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Mittwoch, Sen 22. Juli 1925.
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Karlsruhe, 21. Juli. Das badische Staatsministerium hat beschlossen, daß die Amtsbezeichnungen „Amtsrichter" und „Oberamtsrichter" durch die Amtsbezeichnung „Amtsgerichtsräte" ersetzt werden. In Baden gibt es also künftig nur noch Amtsgerichtsräte und Amtsgerichtsdirektoren.
München, 21. Juli. Die Forderungen Bayerns zum Finanzausgleich lauten: Grundsätzliche Scheidung des Aufgabenkreises des Reichs und der Länder und ihrer Finanzwirtschaft, Rückgabe der sogenannten direkten Steuern und ihrer Verwaltung an die Länder, große Selbständigkeit und starke Betonung des staatlichen Eigenlebens.
Magdeburg, 21. Juli. In seiner Villa in Königsborn ist der Verleger der aus dem Ebert-Rothardt-Prozeß bekannten „Mitteldeutschen Presse", Hans Hottenrott-Staßfurt, verhaftet worden. Hottenrott hatte noch eine längere Gefängnisstrafe zu verbüßen, galt aber seit etwa zwei Jahren als verschollen.
Berlin, 21. Juli. In autorisierten Pariser Kreisen ist der Eindruck der deutschen Paktnote ein durchaus guter. Man rechnet in Paris damit, die Antwort auf die neue deutsche Note in etwa vierzehn Tagen fertigstellen zu können. Auch in London ist man von der deutschen Paktnote durchaus befriedigt und erwartet von ihr beschleunigte Lösung der Sicherheitsfrage.
Krisis in der Schwarzwälder Hotelindustrie.
Die Notlage der Saisonhotels im Schwarzwald veranlaßte die führenden Stellen der badischen Hotelindustrie, mit dem Minister des Innern Remmele die Lage der Fremdenverkehrsbetriebe und die erforderlichen Abwehrmaßnahmen zu besprechen. Der Landesverband der badischen Hotelindustrie und der dem Verband angeschlossene Verein der Schwarzwälder Gast- Hofbesitzer verlange, so erklärte die Deputation, eine völlige Stundung der Steuern für das Hotelgewerbe, gegebenenfalls eine Niederschlagung der bisher noch nicht bezahlten Steuern. Die Gebäudesondersteuer müsse bis zum Herauskommen des neuen Gesetzes so gehandhabt werden, daß bei einer bis zu öOProzentigen Besetzung der Hotels die alte Gebäudesondersteuer verbleibe; in Betrieben, die unter 50proz. Besetzung aufweisen, müsse eine entsprechende prozentuale Ermäßigung emittiert und bei Betrieben, die nur 20proz. Besetzung oder darunter zu verzeichnen hätten, sei die Gebäudesondersteuer ganz zu erlassen. Ferner müsse in dem neuen Gesetz für die Hotelindustrie eine Bestimmung enthalten sein, wonach die gewerblich betriebenen Räume von der Gebäudesondersteuer vollständig befreit werden. Weiterhin forderte die Deputation, daß die Visumgebühren vollständig von deutscher Seite aufgehoben werden müssen, selbst wenn auch das Ausland seinerseits noch solche erhebe. Schließlich fordert die Hotelindustrie noch einen staatlichen Kredit zur Stützung ihrer Betriebe. Der Minister erklärte sich bereit, diese Fragen wohlwollend zu prüfen und unverzüglich in Verhandlungen mit dem Finanzministerium einzutreten.
Gegen den Abbau.
Eine in Gammertingen i. H. abgehaltene zahlreich besuchte Versammlung hat energischen Protest gegen die Aufhebung der Oberämter Gammertingen und Haigerloch erhoben. Die Versammlung erwartet, daß die Parteien des preußischen Landtags dem Willen der Bevölkerung Rechnung tragen und für die Erhaltung der beiden Oberämter eintrsten.
Angenommener Schiedsspruch.
