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Württemberrischer Landtag.

Stuttgart, 10. Juli. Der Landtag setzte heute nachmittag hie Beratung des Justizetats fort. Justizminister Beherle stellte fest, daß die im Aufwertungsausschuß erzielten Verbesse­rungen sich weitgehend mit den württembergischen Anträgen decken. Der Minister wandte sich dann gegen die irrige Rechts­philosophie des kommunistischen Abgeordneten Karl Müller und bezeichnet es als ein Gebot der Volkswohlfahrt, die Umsturz­versuche der Kommunisten abzuwehren. Die Strafrechtspflege sei nicht die Verteidigung eines Klassenrechts. Württemberg habe der Reichsamnestie im Prinzip zugestimmt, aber den alten Standpunkt vertreten, daß die Reichsamnestie nicht in die Justizhoheit der Länder eingreifen dürfe. Dagegen sei die württembergifche Regierung bereit, im Anschluß an die Reichs­amnestie umfassende Gnadenerweise auch in Württemberg ein- treten zu lassen. Inhalt und Umfang der Reichsamnestie seien noch nicht bekannt, er bitte deshalb, die gestellten Amnestiean­träge an den Rechtsausschuß zu überweisen. Uebrigens habe eine Landesamnestie keinen großen praktischen Wert, da die Zahl der politischen Gefangenen in Württemberg sehr gering sei. Der Abg. Dr. Schumacher (Soz.) kritisierte scharf das Notrecht und wandte sich gegen die Einschränkung des Laien­richtertums, wobei er die Wiedereinführung der alten Schöf­fengerichte und der alten Schwurgerichte verlangte. Auch an dem Strafgesetzentwurf von 1924 hatte der Redner allerlei aus­zusetzen, so die Zuchthausstrafe, die Privilegierung des Zwei­kampfes und die Verschärfung der Strafen bei Sittlichkeits­delikten. Duellunfug und Bestimmungsmensuren nehmen in Württemberg überhand. Der Redner wurde, als er den Abg. Dr. Hölscher bei dessen Zwischenrufen einen albernen, un­reifen Menschen trotz seiner 50 Jahre nannte, zur Ordnung gerufen. Schumacher bedauerte, daß der Justizminister die Rede des Kommunisten Müller ernst genommen habe und fragte, ob der Minister in seinen, Justizladen überhaupt noch etwas zu sagen habe. Das Volk müsse man geradezu warnen, zu der Justiz überhaupt Vertrauen zu haben. Der Abg. Dr. Schott (BP.) nahm das Beurfsrichtertum in Schutz, das den ernsten Willen habe, das Recht zu finden und erinnerte daran, daß, als einst die württembergifche Regierung im Bahnhofturm saß und von den Tübinger Studenten beschützt wurde, von Re­gierungsseite manches Wort darüber siel, man solle doch den Studenten ihr Waffenspiel lassen. Der Abg. Bock (Ztr.) trat dem Abg. Schumacher mit dem Hinweis darauf entgegen, daß es unmöglich sei, sich ein Urteil über den Wert oder Unwert der Notverordnungen in der Rechtspflege zu bilden, wenn man mit der Praxis nicht in Fühlung stehe. Der Einfluß des Laienrichters sei nicht groß und es wäre ein Unglück, wenn man die Schwurgerichte in der alten Form wieder Herstellen würde: Der Redner wandte sich dann gegen den Zweikampf und er­klärte, daß seine Partei die Staatsomnipotenz ablehne. Wenn der Staat ein Gesetz erlasse, das mit der sittlichen Ordnung in Widerspruch stehe, so sei es Wohl formelles Gesetz, aber nicht materielles Recht. Der Abg. Scheef (Dem.) erklärte, die Zeit sei zu kurz, uni ein abschließendes Urteil über die Brauchbar­keit der Rechtsnotverordnungen abgeben zu können und ver­langte Rücksicht bei Geldstrafen auf die wirtschaftlich Schwäche­ren, sowie eine Reform des ehelichen Güterrechts. Der Abg. Rath (D.V.) billigte die Haltung der Regierung zur Amnestie­frage und erklärte die Gerichtskostenordnung für verbesserungs­bedürftig. Der Abg. Mergenthaler (Völk.) betonte seine Ent­täuschung über die Regelung der Aufwertung. Der Abg. Win­ker (Soz.) begründete einen Antrag auf bessere Ausbildung der Gefängnisaufsichtsbeamten. Abg. Spröhnle (BB.) wandte sich gegen das rigorose Vorgehen bei Steuerpfändungen gegen Landwirte. Nach weiterer Debatte wurde der Justizetat ange­nommen. Die Amnestieanträge der Sozialdemokratie und der Kommunisten wurden dem Rechtsausschuß überwiesen. Abge­lehnt wurden drei komm. Anträge, darunter ein solcher, die Regierung zu ersuchen, beim Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik aus eine beschleunigte Durchführung der anhängigen Strafverfahren hinzuwirken. Die Ablehnung dieses Antrags durch die Rechte und das Zentrum gab Anlaß zu einer erreg­ten Szene. Beide Parteien erklärten die Ablehnung damit, daß die beschleunigte Durchführung bereits erfolge. Morgen Etat des Innern.

