BerslWg der Mioiftmms der Simtt», bett. die lleberwachmig der SchOcrtchrs.
Mit Rücksicht auf den Stand der Maul- und Klauenseuche wird auf Grund des tz 20 Abs. 2 und des § 79 Abs. 2 des Viehseuchengesetzes vom 26. Juni 1909 (RGBl. S. 519) mit Wirkung vom 1. Juni 1922 ab angeordnet:
Die Verpflichtung, stets ein Kontrollbuch*) bei sich zu führen, die bisher nur für Führer von Wanderschafherden im Sinn der Seuchenpolizeilichen Vorschriften (§ 13 der Aussührungsvorschriften des Bundesrats zum Viehseuchengesetz), d. h. von Schafherden, die zum Zwecke des Aufsuchens von Weideflächen über mehrere Feldmarken getrieben werden, bestanden haben, wird auf die Führer aller Schafherden ausgedehnt.
In das Kontrollbuch sind die oberamtliche Genehmigung zum Treiben, der einzuhaltende Triebweg und die Frist für die Ankunft am Bestimmungsort, die vorgeschriebenen amtstierärztlichen Zeugnisse, gegebenenfalls der Transportschein (§ 167 Abs. 3 der Verfügung des Ministeriums des Innern vom 11. Juli 1912) bezw. die Bescheinigung der erfolgten polizeilichen Beobachtung durch den beamteten Tierarzt, sowie gegen den Führer auf dem Triebweg etwa erkannte Strafen einzutragen. Der Führer hat darin über den Triebweg, über Beginn uud Ende des Treibens, sowie über den Bestand und über Zu- und Abgang der Herde Buch zu führen.
Das Kontrollbuch muß über Namen, Vornamen, Wohnort und Wohnung, Geburtstag und Geburtsort des Inhabers Aufschluß geben und mit einer Personenbeschreibung (Gestalt, Haar, Bart, Augen, Gesichtsform, besondere Kennzeichen), einem Lichtbild des Inhabers aus neuester Zeit, seiner eigenhändigen Unterschrift unter dem Lichtbild und einer amtlichen Bescheinigung darüber versehen fein, daß der Inhaber des Kontrollbuchs tatsächlich die durch das Lichtbild dargestellte Person ist und die Unterschrift eigenhändig vollzogen hat.
Das Lichtbild muß so groß und scharf sein, daß das Gesicht deutlich zu erkennen ist, es soll den Inhaber ohne Kopfbedeckung darstellen.
Das Lichtbild ist in das Kontrollbuch einzukleben und amtlich derart abzustempeln, daß der Stempel etwa zur Hälfte auf dem Lichtbild, zur anderen Hälfte auf dem Papier des Kontrollbuchs angebracht ist.
Die Eintragung dieser Angaben und die Abstempelung des Lichtbilds erfolgt durch das Oberamt des Wohn- bezw. Aufenthaltsorts unter Sportelansatz nach Tarif Nr. 85a des allgemeinen Sportelgesetzes.
Die Verpflichtung des Führers einer Schafherde, die aus einer anderen Ursache als zum Zweck des Aufsuchens von Weideflächen von einem Ort zum anderen getrieben wird, außerdem eine Wanderurkunde bei sich zn führen, wird durch vorstehende Anordnungen nicht berührt.
Das Kontrollbuch und die Wanderurkunde sind auf Verlangen dem Polizeibeamten und den beamteten Tierärzten zur Einsicht vorzuzeigen.
Stuttgart, den 1. Mai 1922
Ministerium des Innern:
_ Graf.
Die Ortspolizeibehörde« und die Landjager werden beauftragt, für die Durchführung dieser Vorschriften Sorge zu tragen.
Neuenbürg, den 8. Mai 1922.
Oberamt:
_ Wagner.
*) Vorschr itsmäßige Kontrollbücher können (vom >5. Mai d. I. an) von der Geschäftsstelle des Verbands Süddeutscher Schäfereibesitzer in Stuttgart, Reinsdurgstr. 77, und der Kohlhamnrer'schen Buchdruckerei in Stuttgart bezogen w.rden.
Aezirkswohltätigkritsverein.
