Regierung geschlossen werden dürfe. Der Korrespondent weist auf die Anwesenheit des japanisch

Anwesenheit des japanischen Oppositionsführers im arlament, Matschizuki, hin. der sich nicht als Mitglied der elegation, sondern als Beobachter im Aufträge seiner Par­tei in Washington aufhalte und erklärt habe. Japan könne den Vorschlag nicht annehmen, wenn nicht gleichzeitig die Befesti­gungen am Stillen Ozean aufgegeben würden. Nach Ansicht vieler amerikanischer Marineoffiziere würde aber die Aufgabe der Befestigungen unter Umständen den Verlust der pazifischen Besitzungen der Vereinigten Staaten bedeuten.

Washington, 14. Nov. Offiziell wird angekündigt, daß in der morgigen Sitzung der Konferenz Balfour eine Rede halten werde, in der er im Prinzip den amerikanischen Vorschlag be­treffend die Begrenzung der Rüstungen zur See anneymen werde.

Das Echo in der Presse.

Basel, 14. Nov. DieBasler Nachrichten" schreiben in ihren; Leitartikel u. a.: Das Hauptproblem ist nicht die Ab­rüstung der Flotte, sondern der Abbau der Pazifischen und chi­nesischen Streitfragen und der Versuch Amerikas, England von Japans Seite wegzuziehen. Der Entscheidung über diese Dinge sehen wir mit brennendem Interesse entgegen und bedauern nur, daß die Schweiz ganz einseitig auf Havasmeldungen an­gewiesen ist, deren antienglische Tendenz schon jetzt bemerkbar wird.

Französische Befürchtungen.

Paris, 14. Nov. Pertinax kabelt demEcho de Paris", die Annahme des Hughesschen Programms könne England von

jeder ernstlichen Entente mit Frankreich entfernen. In zweiter Linie sei der Tag der Eröffnung der Konferenz als ein schlech­tes Vorzeichen zu betrachten. Hätten nicht gewisse Angelsachsen vor, in Washington die Frage der Reparationen und der Be­setzung des Rheinlands mit Hilfe einer imperativen Erklärung zu regeln? Ein drittes unangenehmes Symptom erblickt Per- tinax in dem Verschwinden der französischen Sprache. Außer Briand hätten sämtliche Redner, selbst italienische und belgische, englisch gesprochen.

Londo«, 14. Nov. Die gesamte Presse besaßt sich mit der Abrüstungskonferenz ^n Washington.Times", die in Wa­

shington von ihrem Chefredakteur vertreten wird, äußert, die

Meinung der britischen Delegation sei überwältigend günstig. Der amerikanische Plan müsse jedoch notwendigerweise kalt­blütig in allen Einzelheiten und Ausführungen durchgedacht werden. Admiral Kalo habe erklärt, vom japanischen Stand­punkt aus seien die Vorschläge des Sekretärs Hughes logisch. Er empfehle den allgemeinen Grundsatz, den Japan bis zum Äußersten durchzusühren bereit sei. Japan sei ebenfalls bereit, die von Staatssekretär Hughes vorgeschlagene Stärke der briti­schen, amerikanischen und japanischen Flotten anzunehmen. Rcpington berichtet imDaily Telegraph", der allgemeine Ein­druck auf der Konferenz sei, daß der Plan angenommen werde. Der Washingtoner Berichterstatter derMorning-Vost" meldet, er sei in der Lage, die Mitteilung zu machen, daß Ja­pan den Vorschlag Hughes annehmen werde. Auch die briti­schen Delegierten stimmten dem Plane Hughes zu. Man schätze, daß die Durchführung des amerikanischen Programms für den britischen Steuerzahler eine jährliche Ersparnis von etwa 50

Millionen Pfunds Sterling bedeuten würde. Die Bezugspreis;

hofften, daß die Frage des fernen Ostens ebenso leicht

werden könne, wie "-." ' ^

japanische Kreise

mistisch in dieser Hinsicht. Die Japaner sahen die 'vMÄ"' wwie im sonstigen Lage des fernen Ostens als das Herz des gesamten Pr°bl3 erkehr ^ t 6 50

Postbestellgeld.

