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-«« Bezirksamt den Antrag zn stellen, gegen den Gemeinde- rat Müller ein Disziplinarverfahren einzuleiten.
Der Heidelberger Doppelmord vor de« Geschworenen.
Heidelberg, L3. Jan. Der letzte Tag des Siefertprozeß ist «kommen; er wird der spannendste sein, denn er soll dis Ent« scheidung der Geschworenen bringen. Der Andrang zum Gchwurgerichtssaal ist wieder groß. Liefert sitzt wieder gleichgültig in der Anklagebank, aber er ist doch sichtlich blasser und «spannter als an den voraufgegangenen Tagen.
Die Schuldfrage«:
Nachdem um 9 Uhr die Sitzung eröffnet wollen ist, stellt der Vorsitzende Landgerichtsrat Dr. Weindel dis Schuldfragen. Gie lauten: ^ .
1 Ist der Angeklagte schuldig, in Heidelberg am o. Juni ISIS einen Meineid geleistet zu haben? 2. Wenn dies bejaht wird, könnte die Angabe der Wahrheit eine Verfolgung wegen eines Vergehens nach «sich ziehen? 3. Ist der Angeklagte schuldig, am 29. April 1921 den Ingenieur Franz Link auf der Landstraße zu töten und zu berauben versucht zu haben? 4. Ist der Angeklagte schuldig, am 29. Juni 1921 Oberbürgermeister Buffe getütet bezw. beraubt zu haben? Dazu kommen noch Xebenfragen u. a. auf mildernde Umstände. Ferner: Ist der Angeklagte schuldig, den Bürgermeister Werner a) getötet, b) mit Hilfe einer Waffe beraubt zu haben? Hierzu kommen ebenfalls Nebenfragen. Es sind insgesamt fünfzehn Fragen, darunter solche auf Unterschlagung von Wertgegenständen.
Die Anklagerede.
Dann beginnt Oberstaatsanwalt Dr. Sebold seine Anklagerede. Er führt u. a. folgendes aus: Die Ermordung der Bürgermeister bei Heidelberg ist eines der scheußlichsten Verbrechen. die je begangen worden find. Ein Raubtier schlimmster Art hat im Stadtwald gehaust. Mit welch bestialischer Art der Täter den Bürgermeister Werner erschlagen hat, ist geradezu beispiellos. Es ist nicht einmal sicher, daß Werner schon völlig tot war, als er vom Täter eingegraben wurde. „Ich erinnere", so erklärt der Oberstaatsanwalt weiter, „an das Abschneiden des Fingers des Bürgermeisters Buffe. Das stnd Taten, die eines französischen Senegalnegers würdig gewesen wären. Mancher mag ein Grauen empfunden haben, wenn er daran dachte, daß er nicht lange vorher an der Mordstelle vorübergegangen ist. Wenn es nicht gelungen wäre, den Verbrecher zu fassen, dann hätten wir wahrscheinlich weitere schwere Verbrechen erlebt; denn der Täter hätte nach dem Neberfall auf Link, Buffe und Werner nicht Halt gemacht. Der Familie Kratzmüller in Ziegelhausen gebührt der Dank der ganzen Bevölkerung dafür, daß sie den Mut besessen hat. den Täter anzuzeigen, obgleich sie ihn bis dahin hoch geschätzt hatte. Es ist unbegreiflich, daß die Familie Kratzmüller dafür in Ziegelhausen eine Zeit lang angefeindet worden Ist- Die Untersuchung hat einen lückenlosen Indizienbeweis erbracht. Wir halten den Mörder mit eiserner Zange gefaßt, ein Entrinnen gibt es nicht. Es ist ein Irrtum, daß der Angeklagte nicht zum Tode verurteilt werden kann, weil er nicht gestanden hat. Es ist ein zweiter Irrtum, daß der Angeklagte nicht hingerichtet werden kann, wenn er zum Tode verurteilt worden ist, aber nicht gestanden hat. Die Annahmen sind grundfalsch. Das hieße ja geradezu auf das Lügen und