gungsgesetz, die Wochenhilfe und die Angestelltenverficherung genannt. In der Zeit bis zum 18. Juli soll auch die große außenpolitische Debatte stattfinden. Ein bestimmter Termin hie- für konnte jedoch noch nicht in Aussicht genommen werden. Am 30. Juni, sowie am 1. Juli soll eine Pause stattfinden. Die großen Sommerferien sollen am 18. Juli beginnen.
Absturz eines Passagierfugzeugs.
Das Flugzeug der sächsischen Flugverkehrs A.G. Dresden O 336, das den regelmäßigen Paffagierverkehr zwischen Berlin und Dresden besorgt, ist gestern kurz vor 2 Uhr, ehe es auf dem Flugplatz landen konnte, aus etwa 50 Meter Höhe abgestürzt. Der Flugzeugführer Graf und beide Paffagiere wurden schwer verletzt. Einer der Fahrgäste, Generaldirektor Oswald Bauer von der Vogtländischen Maschinenfabrik in Plauen erlitt einen doppelten Arm- und Beinbruch und schwere Verletzungen am Unterkiefer. Der Flugzeugführer Graf war unter dem Flugzeug eingeklemmt und konnte erst nach einer Arbeit von 50 Minuten von der Feuerwehr aus seiner Lage befreit werden. Auch der andere Fahrgast, Wannatz, ist sehr schwer verletzt. Er erlitt Rippen-, Arm- und Beinbrüche und gleichfalls eine Kieferverletzung. Sein Befinden ist recht bedenklich, wenn auch nicht ganz hoffnungslos. Das Flugzeug selbst, ein Junkerflug- zeug, wurde vollständig zertrümmert. Man nimmt an, daß die böigen Winde, die seit gestern früh ausgetreten sind, das Unglück mit verursacht haben. Nach Mitteilungen der Luftverkehrsgesellschaft ist es der erste Unfall seit Bestehen des regelmäßigen Luftverkehrs Berlin—Dresden, der sich auf der Strecke ereignet hat.
Flugzeug-Absturz.
Mittwoch früh hat sich in Berlin ein schwerer Fliegerunfall ereignet. Das Flugzeug v 573, das zur sogenannten Sarotti- Staffel oehörte und während des deutschen Rundflugs auf dem Flughafen in Tempelhos mit seinen Loopings, Abstürzen, Korkenziehern usw. zur Unterhaltung des Publikums diente, ist auf seinem Rückfluge nach Staaken brennend in eine Gartenkolonie in Schöneberg abgestürzt. Der Führer des Flugzeugs, v. d. Linde, wurde leichter verletzt und konnte sich aus dem lichterloh brennenden Flugzeug retten. Der Begleiter Beck ist schwer verletzt von Männern, die in den Gärten waren, unter dem brennenden Flugzeug hervorgezogen worden. Beide wurden ins Krankenhaus gebracht. Augenzeugen erzählen, daß das Flugzeug über Schöneberg plötzlich kehrt machte, anscheinend hatte der Pilot einen Schaden bemerkt, der ihn zur Rückkehr, vielleicht auch zur sofortigen Notlandung veranlaßte. Wenige Augenblicke darauf war das Flugzeug in dichten Qualm gehüllt. Aus den Rauchwolken schlug eine lange Stichflamme heraus. Das Flugzeug sackte plötzlich ab und fiel mehrere hundert Meter steil. Es fing sich aber wieder in der Luft, glitt nun seitlich ab und fuhr'schließlich wieder wagerecht dicht über der Erde in die Kolonie Rubens. Hier schlug das brennende Flugzeug auf, erhob sich nochmals und schleifte über den Boden weg etwa 100 Meter, alle Anpflanzungen, Sträucher und Bäume mit sich reißend, bis es dann zu einem erneuten Aufschlag auf den Erdboden kam. Der Motor flog vom Flugzeug ab und noch zehn Meter weiter, bis es im dichten Gebüsch hängen blieb. Das Flugzeug ist vollständig verbrannt.
Spionageaffäre in Polen.
Blättermeldungen aus Warschau zufolge, sind die dortigen Behörden einer Spionageaffäre auf die Spur gekommen, deren Fäden bis in das Kriegs- und Eisenbahnministerium hineinreichen. Bisher wurden ein Russe und mehrere Polen, darunter der Beamte im Eisenbahnministerium Panas verhaftet, der als Referent der Mobilifierungsabteilung Einblick in die Geheimakten hatte. Panas wurde durch seine Verhaftung derart überrascht, daß er ein umfassendes Geständnis ablegte. Seine Aussagen haben eine ganze Reihe weiterer Personen sehr belastet.
Brand in einer Zuckerfabrik.
