirtschaftslage der Gemeinden ist heute so ernst und so verändert, daß das rationellste System in Bewirtschaftung und Rechnungsform für die Gemeinden ge­rade gut genug ist. 2. Es sei dringend zu wünschen, daß die Gesetzgeber den vorliegenden Wirtschaftsverhältnissen bei Aen- derung der Gemeinde- und Bezirksordnung in vollem Umfange Rechnung tragen. 3. Er halte es für dringend geboten, daß die hauptamtlichen Verwaltungsbeamten, die mit der wirtschaft­lichen Seite der Gemeindeverwaltungen und ihrer Betriebe zu tun haben, von Staatswegen baldigste Gelegenheit erhalten, ihre Ausbildung nach kaufmännischen Wirtschastsgrundsätzen und auch in der kaufmännischen Rechnungsform zu erweitern, ebenso die technischen Beamten. Dieses Verlangen erscheine an­gesichts der vielen Fortbildungsmöglichkeiten für andere Be­rufsarten, welch letztere eben auch nur der Einstellung der Beamte auf die Zeitverhältnisse dienen, durchaus als nichts be­sonderes. 4. In die Unterrichtskurse für die Verwaltungskan­didaten sei der Unterricht über kaufmännische Wirtschaftsfüh­rung und Buchhaltung mit auszunehmen.

Bayerischer Protest gegen die Erhöhung der Biersteuer.

Die Gastwirte aus ganz Bayern hielten in München eine Protestversammlung ab und nahmen eine Entschließung an, die sich in allerschärfster Weise gegen die Erhöhung der Bier­steuer wendet. Die Versammlung hat an die 55 bayerischen ReichstagsaLgeordneten ein Telegramm abgesandt und die Bitte ausgesprochen, jede Biersteuer-Erhöhung abzulehnen, da sonst die bayerischen Gastwirte zum Zusammenbruch getrieben würden.

Gegen die belgische Militärjustiz.

Durch das belgische Kriegsgericht in Namur war, wie bereits in der Presse veröffentlicht worden ist, Ende April die­ses Jahres wegen der bekannten Vorgänge in Dinant am 24. und 25. August 1914 eine Reihe ehemaliger deutscher Offiziere im Abwesenheitsverfahren verurteilt worden. Es war gegen General der Inf. a. D. Horst von der Planitz, Generalleut­nant Matthias Koch, Generalleutnant Rudolf Reyher, General­major a. D. Graf Bernhard von Kielmansegg und Oberstleut-, narrt Zeschau wegen Erschießung von Zivilpersonen und Ein­äscherung von Häusern die Todesstrafe verhängt worden. We­gen der gleichen Beschuldigungen hatte das Reichsgericht gegen diese Offiziere ein Üntersuchungsverfahren eingeleitet, das jetzt zum Abschluß gelangt ist. Das Reichsgericht hat festgestellt, daß keine strafbaren Handlungen vorliegen, da die Offiziere nach Kriegsrecht gehandelt haben und ihre Maßnahmen durch die Kriegsnotwendigkeiten geboten Woren.. Das Verfahren ge­gen sie ist daher eingestellt worden.

Der Wortlaut der deutschen Sicherheitsnote.

Berlin, 21. Juli. Die von dem deutschen Botschafter in Pa­ris überreichte Antwortnote in der Sicherheitsfrage hat folgen­den Wortlaut:

