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erst nach erfolgter Untersuchung zu wissen bekommen? Die er­fundenen türkischen Grausamkeiten hätten schon seit Jahrzehn­ten zu den Hilfsmitteln der zaristischen wie der englischen Po­litik gehört. Weiterhin wendet sich das Schriftstück der Be­hauptung Lloyd Georges zu, daß die Türken durch die britische Armee zum Abschluß des Waffenstillstandes veranlaßt worden seien. Das sei das Gegenteil der Wahrheit. In Wirklichkeit hätte nur die türkische Gerechtigkeit und die Mäßigung sowie die französische Vermittlung, die Lord Curzon selbst angerufen habe, den Frieden gerettet. Lloyd George täusche sich gründ­lich über die augenblickliche Lage des nahen Ostens. Jedenfalls aber werde er nicht mit derartigen aufreizenden Reden dazu beitragen, den Frieden im Orient herbeizuführen.

Enver Pascha.

DerTimes"-Korrespondent in Riga meldet, daß der Tod Enver Paschas, der mehrmals in Zweifel gezogen wurde, jetzt in der MoskauerPravda" durch Augenzeugen bestätigt werde. Danach ist am 4. September eine kleine militärische Abteilung, die unter dem Kommando von Enver Pascha stand, ungefähr 13 Kilometer von Baisum im Süden von Samarkand um­zingelt worden. Die Truppen verteidigten sich hartnäckig, wur­den aber vernichtet. Nach dem Kampfe fand man unter den Leichen auch die Leiche von Enver Pascha, die von fünf Kugeln durchbohrt war.

Aus Stadt. Bezirk und Umgebung.

Neuenbürg, 17. Okt. (Buchelnernte.) Das Sammeln der Bucheln, dieser beliebten Oelfrucht, ist durch die Nachtfröste be­günstigt worden, weil die besten Bucheln nun herabfallen. Beim Auslesen greift man viele leere (taube) Bucheln mit auf, die als ganz unnütz beseitigt werden müssen. Man wirst sämtliche ge­sammelten Bucheln in einen Wasserbehälter; die leeren schwim­men und können fortgenommen werden. Die anderen guten Bucheln trocknet man allmählich an der Lust, ja nicht durch scharfe Osenhitze, weil diese den Oelgehalt beeinträchtigt. In die Oelmühle bringe man nur trockene, hellbraun aussehende Bucheln, die ein vorzügliches Speiseöl geben.

/X Herrenalb, 16. Ott. Die Württ. Vereinigung der aus Elsaß-Lothringen Vertriebenen (Ortsgruppe Herrenalb) hielt am 3. Oktober eine Protestversammlung ab gegen die Ver­zögerung derjenigen Maßnahmen, welche die Regierung zur Entschädigung für dis erlittenen Verluste zugesagt hatte. Im­mer noch ist das Entschädigungsgesetz vom 3. Juli 1921 nicht durchgeführt, und unterdessen ist die Geldentwertung so weit vorgeschritten, daß es unbedingt notwendig erscheint, die vor- geschlagenen Einzelsummen zu vervielfachen. Für gänzlich un­annehmbar wird das Liguidationsschädengesetz gehalten, da es die Vertriebenen nötigen will, an der Abtragung der dem Reich auferlegten Verpflichtungen einseitig teilzunehmen und mit ihrem persönlichen Eigentum herangezogen zu werden. Es wird mit größtem Nachdruck verlangt, daß das Verdrängungs­schädengesetz endlich zur Ausführung komme und daß in der Wohnungsfrage Maßregeln ergriffen werden, welche der drin­genden Not der Vertriebenen mehr als bisher entgegenwirken. Die gesamte deutsche Presse wird um Aufnahme dieser Pro­testerklärung ersucht.

Me neue Gewerbesteuer und die Zwaugsauleihe.

Von Obersteuersekretär Wagner.

