amerikanischen Verhandlungsvorschlag schroff zurückzuweisen,
sondern daß er nur von vornherein habe Einspruch erheben wollen dagegen, daß die Reparationskommission bei Lösung eines politischen Problems, nämlich der Frage der Sanktionen, Mitwirken soll, in dem die Konferenz selbst keine Fortschritte habe erzielen können. England sei stets bestrebt, die Reparationskommission in jeder Beziehung den politischen Fragen fernzuhalten.
Der „Manchester Guardian" stellt in seinem Leitartikel fest, daß von deutscher Seite mit Recht verlangt werden kann, daß als eine Voraussetzung der Anwendung des Dawes-Berichts die Festsetzung eines Termins für die militärische Räumung des Ruhrgebietes vorgenommen werden müsse. Frankreich habe keinen logischen Grund mehr, seine Truppen im Ruhrgebiet zu belassen, nachdem seine Jngenieurkommisfion durch die Kontrollorgane des Dawes-Berichts ergänzt worden wäre. Zum Schluß bemerkt das Blatt: „Wen die Reparationsfrage in London geregelt wird, werden wir uns weiterhin mit der Sicherheitsfrage und der Frage der interalliierten Schulden befassen. Es sind beides Angelegenheiten, in denen Frankreich nur durch ein freundschaftliches Abkommen mit England gewinnen kann, aber es sind auch zugleich Angelegenheiten, in denen eine freundschaftliche Uebereinstimmung sehr schwierig, wenn nicht unmöglich werden würde, sobald das französische Parlament einen praktisch durchführbaren Reparationsplan in Uebereinstimmung mit dem Dawesplan abgelehnt hätte. Es ist Zeit, daß Herriot Mut zeigt."
Unerfüllbare Gegenforderungen für Sie Ruhrräumung.
London, 29. Juli. Obwohl bisher offiziöse Informationen über den Verlauf der Verhandlungen der Delegationsführer über die militärische Räumung des Ruhrgebiets nicht zu erlangen waren, weil das Kompromiß, das sich hier in Vorbereitung befindet, in seinen Einzelheiten ängstlich geheim gehalten wird, ist es doch möglich, aus französischen und italienischen Kreisen in London die Umrisse der Verhandlungen zu erfahren. Ban englischer Seite ist bisher als Kompensation für die vollständige Räumung des Ruhrgebietes den Franzosen ein Sicherungspakt angeboten worden, der von englischer Seite Anfang September in Genf an Stelle des von England abgelehnten Sicherungspaktes vorgeschlagen werden soll. Der neue englische Sicherungspakt soll vor dem abgelehnten Pakt den Vorzug besitzen, daß er in einer von Staatssekretär Hughes gebilligten Form die Mitwirkung oder moralische Unterstützung der Vereinigten Staaten vorsieht, also bis zu einem gewissen Umfange Ersatz bieten könnte für den seinerzeit vom amerikanischen Senat abgelehnten englisch-amerikanischen Garantievertrag vom Jahre 1919.
Von französischer und italienischer Seite scheint man sich bisher mit dieser Kompensation nicht zufrieden geben zu wollen, sondern man hat noch zwei finanzielle Forderungen auf- gestellt, und zwar sollen sich England und Amerika über die folgenden Punkte in verbindlicher Form äußern, bevor Frankreich einen Termin angibt, an dem es endgültig das Ruhrgebiet militärisch räumen wird. 1. England mutz für die fran- zösischen, belgischen und italienischen Schulden ein langfristiges Moratorium gewähren und sich bereits jetzt bereit erklären, nach Ablauf des Moratoriums etwa zwei Drittel der Schulden zu
streichen und für de» Rest einen auf Jahrzehnte befristete« Zahlungsplan anzunehmen. 2. Die Vereinigten Staaten müssen sich gleichzeitig verpflichten, ihren europäischen Schuldnern ein langfristiges Moratorium zu gewähre« und soll nach dessen Ablauf drei Viertel der Schulden streichen und den Rest in sehr kleinen Jahresraten zurückgezahlt erhalten. Die französische Opposition, die in diesen Forderungen unterstützt wird durch Mussolini, soll, wie verlautet, vollständig die eigentümliche Lage der amerikanischen Regierung verkennen. Das amerikanische Kabinett kann am Vorabend der Wahl, noch dazu mit einem Senat, der wiederholt jedes vertragsmätzige Entgegenkommen in der Schuldenfrage schroff abgelehnt hat, keine völkerrechtliche Verbindlichkeit über eine bestimmte Behandlung der Schuldenfrage in den nächsten Jahrzehnten eingehen.