Baden und die Amnestiefrage.

Karlsruhe, 10. Juli. In der heutigen Sitzung des badischen Landtags erklärte Justizminister Trunk in Beantwortung einer kommunistischen Anfrage: Die badische Regierung vermag in Ilebereinstimmung mit der Mehrheit der übrigen Länder ein sachliches Bedürfnis für ein Amnestiegesetz nicht anzuerkennen. Sollte aber das Reich eine Amnestie für Straftaten erlassen, die vom Reichsgericht oder vom Staatsgerichtshof zum Schutz der Republik abgeurteilt worden oder bei diesen Gerichten anhängig sind, dann wird die badische Regierung prüfen, inwieweit diese Reichsamnestie durch eine Landesamnestie ergänzt werden kann. Das Reich zum Erlaß einer Amnestie zu drängen, besteht kein Anlaß.

Rücktritt des Kasseler Oberbürgermeisters?

Berlin, 19. Juli. Wie dieB. Z. am Mittag" erfährt, werde der gegenwärtige Oberbürgermeister von Kassel, Philipp Scheidemann, heute oder morgen sein Abschiedsgesuch einrei­chen Scheidemann soll aus Gesundheitsrücksichten sich gezwun­gen sehen, von seinem Posten zurückzutreten und wird seinen Wohnsitz von Kassel nach Berlin verlegen.

Die Aufwertungsfrage im Reichstag.

Berlin, 10. Juli. Die Freitagssitzung des Reichstags, zu der zahlreiche Aufwertungsfreunde auf den Tribünen erschie­nen waren, brachte gleich zu Beginn einige Aufregung in das Haus, als der völkische Abgeordnete von Gräse in erregtem Ton dem Präsidenten Löbe widersprach, der vorgeschlagen hatte, den ersten Punkt der Tagesordnung, das Gesetz über das Tra­gen einer Militäruniform abzusetzen. Es schien, als sollten sich die Vorgänge vom Donnerstag abend wiederholen. Die Deutsch­nationalen, auf die Herr Gräfe im stillen gehofft hatte, zogen es jedoch vor, seinen Antrag nicht zu unterstützen, sodaß er mit seinem Häuflein Völkischer allein blieb und das Uniformgesetz von der Tagesordnung gestrichen wurde. Das Haus trat dann in die zweite Lesung des Aufwertungsgesetzes ein, zu dem der Zentrumsabgeordnete Schetter als Berichterstatter ein paar einleitende Worte vorausschickte. Die Vorschläge der Sozial­demokraten wurden durch den Abgeordneten Keil eingehend erläutert. Er machte vor dem Abgeordneten Dr. Best eme Verbeugung, indem er feststellte, daß er den größten Anteil an den Verbesserungen habe. In seinen Ausführungen griff der Abgeordnete Keil die Deutschnationalen heftig an, worauf dann der Abgeordnete Hergt in gleichlanger Rede antwortete. Hergt stellte fest, daß die Deutschnationalen für die Sparer und Gläubiger alles herausgeholt hätten, was im Bereich der Mög­lichkeit lag. Man könne aber nicht mit dem Kopf durch die Wand. Niemals habe seine Partei eine lOOProzentige Aufwer­tung versprochen und auch gegenüber den Best'schen Entwürfen habe sie Vorbehalte gemacht. Es sei unmöglich 78 Milliarden an Anleihen zu 100 Prozent aufzuwerten und damit das deut­sche Volk zu belasten. Was hätte es genützt, wenn man den Sparern und Gläubigern 50 Prozent bewilligt hätte, und es wäre wieder eine Inflation gekommen? Mehr sür die Auf­wertung zu tun, sei an dem Widerstand der Regierung ge­