Zunächst ging der Vortragende auf das neue württ. Ge­werbesteuergesetz ein, auf das Industrie und Gewerbe schon lange gespannt warten. Es bringt gegenüber dem bisher gel­tenden Gesetz von 1873 vor allem das Neue, daß die Veranla­gung zur Gewerbesteuer, anstatt wie bisher, auf viele Jahre hinaus auf Grund einer einzigen, vom Schätzungsausschuß vorgenommenen Einschätzung, jetzt jährlich erfolgt. Dies hat den Vorzug, daß die Gewerbetreibenden chre Steuer nach den' tatsächlichen Verhältnissen zahlen und nicht etwa nach Veran­lagungsmerkmalen besteuert werden, die manchmal nicht mehr zutreffen. Die Ergebnisse der Einkommensteuerveranlagung werden der Gewerbesteuerveranlagung des einzelnen Gewerbe­treibenden zugrunde gelegt. Als gewerblicher Reinertrag gilt das zur Einkommensteuer veranlagte gewerbliche Einkommen. Von chm gehen ab der steuerbare Grundertrag und der steuer­bare Gebäudertrag der zu dem Gewerbe benützten Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile, außerdem die bei der Einkommen­steuer abzugsfähigen, das gewerbliche Einkommen betreffenden

Der GiPMWekretter

WovEe von SH-ttbor St-o-,». p»

M «H g»««" sagte s» Lmcht. zo« S» Sm««» am 8»« W Ach y«« »ck> wt« h mül» »Äh d» HoÜtg. Do«t, ß«W d* Mv«, Torft»?"

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W-od«?" sagte d« K««ht;ich hob die gmye AE hin- übeegeschout, och« «Mg« Sicht tzorjamrch««« d« gmgft ja geaade auf da« UmvHen loek" ^

D« Junge starrte ih« a«; ein Entsetzen lag plötzlich aus ssm«« sonst so -ecke« Angesicht, da» mich dem Knechte nicht entging. «Koem«!" sagte dies«,wir wollen nach Haus: «M hier ans geht'» wie ledig, «nd drüben Kegen nur Kno­che« das ist mehr, als d« nnd »ch begreifen können. Schweig ab« Ml davon, «a« darf dergleichen nicht ver-

So wa n tst « ste sich, »nt> der J»mge trabte neben chnr; sie sprachen nicht, n»d d«e Morsch lag in lanüose« Schweigen a« ihrer Seite.

-Rochbe« aber der Mond znrückgoyangen rmb dis

ASchte dunkel waren, geschah ein anderes.

Hauke Haje« war z«r Zelt des PferdemorN« in die Stadt geritten, ohne jedoch mit diesem dort z» tun zu hoben. Gleichwohl, da « gegen Abend hetmttun, brachte er em zweites Pferd mV sich nach Hause; aber « war rauhhaarig und mager, daß man jede Rippe zählen konnte, und die Aug«, lagen ihm matt und eingefallen in den Schädel- höfsien. Elke war vor die Haustür getreten, um ihren Ehe- liebste« zu empfangen:Hilf. Himmel!" rief sie,was soll uns der alte SchArnrnÄ?" Denn da Hauke mit ihm vor das Haus geritten kam und unter der Esche hielt, hatte sie ge» sehen, daß die arme Kreatur auch lahme.

Der junge DÄchgras aber sprang lachend von seinem braunen Wallach: .Laß nur, Elke; es kostet auch nicht viel!"

Die kluge Fra« erwiderte:Du weißt doch, das Wohl­feilste ist auch messt dar Teuerste."

Aber »sicht immer, Elke; das Tier ist höchstens vier Jahr alt; stch «s ksir rmr genauer an! Es ist verhungert

Werbungskosten. Der der Gebäudesteuer unterworfene Ge­bäudeertrag und der der Grundsteuer unterworfene Grund­ertrag ist zur Vermeidung von Doppelbesteuerungen abzugs­fähig. Beträge unter 400 Mark finden der Geringfügigkeit wegen keine Berücksichtigung. Der Gebäudeertrag ist die drei- prozentige Rente aus dem Verkehrswert des Gebäudes. Aus 80 Prozent dieses Ertrages wird die Gebäudesteuer für Staat und Gemeinde (Umlage) erhoben. Die Verkehrswerte der Gebäude sind z. Zt. noch nach den Friedensverhältnissen festge­stellt, da eine Neueinschätzung derselben seit 1908 nicht mehr stattgefunden hat. Die seither neu erstellten Gebäude werden nach denselben Verhältnissen geschätzt, d. h. es findet eine An­gleichung statt.