Der vom Schlichtungsausschuß gefällte Schiedsspruch in der Hanauer Lohnbewegung der Arbeiter der Edelmetallindustrie ist auch von den Arbeitgebern angenommen worden. Bei den Verhandlungen ist selbstredend auch auf die Pforzhermer Verhältnisse Rücksicht genommen worden. — Die Lage der Hanauer Edelmetallindustrie läßt wie in den anderen Hauptorten der Industrie stark zu wünschen übrig. Man hofft allgemein, daß im Herbst eine Belebung eintritt. Vor allem ist die Kredit- und Geldnot vorwiegend der Hemmungsgrund. Bei einer Ende Juni bis Anfang Juli ausgenommenen Erhebung waren 50 Prozent aller Betriebe der Hanauer Edelmetallindustrie noch voll beschäftigt, mit 48 Stunden Wochenarbeitszeit. Inzwischen hat sich angesichts der stets im Sommer eintretenden verstärkten Flauheit die Zahl der verkürzt arbeitenden Firmen noch vermehrt.
Zusammenstöße in Bochum.
Bochum, 21. Juli. Gestern abend um 9>L Uhr kam es hier zu einem Auflauf vor dem Bahnhofshotel in unmittelbarer Nähe des Hauptbahnhofs. Der Hotelbesitzer hatte, entgegen der Anordnung der Stadtverwaltung, daß Bochum erst um 12 Uhr besatzungssrei sei und die Bevölkerung Ruhe zu bewahren habe, schon um 9 Uhr die schwarz-weiß-rote Fahne herausgehängt. Vor dem Lokal sammelte sich eine große Volksmenge, zumeist aus jungen Leuten bestehend. Es kam zu schweren Zusammenstößen. Das Ueberfallkommando der Polizei schritt ein und zerstreute die Menge mit blanker Waffe. Der Wirt wurde ersucht, die Fahne einzuziehen, um weiteres Unheil zu vermeiden.
, Aus dem Reichstag.
, Berlin, 20. Juli. Der- Steuerausschuß des Reichstags nahm emen Antrag des volksparteilichen Abg. Mittelmann an, nach dem Zuwendungen an Politische Parteien und Vereine, sofern me Verwendung zu politischen Zwecken gesichert ist, steuerfrei lern sollen. Ebenso nahm der Ausschuß einen Antrag des Seutschnationalen Abgeordneten Gerike an, daß die Steuerfreiheit für Zuwendungen an politische Parteien und Vereine bis 31. 12. 1923 rückwirkend gelten soll. Schließlich wurde noch ein ! .trag des Volksparteilers Abg. Keinath angenommen, der im Rahmen der Erbschaftssteuer die allgemeinen Beträge an Personen-Vereinigungen, die nicht lediglich die Förderung ihrer Mitglieder zum Zwecke haben, für steuerfrei erklärt werden, so
lange die von einem Mitglied geleisteten Beträge im Kalenderjahr 500 Reichsmark nicht übersteigen. Weiter wurde ein Antrag des Abg. Dr. Quaatz (Dn.) und Dr. Mittelmann (D. Vp.) angenommen, der bei der Erbschaftssteuer Kunstgegenstände bei Anfällen an die Kinder, Enkelkinder, Eltern und Geschwister steuerfrei läßt, wenn die Gegenstände von lebenden oder seit nicht mehr als 15 Jahren verstorbenen deutschen Künstlern geschaffen sind, oder wenn der Anschaffungspreis für den einzelnen Gegenstand nicht mehr als 10 000 Mark und für mehrere gleichartige oder zusammengehörige Gegenstände nicht mehr als 100 000 Mark beträgt. Damit auch die in der Inflationszeit häufig vorgekommene Investierung von Vermögen in Kunstgegenständen von der Erbschaftssteuer erfaßt wird, bestimmt der Antrag weiter, daß anstelle des Anschaffungspreises, wenn die Anschaffung in die Zeit vom 1. 1. 1919 bis zum 31. 12. 