Die deutsche Regierung hat die von Sr. Exzellenz, dem französischen Botschafter in Berlin, Herrn de Marguerie, am 16. Juni überreichte Antwort aus das deutsche Memorandum vom 9. Februar einer eingehenden Prüfung unterzogen. Sie entnimmt aus der Antwort mit Genugtuung, daß die franzö- sil che Regierung und ihre Alliierten bereit sind, gemeinsam mit der deutschen Regierung auf diesem Wege eine Verständigung herbeizufuhren und hierüber in einen gegenseitigen Meinungs­austausch einzutreten. Die alliierten Regierungen wünschen nun vor der Einleitung öffentlicher Verhandlungen eine weitere Klärung der m dem deutschen Memorandum berührten Fragen und machen Ihrerseits eine Reihe von Gegenvorschlägen, zu Enen sie die Stellungnahme der deutschen Regierung erbitten. Die Vorschläge sind zwar auf die Anregungen des deutschen Memorandums aufgebaut, treffen aber in manchem eine an­dere Regelung und fügen zu diesen neue Vertragskonstruktio­nen hinzu. Die deutsche Regierung will nun in gleicher Weise entgegenkommen und, um eine befriedigende Verständigung sEr die aus ihren eigenen Anregungen hervorgegangenen Bor- Mage zu erzielen, möchte sie ihre Vorschläge darlegen. Sie glaubt dabei noch auf eine allgemeine Aeußerung zu einigen grundsätzlichen Fragen sich beschränken zu müssen und ihre Stellungnahme zu den einzelnen Punkten endgültigen Ver­handlungen Vorbehalten zu sollen.

I. Abschnitt.

^ Die alliierten Regierungen betonen in der Note vom 16. Punü daß die Regelung der Sicherheitsfrage keine Aenderung oer Friedensverträge mit sich bringen dürfe. Die deutsche Re­gierung vermag aus den Ausführungen der Note über diesen Punkt nicht ohne weiteres zu erkennen, welche Absichten die al- jErten Regierungen damit verfolgen. Der Abschluß eines Si- Herheitsvaktes bedeutet keine Aenderung der bestehenden Ver­trage. Es dürste deshalb in dieser Hinsicht kein Anlaß zu be- wnderen Feststellungen vorliegen. Die deutsche Regierung be- trachtet es hierbei als selbstverständlich, daß nicht etwa ßär die Zukunft die Möglichkeit ausgeschlossen werden soll, bestehende

Verträge auf dem Wege friedlichen Uebereinkommens zu gege­

bener Zeit veränderten Verhältnissen anzupassen. Sie weist darauf hin, daß auch die Satzungen des Völkerbundes derarti­gen Notwendigkeiten Rechnung trägt. Wenn die alliierten Regierungen z. B. hervorheben, daß der Sicherheitspakt die gel­tenden vertraglichen Bestimmungen über die militärische Be­setzung deutscher Gebiete nicht berühren würde, so ist es richtig, daß das deutsche Memorandum den Abschluß des Paktes nicht von einer Aenderung dieser Bestimmung abhängig gemacht hat. Sollten die alliierten Regierungen jedoch jene Bestimmungen als für die Zukunft schlechthin maßgebend hinstellen, so möchte die deutsche Regierung demgegenüber darauf Hinweisen, daß das Zustandekommen eines Sicherheitspaktes eine so bebeurende Neuerung darstellen würde, daß sie nicht ohne Rückwirkung auf die Verhältnisse in den besetzten Gebieten und überhaupt auf die Frage der Besetzung bleiben dürfte.