Heucheln eine Prämie setzen. Der Angeklagte ist ein großer Egoist, ein verbrecherischer Zweckmensch von einer großartigen Verschlagenheit und Verlogenheit, ein Heuchler ersten Ranges. Er hat seine Intelligenz rücksichtslos ausgenutzt, besonders auch bei seinen Liebschaften. Die Mädchen, mit denen er verkehrt hat. hat er rücksichtslos ausgepreßt und dann auf die Seite geschoben, wenn er sie nicht mehr haben wollte. Man muß nur hören, in welcher Weise er gegen die Mädchen vorgegangen ist. Geradezu erschütternd hat die Vernehmung der einen Zeugin gewirkt, die leider unter dem Ausschluß der Öffentlichkeit stattgefnnden hat. Es kann auch kein Zweifel darüber sein, daß der Ange- ksirgte der alleinige Täter ist; denn er war ein großer kräftiger Mensch. „Wir fordern", so wendet sich der Oberstaatsanwalt an die Geschworenen, „von Ihnen den Kopf des Angeklagten. Dieser Unhold muß vom Erdboden verschvinden. Kommt er wieder heraus, und das hofft er natürlich, dann wehe allen, die seine Rachsucht auf sich gezogen haben, denn an eine Besserung ist wohl nicht zu denken und wenn er noch so lange im Zuchthaus säße. Wenn er etwa, was ja in unserer Zeit nicht ausgeschlossen wäre, in einer politisch unruhigen Zeit die Freiheit wieder erlangen würde, dann könnten wir vielleicht einen zweiten Schinderhannes, einen neuen Pfälzer Kölzerlipp erleben.
Dann ergreift Staatsanwalt Dr. Mickel das Wort. Er geht zunächst auf den Meineid ein, wiederholt die wichtigen Momente aus dieser Verhandlung und spricht die bestimmte
Haus Srieöberg.
Erzählung von Ewald August König.
18. (Nachdruck verboten.)
„Nicht der Verlust des Geldes schmerzt mich allein/' sagte er, „was mich zumeist empört und tief betrübt, ist, daß Graf Willibald m-t diesen Strolchen sich verbündet hat, um seinen Vater zu berauben."
„Unmöglich!" ries Berthold erschreckt.
„Glauben Sie, daß ich es behaupten würde, wenn ich nicht vorr der Wahrheit meiner Behauptung überzeugt wäre ? Ich habe soeben den jungen Herrn dort am Rande des Gebüsches gesehen; ich erkannte ihn sofort, er sprach mit den beiden und als er mich bemerkte, ging er in das Gebüsch hinein. Was tat er hier in der Nähe des Schlosses, und worüber sprach er mit den Verbrechern? Liegt die Antwort auf diese Frage nicht nahe?"
Der junge Mann nickte, es war ihm nicht möglich, einen Laut über die Lippen zu bringen.
„Und nun werden Sie auch zugeben, daß der gnädige Herr nichts erfahren darf," sagte Philipp, „es würde ihn töten, wenn er die Schande seines Sohnes erführe. Verfolgen wir die Strolche, und werden sie verhaftet, dann liegt es nahe, daß sie den Grafen Willibald von Friedberg der Mitschuld anklageir, und der Name der Grasen von Friedberg wäre für alle Zeit geschändet."
Berthold mußte dem alten Manne recht geben, so so sehr auch die Niederträchtigkeit des jungen Grafen ihn entrüstete. Wie die Dinge jetzt lagen, konnte man nichts besseres tun, als den empörenden Vorfall verheimlichen.
Tie unterbrochene Arbeit wieder aufzimehmen fühlte er keine Lust, überdies war es schon nahe an Mittag; er Legre, ohne daß der alte Mann es bemerkte, eine Lank,wie am den Tisch und verließ das Schloß, nachdem er vorher dem Diener eingeschärft hatte, niemanden einzulassen, der nicht durchaus unverdächtig scheine.