MitgliLSsr-versammlung
im „Baren" hier, Montag, den IS. Mai, nachm. 2 Uhr. Tagesordnung:
1) Kassenbericht. 2) Geschäftsbericht. 3) Vortrag von Regterungsrat Mailänder aus Stuttgart über das Verhältnis von amtlicher und privater Fürsorge.
Anschließend an die Mitgliederversammlung findet eine Ausschuß-Sitzung statt, in der die eingelaufenen Gesuche behandelt weiden.
Zum Besuch der Mitgliederversammlung und speziell des Vortrags wird hiemit öffentlich eingeladen.
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Feldrennach, den 8. Mai 1922.
ToSLS-klnsajgL.
Heute entschlief sanft in dem Herrn nach langem schweren Leiden im 58. Lebensjahr meine liebe Gattin, unsere treubesorgte Mutter, Schwiegermutter, Großmutter, Schwester und Schwägerin
Friederike BohUngrr,
geb. Schönthaler.
«ezugSprete:
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ZN Fallen von höherer l «alt besteht kein Ansyr Lieferung der Zeit, der auf Rückerstattung Bezugspreises.
In tiefem Schmerz:
Der Gatte: Ludwig Bohlinger uebst Angehörigen.
Beerdigung: Mittwoch nachmittag ff-4 Uhr.
» Sestellungen nehmen K Poststellen, in Reuend 8 >,«ßerdem die Austrä jederzeit entgegen.
Girokonto Nr. 24 bei O.A.-Sparkasse Neuenbn
108.
Feldrennach, 8. Mai 1922.
ToSes-Knzelgs.
Schmerzerfüllt geben wir Verwandten, Freunden und Bekannten die traurige Nachricht, daß unsere liebe Mutter, Schwiegermutter, Großmutter und Schwester
8 Iriedrike Maaer, B. Hevnerle,
M Schreiners Witwe,
M heute mittag 12 Uhr im Alter von 68 Jahren nach A D kurzem, schweren Leiden sanft in dem Herrn ent- V>
schlafen ist.
In tiefer Trauer:
Robert vürkle mit Familie.
Robert Gau» „ „
Friedrich Jäck „ „
Ernst Röck
Gottfried Schöuthaler mit Familie.
Beerdigung findet Mittwoch, 10. Mai, nachmittags 2 Uhr, statt.
WMMA
Stuttgart, 9. Mai sitzenden des Landtags tags gestellt, um -um Präsident Walter hat abgelehnt, da er nicht gliedern des Landtage
Stuttgart, 9. Ma Auflagen eingebracht: ILmpfung der Wohnu Staatsrentamt Ulm t> riums beauftragt woi Sonne öffentlich zu ve wesen erwerben und steigerung soll auf Ar dischingen erfolgen, tz rium zu tun gedenke, in der Gemeinde Sche In einer Anfrage Wii düng hingewiesen, wi nicht entlasten werden Ministerium für weibl gen die gleichen An Preußen, wo bereits Verheiratung nicht ent stritten ist.
Berlin, 9. Mai. A der Auswärtige Aussc nach dem 31. Mai von >. nahmen am Tag nach 'nua einbernfen.
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Stuttgart, 9. Mai
eller wird uns nntgei in folgenden Betriebe: schlags Lautenschlager, Woche, in vollem Unrf schinenfabrik Weingar: beitern, A. Bezner, A .bckitern, Biberacher M )ser Maschinenfabrik arbeiten etwa 70 Man: morgen den Betrieb i Firma Haueisen L Si 18 Stunden aufgenom Reutlingen, 9. M Entschließung an, daß des Reichsarbeitsminis Vergleichsvorschlag Lc sen, die Strsikunterst anstalteten eine Shmp tallarbeiter. Gleichzeii Den Streikenden wur bandes 50 000 Mark ü
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Beginn des Pr
»»»»«»»»»»»»»»»»»«»»«»»»«»»»»»»»»»»»«»»»st Budapest, 9. Mai
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Folgen des neuen
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8 illä eiiMttokken.
V. Ikeell'soll« kucliliaiiiillliig,
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, Aus Helsingfors t Ndiums des Obersten ! Moskauer „Jswestija : nationalisiert und ihr i den. Es handelt sich u " len zur Herstellung v Moskau, das Labor« i Mittel „Delis" in M ^ toffelmehlfabrik der L went Jaroslaw.