II. Abschnitt.

In dem System, das die alliierten Regierungen in der Note vom 16. Juni für den Sicherheitspakt entwerfen, wird eine hervorragende Rolle den Schiedsverträgen zugewiesen, die Deutschland mit den benachbarten Signatarstaaten des Versail­ler Vertrages abzuschließen hätte. Die Gestaltung der Schieds- verträge in diesem System gibt zu erheblichen Zweifeln An­laß, die noch der Aufklärung bedürfen. Die deutsche Regierung hat Schiedsverträge beabsichtigt, wie sie in den letzten Jahren sowohl von Deutschland als auch von einer Reihe anderer Mächte abgeschlossen worden sind. Verträge dieser Art, die in Analogie zu den entsprechenden Bestimmungen der Völkcr- bundssatzungen aufgebaut sind, erscheinen nach Ansicht der deut­schen Regierung die unter den gegenwärtigen Verhältnissen, gegebenen Möglichkeiten eine friedliche Regelung mit Aussicht auf praktischen Erfolg herbeizuführen. Bei den alliierten Vor­schlägen scheint an ein anderes System gedacht zu sein. Was dabei vor allem in die Augen fällt, sind die von den alliierten Regierungen vorgeschlagenen Ausnahmefälle, in denen ein ge­waltsames Vorgehen der Staaten gegeneinander zulässig sein soll. Die deutsche Regierung kann in dieser Hinsicht die Aus­führungen der Note vom 16. Juni, wie auch den veröffentlich­ten zwischen der französischen und der Königlich Großbrnan- nischen Regierung nur dahin verstehen, daß in diesen Fällen nach der Ansicht der alliierten Regierungen das gewaltsame Vorgehen ohne irgendein vorheriges objektives Verfahrein s ^ es ein Schiedsverfahren oder ein anderes internationales Ver­fahren, erfolgen kann. Wenn das zutrifft, so würde sich da­raus ergeben, daß die alliierten Regierungen z. B. die Entschei­dung über die Anwendung von Repressalien wegen der Re- parationsverpflichtungen nicht einem objektiven Verfahren un­terwerfen, sondern ihrem eigenen Ermessen Vorbehalten wollen. Es würde sich ferner ergeben, daß die deutsche Regierung den alliierten Regierungen ein vertragliches Recht einzuräumen hätte, ohne vorhergehende objektive Verhandlungen gegen Deutschland militärisch einzuschreiten, wenn sie der Ansicht sind, daß ein deutscher Vorstoß gegen die Bestimmungen über die Demilitarisierung des Rheinlands vorliege. Ebenso bedenklich wären die Folgen, zu denen die in der französischen Note vor- geschlagenc Garantie für die abzuschließenden Schiedsverträge führen könnte. Das Eingreifen der Garanten würde zwar von bestimmten Voraussetzungen abhängig sein, der Garant hätte aber das Recht, nach freim Ermessen darüber zu entscheiden, ob diese Voraussetzungen im gegebenen Falle zutreffen. Das würde bedeuten, daß der Garant zu bestimmen hätte, wer Lei einem Konflikt zwischen den beiden Kontrahenten des Schutz­vertrages als Angreifer zu gelten habe, und zwar würde er dieses Bestimmungsrecht selbst dann haben, wenn er einem Kon­trahenten gegenüber durch Sonderbündnis verpflichtet wäre. Es liegt auf der Hand, daß durch derartige Konstruktionen das Garantiesystem einseitig zu ungunsten Deutschlands durchbro­chen werden würde. Das Ziel einer wirklichen Befriedung, wie es von der deutschen Regierung in Nebereinstinnnung mit den alliierten Regierungen angestrebt wird, wäre nicht erreicht Die deutsche Regierung möchte sich deshalb der Hoffnung hin­geben, daß ihre Forderungen in diesen Punkten von den alliier­ten Regierungen Rechnung getragen wird. Sie glaubt das um­so mehr erwarten zu dürfen, als das Garantiesystem sich sonst mit dem Geiste der Völkerbundssatzungen nicht in Einklang bringen lassen würde. Während nach den Völkerbundssatznn- gen die Frage, ob eine Friedensstörung dorliegt, in einem genau zu regelnden Verfahren zu entscheiden und die Anwendung von Zwangsmaßnahmen an bestimmte objektiv festzustellende Vor­aussetzungen geknüpft ist, würden nach dem in der französischen Note entworfenen System alle diese Entscheidungen in die Hand einer Vertragspartei gelegt sein. Ein solches System würde die Friedensordnung nicht stützen und könnte sogar die Gefahr ernster Verwicklungen herbeiführen.

