folgende Grundsätze: 1. Das Protektorat wird aufgehoben und Aegypten freigestellt, nationale Einrichtungen zu schaffen, die den Wünschen des ägyptischen Volles entsprechen. 2. Der Be­lagerungszustand wird aufgehoben, sobald ein Jndemnitäts- gesetz angenommen ist. 3. Die folgenden vier Fragen bleiben dem Ermessen der britischen Regierung Vorbehalten: a) die Sicherung der Verbindungslinie des britischen Reiches in Aegypten, b) die Verteidigung Aegyptens gegen jeden fremden Angriff, bzw. die direkte oder indirekte Einmischung, c) der Schutz der ausländischen Interessen und der Minderheiten in Aegypten, L) der Sudan. Die Regierung ist bereit, mit der ägyptischen Regierung ein beide Teile befriedigendes Abkom­men über diese Frage zu schließen, sobald sich eine günstige Ge­legenheit dazu bietet. Bis dahin bleibt der status quo bezüg­lich der unter a, b, c, d erwähnten Punkte unverändert, lieber

den Sudan erklärte Lloyd George, die britische Regierung werde niemals zulassen, daß die dort erzielten Fortschritte und die Zukunstsaussichten des Gebietes gefährdet werden. Zum Schluß sagte Lloyd George, die von ihm abgegebene Erklä. rung entspreche der Politik, die auf der Reichskonferenz im vorigen Jahre als wünschenswert bezeichnet worden sei. Die Regierung setze ihr volles Vertrauen auf Marschall Allenhy

Ein Bund der Neutralen als Gegengewicht zur Entente?

Stockholm, 1. März. Das einflußreiche, konservative Blatt Nya Daglight Aleanda" macht den Vorschlag, angesichts der Vorbereitung für die Konferenz von Genua einen Bund wäh­rend des Krieges neutral gebliebener Staaten zu gründen, da­mit diese bei dem allgemeinen Wiederaufbau nicht ausgeschlos­

sen werden. Dies Blatt betont. Laß dieser Vorschlag der äffend lichen Meinung in Schweden entspreche.

Amerikas Untersee-Rüstunge«.

Washington, 1. März. Auf einer Konferenz deß amerikanischen Komitees für Marineangelegenheiten wurde mitgeteilt, daß den Marinewerften vom Flottendepartemenl Aufträge für die prompte Erbauung von 111 Unterseeboote»! erteilt worden seien. Sekretär Roosevelt erklärte, diese Schifft seien für die Verteidigung notwendig. Das Marinedeparte­ment ersuchte den Kongreß um die Bewilligung von sechs Un-! terseekreuzern. Die Marine hofft, im Laufe des nächsten Jah­res 120 der bestellten Unterseeboote zu besitzen. (Abrüstung! Schriftl.)

Würll. Amtsgericht Neuenbürg.

Im Genossenschaftsregister ist am 27. Februar 1922

beidemDarleherrskaffenvereinGrüferrhauserr'Ober««

Hause«, e. G. m. u. H., Sitz Grafenhause», die in der Generalversammlung vom 19. Februar 1922 durch Annahme eines neuen Statuts erfolgte Statutenänderung eingetragen worden.

Den 1. März 1922.Obersekretär Dürr.

Maul- und Klauenseuche.

Im Gehöft des Landwirts Johan« Georg Keck in der Thannmöhle bei Calmbach (Markung Schömberg) ist die Maul- und Klauenseuche ausgebroche«. Dieselbe wurde durch Vieh eingeschleppt, welches in der Viehhandlung Hopser in Wildberg gekauft worden ist. Sperrbezirk: das verseuchte Gehöft.

Beobachtungsgebiet: Calmbach. (Klauenvieh darf aus demselben nicht entfernt werden. Das Durchtreiben von solchem und das Durchfahren mit Wiederkäuergespannen ist verboten).

15 Kilometer-Umkreis: Vom Oberamtsbezirk Neuenbürg sämtliche rechts der Enz liegenden Gemeinden, ferner die Enztalgemeinden Wildbad. Höfen, Neuenbürg. Birkenfeld, weiter die links der Enz' liegenden Gemeinden Arnbach, Con­weiler, Dennach, Dobel, Feldrennach, Gräfenhausen, Otten­hausen, Schwann; von den Nachbarbezirken Calw, Nagold, Pforzheim, Ettlingen die noch weiter in den 15 Kilometer- Umkreis fallenden Gemeinden.

Die Ortspolizeibehörden werden ersucht, die für ihre Gemeindebezirke zutreffenden Maßregeln in ortsüblicher Weise bekannt machen und die Einhaltung derselben streng über­wachen zu lassen.

Neuenbürg, den I.März 1922. Oberamt:

I. V. Stadtschultheiß Knödel.

Oberamtsstadt Neuenbürg.