Anschauung aus, daß Liefert in diesem Fall eine« Falscheid geleistet habe, da er der Dieb gewesen sei. Er hat auch selbst die Ansicht ausgesprochen, daß er in der Meineidssache wohl einige Jahre Zuchthaus bekommen werde. Es könne nur mildernd in Betracht kommen, daß der Angeklagte sich bei Zugabe des Diebstahls eine Strafverfolgung zugezogen hätte. Der Staatsanwalt kam dann auf die Mordtaten zu sprechen und charakterisiert sie als ungeheuerliches Verbrechen eines richtigen Wegelagerers und Straßenräubers, wie man sie Wohl in Räubergeschichten gelesen, jedenfalls aber nie in Heidelbergs Umgebung für möglich gehalten habe. Sieferts Auffassung sei Wohl die gewesen, daß er nicht eingestehe, wenn ihm nichts bewiesen werden könne. Der Alibibeweis des Angeklagten sei vollkommen zusammengebrochen. Alle Angaben der Zeugen, die beweisen sollten, daß Liefert am Mordtage Lei Offenau und Jagstfeld war, ergaben mit Bestimmtheit, daß Sieferts Anwesenheit dort nur für den Montag und Dienstag fcstge- stellt werden konnte. Es wurde der Beweis erbracht, daß Liefert am Mordtaae morgens und nachmittags bei Schlierbach gesehen worden ist. Der Staatsanwalt ging hierauf auf die Tötung der Bürgermeister ein. Alle Wertsachen der beiden Opfer sind im Besitz Sieferts gefunden worden. Dies und Sieferts zusammengebrochener Alibibeweis, ferner die am Tatort gefundene Waffe des Angeklagten sollten schon Beweise genug für seine Täterschaft sein, aber dazu kommen noch die Blutflecken. die Fingerabdrücke Sieferts und die Reste von Moos und Gestrüpp am Tatort. Damit ist die Kette der Beweise geschloffen. Der Staatsanwalt weist darauf hin, daß Geh.'im- rat Heindel erwähnt hat, er habe trotz millionenfacher Untersuchung nie bei zwei Menschen den gleichen Fingerabdruck gesehen. Der Staatsanwalt sagte hierauf, daß Liefert als alleiniger Täter in Frage komme und hält den Mord in beiden Fällen für nachgewiesen. Es handle sich auch, da eine gewisse Zeit dazwischen lag, um zwei verschiedene Handlungen im Falle Buffe und Werner.
Der Antrag der Staatsanwaltschaft.
Staatsanwalt Dr. Mickel beantragt die Bejahung der Frage nach Meineid, die Bezahung der Frage des Raubmordversuchs an Link und die Bejahung der Frage des Raubmordes an Busse und Werner.
Tie Red« des Verteidigers.
Nach kurzer Pause nahm nach 12. Uhr der Verteidiger, Rechtsanwalt Karg, das Wort zu einer etwa einstündigen Rede. Er müsse den Worten des Oberstaatsanwalts über die Furchtbarkeit des Verbrechens beipflichten, müsse aber den Ausführungen insoweit entgegentreten, wie sie der Oberstaatsanwalt dem Täter gegenüber werte, indem er dort von „Raubtier" und von der Forderung nach dem Kopf stellte. Im Gcrichts- saal sollte man einem anderen Menschen gegenüber, der doch auch einmal eine Mutter gehabt habe, solche Worte besser nicht gebrauchen. Das sei eine Stimmungsmache, die nicht scharf genug zurückgewiesen werde» könne und das entspreche dem, was draußen in der Presse durch eine Reihe von Zeitungsartikeln schon geschehen sei und die Instinkte der Bevölkerung aufgestachelt habe. Man sei persönlich und gehässig gegen den Angeklagten gewesen. Auch das, was der Oberstaatsanwalt über das Vorleben und über die Jugend Sieferts gesagt habe, entspreche nicht immer der