III. Abschnitt.

Nach Auffassung der deutschen Regierung würde für die Verwirklichung der Grundgedanken des deutschen Memoran­dums der Eintritt Deutschlands in den Völkerbund keine not­wendige Voraussetzung sein. Die alliierten Regierungen da­gegen sind ihrerseits der Auffassung, daß der in dem deutschen Memorandum angeregte Sicherheitspakt nur denkbar ist, wenn Deutschland in den Völkerbund eintritt. Bei der großen Be­deutung, welche die deutsche Regierung der Behandlung der Sicherheitsfrage beimißt, will sie gegen die Verbindung der beiden Probleme keinen grundsätzlichen Widerspruch erheben. Sie muß indes darauf Hinweisen, daß die Frage des deutschen Eintritts selbst noch sorgfältiger Klärung bedarf. Der Stand­punkt der deutschen Regierung in dieser Frage ist den alliierten Regierungen aus dem ihnen im September vorigen Jahres überreichten Memorandum, sowie aus der deutschen Note an den Völkerbund vom 12. Dezember vorigen Jahres bekannt. Die in der französischen Note angeführte Note des Bölker-

Ausland

Paris, 22. Juli. Die französisch-spanischen Friedensvor­schläge wurden gestern Abd el Krim zur Kenntnis gebracht.

Die französischen Gefangenen.

Madrid, 19. Juli.Amtlich" werden die französischen Ver­luste bis zum 30. Juni folgendermaßen angegeben:2275 Ver­wundete, 707 von französischen Truppen geborgene Tote, 666 Vermißte, die als Tote zu betrachten sind; denn Abd el Krim dürfte schwerlich mehr als dreißig Gefangene weggeschleppt haben. Gesamtverlust 4148 Mann." Diese Angabe dürfte schwerlich stimmen; denn ein am 13. Juli aus Alhucemas ent­flohener Gefangener von der Fremdenlegion Spaniens, der schwimmend von einem spanischen Torpedoboot an der Nord­küste des Rif von Marokko aufgefischt und am 15. ds. in Ma­laga ans Land gesetzt worden ist, erzählt: Bis zu meiner Flucht hat Abd el Krim in einem Lager bei Alhucemas gegen 300 Gefangene vereinigt, darunter 12 französische Offiziere. Jeder Tag brachte neue Gefangenentrupps. Zahlreiche Berber- stämme im Rücken der französischen Blockhaus- und Befesti­gungslinie haben sich Abd el Krim angeschlossen; dadurch wur­den viele vorgeschobene Posten der Franzosen von der Verpro­viantierung, Munitionsversorgung und Verstärkung abgeschnit­ten. Seit zwei Monaten wird Tag für Tag andauernd mit höchster Erbitterung und mit großen Verlusten beiderseits auf der zweihundert Kilometer langen Front gekämpft.

Ein Lob für Deutschland.

Rio de Janeiro, 21. Juli. Der brasilianische Gesandte in Berlin, Minister Guerra Duval, ist hier eingetroffen. Der Gesandte sprach sich über seinen Aufenthalt in Deutschland sehr günstig aus. Die Bemühungen der deutschen Regierung um die Aufrechterhaltung der guten Beziehungen zu Brasilien verdienen volle Anerkenn,INN Die Anstrenau nak-N -D-.kRr n'rks ^

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bundsrates vom 13. März dieses Jahres hat die Bedenken, die auf deutscher Seite gegen die Uebernahme der Verpflichtungen aus dem Artikel 16 der Satzungen geltend gemacht worden sind, nicht beseitigt. Auch nach den Ausführungen des Völkerbunds­rates bleibt die Gefahr bestehen, daß Deutschland als entwaff- neter Staaten, der von stark gerüsteten Nachbarn umgeben ist, der sich in zentraler Lage befindet und der in der Geschichte im­mer wieder der Schauplatz großer Kriege gewesen ist, bei dem Eintritt in den Völkerbund unbeschränkt der Verwicklung in kriegerische Konflikte dritter Staaten ausgesetzt sein würde. Deutschland kann als Mitglied des Völkerbundes erst dann als gleichberechtigt gelten, wenn seiner Abrüstung die in den Völker­bundssatzungen und in der Einleitung zu Teil 5 des Versailler Vertrages bestimmte allgemeine Abrüstung folgt. Es muß des­halb, wenn der alsbaldige Eintritt Deutschlands in den Völker­bund ermöglicht werden soll, eine Lösung gefunden werden, welche die Zeitspanne bis zur Verwirklichung der allgemeinen Abrüstung ausfüllt. Diese Lösung muß sowohl der besonderen militärischen, wirtschaftlichen, als auch der geographischen Lage Deutschlands gerecht werden.