-litihlüch m Neuenbürg

e die Frage der AbrüstungseinAraA, 45 . Durch die Post in Washington seien jedoch wenige» und Oberamis-

Hinsicht. Die Japaner sahen die n-nU-- ^

rm Anfang sehr japanfeindlich war^ ?st^ mrch"den^de^b, Men von höherer G«.

- , . ' " besteht kein Anspruch

Erklärungen der japanischen Delegierten in der Abrusti^!'7ai.t.nino der Zeitung

konferenz etwas freundlicher geworden. Die .

vor, wenn Japan mit seinen Versicherungen ernst uw»* ^ «der aus Rückerstattung des daß es zu einer Abrüstung komme, dann ^ Bezugspreises. frEche Lo,ung der Hauptfragen möglich Sei -

ML «

die Austräge,

länge, gefährde dadurch nicht allein die amerikanischen Z Melden, europäischen materiellen Interessen, sondern bedrohe üoerha«j jederzeit entgegen.

die Kultur. Diese Bedrohung werde im Laufe der Ait A -

mer gefährlicher und unwiderstehlicher. Wenn Japan Aingjj Nr 24 bei bei

zur Fortsetzung seiner Rüstungen veranlasse dann sei in ^ 7« «^taNe R-uenbürg ster Zeit der Krieg zu erwarten. Voraussichtlich werde l>A.-sva nur unter äußerstem Druck die Ergebnisse seiner Politik 30 Jahren Preisgeben. Man glaubt, daß der Druck der einigten Staaten nicht genügen wird, da Japan gegenüber K Assl v.

Vereinigten Staaten in maritimer Hinsicht noch ein- ^ ' '

Stellung einnimmt.

Hinsicht noch eine ^ Darum hofft man, daß die Haltung b

anderen Mächte und besonders die Haltung Englands den N^ schlag geben wird. ^

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Bekanntmachung

betreffend die

Anmeldung von Veränderungen, welche eine Berichtigung" des Grund-, Gebäude- oder Gewervekatasters bedingen.

Auf Grund des Art. 4 des Gesetzes vom 20. Dezember 1899, betr. die Anlegung und Fortführung der Steuerbücher (Reg.Bl. S. 1219), und Art. 60 des Gesetzes vom 8. August 1903, betr. die Besteuerungsrechte der Gemeinden und Amtskörperschasteu (Reg Bl. S. 397), sowie Z 7 der Anweisung des K. Steuer­kollegiums Abteilung für direkte Steuern vom 23. September 1904 zum Voll­zug des Gesetzes, betr. Abänderungen des Gesetzes vom 28. April 1873 über die Grund-, Gebäude- und Gewerbesteuer vom 8. August 1903 (Amtsblatt des Steuerkollegiums S. 227) werden diejenigen Grundeigentümer (und Gefäll- berechtigten), sowie Gebäu-ebcfitzer, bei deren Grundstücken und Gefällen oder Gebäuden während des laufenden Kalenderjahrs eine Veränderung stattge­sunden hat, welche eine Aenderung des Steuerkatasters zur Folge hat, aufge fordert, hievon big 31. Dezember dJ, spätestens aber bis zum 15. Ja­nuar k. I. bei dem Ortsvorsteher Anzeige zu machen. Ebenso sind von den Gewerbetreibenden etwaige in ihrem Betrieb eingetretene (nachhaltige) Ver­änderungen bis spätestens 31. Dezember d. I. bei dem Ortsvorsteher anzuzeigen.

. Eine Anzeigepflicht liegt vor:

I. Bei dem Grundeigentum und den Gefälle« in den Fällen von Art. 70, 71 und 72 des Gesetzes vom 28. April 1873/8. August 1903 (Reg.Bl. von 1903, S. 344), also insbesondere:

a) wenn die Kultur eines Grundstücks auf die Dauer verändert wird durch Ver­wandlung von Aeckern in Wiesen, Wald usw. oder umgekehrt, Verwendung eines Grundstücks qls Baumgut, Hopfengarten, Steinbruch usw. oder durch das Aufhören einer solchen Verwendung;

d) wenn em Grundstück die Eigenschaft eines Gartens annimmt oder ein als Garten eingeschätztes Grundstück diese Eigenschaft verliert;

e) wenn eine Grundlast abgelöst wird oder eine im Gefällkataster laufende Nutzung aus einer anderen Ursache aufgehört oder sich verändert ha».