1923 fällt, der gemeine Wert tritt. Angenommen wurde ferner ein Antrag des Abg. Herold (Ztr.), der in Fällen besonderer Härte bei Erhebung der Erbschaftssteuer Erleichterungen schafft. Bei der Behandlung des Betriebsvermögens wurde gemäß einem Antrag des Abg. Dr. Mittelmann (D. Vp.) bestimmt, daß das zur Ausübung ihres Berufes vorhandene Material, sowie die noch nicht veräußerten Kunstwerke usw. bei reinen Künstlern und Wissenschaftlern nicht als Betriebsvermögen zu besteuern sind. (Marmorvorrat, Bildwerke, Manuskripte, Bibliotheken usw.) Weiter wurde ein Antrag des Abg. Dr. Gereke (Dn.) angenommen, wonach bestimmt wird, daß Werke der bildenden Kunst, des Schrifttums und der Tonkunst nicht zum Vermögen im Sinne des Reichsbewertungsgesetzes gehören, sofern sie im Eigentum des Urhebers selbst oder im Falle des Todes des Urhebers im Eigentum seiner Ehefrau oder seiner Kinder stehen. Das gleiche gilt für Urheberrechte an solchen Werken für nichtpatentierte Erfindungen, es sei denn, daß die Urheberrechte oder Erfindungen einem Dritten gegen Zahlung fester Beträge auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Ausnutzung übertragen sind. Auf Antrag des Abg. Dr. Fischer-Köln (Dem.) wurde alsdann in Z 47 des Reichsbewertungsgesetzes der Satz gestrichen, daß die Ehefrau durch den Ehemann vertreten wird. Diese Streichung bedeutet, daß für Steuerstrafen die Frau nicht zu verhaften ist, es sei denn, daß sie selbst die Schuld trifft.
Die Finanzwirtschaft Münchens.
Berlin, 20. Juli. Der Reichsminister a. D. Gothein, der auf der Dresdener Tagung des Hansabundes die Hotelkäufe der Stadt München scharf kritisiert hatte, teilt heute im Berliner „Acht-Uhr-Abendblatt" mit, er habe von dem Münchener Oberbürgermeister Scharnagel eine Zuschrift erhalten, daß der Kaufpreis für die von der Stadtgemeinde erworbene Aktienmehrheit der Münchener Hotel-Aktiengesellschaft der Käuferin von der Bayerischen Staatsbank in München bis zum 1. Oktober 1925 gestundet wurde und seinerzeit aus Anleihen bezahlt werden soll. Gothein bemerkt dazu: „Also die Stadtgemeinde München hat dieses eigenartige Geschäft mit der Staatsbank in München gemacht. Auf Bankkredit erwirbt sie aUo Luxushotels in Augsburg und Garmisch, beziehungsweise me Aktienmehrheit einer in argen Schwierigkeiten befindlichen Gesellschaft, die sich in den geldarmen Zeiten nach dem Krieg das Vergnügen gemacht hat, den Bau eines großen Vergnügungslokals mit Theater, der Cherubin-Palast-Aktiengesellschaft, zu finanzieren. Die Hotel-Aktiengesellschaft, deren Aktienmehrheit die Stadtgemeinde erworben hat, schließt ihr Geschäftsjahr trotz eines arg frisierten Geschäftsberichts mit einem Verlust von 141430 Mark ab, eine Ziffer, die noch dadurch an Bedeutung gewinnt, daß die Stadt München seinerzeit die Aktienmehrheit zu einem den Börsenkurs erheblich übersteigenden Kurs übernommen hat und daß sie den gestundeten Kaufpreis mit 18 Prozent verzinsen muß." Gothein spricht die Ansicht aus, daß, wenn die Stadtgemeinde eine so opulente und mißbräuchliche Finanzwirtschaft treibe, sie an das Reich ungeheure Ansprüche auf Steuerüberweisungen erheben müsse. Das Reich sei infolgedessen nicht in der Lage, die erdrückende Steuerlast abzubauen, an der die Wirtschaft verblutet.
Rückkehr der vertriebenen deutschen Polizei.
Berlin, 20. Juli. Der „Lokalanzeiger" meldet aus Gelsenkirchen: Aus einer soeben erschienenen Bekanntmachung des Polizeipräsidenten geht hervor, daß morgen im Lauf des Tages verheiratete Beamte der Schutzpolizei hier wieder eintreffen. Die berittene Abteilung und die Kraftfahrer werden folgen, sobald die Jnstandsetzungsarbeiten für die Unterkunftsräume der Schutzpolizei auf dem Flugplatz, die seither von den Franzosen besetzt waren, beendet sind. Wie mitgeteilt wird, werden im ganzen bis jetzt geräumten Ruhrgebiet die Schutzpolizisten am morgigen Tag in gleicher Weise zurückkehren.