Die deutsche Regierung mutz sich vorerst auf die Bemerkun­gen zu den Ausführungen der Note dom 16. Juni beschränken. Trotz der angedeuteten Zweifel und Bedenken glaubt sie in we­sentlichen Punkten bereits eine Annäherung der beiderseitigen Parteien feststellen zu können. Die beteiligten Regierungen sind grundsätzlich einig in dem ernsten Willen, die Sicherheitsfrage durch den von Deutschland angeregten Garantiepakt und durch einen weiteren Ausbau des Systems der Schiedsverträge zu re­geln. Soweit wegen der Einzelheiten dieser Regelung noch Zweifel und Meinungsverschiedenheiten das anzustrebende Ziel fest im Auge behalten «nd den unerläßlichen Erfordernissen der Gleichberechtigung und Gegenseitigkeit Rechnung tragen. Die deutsche Regierung glaubt hoffen zu dürfen, daß die wetteren Erörterungen zu einem befriedigenden Ergebnis führen wer­den. Sie würde es lebhaft begrüßen, wenn diese Erörterungen beschleunigt werden könnten, damit das dringende Verlangen der Völker nach Sicherheit, Ruhe «nd friedlicher Entwicklung sowie Wiederherstellung der durch den Krieg zerstörten norma­len Wirtschaftsbeziehungen baldigst erfüllt wird.

Das Zoll-Kompromiß.

Berlin, 22. Juli, lieber das gestern spät abends zwischen den Verhandlungsführern der Regierungsparteien zustande ge­kommene Zollkompromiß berichten einige Blätter in breiter Pinselführung: An Stelle der Mindestzölle für Getreide nach dem Vorschlag der Regierungsvorlage treten autonome Zoll­sätze, gleichzeitig sei eine untere Verhandlungsgrenze vereinbart worden, welche für Roggen und Weizen 3 Mk. bzw. 3.50 Mk. betragen soll, ferner für Futtermittel eine Mark, für Mais zwei Mark. Der Unterschied zwischen Gerste und Futtergerste soll durch Brechen der Gerste hergestellt werden. Die Verhand­lungszölle für Fleisch und Vieh und für tierische Produfte sollen allgemein 50 Prozent über dem allgemeinen Zollsatz der Friedenszeit liegen. Für Gefrierfleisch soll eine zollfreie Ein­fuhr beabsichtigt sein, in der Höhe eines Kontingents, das der vorjährigen Einfuhr entspricht. Die Gültigkeit der jetzigen Zollvorlage soll nach Einigung der Parteien auf zwei Jahre beschränkt sein. Dann soll der endgültige Zolltarif an seine Stelle treten.

Der deutsche Arbeiterbesuch in Rußland als Propagandamittel der Sowjets.

Die Anwesenheit der deutschen Arbeiterdelegation in Lenin­grad und Moskau mit in Rußland zu einer großzügigen Pro­paganda der bolschewistischen Einheitsfront ausgenutzt. Die Zeitungen sind voll Begrüßungsartikel in deutscher und russi­scher Sprache, sowie Aeußerungen deutschen Arbeiter über das Gesehene. Die ankommende schwedische Delegation erfreut sich des gleichen Ansehens.

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