Phrasen Herriots.
Paris, 29. Juli. Herriot hielt auf einem Bankett der französischen Handelskammer in London eine Ansprache, worin er „Havas" zufolge u. a. sagte: wir sind hier, um nach dem Kriege, den wir nicht gewollt haben (!), den Frieden wiederherzustellen. Frankreich wünscht, daß unter den Menschen ein Friedenszustand herrsche, der nicht allein dem Handel sondern auch der glanzen Welt zugute kommen soll. Die französische Regierung, die den Friedenswillen in den Vordergrund stellte, hat ein Recht, daran zu erinnern, daß der Friede, der Frankreich nicht sein Recht gewährt, «in ungerechter Friede ist. Man kann die Ordnung, die wir erhoffen, nicht auf einer Ungerechtigkeit aufbauen.
Optimismus in englischen Regierungskreisen.
Paris, 29. Juli. Reuter schreibt heute, daß man in englischen Regierungskreisen bezüglich des Ausgangs der Konferenz hoffnungsvoll sei. Das Büro meint, daß die Konferenz Ende der nächsten Woche erfolgreich abgeschlossen werden würde.
Vertröstung Deutschlands.
London, 29. Juli. In unterrichteten Kreisen verlautet, daß die Delegationschefs bestrebt sind, die Arbeiten der Konferenz in den nächsten zwei Tagen so nachdrücklich zu fördern, daß die Einladung an Deutschland dann abgehcn kann, und daß mit der Ankunft der Deutschen in London spätestens am Samstag morgen gerechnet werden kann. — Angesichts des offenkundigen Stillstands der Londoner Konferenz und den gestern wieder vergeblichen Versuchen, durch ein Kompromiß in den Hauptstreitfragen, der Sanktions- und Räumungsfrage, die Konferenz wieder flott zu machen — wobei dann noch immer nicht feststeht, ob das schließlich gefundene Kompromiß auch den Beifall der Finanzleute findet —, sieht diese Mitteilung aus Londoner unterrichteten Kreisen, die auch sonst sich bemühen, einen dem Gang der Verhandlungen durchaus nicht entsprechenden Optimismus zur Schau zu tragen, sehr stark nach -einer Vertröstung Deutschlands aus, dem man das Antichambrieren dadurch erleichtern will.
Bericht Herriots an Kammer und Senat.
Paris, 29. Juli. Heute nachmittag wurde folgendes Telegramm Herriots von dem Minister des Innern in der Kammer und im Senat durch den Justiz-minister verlesen: „Die Regierung hätte dem Parlament heute gern den vollständigen
Wortlaut eines Abkommens, an dem sie seit zwei Wochen arbeitet, vorgelegt, aber trotz anhaltender Bemühungen konnten die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen werden. Die verschiedenen Urteile des Pariser Abkommens, welche die Grundlage für Dispositionen -der Konferenz bilden, sind Ausschüssen überwiesen worden, die unausgesetzt getagt haben. Der erste Ausschuß, der beauftragt ist, sich mit Nichterfüllung und Sanktionen zu beschäftigen, hat einstimmig eine Entschließung genehmigt, die von Vertretern der eventuellen Anleihezeichner als unzureichend für die Sicherung des Erfolges der im Dawesplan vorgesehnen Anleihe von MO Millionen Goldmark bezeichnet worden sind. Aus »diesem Grunde konnte die Entschließung von der Konferenz bisher nicht angenommen werden. Die französische Delegation wacht bei allem Bestreben, den Anleihezeichnern berechtigte Sicherheiten zu geben, darüber datz weder der Versailler Vertrag noch, für den Fall des Nichtzustandekommens einer Kollektivaktion, die Rechte Frankreichs irgendwie angetastet werden. Der zweite Ausschuß, der beauftragt ist, die Bedingungen der Wiederherstellung der fiskalischen und