Striegau, 10. Juni. Heute früh gegen ^4 Uhr wurde von dem Fabrikwächter der Aktienzuckerfabrik in Gräben auf seinem Rundgang durch die Fabrikräume in der abseits gelegenen Futtermittelmischstation ein Brand bemerkt, der vermutlich durch Selbstentzündung entstanden ist. Die im ersten Stockwerk lagernden 200 Zentner Futtermittel verschiedener Art, Halmkornschrot, Malzkeime und Trockenschnitzel wurden ein Raub der Flammen, ebenso 1000 leere Zuckersäcke, die über diesem Stockwerk lagerten. Das Hauptfabrikgebäude war durch eine massive Mauer von dem brennenden Gebäude getrennt, sodaß für die Fabrik selbst keine besondere Gefahr bestand. Der durch Versicherung gedeckte Schaden Wird auf 70—80 000 Mark geschätzt. Der Betrieb der Fabrik ist in keiner Weise gestört.
Der Inhalt -er französischen Antwortnote.
Paris, 10. Juni. Der Genfer Havasvertreter gibt den Inhalt der französischen Antwortnote, die Freitag nach Berlin abgehen soll, wie folgt wieder: Im Eingang weist die Note darauf hin, daß der Sicherungsvorschlag von Deutschland ausgehe und die Note der französischen Regierung daher lediglich auf die Einholung ergänzender Auskünfte abziele. Das deutsche Memorandum weise beunruhigende Lücken auf. Es lasse beispielsweise den Völkerbund völlig unerwähnt, dem kraft Anerkennung seiner Verpflichtungen Frankreich und sämtliche Alliierten angehörten. Vor Eintritt in weiteren Verhandlungen sei daher die Feststellung von Wichtigkeit, ob Deutschland bereit sei, die im Völkerbundspakt festgesetzten Verpflichtungen anzuerkennen, sobald es unter den im Briefe des Völkerbundsrats vom letzten März aufgezählten Voraussetzungen in den Völkerbund eingetreten sei. Besonderes Gewicht wäre andererseits auf die Feststellung zu legen, daß die Unterzeichnung eines Sicherheitspaktes mit Deutschland keine Neuerung der Rechte und Verpflichtungen des Bersailler Vertags bedeute und die Bestimmungen des Vertrags vollauf bestehen blieben. Dies gelte auch sowohl für Frankreich, wie für Belgien. Belgien müsse selbstverständlich an dem Beiträge beteiligt werden, wenn er zum Abschluß gelange. Der Sicherheitspakt könne den Bestimmungen über die Besetzung der Rheinlands sowohl für Belgien wie für Frankreich keinerlei Abbruch tun. Die deutsche Regierung erkläre sich bereit, mit den Mächten westlich des Rheins Schiedsgerichtsverträge einzugehen. Frankreich erkenne ferner an. Laß diese Verträge eine natürliche Ergänzung des RheinMktes baden. Aber es verlange ausdrücklich, daß diese Verträge auf sämtliche Konflikte Anwendung finden und den Gebrauch der Gewalt nur für den Fall vorsehen, daß auf Grund einer Verletzung des Vertrags zu ihr Zuflucht ergriffen wird. Die Signatarmächte müßten, um diesen Schiedsgerichtsverträgen ihre volle Wirkung zu verleihen, sie sowohl gemeinsam wie einzeln garantieren. Für den Fall, daß ein Signatarstaat, ohne eine feindselige Handlung zu begehen, gegen seine Verpflichtungen sich verfehlt, ist es Aufgabe des Völkerbundes, Maßnahmen zur wirksamen Ausführung des Vertrages zu bestimmen. Die deutsche Regierung hat sich in ihrem Memorandum bereit erklärt, auch Schiedsgerichtsverträge mit sämtlichen, dazu geneigten Staaten, insbesondere mit Polen und der Tschechoslowakei, abzuschließen. Frankreich nimmt diese Erklärung zur Kenntnis. Es stellt aber stets im Einvernehmen mit Großbritannien fest, daß die Alliierten keine ihnen aus dem Vertrag her Anstehenden Rechte oder Verpflichtungen aufgeben könnten. Keine Bestimmung der in Aussicht genommenen Schiedsgerichtsverträge darf dagegen verstoßen. Wenn Deutschland mit den Nachbarstaaten des Ostens Verträge dieser Art abschließen würde, so kann ein. jeder Signatarstaat des Bersailler Vertrages gegebenenfalls als Bürge auftreten. Dieses allgemeine Sicherungs- shstem würde selbstverständlich erst dann seine volle Wirkung haben, wenn sämtliche in Aussicht genommene Verträge: Rhein-