scheitert, der aber sachlich begründet sei. Ihm folgte der Zen­trumsabgeordnete Schetter, der einen Ueberblick über die Ur­sachen der Wirtschastskatastrophe gab und scharfe Worte gegen die fanatische Aufwertungspropaganda richtete, durch die die Aufwertungsbewegung unendlichen Schaden erlitten hätte. Der Volksparteiler Dr. Wunderlich legte in einem bemerkenswert sachlichen Referat die Entstehungsgeschichte der Aufwertungs­frage dar und erklärte, die Deutsche Volkspartei habe volles Verständnis für die Wünsche der Sparer und Gläubiger. Es sei aber ein Ding der Unmöglichkeit, alle Forderungen zu er­füllen. Die Deutsche Volkspartei habe in ihrem Wahlprogramm keine Versprechungen gemacht, die sie nicht glaubte halten zu können. An den guten Willen seiner Partei in der Aufwer­tungsfrage könne keine andere Partei heranreichen. Im Na­men der demokratischen Fraktion gab der Abg. Koch-Weser eine Erklärung ab, die in der Fellstellung gipfelte, die Demokra­tische Partei sei ohne Verantwortlichkeit für die Verabschiedung des Gesetzes. Gegenüber dieser vom reinen Oppositionsstand­punkt gehaltenen Rede stellte der Wirtschastsparteiler Jörissen sich auf den Boden des Regierungskompromisses. Im gleichen Sinne sprach sich für die Bayerische Volkspartei der Abg. Em- minger aus. Abg. Dr. Best (Völk.), der darauf das Wort er­greift, hält eine leidenschaftliche Rede und verlangt die indivi­duelle Aufwertung, weil sie es ermögliche, die Hypothekenauf­wertung Höher vorzunehmen, wenn das Objekt nicht viel ver­loren habe, wie dies bei Häusern vielfach der Fall sei. Durch die jetzige Vorlage werde der Wert der Objekte in einer wirt­schaftlich schlechten Zeit bestimmt und der bis 1932 erfolgende Wertzuwachs fließe allen den Schuldnern zu. Die von dem Abg. Hergt erwähnte Möglichkeit einer neuen Inflation sei wissenschaftlich widerlegt. Unter der jetzigen Art von Finanz­politik leide das deutsche Ansehen und die Kreditfähigkeit im Ausland. Den Reichskanzler bezeichnet der Redner als den Vernichter des deutschen Rechts und einen ausgezeichneten Sach­walter des Großkapitals. Die Regierung irre, wenn sie glaube, daß mit ihrer Vorlage die Ruhe im Volk wieder hergestellt werde. Der Kampf werde erst beginnen, wenn diese Vorlage Gesetz werde. Reichsjustizminister Dr. Frenken bedauert die Ausfälle des Voredners gegen den Reichskanzler und weist sie als unerhört zurück. Nachdem Abg. Korsch (Komm.) noch den Deutschnationalen den Vorwurf gemacht hat, daß sie die kleinen Sparer betrogen hätten, vertagt sich das Haus auf Samstag nachmittag 1 Uhr. Tagesordnung: Aufwertungsgesetze und Ablösung öffentlicher Anleihen.

Das Arbeitsprogramm des Reichstags.