Wirklichkeit, denn z. B. die Freunde und Arbeitskollegen äußerten sich dahin, sie könnten es nicht verstehen, daß Liefert ein so schweres Verbrechen begangen habe. Gewiß zeige Sieferts Leben eine Reihe wenig schöner Züge, wie Lügenhaftigkeit. Genußsucht und Egoismus, aber trotzdem rechtfertige des Leben des Angeklagten nicht ein solches Urteil üher ihn. wie es der Oberstaatsanwalt mit seinen Worten getroffen habe. Zu den einzelnen Taten übergehend, die dem Angeklagten vorgeworfen werden, beantragt er in der Meineidssache die Verneinung der Schuldfrage nach Meineid. In der Raubmordsache Link sei man ganz allein auf die Aussagen des Link angewiesen. Dieser könne sich aber doch angesichts der großen Fahrgeschwindigkeit leicht getäuscht haben. Die von ihm (dem Verteidiger) angestrebten Erhebungen über weitere Fahrgeschwindigkeiten und Gangarten habe das Gericht abaelebnt Er beantrage die Verneinung der Schuldfrage nach versuchtem Raubmord. Bei der Tat gegen Busse und Werner fehlten alle Beweise für die Tötung selbst. Nur Liefert und Gott könnten sagen, ob der Anklagte als Täter in Betracht komme. Alle Wahrnehmungen darüher könnten Jrr- tümern unterworfen sein und daber feble ihnen die Beweiskraft. Nun hat allerdings die Wissenschaft eine Anzahl Feststellungen in bezug auf den Täter getroffen, die er nicht auS der Welt schaffen kann. Es sei allein Sache der Geschworenen. wie sie dies beurteilen wollen, denn er könne zu diesen Feststellungen nichts tun. Auch er könne nicht sagen, daß der
Er dachte darüber nach, ob es nicht besser sei, der Tochter des Grafen alles mitzuteilen, ihr nichts zu verschweigen: sein Versprechen jedoch band ihn, er durfte es. nicht brechen ohne Genehmigung des Dieners.
Aber den Brief Ladenburgs wollte er sofort beantworten und mit diesem Entschluß trat er in die Schenke.
Mit geheimnisvoller Miene kam der Wirt ihm entgegen. „Wenn Sie den jungen Grafen Friedberg kennen lernen wollen, so gehen Sie nur in die Gaststube," sagte er leise, „er ist ganz allein mit Röschen."
Berthold fühlte, wie ihm das Blut in die Wangen stieg. „Was will er hier?" fragte er.
„Hm — ich weiß es nicht," antwortete der Wirt achselzuckend. „Vielleicht will er noch einmal versuchen, sich mit seinem Vater auszusöhnen. Beerben >vird er ihn später gewiß, und lange kann der alte Herr nicht -mehr leben; ich glaube, dann kommt da oben alles unter den Hammer, und wenn Sie mit Gras Willibald befreundet sind, können Sie vielleicht die schönsten Gemälde billig kaufen."
Diese Aussicht hatte für Berthold durchaus nichts verlockendes, aber da er aus anderen Gründen den Grafen kennen lernen wollte, ging er in die Gaststube, deren Tür der Lindenwirt bereits geöffnet hatte.
Der Anblick, der sich ihm bot, empörte ihn. Ein junger, schlanker Herr bemühte sich, Röschen zu umarmen, die ihm auswich und in die fernste Ecke des Zimmers flüchte-e.
„Na, nicht so spröde, schöne Rose," lachte der Graf, der den eintretenden nicht bemerkte, „emen Kuß in Ehren darf niemand wehren! Bin ich einmal hier regierender Herr, möchtest Du nach der Ehre geizen, meine Freundin zu sein."
„Lassen Sie mich," sagte das Mädchen empört, „ich werde um Hilfe rufen!"
„Pa, es ist nur Spaß!"
„Mir ist es ernst! Rühren Sie mich nicht an."