Pakt, Sichcrungsverträge usw., gleichzeitig in Kraft treten würden. Wenn diese Abmachungen dem Geist des Völkerbunds entsprechen, müssen sie von dem Völkerbundsrat einregistiert und ausgelegt werden, damit ein jeder sich daran beteiligen kann Wenn die Vereinigten Staaten eines Tages es für richtig halten dem Sicherungsvertrag üeizutreten, so würde Frankreich die größte Genugtuung darüber empfinden, daß die große amerikanische Station sich entschlossen hat, an der allgemeinen Befriedung mitzuwirken. j
Der Pakt nach dem Herzen Frankreichs. ^
Paris, 10. Juni. Der „Temps" gibt feiner besonderen Ge- nugtuung darüber Ausdruck, daß ein Pakt, wie ihn Deutschland vorgeschlagen habe, niemals zustande gekommen wäre, daß vielmehr nur ein Pakt abgeschlossen worden wäre, wie Frankreich ihn fordere. Schadenfroh stellt das Blatt fest, daß Deutschland nichts erreicht hätte. Es habe gehofft, Frankreich im Westen zu , isolieren, die deutsch-polnische Grenze abzuändern und den An- ' schlutz Oesterreichs durchzusetzen; Deutschland habe auf Gefälligkeiten der englischen Regierung spekuliert, was einen absoluten Mangel an Psychologie bedeute. Der „Temps" erklärt weiter, daß ein Pakt nichts anderes sein dürfe als eine Verbreiterung : der Friedensverträge. Wenn Frankreich die Rheinlande als Ausmarschfeld benutzen wolle, so entspreche dies durchaus der Wl- kerbundsakte. (Diese beiden Geständnisse sollte man festhalten; denn wenn Frankreich im Friedensvertrag und in der Bölker- bundsakte alles hat, was es braucht, dann ist nicht einzusehen, wozu noch ein weiterer Sicherheitspakt abgeschlossen werden soll.) Der von Frankreich vorgeschlagene Patt bietet dem „Temps" zufolge Deutschland keinen Anlaß, seine Angebote zu- rückzuziehen. Sollte es dies dennoch tun, so würde es seinen schlechten Willen (!) bekunden. Natürlich ist der „Temps" über ! die Haltung der gesamten englischen Presse aller Parteien be- ^ unruhigt und behauptet, daß die Politik der englischen Regierung ganz England verpflichte, und zwar für heute ebenso wie ' für die Zukunft. '
Die deutschen Sicherheitsvorschläge.
London, 10. Juni. Die „Times" veröffentlichen heute den Wortlaut der deutschen Note vom 9. Februar über den Sicherheitspakt,- die kurz wiedergegeben, folgende Punkte enthält:
1. Die deutsche Regierung erkenne es als notwendig an, daß eine befriedigende Lösung der Sicherheitsfrage gefunden werde.
2. Sie mache daher einen Vorschlag, dessen Grundlagen die Ideen des Cuno-Borschlages vom Jahre 1922 seien. 3. Die deutsche Regierung erkläre sich bereit, einen Patt mit anderen Mächten abzuschließen, die lebenswichtige Interessen am Rhein besitzen, dies besonders mit Frankreich, England und Italien, und zwar in der Absicht, einen Krieg zwischen den Unterzeichnern auf beträchtliche Zeit hinaus unmöglich zu machen. 4. Der Patt solle die Form einer Verpflichtung der Unterzeichner gegenüber den > Vereinigten Staaten enthalten- 5. Gleichzeitig solle ein allge- ! meiner Schiedsgerichtsvertrag zwischen Frankreich, Deutschland und Belgien abgeschlossen werden, und zwar nach dem Vorbild der Schiedsgerichtsverträge, die in neuerer Zeit in Europa abgeschlossen wurden. 6. Aehnliche Schiedsgerichtsverträge können auch mit anderen Staaten zur friedlichen Regelung von politischen und Rechtsstreitigkeiten abgeschlossen werden. 7. Deutschland werde einem lokal begrenzten Pakt, der eine Garantie des ! territorialen status quo am Rhein bedeutet, zustimmen. Die Garantie der Unterzeichneten Mächte soll eine kollektive und individuelle sein. 8. Ein solcher Patt solle die Garantie der Entmilitarisierung, wie sie in Artikel 42 und 43 des Friedensver- ! träges festgesetzt ist, enthalten. 9. In diesem Falle würde der Patt, wie oben erwähnt, Schiedsgcrichtsverträge in sich einschließen. 10. Die deutsche Regierung sei bereit, einen lokalen Pakt in Erwägung zu ziehen als Teil eines Uebereinkommens, das alle Staaten der Welt auf Grund des vom Völkerbund vorgeschlagenen Protokolls umfasse.
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