Durch Beschluß des Gemeinderats vom 28. Februar ds. Js. find die

technischen Vorschriften Wer die Abgabe oo» ülicllWsser

auS dem städt. Wasserwerk wie folgt ergänzt worden:

Dem Z 1 wird angesügt folgender Abs. 3. Privatabzweigungen können, soweit sie nicht auf dem Eigentum des Wasserabnehmers sich befinden, jeder­zeit von der Stadtgemeinde gegen Ersatz der Selbst­kosten übernommen werden. Die Stadtgemeinde kann insoweit den Anschluß weiterer Abzweigungen an diese Leitungen Herstellen oder genehmigen, als hiedurch für die früheren Eigentümer eine Gefähr­dung ihrer Wasserversorgung nicht zu befürchten ist. Diese sind von dem Entschluß zur Uebernahme in Kenntnis zu setzen.

Abs. 4. Die Stadtgemeinde kann für die Genehmigung des Anschlusses von Privatabzweigungen einmalige Bei­träge zu den Kosten der Hauptleitung verlangen, ebenso steht es ihr zu, solche Beiträge bei der Ueber­nahme von Privatabzweigungen anzusetzen und zur Aufrechnung zu bringen.

Dem §7 wird angehängt folgender Abs. 2. Verweigert ein Hausbesitzer seinen Mietern ohne triftigen Grund worüber dem Gemeinderat die Entscheidung zusieht das Wasser aus seiner Hausleitung oder ist die Abgabe an die Mieter wegen Verzögerung der Wiederherstellung einer schadhaften Leitung unmöglich, so ist die Stadtge­meinde nach fruchtlosem Ablauf einer gestellten Frist berechtigt, für Abhilfe auf jede mögliche Art zu sorgen und die Kosten von dem Haus-Eigentümer beizutreiben.

Dies wird unter Bezugnahme auf Ziff. IX der allge­meinen Bedingungen über Quellwasserabgabe hiemit zur Kenntnis der Wasserabnehmer gebracht.

Stadlschultheiß Knödel.

Zur gründlichen Ausbildung werden angenommen:

1 MersWeds-LthrliW.

1 PolWsen-LehnnWen,

1 VSrsevmitzeriMN-LehrillWru.

Gleis H Scherrermann, Pforzheim,

Silber- «. Alpaeeawareufabrik, Altstädter Kircheuweg 10.

Calmbach.

Zwei bis drei tüchtige

Schneider

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Hans Wurster.

Von Sonntag, S. Mürz, bis Freitag, 10. Mürz.

finden auf Veranlassung des Kirchengemeinderats in der

Stadtkirche je abends 8 Uhr

EmgelWons-Kortche,

gehalten von Pfarrer Echmid aus Ensingen, statt. Herr Schund spricht

am Sonntag über .Unsere Wanderung zwischen zwei Welten",

am Montag überEine Entscheidung tut not", am Dienstag überDie große Aufgabe nach der Ent­scheidung",

am Mittwoch überKraft für die Müden", am Donnerstag überWo liegt die größte Kraft", am Freitag überDie große Veränderung jenseits des Grabes".

Von Montag bis Freitag hält Herr Schmid nachm, um 3 Uhr Bibelftuude« im Gemeindehaus über den Philipperbrief. Die evangel. Gemeindeglieder sind herzlich eingeladen.

Neuenbürg, den 1. März 1922.

Deka« Dr. Megerliu.

Meter-Verein lieuendürg.

Am Samstag, de« 4. Mürz, abeuds 8 Uhr,

findet in der Restauration Kiefer (Nebenzimmer) unsere diesjährige

General-Versammlung

statt. Tagesordnung wird im Lokal bekannt gegeben.

Unsere Mitglieder und dem Verein noch fern stehende Mieter werden hierzu eingeladen

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Berlin, 2. Mär; Rechtszustandes in gegangen. Durch t werden, zur lieber sien die erforderliö deutsch bleibende Tc scheu Behörden übe

Berlin, 2. Mär hat die Finanzminis serenz nach Berlin l ler ist am Mittwoch Finanzminister ist fahren. Es Handel! nnd der Beamtenbe

Berlin, 2. Mär der deutschen Regier 1914 neugeschaffener Lert mit Angabe de das Reich und die ardentaumel ist nich 1922 schließt mit ein Die deutschen Vi Einvernehmen mit nommen. nachdem Z lauf der Lieferung«

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Saarbrücken, 1 .

Charles Gide äußer über die Plebiszite über die Abstimmui zeichnete.Warum ist, befragen? Was die Deutschen unser Besetzung vor die A ben wollen? Das fchaftlichen und poli scheinlich der Erfolg mung des Versailler wertvolle Idee schä.

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Saarbrücken, 1.

zialdemokratische St über die Wohnung! Stelle genannt wm die Ausdehnung de nähme seitens der N fion hervorgerufen t höchst unangenehm des städtischen Woh fen. Dem Leiter de! ziplinarverfahren gl heit wird noch im Das Reichspostmini

Berlin, 2. Reichstag eine Den! billigung von Verb Telegraphenverwalt schrift heißt, werden tigten Aenderungen des Geschäftsbetrieb des Personalbestani Ebenso wird im La Oberpostdirektionen darf die Frage, ob i nötig sind, einer Pr behaltung der Tele ihrer technischen Au noch weitergehende dienstzeiten, der Br! die Postverwaltung die Allgemeinheit ' einer ins einzelne k hie volle Heranzieh der Grundlinien de!