Von dem gewerblichen Reinertrag gehen ferner ab die Zinsen aus Schulden, die aus Inanspruchnahme von Waren- bczugskredit, laufenden Bankkredit oder sonst unmittelbar aus dem laufenden Geschäftsverkehr herrühren. (Sonstige Schuld­zinsen sind nicht abzugsfähig.) An dem nun sich ergebenden gewerblichen Reinertrag, der auf volle tausend Mark abzurun­den ist, werden nun jeweils durch Gesetz zu bestimmende Ab­striche gemacht und so das Steuerkapital, aus dem die Umlage zu zahlen ist, ermittelt. Beträgt beispielsweise der gewerbliche Reinertrag eines Steuerpflichtigen nach Vornahme obiger Ab­züge 24 000 Mark, so beläuft sich sein Steuerkapital auf 2050 Mark. Aus dieser Summe zahlt er seine Umlage, die je nach den Steuerbedürfnisten der Gemeinden in verschieden hohen Hundertsätzen erhoben wird. Bei einem gewerblichen Errrag von 24 000 Mark hat das Steuerkapital nach dem alten Gesetz nach vor genommener Kürzung für die Gemeinden rund 18 000 Mark betragen. Bei einem gewerblichen Einkommen von 60 000 Mark beträgt das Steuerkapital jetzt 11 950 Mark, während es früher rund 50 000 Mark betragen hat. Bei einem Reinerrrag von 1 Million Mark ist das Steuerkapital gegen bisher nur noch etwa 80 000 Mark geringer (820 000 Mark gegen 900 000 Mark rund). Es ist festzustellen, daß das neue Gesetz besonders dem kleinen und mittleren Gewerbetreibenden entgegenkommt, während die Erwartungen der Großindustrie, die zu fernem raschen Zustandekommen durch die bekannte Daimleraffäre noch einen gewaltigen Anstoß gegeben hat, ohne Zweifel bei weitem nicht voll erfüllt worden zu sein scheinen. Wenn man die neu­en Zuschläge zu den Grund- und Waldkatastern in Bettacht zieht, so hat man den Eindruck, daß die Heranziehung des Hand­werkers und des Bauern zu den Umlagen jetzt so ziemlich gleich stark ist. Das Steuerkapital eines Landwirts mit einem Be­sitz von etwa 3 Hektar Wald und etwa 5 Hektar Feldern be­trägt z. B. in nicht gerade günstiger Gegend rund 3000 Mark. Die Veranlagung zur Gewerbesteuer nach dem jährlichen Ein­kommen hat nun allerdings nicht nur Steuerbefreiung in Ver- lustsahren zur Folge, sondern stramme Besteuerung in guten Zeiten. Zweifellos ist damit zu rechnen, daß die Abstriche am Reingewinn zur Ermittlung des Steuerkapitals jeweils den Geldwertverhältnissen entsprechend vorgenommen werden. Die ursprünglich von Seiten der Gewerbetreibenden geforderte Höchstbegrenzung des Hundertsatzes, in dem die Gemeinde­umlage erhoben werden darf, ist nicht in gewünschtem Umfang Gesetz geworden. Die Umlage ist zwar beschränkt, kann aber mit Genehmigung der Ministerien des Innern und der Fi­nanzen erhöht werden.

Nachdem nun auch das Gewerbesteuergesetz den tatsächlichen gewerblichen Reinertrag besteuert, kann den Gewerbetreibenden nur immer wieder erneut geraten werden, ihren Pflichten, Auf­zeichnungen zu sichren, nachzukommen. Nur durch Mithilfe des Steuerpflichtigen selbst kann erreicht werden, daß sein? Steuerveranlagung nicht auf Schätzungen, sondern auf Tat­sachen aufgebaut werden kann.

Nach der jetzt eingeschaltenen Pause, in der der Vorsitzende verschiedene interessante Mitteilungen aus Zeitschriften des ge­werblichen Mittelstands machte, ging der Vortragende auf die Bestimmungen des Vermögens st euergesetzes und des Gesetzes betr. die Zwangsanleihe ein. Neben der Be­sitzsteuer erhebt Las Reich künftig eine Vermögenszuwachssteuer, die ans dem Vermögenszuwachs von 3 zu 3 Fahren erhoben wird. Die erstmalige Vermögensfeststellung findet auf den 31. Dezember d. Js. statt. Sie wiederholt sich nach 3 Jahren, also zunächst auf den 31. Dezember 1925. Aus dem jeweils festgestellten Vermögen wird eine jährlicheVermögens- steuer erhoben. Vermögenssteuerpflichtig sind n. a. Deutsche, soweit sie sich nicht länger als zwei Jahre dauernd im Ausland

«Sb mißhandelt; da soll ihm rmfec Hafer gut tun; ich werft « MM verforye«, damit Ae mir's nicht überfüttern."

Das Tier stand indessen mit gesenktem Kopf; die Mich««« Hinge« ta«g am Hals henmte». Fra« Elke, während che Mm« nach den Knechts« rief, ging betrachtend mn dasselbe her»»; aber ste schüttelte d«l Kopf:So ein« ist »och »te <« unserem Stall gewesen!"