Angeklagte der Täter sei, aber ebensowenig könne er daß der Angeklagte nicht der Täter sei. ES gehe über Gesep» kraft hinaus hier „Ja" oder „Nein" zu sagen, da gerades wichtigsten Punkte nicht bewiesen werden könnten. DieS-M das Gewissen der Geschworenen ganz besonders schärfe«. ^ Geschworenen seien souveräne Richter. In der Schuld^ seien sie nicht abhängig von der Stimmung der Gasse «nd b dürsten niemand zu Freuden oder zu Leid entscheiden, r» Verteidiger geht dann weiter darauf ein, daß eine Anzahl ^ Zeitungsartikeln Stimmung gegen den Angeklagten gen,»«, haben soll. Er spricht wiederholt von einer vergifte«, U mosphäre. dir dadurch geschaffen worden sei und die gewiss» maßen die Voruntersuchung gestört habe. Gewiß erkenn^ das Recht der Presse zur Veröffentlichung von Verhandlung» und anderen Berichten über solche Fälle an, aber das, was L vor der Verhandlung geschehen sei, gehe weit darüber hin<w Am Schluffe sagte der Verteidiger zu den Geschworenen: Z- darf Sie hitten, zu vergessen, was draußen gewesen ist. L sollen nur das beachten, was hier im Saale vor sich geaanM ist. Tun Sie Ihre Pflicht als souveräne Richter. Es haM sich um ein Menschenleben, das noch so sehr gesündigt hch mag, das aber doch auch ein Menschenleben ist. Sie düch aber auch so rechnen, daß Menschenleben zu erhalten sind h eine solche Begabung und einen solchen Intellekt zeigen, wiestz der Angeklagte in vielen Fällen bewiesen hat. (Lebhafte U wegung und Oho-Rnfe im Zuhörerraum.) Die Verhandln,! wurde alsdann kurz nach 1 Uhr ans 3 Uhr nachmittags A tagt.
In der Nachmittagssitzung ergriffen noch einmal K Staatsanwalt und der Verteidiger das Wort. StaatsanE Dr. Mickel wies darauf hin, daß man wohl verschiedener sh' sicht über den Schlußsatz des Verteidigers sein könne, daß M' schen mit solcher Energie und mit solcher Intelligenz, wie s der Angeklagte Siefert an den Tag gelegt habe, der MeM heit erhalten bleiben sollen. Es sei zweifellos, daß Siefert». allen drei Fällen, die ihm zur Last gelegt werden, auch j, Meineid schuldig sti. und zwar sei er in den ersten M» obne Zweifel der Mörder. Oberstaatsanwalt Dr. Sebold üis, tete noch einmal das Wort an die Geschworenen und betoiss dabei, er nehme an. daß sie als aufrechte und Pflichtbevch Männer den Spruch abgeben würden, der in diesem Falle und jeden Mitleids unzugänglich sein müsse." Das Mi Gnade zu üben, stehe lediglich dem Badischen StaatsmiM rmm zu. Der Oberstaatsanwalt schloß seine Ausführung, mit den Worten: „Geben Sie dem Ministerium die MögH keit, daß der Angeklagte sein Verbrechen durch Henkershai! büßen muß." Im Anschluß hieran fragte der Vorsitzende ki Gerichtshofes den Angeklagten, ob er noch etwas zu erklär, habe. Siefert antwortete: „Ich bin leider nicht in der Lag, Ihnen bessere Beweise zu bringen, wie ich sie Ihnen gebrach- habe. Aber nicht ich -allein habe die Schuld, daß meine weise in Trümmer gegangen sind, die Schuld düran trW auch Sie (zum Gerichtshof gewendet). Ich habe schon ais zwölften Tage nach meiner Verhaftung erklärt, daß ich in N, fenau war. aber erst nach sieben Wochen brachte man E dorthin. Zu dieser Zeit war aber die Möglichkeit der W kläruua nicht mehr vorhanden, denn die Befragten kamt,! sich meiner nicht mehr entsinnen, vor allen Dingen konnten 1 den Tag nicht mehr genau angeben. Gegen die WiffensM anzukämpfen, bin ich nicht in der Lage, aber ich sage Ihm daß ich der wahre Mörder nicht bin. Wenn Sie glauben, H ich der Täter bin. so beuge ich mich dem Urteilssprnch. Vm ich der Mörder wäre, dann hätte ich auch so viel Ehre im LÄ gehabt, es zu sagen. (Am Schluffe mit einer HandbeweguH. .Handeln Sie, wie es Ihnen beliebt."