Berlin, 10. Juli. In der heutigen Sitzung des Aeltesten- rats des Reichstags wurde beschlossen: Die Generadebatte über die Aufwertungsfrage soll heute zu Ende geführt werden. Die Einzelberatung soll dann in 2. und 3. Lesung bis zum Dienstag beendet werden, so daß sich am Mittwoch der Reichsrat damit beschäftigen kann. Auf die Tagesordnung der Mittwochsitzung des Reichstages wird das Gesetz über die Rentenbankkredit­anstalt gesetzt weredn. Daran reiht sich am Donnerstag das Kriegsbeschädigten-Gesetz, die Angestelltenversicherung, das Per­sonalabbau-Gesetz und das Gesetz zum Tragen der Militäruni­formen. Vom 20. ab sollen die Steuergesetze beraten werden. Die Festsetzung der Aussprache über die Zollvorlage hängt noch von dem Abschluß der Ausschußberatungen ab.

Beschwerde der deutschen Regierung gegen Len Moskauer

Prozeß.

Berlin, 10. Juli. Die deutsche Regierung hat gegen den Verlauf und das Ergebnis des Moskauer Studentenprozesses Beschwerde erhoben. Die Hauptbeschwerdepunkte werden 1. darin erblickt, daß bis zur Erhebung der Anklage alle Bemüh­ungen der deutschen Botschaft in Moskau, eine persönliche Be­sprechung mit den Angeklagten herbeizuführen, von der Unter- fuchungsbehörde vereitelt wurden, 2. daß zwischen der Zustel­lung der Anklageschrift und dem Termin der Hauptverhand­lung nur vier Tage lagen, was den Verdacht der Sabotierung der Herbeischaffung von Beweismaterial nahelege, 3. daß die Bemühungen um die Zulassung eines deutschen Verteidigers abgeschnitten wurden, 4. daß die beiden Kronzeugen Baumann und Dittmar, sowie der Sachverständige Neumann offensicht­lich unglaubwürdig sind. Es wird zugegeben, daß das Gericht den Verdächtigungen der Anklage nicht allen Punkten gefolgt ist, so sei u. a. bei der Begründung des Urteils von angeblichen Beziehungen des Studentenwerkes zur Organisation Consul nicht die Rede gewesen. Damit fehle dem Urteil aber die kau­sale Geschlossenheit. Die Anklageschrift ging davon aus, daß das Studentenwerk, dem die Angeklagten angehörten, ein Teil der Organisation Consul sei. Selbst bei Würdigung der in Moskau herrschenden psychologischen Athmosphäre, sowie des vom Verhandlungsleiter in derPrawda" zugegebenen Klas­senkampfcharakters der sowjetrussischen Justiz und, wenn auch die Angeklagten die ihnen zur Last gelegten Vergehen nicht völ­lig zu entkräften vermochten, wird das Urteil doch als ausge­sprochenes Fehlurteil betrachtet. Die deutsche Regierung wird daher unter Hinweis auf die ernste Belastungsprobe, die die deutsch-russischen Beziehungen durch das Vorgehen der Sowjet- behörden erleiden, die bereits gepflogenen Verhandlungen mit der Sowjetregierung in dem Sinne weiterbetreiben, daß die Vollstreckung des Fehlurteils unterbleibt.

Albert Broschek si.

Königsberg, 10. Juli. Wert Broschek, der Herausgeber desHamburger Fremdenbattes", eine hervorragende Persön­lichkeit im deutschen Zeitungswesen, ist in Königsberg, wo er sich anläßlich von Vorstandsberatungen des Vereins Deutscher Zei­tungsverleger aufhielt, unerwartet im 69. Lebensjahre gestor­ben. Er hatte sich heute vormittag eifrig an den Beratungen beteiligt, und es fiel daher aus, daß er heute nachmittag nicht erschienen war. Seine Freunde suchten daher sein Hotel auf und fanden ihn, als sie sein Zimmer betraten, in scheinbar tiefem Schlafe. Der verbeigerufene Arzt stellte fest, daß Bro­schek einem Herzschlag erlegen war, offenbar bereits in der vergangenen Nacht. Die deutsche Presse verliert in Broschek einen mit seltener Tatkraft und außergewöhnlichen Fähigkeiten begabten Zeitungsmann und eine ausgezeichnete sympathische Erscheinung.

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