Ws jetzt der Dienstjunge mn die Hausscke kam, blieb « plötzlich mit erschrockenen Augen stehen.Nun, Carsten," der Deichgraf,was fährt dir in die Knoche«? Gefällt dir mein Schimmel nicht?"

Äa o ja. uns' Wsert, worum den« nicht!"

ZSo bring die Tiere m de» Mall; gib ihn« Futter; AH ttm«ne gleich selber hink"

Der Junge faßte mit Vorsicht den Hellster d« Schim­mel» n«b grfff barm hastig, wie zum Schutze, «ach dem Zügel de» kh« ebenfalls vertraute« Wallachs. Hauke ab« ging mit seinem Weibe i« da» Zimmer; ein Warmbier hatte ste für st« bereit, «nd Brot und Butter wäre« auch zur Stelle.

Gr war bald gesättigt; dann stand er aus und ging mit seiner Fra« im Zimmer auf und ab.Laß dir «zähle», Elte," sagte er. während der Abendschein auf den Kacheln an de» Wände« spielte,rote ich zu dem Tier gekommen bm: ich war wohl eine SiuEe beim Oberdeichgrafen ge­wesen; er hatte gute Kunde für mich es wird wohl dies und jenes anders werden als in meinen Rissen; aber die Hauptsache, mein Profil, ist akzeptiert, und schon in den nächsten Tagen kann der Befehl zum neuen Deichbau da sein!"

Elke seufzte unwillkürlich:Also doch?" sagte sie sorgen­voll.

Frau," entgegnet« Hauke;hart wird's hergehen; Ä>er dazu, denk ich, hat der Herrgott uns zusammengebracht! rlnsere Wirtschaft ist jetzt so gut in Ordnung; ein groß Teil kannst du schon auf deine Schultern nehmen; denk nur um zehn Jahr weiter dann stehen wir vor einem anderen Besitz."

