folgende Grundsätze: 1. Das Protektorat wird aufgehoben und Aegypten freigestellt, nationale Einrichtungen zu schaffen, die den Wünschen des ägyptischen Volles entsprechen. 2. Der Belagerungszustand wird aufgehoben, sobald ein Jndemnitäts- gesetz angenommen ist. 3. Die folgenden vier Fragen bleiben dem Ermessen der britischen Regierung Vorbehalten: a) die Sicherung der Verbindungslinie des britischen Reiches in Aegypten, b) die Verteidigung Aegyptens gegen jeden fremden Angriff, bzw. die direkte oder indirekte Einmischung, c) der Schutz der ausländischen Interessen und der Minderheiten in Aegypten, L) der Sudan. Die Regierung ist bereit, mit der ägyptischen Regierung ein beide Teile befriedigendes Abkommen über diese Frage zu schließen, sobald sich eine günstige Gelegenheit dazu bietet. Bis dahin bleibt der status quo bezüglich der unter a, b, c, d erwähnten Punkte unverändert, lieber
den Sudan erklärte Lloyd George, die britische Regierung werde niemals zulassen, daß die dort erzielten Fortschritte und die Zukunstsaussichten des Gebietes gefährdet werden. Zum Schluß sagte Lloyd George, die von ihm abgegebene Erklä. rung entspreche der Politik, die auf der Reichskonferenz im vorigen Jahre als wünschenswert bezeichnet worden sei. Die Regierung setze ihr volles Vertrauen auf Marschall Allenhy
Ein Bund der Neutralen als Gegengewicht zur Entente?
Stockholm, 1. März. Das einflußreiche, konservative Blatt „Nya Daglight Aleanda" macht den Vorschlag, angesichts der Vorbereitung für die Konferenz von Genua einen Bund während des Krieges neutral gebliebener Staaten zu gründen, damit diese bei dem allgemeinen Wiederaufbau nicht ausgeschlos
sen werden. Dies Blatt betont. Laß dieser Vorschlag der äffend lichen Meinung in Schweden entspreche.
Amerikas Untersee-Rüstunge«.
Washington, 1. März. Auf einer Konferenz deß amerikanischen Komitees für Marineangelegenheiten wurde mitgeteilt, daß den Marinewerften vom Flottendepartemenl Aufträge für die prompte Erbauung von 111 Unterseeboote»! erteilt worden seien. Sekretär Roosevelt erklärte, diese Schifft seien für die Verteidigung notwendig. Das Marinedepartement ersuchte den Kongreß um die Bewilligung von sechs Un-! terseekreuzern. Die Marine hofft, im Laufe des nächsten Jahres 120 der bestellten Unterseeboote zu besitzen. (Abrüstung! Schriftl.)
Würll. Amtsgericht Neuenbürg.
Im Genossenschaftsregister ist am 27. Februar 1922
beidemDarleherrskaffenvereinGrüferrhauserr'Ober««
Hause«, e. G. m. u. H., Sitz Grafenhause», die in der Generalversammlung vom 19. Februar 1922 durch Annahme eines neuen Statuts erfolgte Statutenänderung eingetragen worden.
Den 1. März 1922.Obersekretär Dürr.
Maul- und Klauenseuche.
Im Gehöft des Landwirts Johan« Georg Keck in der Thannmöhle bei Calmbach (Markung Schömberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebroche«. Dieselbe wurde durch Vieh eingeschleppt, welches in der Viehhandlung Hopser in Wildberg gekauft worden ist. Sperrbezirk: das verseuchte Gehöft.
Beobachtungsgebiet: Calmbach. (Klauenvieh darf aus demselben nicht entfernt werden. Das Durchtreiben von solchem und das Durchfahren mit Wiederkäuergespannen ist verboten).
15 Kilometer-Umkreis: Vom Oberamtsbezirk Neuenbürg sämtliche rechts der Enz liegenden Gemeinden, ferner die Enztalgemeinden Wildbad. Höfen, Neuenbürg. Birkenfeld, weiter die links der Enz' liegenden Gemeinden Arnbach, Conweiler, Dennach, Dobel, Feldrennach, Gräfenhausen, Ottenhausen, Schwann; von den Nachbarbezirken Calw, Nagold, Pforzheim, Ettlingen die noch weiter in den 15 Kilometer- Umkreis fallenden Gemeinden.