Es folgte die Rechtsbelehrung und im Anschluß dam wurden die Fragen an die Geschworenen formuliert. Die E? schworenen zogen sich zurück und berieten etwa eine Stunk. Sie beantworteten die Frage auf Meineid mit Ja, die Frq auf Raubmordversuch im Falle des Franz Link von WeiM mit Nein, die Frage ans etwaigen Totschlagsversuchs im Link mit Nein, die Frage auf Raubmordversuch an Mi», meister Busse mit Ja und die Frage auf Raubmord an W germeister Werner mit Ja.
eine» Mensche» verurteilt, aber -er Verzeihe es Ihnen ein hc ' Das ^
Mch etwa einhalbstündige:
ricbtshof gegen Uhr abend Der Auocklaate Leopold Raubmords zweimal zum Tod ^urteilt. Der Angeklagte S , Jahr Zuchthaus verurteilt. Mirdvon der Auflage des Ra freigesprochen. Der Karabiner hat die Kosten des Pro; urteilt worden ist.
Siefert bewahrt bis zum Hauung Sein bekanntes Läb tag nicht so oft wieder wie son
Berm
Der Antrag des Staatsanwalts.
Der Staatsanwalt beantragte hierauf, den Angeklagi, Leopold Siefert wegen zweifachen 'Raubmordes zweimal zxt Tode und wegen Meineids zu 1 Jahr Zuchthaus zu verurtb len, außerdem dem Angeklagten die bürgerlichen EhrencH dauernd abzuerkennen.
Der Angeklagte Siefert erklärte nun auf Befragen dt Vorsitzenden mit seinem bekannten geringschätzigen LM. noch folgendes: „Meine Herren! Wohlan! Nun habend
Misburg, 23. Jan Im Postwagen mehrere Pakete r und Obligationen von Augsbi aeld im Gesamtwette von fast den. Diese Wertpapiere wurde Augsburg in einem anonymen sandt. Es fehlt nur der Barg« Die neue Handelsflagge an ab sollten auch die Rheinschiffe das heißt die schwarz-wciß-rot> Gösch. Die großen Reedereien zu führen und man sieht ihre l Aschen Farben auf -dem Rheii Strandung eines Elbschiffi Schleppdampfer „Matthias Si dem Elbschiff ,/öueren Nr. 3 war, auf der Äcrgreise, um ei Bei Kesselheim erlitt Las Elbs solgedessen aus dem Ruder und Ufer auf. Jegliche Losturnve: sich, und da der Wasserstand si des Schiffes immer bedenkliche zugezogen hat, kann erst festg, bedeutend erleichtert ist. Der ordentlichen Schaden anrichten, (10880) Zentner) für Mannhei Die deutsche Schiffahrt zu dem die englische Regierung ih- jenigen der ehemals deutschen L fahrt freigegeben hat, ist, nach düng aus Hamburg, nunmehl Linie gehörige Seeschlepper „D leichter, wie sie die deutschen Wei fach gebaut hfhen, nach Ostafri!
Me MeKer evangelische G Garnisonkirche in Metz steht Sie gehört der Militärbehörde wird, da. wenn sie dieselbe nü deutende Unterhaltungskosten a tärbehörde hat sie daher der S Jahr angeboren. Die Stadt h, StraßeuLahutattfe in Pete dem Petersburger Gewerkschaft Straßenbahnfahrt in Petersbi worden. Für Arbeiter, Angestt Mitglieder des Kriegskommissc am Morgen und am Abend m eine Monatskarte beträgt 300 0 Englisch« Maßnahmen gegei englische Handelsministerium hc in Uebereinstimung mit dem 0 Industrie vom Jahr 1921 best der Einfuhr von deutschen Sp den Kreisen der englischen Inte: gen laut, daß die deutschen Spü niedrigen Standes der Mark derartige Waren in England können
„So ziere Dich doch nicht, Schah, ich verlange j« nur einen Kuß von Deinen roten Lippen!"