wirtschaftlichen Einheit Deutschlands zu prüfen, hat seine gesamten Entschließungen gestern durch einstimmigen Beschluß der Vollkonferenz genehmigen lassen. Vorbehalten bleibt nur die Frage des Verbleibens französischer und belgischer Eisenbahner auf dem linken Rheinufer. Der dritte Ausschuß setzt seine Arbeiten über die Sachleistungen und die Transfersvagen fort. Die Vollkonferenz hat in ihrer gestrigen Sitzung diesen Ausschuß ermächtigt, ihr Programm ohne die Mindestbeschränkungen, die ihm bisher -auferlegt waren, zu studieren. Was die Zulassung der Deutschen betrifft, so ist eine Einigung zustande gekommen über die Vorschläge des Ausschusses, der aus einem französischen und einem englischen Juristen zusammengesetzt war. Dieser Ausschuß hat die Punkte bestimmt, die entweder zwischen der Reparationskommission und Deutschland oder zwischen Len Verbündeten Regierungen und Deutschland oder endlich unter den Verbündeten Regierungen zu regeln sind. Die Reparationskommission ist diesen Vorschlägen entsprechend ersucht worden, sich nach London zu begeben. Die Regierungsführer werden die deutsche Delegation berufen, sobald die Verbündeten sich über die wesentlichsten Fragen geeinigt haben. Die Verhandlungen, welche zahlreiche technische Schwierigkeiten mit sich bringen, werden noch mehrere Tage in Anspruch nehmen. Die Regierung setzt die Verhandlungen fort mit dem festen Willen, die Wahrung der Rechte Frankreichs, die Wiederherstellung der interalliierten Entente und den Frieden zu sichern. Sie hat den Wunsch, die Ergebnisse dieser Verhandlungen, sobald ein Abschluß erzielt ist. dem Parlament zu unterbreiten, damit es an dem ihm zusagenden Zeitpunkt darüber beraten kann."
Eine Mahnung zur Mäßigung.
New-Jork, 29. Juli. Die „New-Aork World" schreibt in einem Leitartikel über die Londoner Konferenz: Es liegt nicht im Interesse Frankreichs, von Deutschland etwas wie eine Zusicherung guten Willens oder der Zustimmung zu den an die Deutschen -gestellten Forderungen zu erhalten. Es würde für Frankreich viel besser sein, zunächst einmal kleinere Summen zu erhalten, die bereitwillig angeboten werden, als ein Ver- sprechen auf größere Zahlungen unter Anwendung von Zwangsmaßnahmen.
Württ. Amtsgericht Uerreulmrg.
Ueber das Vermögen des Kaufmanns Josef Eeubert in Neuenbürg ist am 28. Juli 1924, vormittags 10'/» Uhr, das Konkursverfahren eröffnet worden.
Bezirksnotar Reust in Neuenbürg ist zum Konkursverwalter ernannt.
Konkursforderimgen find vis zum 16. August 1924 bei dem Gerichte anzumelden.
Zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines anderen Verwalters, über die Bestellung eines Gläubigerausschuffes und eintretenden Falls über die in 88 132 und 134 der Konkursordnung bezeichnten Gegenstände, sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist Termin auf
Donnerstag, den 28. Angust 1824, nachmittags 3 W.
vor dem hiesigen Amtsgericht bestimmt.
Allen Personen, welche eine zur Konkursmasse gehörige Sache im Besitz haben oder zur Konkursmasse etwas schuldig find, wird aufgegeben, nichts an den Gemeinschuldner zu verabfolgen oder zu leisten, auch die Verpflichtung auferlegt, von dem Besitze der Sache und von den Forderungen, für welche sie aus der Sache abgesonderte Befriedigung in Anspruch nehmen, dem Konkursverwalter bis zum 16. August 1924 Anzeige zu machen.
Neuenbürg.
Zwangs-Dersteigermrg.
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