II. Bei den Gebäuden in den Fällen von Art. 81 und 82 des obengenannten Steuergesetzes, also insbesondere:

a) wenn ein Gebäude oder Gebäudeteil niedergeriffen worden, ganz oder teilweise zugrundegegangen oder sonst zur Benützung untauglich geworden ist;

d) wenn ein Gebäude eine Weltsverminderung oder eine Wertserhöhung dadurch erhalten hat, daß es zum Zweck einer anderen dauernden Verwendung baulich umgewandelt worden ist;

e) wenn ein Gebäude neu errichtet oder wenn ein Gebäude durch Aufsetzen eines oder mehrerer Stockwerke oder durch Ueberbauung einer weiteren Grundfläche vergiößert worden ist.

III. Bei den Gewerbe« gemäß Art. 100 des obengenannten Gesetzes:

a) wenn ein Gewerbe neu begonnen oder mit einem schon bestehenden Gewerbe ein weiteres verbunden rvoiden ist;

d) wenn ein Gewerbe oder eines von mehreren durch dieselbe Person betriebenen Gewerben aufgeg> bcn worden ist;

e) wern das Betriebskapital oder die Zahl der Gehilfen und Arbeiter bei einem Gewerbe erheblich und nachhaltig vermehrt oder vermindert worden ist.

Neuenbürg, den 10. November 1921.

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«on der Gefahr einer Keich. Die Reichsreg i, dem bayerischen Kabin »nd ein eindeutiges Bk Frage beschäftigte heuti daß bekannt wurde, o Nßch die Koalitionspar Beratungen zusammen Der Finanzausschuß Stuttgart, l4. No! trat heute zusammen, »eiien Besoldungsordn »en Situation Stellun, Finanzministers bericht nisterialrat Fischer übe «rdnung. Die würti Wung, daß für die «er Lage gezogen und «ewShrt werden müßte Lehrer betrage etwa 1! zuschläge erfordern ein für die außerplanmäß md für die Pensionc einnahmen seien noch ireter gaben eine Erkl diese im Reichsrat ab msgaben für das lauf! Reiches in Hohe des den Ländern zur Vers «icht selbst sn der La tragen. Die Länder den beispringen, unter Vorschüsse zur Bersch sprachen sich dahin ai qnenzen aus der Übe stehen müsse. Die Abj Kinkel brachten hierar Finanzausschuß ermäc Landtags die Regieru der neuen Gehaltsbezi zu beginnen. Bei de zum Ausdruck, daß d leisten möge. Ein 3 «b. daß die Vorbereit schon morgen mit de begonnen werden köm mit den außerplanmä diese die aus der früh betröge ausbezahlt bc «ntwortet, daß die G ber sofort angewiesen zahlung der früherer seiten der Unabhc trag eingebracht: 1. d Reichsregierung dafü rm und mittleren B sm entsprechend gere rung notwendigen Zr Zulagen zu vermeide Beamten sind in Zu Beamten aller Grup rung entsprechen. « trumsredner. Es sei Anschluß an die Nc , nommen würde. Ma ren Beamten allerdir «bwarten und die je Antrags wurde zurü und eine Enthaltung bei drei Enthaltungc dormittags Fortsetzm nern über die Frag bauten, 2. Entwurf »ungsprüfungen, 4.

Erklärung ber Würti Stuttgart, 15. N Engere Landesaussi Sonntag, den l3. N Sitzung zusammen, der Fraktionsvorsitze und besprach dabei Bolkspartei bei den ntion im Reiche ur «mruna Braun-Sev me württ. Verhältn! vereinnahme des S rung an Stelle des 1 dom Standpunkt d« «neu Rückschritt. T dre Entwicklung der