Engste militärische Zusammenarbeit der Kleinen Entente.
Berlin, 21. Juli. Auf der nächsten Konferenz der Staaten der Kleinen Entente soll nach einer Wiener Drahtung der „Deutschen Allgemeinen Zeitung" der Plan der Errichtung eines gemeinschaftlichen Generalstabes für den Kriegsfall besprochen werden.
Ausland
Räumung der Sanktions-Städte.
London, 21. Juli. Amtlich wird mitgeteilt, daß auf Grund eines Meinungsaustausches zwischen den Regierungen Frankreichs, Belgiens und Italiens die Räumung von Düsseldorf, Duisburg und Ruhrort beschlossen wurde und zwar in unmittelbarer Folge auf die Räumung des Ruhrgebiets. — Damit hat sich die Entente endlich entschlossen, das Unrecht vom Frühjahr 1921 wiedergutzumachen, das sie, entgegen ihren ausdrücklichen Versprechungen an Deutschland auf der Londoner Konferenz, beinahe verewigt hätte. Wie hierzu die „Vosfische Zeitung" noch meldet, machen sich seit vorgestern deutliche Räumungsvorbereitungen der belgischen Truppen im Sanktionsge-
biet Duisburg und Ruhrort bemerkbar. Seit Sonntag verlassen belgische Artillerie und Trainkolonnen das Stadtgebiet ohne daß ein Ersatz der abgelösten Truppenteile erfolgte. Verschiedene Truppenquartiere sind bereits wieder freigegeben worden.
Befriedigung in England.
London, 21. Juli. Der deutsche Botschafter überreichte, wie schon kurz berichtet, im Foreign Office eine Kopie der Antwortnote der deutschen Regierung an die französische. Der Eindruck der Note ist, soweit man bisher beurteilen kann, in englischen Kreisen ein durchaus zufriedenstellender. Man verhehlt sich nicht die Langwierigkeit und Schwierigkeit der nun beginnenden Verhandlungen, betrachtet jedoch die deutsche Note schon deshalb als befriedigend, weil sie von spitzfindiger Argumentierung abgesehen hat und die wichtigsten Argumente in kurzer, klarer Form zum Ausdruck bringt. Ferner wird erklärt, daß eine unmittelbare Folge der deutschen Note wahrscheinlich die Beschleunigung der Sicherheitsverhandlungen sein werde. Besonders wird hervorgehoben, daß Deutschland auf diplomatischem Wege den alliierten Regierungen zur Kenntnis brachte, es werde sich nach Möglichkeit bemühen, die Entwaffnungsbestimmungen durchzuführen.
Die deutsch-russischen Verhandlungen.
Moskau, 20. Juli. Der Vorsitzende der russischen Delegation zu den deutsch-russischen Handelsvertragsverhandlungen, drückte in einem Interview mit dem Vertreter der „Rosta" seine Hoffnung aus, daß ein Handelsvertrag zwischen den beiden Ländern in den nächsten Tagen unterzeichnet werden wurde. Alles hinge nunmehr von Deutschland ab. Trotzdem Rußland die äußersten Zugeständnisse gemacht habe, seien einige wichtige Punkte des der deutschen Delegation am 12. Juni vorgelegten Memorandums noch unbeantwortet. Wie die „United Preß" dazu an unterrichteter Stelle erfährt, sind die Fragen der Exterritorialität der russischen Handelsvertretung in Berlin, die Fragen des deutschen Transitverkehrs nach dem Osten und das Recht deutscher Geschäftsvertreter mit russischen Käufern direkt in Verbindung zu treten, noch ungeklärt. Trotz dieser Schwierigkeiten rechnen jedoch alle Kreise mit einem baldigen Abschluß.
Aus Stadt Bezirk and Umgebung
Neuenbürg, 21. Juli. Blumenfreunde werden darauf aufmerksam gemacht, daß vor dem Lutz'schen Hause beim Bezirkskrankenhause ein Hortensia-Strauch zur Zeit in Blüte steht, der nicht weniger wie 102 Blmnendolden trägt.