„Das geht zu weit," rief Berthold entrüstet. „Seien Sie unbesorgt mein Fräulein, ich werde Sie vor diesem unverschämten Menschen schützen."
Der Graf wandte sich um, seine zornfunkelnden Augen musterten den Gegner mit stechenden Blicken. „Wer sind Sie?" fragte er geringschätzend.
„Dieselbe Frage richte ich an Sie," erwiderte hold mühsam sich bezwingend.
„Ich bin Graf Willibald von Friedberg." ' „Und ich der Maler Berthold Hasting."
Der Graf trat einen Schritt zurück, jäh blitzte ei«i verzehrende Glut in seinen Augen auf. Auch er, man konnte es deutlich erkennen, bezwang gewaltsam fei« Erregung. „Nun weiß ich genug," sagte er, „Sie woh nen ja seit mehreren Tagen in diesem Hause. Ich hegk durchaus nicht die Absicht, Sie bei der Wirtstochter aus dem Sattel zu heben, aber ich konnte auch nicht vermuten, daß Sie so eifersüchtig sein würden." G lag ein unbeschreiblicher Spott in dem Tone, in welchem der Wüstling dies gesagt hatte, ein Hohn, der dem M gen Mann die Galle ins Blut treiben mußte.
Röschen schien den tieferen Sinn der Worte n« halb verstanden zu haben, sie warf dem Macker ein« bittenden Blick zu und eilte hinaus.
„Daß Sic diesen Ton anschlagen, kann mich nicht befremden," erwiderte Berthold, seine äußere Ruhe noch immer bewahrend, „ich greife ja heute Morgen scho» zum zweitenmale störend in Ihre Pläne ein. Zm» erstenmale war es im Schlosse . . ." Hier hielt « inne und ließ seine Blicke forschend auf dem Gesichte seines Gegenübers ruhen. Das seltsame Mienenspiel be» stätigte ihm seine Vermutung. Ar fuhr fort: „Die . beiden Spitzbuben, die den Raubversuch machten, »erden Ihnen wohl das Nähere mitgeteilt haben —" j . (Fortsetzung folgt.) - ^
Die Kosten des Weltkri ökonomie an der Universt: Weltkriegs aus 208 Mb 8512 40,IS Milliarden Dollars 26812788200, England 44 i 32 Milliarden Dollars, des gesamten aus der Erde , Dollars.
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Stuttgart, 24. Jan. läßlich des Hinscheidens i den Landesbischof diesem, des Laiches namens der imhme an diesem schwerer Ministerium des Kirchentelegramm an den Bischos Karlsruhe, 25. Jan. stern Staatspräsident Hu die Zusammenkunft präsit Landesregierungen in Mi die Reichseinheit bedeute, sich die Ansicht zutaqe g Lander urch des Reichs m Swatsform und der gegei sicht werden könne. Die M, daß die bayerische, d Regierung von dem Gei «eich erfüllt seien.
Leipheinr (Schwaben) von einem Ententeauto ü Eet zweit weitere schwer Münch«,!. 24. Jan. Landtags stand auch eim wng, die von der Regier; Wenigen Personen vorz «chtembertage des verga Wien Umtrieben betei Mhweher erklärte in Be, verantwortlichen Stellen damaligen gespannter AsM nicht leicht nehmei Erscheinungen die Konseg Wenn chm die Linke besti N °ns der damaligen ) «^sprechend Vorgehei .München, 24. Jan. NAnur der Tugenden Wstes Benedikt XV ur ^Volkes um den Dak 26. Jan. In
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