aufhalten, ohne im Inland einen Wohnsitz zu haben. Bei ihnen unterliegt der Besteuerung das gesamte steuerbare Vermögen. Als solches gilt das gesamte bewegliche und unbewegliche Ver­mögen nach Abzug der Schulden, und zwar 1. Grundstücke und Gebäude (einschl. Zubehör), 2. das dem land- und forstwirt­schaftlichen oder dem gewerblichen Betrieb dienende Vermögen und 3. das sonstige Vermögen (Kapitalvermögen usw.). Das Vermögen der Ehegatten wird zusammen gerechnet, sofern diese nicht dauernd von einander getrennt leben. Die größte Schwie­rigkeit in der Ausführung des Vermögenssteuergesetzes wird so­wohl dem Steuerpflichtigen bei der Abgabe der Steuererklä­rung als auch der Steuerbehörde bei der Veranlagung die Vornahme der Bewertung der Vermögensgegenstände bereiten. Die Bewertung des Kapitalvermögens ist einfach. Für Wett­papiere, deren Bewertung hier allein Schwierigkeiten machen könnte, werden vom Reichsminister der Finanzen nach An­hörung von Sachverständigen Kurse festgesetzt. Allgemein gel­ten bei der Vermögensbewertung die Vorschriften der Reichz- abgabenordnuug, allein mit gewissen Abweichungen. Das Vermögenssteuergesetz will einen Dauerwert der Besteuerung zugrunde legen. Es kann weder der Friedenswert der einzel­nen Vermögensgegenstände, der Wohl für längere Zeit nicht mehr zutrifft, noch der in der heutigen Zeit des Tiefstands un­serer Währung allen natürlichen Verhältnissen widersprechende Verkaufswert in Frage kommen. Für land- und forstwirtschaft­lich benützte Grundstücke sowie für Wohn- und gewerblichen Zwecken dienende Gebäude ist der Ertragswert zugrunde zu legen. Bei Ermittlung des nachhaltigen Ertrags ist insbeson­dere auch der Ertrag der letzten 3 Jahre zu berücksichtigen. Be­kanntlich waren schon die bisherigen Ertragswertsätze, die von den Veranlagungen zum Wehrbeitrag und Reichsnotopfer her noch bekannt sind, damals mancherlei Kämpfe der Organisatio­nen der beteiligten Steuerpflichtigen ausgesetzt, ein Zeichen da­für, daß es nicht leicht ist, solche, besonders bei Leu heutigen Preis- und Wertschwankungen, festzusetzen. Es wird Wohl darauf hinaus kommen, bei der Vermögensfestsetzuug bei Grundstücken von einem Vielfachen der der Reichsnotopferber- anlagung zugrunde gelegten Wertbeträge auszugehen. Hier­über werden ohne Zweifel noch genaue Richtlinien schon der Einheitlichkeit wegen erfolgen. Bezüglich des Betriebsvermö­gens (Anlagekapital und Betriebskapital) ist nicht nach dem Anschaffungs- oder Herstellungspreise, wie dies beim An­lagekapital bei der Reichsnotopferveranlagung möglich war, sondern ebenfalls nach einem dauernden Wert zu bewerten. Hierbei muß die Einheit des ganzen Unternehmens berücksich­tigt werden, außerdem ist davon auszugehen, daß das Unter­nehmen weitergeführt wird. Die kaufmännischen Vermögens­bilanzen werden zwar bei -der Wertfeststellung eine Rolle spielen, können aber wohl nicht maßgebend sein. Vielmehr werden hier bei den einzelnen Bewertungen Zuschläge zu machen sein, um den Dauerwert zu ermitteln. Vermögen unter 100 000 Mark sind steuerfrei. Die Steuer beträgt vorläufig von dm ersten 250 000 Mark des steuerbaren Vermögens zunächst 2 vom Tau­send und steigt bis zu 30 vom Tausend bei natürlichen Per­sonen. Bei Vermögen bis zu 500 000 Mark findet Berücksich­tigung der Kinder statt. Vorausgesetzt, daß das Einkommen für das vorangegangene Steuerjahr 20 000 Mark nicht über­stiegen hat, das Vermögen hauptsächlich aus Kapitalvermögen besteht und der Steuerpflichtige über 60 Jahre alt oder er­werbsunfähig ist, ist dieser von der Vermögenssteuer auf An­trag freizustellen. Auch sonst können besondere wirtschaftliche Verhältnisse (außergewöhnliche Belastung durch Unterhalt und Erziehung der Kinder, Unterhalt mittelloser Angehöriger usw.) durch Gewährung von Steuernachlaß Berücksichtigung finden, sofern das Vermögen nicht mehr als 500 000 Mark beträgt. Das Reichsnotopfer wird nur noch mit 10 Prozent des abgabepflichtigen Vermögens, mindestens aber mit ^ der Ab­gabe erhoben. Bei Vermögen von 1027 000 Mark und mehr sind 40 Prozent der Abgabe zu zahlen. Solche Steuerpflichtige, deren Vermögen am 31. Dezember 1919 (dem Stichtag bei der Notopferveranlagung) weniger als 500 000 Mark betragen und hauptsächlich aus Kapitalvermögen bestanden hat, erhalten ihr bezahltes Reichsnotopfer auf Antrag wieder erstattet, wenn sie über 60 Jahre alt oder erwerbsunfähig sind und im Jahr 1922 nicht mehr als 20 000 Mark steuerbares Jahreseinkommen ge­habt haben. Da dieses Einkommen erst anfangs nächsten Jah­res festgestellt werden kann, können die diesbezüglichen Er­stattungsgesuche erst im nächsten Jahr entschieden werden.

Sie hotte bei seinen «ste« Worten die Hand ihres Man­nes versichernd « die ihrige« gepreßt; seine letzten Worte konstv« sie nicht erfreue«. ,Süc wen soll der Besitz'" sagte sie.D« müßtest de«« sm ander Weib «hm«,; ich bring dtr keine Ltvder."

Träne« schosse« ihr in di« Auge«: aber er zog fi« fest in seine Arm«Das überlasse« wir dem Herrgott," sagte er; jetzt aber und auch dann noch sind wir jung genug, «n uns d«r Früchte unser« Arbeit selbst zu freuen."

Sie sah th« lange, während « sie hielt, cm» ihre« dunklen Auge« an.Verzech. Haute," sprach sie;ich bin mitunter et» verzagt Weib!"

Er neigte sich z« ihrem Antlitz m» küßte fi«:Du bist mein Weib und ich dein Mao«, Elkes Und cmder« wird es »m, nicht mehr."

Da legte sie die Arme fest »m feinen Nock«:D* hast recht, Hauke, nnb was kommt, kommt für na» beide. Dann löste fi« sich errötend von ihm.Du wolltest von dem Schim- «xk mir erzählen," sagte sie leise.