Neuenbürg, 21. Juli. Zu dem Artikel „Die Ursachen von Preissteigerungen" schreibt uns die Metzgerinnung Wildbad- Neuenbürg Folgendes: Neulich hat der Zolltarifausschuß des Reichswirtschaftsrats über seine Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über Zolländerungen dem wirtschastspolitischen und zollpolitischen Ausschüsse Bericht erstattet und ihre volle Zustimmung gefunden. Im Zusammenhänge mit der Krage der Vieh- und Fleischzölle wurde hier auch eingehend die Frage der Berechtigung der Spanne zwischen Erzeuger- und Kleinhandelspreisen erörtert. Der Bericht erklärt die augenblickliche Höhe der Fleischpreise folgendermaßen: „Die Neigung zur grundsätzlichen Bewilligung von Viehzöllen wurde bestärkt durch die sehr ausführlichen Erörterungen über die Wirkungen der Umsatzsteuer aus den Vieh- und Fleischpreis. Sie steht in engstem Zusammenhang mit der ganz außergewöhnlich großen Spanne, die zwischen dem Stallpreis bezw. dem Großmarktpreis für lebendes Vieh und dem Kleinverkaufspreis für Fleisch festgestellt wurde. Einer der vernommenen landwirtschaftlichen Sachverständigen hatte berechnet — und dieser Berechnung ist eigentlich nichts Entkräftigen- des entgegengestellt worden —, daß, wenn man den Viehgroßmarktpreis gleich 100 setzt, der Kleinverkaussindex für Fleisch 339 Prozent beträgt." Wie weiter aus dem Bericht hervorgeht, hat derselbe Sachverständige zur Bestätigung seiner Angaben ausgeführt, sein landwirtschaftlicher Verband habe vor kurzem einen Fleischerladen in einem ostpreußischen Orte errichtet, um dort versuchsweise alle Fleischwaren um 20 Pfg. billiger das Pfund zu verkaufen, als sie die Schlächter am Platze feilboten. Dieser Versuch habe trotz geordneter kaufmännischer Verwaltung des Betriebs mit dem vollkommenden Verluste des hineingesteckten Kapitals geendet. Der Vertreter der Landwirtschaft führte dieses Ergebnis im Wesentlichen auf die hohe Steuer- und Zinsbelastung zurück.
Es ist erfreulich und wirkt überzeugender als hundert langatmige Widerlegungen der vielen in letzter Zeit gegen das Metzgergewerbe gerichteten Angriffe, wenn sich der Reichswirtschaftsrat diese Ausführungen in seinem Berichte zu eigen macht. Damit weist die in Wirtschaftsfragen maßgebende Reichsstelle alle diesbezüglichen Angriffe als unbegründet zurück.
(Gerne geben wir vorstehenden aufklärenden Ausführungen Raum, da es nicht unsere Absicht ist, einen Stand für die wirtschaftliche Not verantwortlich zu machen, die ihre Ursache auf so mancherlei Gebieten hat, in erster Linie in den unheilvollen Auswirkungen des Versailler Vertrages. Schristl.)
Neuenbürg, 21. Juli. (Ratschläge für heiße Tage.) 1. Stehe früh auf, lüste zeitig das Bettwerk und schließe spätestens gegen 7 Uhr die Läden. 2. Im Zimmer lasse Master verdunsten in möglichst zahlreichen und flachen Gefästen und du wirst über die angenehme Kühle erstaunt sein. 3. Bei Spaziergängen trage leichte Kleidung und in praller Sonnenhitze eine ebensolche Kopfbedeckung. 4. Beim Trinken vermeide alle Hast und kühle dich erst gehörig ab. Das Durstgefühl läßt ganz bedeutend nach, wenn man einen Schluck Master solange im Mund behält, bis er warm ist. 5. Plötzliche kalte Bäder an heißen Sommcrtagen können den Tod zur Folge haben. Abkühlung des Körpers und eine schnelle Abreibung der Arme und Brust ist dringendes Erfordernis. 6. Am Abend nach Untergang der