Die Ortspolizeibehörden werden ersucht, die für ihre Gemeindebezirke zutreffenden Maßregeln in ortsüblicher Weise bekannt machen und die Einhaltung derselben streng überwachen zu lassen.
Neuenbürg, den I.März 1922. Oberamt:
I. V. Stadtschultheiß Knödel.
Oberamtsstadt Neuenbürg.
Durch Beschluß des Gemeinderats vom 28. Februar ds. Js. find die
technischen Vorschriften Wer die Abgabe oo» ülicllWsser
auS dem städt. Wasserwerk wie folgt ergänzt worden:
Dem Z 1 wird angesügt folgender Abs. 3. Privatabzweigungen können, soweit sie nicht auf dem Eigentum des Wasserabnehmers sich befinden, jederzeit von der Stadtgemeinde gegen Ersatz der Selbstkosten übernommen werden. Die Stadtgemeinde kann insoweit den Anschluß weiterer Abzweigungen an diese Leitungen Herstellen oder genehmigen, als hiedurch für die früheren Eigentümer eine Gefährdung ihrer Wasserversorgung nicht zu befürchten ist. Diese sind von dem Entschluß zur Uebernahme in Kenntnis zu setzen.
Abs. 4. Die Stadtgemeinde kann für die Genehmigung des Anschlusses von Privatabzweigungen einmalige Beiträge zu den Kosten der Hauptleitung verlangen, ebenso steht es ihr zu, solche Beiträge bei der Uebernahme von Privatabzweigungen anzusetzen und zur Aufrechnung zu bringen.
Dem §7 wird angehängt folgender Abs. 2. Verweigert ein Hausbesitzer seinen Mietern ohne triftigen Grund — worüber dem Gemeinderat die Entscheidung zusieht — das Wasser aus seiner Hausleitung oder ist die Abgabe an die Mieter wegen Verzögerung der Wiederherstellung einer schadhaften Leitung unmöglich, so ist die Stadtgemeinde nach fruchtlosem Ablauf einer gestellten Frist berechtigt, für Abhilfe auf jede mögliche Art zu sorgen und die Kosten von dem Haus-Eigentümer beizutreiben.
Dies wird unter Bezugnahme auf Ziff. IX der allgemeinen Bedingungen über Quellwasserabgabe hiemit zur Kenntnis der Wasserabnehmer gebracht.
Stadlschultheiß Knödel.
Zur gründlichen Ausbildung werden angenommen:
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1 PolWsen-LehnnWen,
1 VSrsevmitzeriMN-LehrillWru.
Gleis H Scherrermann, Pforzheim,
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Von Sonntag, S. Mürz, bis Freitag, 10. Mürz.
finden auf Veranlassung des Kirchengemeinderats in der
Stadtkirche je abends 8 Uhr
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gehalten von Pfarrer Echmid aus Ensingen, statt. Herr Schund spricht
am Sonntag über .Unsere Wanderung zwischen zwei Welten",
am Montag über „Eine Entscheidung tut not", am Dienstag über „Die große Aufgabe nach der Entscheidung",
am Mittwoch über „Kraft für die Müden", am Donnerstag über „Wo liegt die größte Kraft", am Freitag über „Die große Veränderung jenseits des Grabes".
Von Montag bis Freitag hält Herr Schmid nachm, um 3 Uhr Bibelftuude« im Gemeindehaus über den Philipperbrief. Die evangel. Gemeindeglieder sind herzlich eingeladen.
Neuenbürg, den 1. März 1922.
Deka« Dr. Megerliu.
Meter-Verein lieuendürg.
Am Samstag, de« 4. Mürz, abeuds 8 Uhr,
findet in der Restauration Kiefer (Nebenzimmer) unsere diesjährige
General-Versammlung
statt. Tagesordnung wird im Lokal bekannt gegeben.
Unsere Mitglieder und dem Verein noch fern stehende Mieter werden hierzu eingeladen
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Saarbrücken, 1.
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Berlin, 2. Mä Reichstag eine Den! billigung von Verb Telegraphenverwalt schrift heißt, werden tigten Aenderungen des Geschäftsbetrieb des Personalbestani Ebenso wird im La Oberpostdirektionen darf die Frage, ob i nötig sind, einer Pr behaltung der Tele ihrer technischen Au noch weitergehende dienstzeiten, der Br! die Postverwaltung die Allgemeinheit ' einer ins einzelne k hie volle Heranzieh der Grundlinien de!