Dos wollt ich, Elke. Ich sagte dir schon, mir war Kops rmb Herz voll Freud« üb« die gute Nachricht, die der Ober­deichgraf mir gegeben hatte; so ritt ich eben wieder aus der Stadt hinaus, da, auf dem Damm, hinter dem Hafen, be­gegnet mir ein ruppiger Kerl; ich mußt nicht, war's ein Vagabund, ein Kesselflicker oder was denn sonst. Der Kerl zog den Schimmel am Halfter hinter sich; das Ti« aber hob den Kopf und sah mich aus blöden Augen an; mir war's. als ob es mich um etwas bitten wolle; ich war ja auch in diesem Augenblick reich genug. H«, Landsmann! rief ich,- wo wollt Ihr mit d« Kracke hin?

Der Kerl blieb stehen und der Schimm«! auch. Ver­kaufen! sagt« jener und nickte mir listig zu.

Nur nicht an mich! rief ich lustig.

Ich denke doch! sagte er; das ist ein wacker Pferd und uni« hundert Talern nicht bezahlt.

Ich lachte ihm ins Gesicht.

(Fortsetzung folgt.)

! Verpflichtet Zwang sMwssteuerPflichtig ist ^ir Feststellung auf 3 ^ unterliegende Vermr Schuldverschreibungen Zs MM 31. Okt. 192k « zum 31, Oktober 1 irozent verzinst. Ihr w Verbindlichkeiten aus

Zeichnungspflichi u Betrag von 100 000 L «egen hauptsächlich ai ^ Zeichnungspflicht vür M Ml nicht mehr als Grenze erhöht sich auf Wige entweder über 60 Mchlich Kapitalvermöi A Einkommen hatte, pggv Mark 1 Prozent W das Vermögen 10( Wnotopfer zuviel bezal ze zeichnende Zwangsa !Es können Vorausze »Eg mit der Abgal Mens aber bis zum 28. Me ^ des Zwangsan M Umständen hat er se ching der Grundstücke fl Art, bestimmte Bewert: fierhin zu vermuten sein ftMts in Frage komme gleichzeitig mit der ei Nicht das Finanzen Wgsanleihebetrag fest u m Steuerbescheid.

Ae Zwangsanleihe wi A bei den Banken und <i

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Stuttgart, 17. Okt. (! sie mittag trafen die 20 ! M Eine große Mens tejunden. Als Vertreter Mn Amtes waren Ob flrung Oberstleutnant t Itor Schmuker, vom Ve m Basanti, sowie Dame Hug einlief, setzte die K« einem kräftigen Marsch Melrufen die endlich M ihnen das Gepäck fl ein Zug formiert uni sie man zur Rotebühlfl smcnge bildete Spalier n heimkehrenden mit Blm herzlichen Empfang sich dtgarten-Restaurant eine Stuttgart, 17. Okt. (0 Id gegen Wucher und T ^Protest gegen jede L Weinzuckerung. Der Ir fugen zur Verfügung g ides Weins notwendig jmdszucker verwendet wl Kttitlingen, 17. Okt. (! Homologichen Instituts i gestern unter Leitung i Potar Rieb« statt. Dc i aLm Liegenschaften bei Itliche Jnstitutskomplex i Krmnberg, 17. Okt. (j K auf die Kalenderjahre Mietenden Friedrich WalZ k verpachtet.

Von -er Alb, 17. Okt. eht ohne Regen. Hunde ßm Md verderben, viel Kartoffeln müssen naß i dn Winter ein großer Z !> schlimmen Ernteverhä Men Bauern schimpft, Mnner und die Not der Arbeiten und ihr Gut v

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kssrzhrim, 17. Okt. Ir um Stadtteil Brötzingen Anit. Im Verlauf de Goldschmied August Jlg sich damit seinen Angre " Spielmann, am Halse bericht, denn Spielmanr k stellte sich der Polizei r Pensen b. Waldshut, 16 v" Kindern gerieten zt , Männer einmischter >e Ar den Messern griffe

Attheim, 16. Ott. Die Ms hat zugunsten d Wuen für Wertheim r verstünde geleistet. A N anzuschließen. 1-berlmgen, 17. Ott. Zn fl Ekdung: Eine nachd , ber in Neberlingen de °^ute belästigen. W< ' Lchbchegermutter am S » Heimkehr wurde die

zwei Arbeitern forti davon abzusteher pichen gegen den An Mr in der Notwehr m" Arbeiter einen s frustschuß erhielt.- De ! zwei Kindern. Ei sacher noch mit dem ! Mchung gebeten hatte. M von -cm jüngeren K