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^Z 27 . Amis- und AuzeigebkaLL für den Bezirk Galw. 80 . Jahrgang.
«rschrviung-tage: Dienstag, Donnerstag, Samstag, Sonntag. JnserttonSprei» 10 Pfg. pro Zeile für Stadt und Bezirilort«; außer Bezirk 12 Pfg.
Zmttiche FSekarmtmachuugerr.
Bekanntmachung.
In «asstadt ist die Maul- uud «lauen- seuche erloschen.
Calw, 16. Februar 1905.
K. Oberamt.
Amtm. Rippmann.
Bekanntmachung der K. Zentralstelle für die Landwirtschaft, detreffend de« landwirtschaftliche« Septemberpreis für das Jahr 1905.
Zur Anregung eines rationellen Fortschritts auf den verschiedenen Gebieten des landwirtschaftlichen Betriebs soll auch im Jahr 1905 der landwirtschaftliche Septemberpreis zur Vergebung kommen. Für denselben gelten folgende Bestimmungen:
Der — in einem nach der Leistung zu beweisenden Geldbetrag nebst silberner Medaille bestehende — Preis ist in erster Linie für musterhaft geführte, vorzugsweise bäuerliche Wirtschaften bestimmt, deren Betrieb mit Berücksichtigung aller einschlagenden Verhältnisse den nachhaltigsten Reinertrag sichtlich anstrebt und der daher für die ähnlichen Verhältnisse der Umgegend als Muster dienen kann. Der Nachweis einer ordentlichen Rechnungsführung, mit deren Ergebnissen die konkurrierende Leistung im ganzen unj^ einzelnen belegt werden könnte, würde deren Preiswücdigkeit erhöhen.
Gegebenenfalls kann der Preis auch für Einführung und Verbreitung neuer, nützlicher Kulturen oder für wesentliche Verbesserungen im Betriebe der Landwirtschaft überhaupt oder ihrer einzelnen Zweige, namentlich des Ackerbaus, des Futterbaus, des Wein- und Obstbaus, des Waldbaus, der Torfgewinnung, der Viehzucht, des Molkereiwesens u. s. w., nicht minder für hervorragende persönliche Verdienste um Hebung und Förderung der Landwirtschaft durch Lehre und Beispiel, durch tätiges Wirken für das Vereins- und Fortbtldungswesen, für Vollzug der Kulturgesetze u. s. w. erteilt werden.
Die Bewerbungen um den Preis find spätestens bis zum 1. Juli d. I. mit einem Beibericht des Oberamts und einer Aeußerung des landwirtschaftlichen Bezirksvereins begleitet bet der Unterzeichneten Stelle einzureichen. Die Zuerkennung des Preises wird am 27. September erfolgen.
Stuttgart, 11. Februar 1905.
I. V.:
K r a i s.
Tagesneuigkeiten.
Breitenberg, 12. Febr. (Unlieb verspätet.) Gestern vollendete Schultheiß Kübler hier sein 70. Lebensjahr. Derselbe steht seit 37 Jahren an der Spitze der hiesigen Gemeinde und ist der dienst- älteste Ortsvorsteher unseres Oberamts. Abends brachte ihm der Gesangverein ein Ständchen. Im Anschluß daran versammelte sich die Bürgerschaft zahlreich im Gasthaus zur Krone um den Gefeierten und brachte ihm den Dank für seine langjährige Arbeit für die Gemeinde zum Ausdruck und zugleich den Wunsch eines ruhigen Lebensabends. Gerührt dankte Herr Schultheiß Kübler für die ihm erwiesene Ehrung. Der Gesangverein trug noch einige Lieder vor, und der Abend verlief in der schönsten Weise.
Samstag, -en 18. Kebruar 1905.
AbonnementSpr.ind. Stadtpr.Dierlelj. Mk. I.IOincl.Lrägerl. Vierteljahr!. Postbezugspreis ohne Bestellg. f. d. Orts-u. Nachbarortsverkehr 1 Mk., f. d. sonst. Verkehr Mk.1.10, Bestellgeld 20 Pfg.
(Langholzerlöse der Gegend): Emberg und Röthenbach je 137 °/°; Weltenschwann 130°/°.
Böblingen, 16. Febr. Gestern vormittag 11 Uhr ereignete sich in dem benachbarten Ehningen ein schreckliches Unglück. Der verheiratete 36jähr. frühere Löwenwirt Theodor Bauer war in dem Sägwerk zwischen Ehningen und Aidlingen um Anordnungen bezügl. des Sägens von Stämmen zu treffen. Ein Säger war dort gerade mit Abladen von Holz beschäftigt. Bauer wollte unter einem Stamm hindurchgehen, als derselbe plötzlich abstürzte und dem Bedauernswerten das Genick abschlug, so daß B. sofort tot war. Den Säger trifft keine Schuld.
Stuttgart, 16. Febr. Der Gemeinderat hat heute nach längerer Debatte einen Beitrag von 5000 zur Linderung der durch den Berg- arbeiterausstand im Ruhrgebiet entstandenen Not mit 14 gegen 6 Stimmen (Stockmgtzer, Rothen- höfer, Schleicher, Arnold, Heim und Schäufelin) bewilligt.
Stuttgart, 16. Febr. (Strafkammer.) Angeklagt einer Reihe Diebstähle war die schon 3mal wegen Diebstahls vorbestrafte Fabrikarbeitersehefrau Katharine Kurtz von Feuerbach. Am 19. Januar ds. Js. drang die Angeklagte in eine Wohnung in der Rosenbergstraße, während die Bewohner bei einer Beerdigung waren, ein und entwendete aus 4 Schatullen, die sie gewaltsam erbrach, 13 Hundertmarkscheine, Gold und Silbergeld im Betrage von etwa 400 sowie einen Couponsbogen. Außerdem stahl sie im Laufe des vorigen Frühjahrs in verschiedenen Wohnungen in Heslach und Kaltental, die sie bettelnshalber betreten hatte, kleinere und größere Geldbeträge. Die Angeklagte, die für 7 Kinder allein zu sorgen hat, da ihr Mann wegen Krankheit nichts verdienen kann, verbrauchte von dem in der Rosenbergstraße entwendeten Geld innerhalb 2 Tagen etwa 250 indem sie ihren Kindern Kleider und Schuhe anschaffte und die rückständige Miete bezahlte. Das übrige Geld konnte dem Bestohlenen wieder zurückgegeben werden, ebenso der Couponsbogen, den die Angeklagte nach dem Diebstahl in einen Briefschalter geworfen hatte. Unter Zubilligung mildernder Umstände erkannte die Strafkammer wegen 4 Verbrechen des einfachen Diebstahls und 2 Verbrechen des schweren Diebstahls im Rückfalle auf 2 Jahre 4 Monate Gefängnis. Der Staatsanwalt hatte 3 Jahre Zuchthaus beantragt.
u l m, 16. Febr. Zur Zeit werden ziemlich häufig falsche Fünfmarkstücke angehalten. Die falschen Stücke find, in der Weise hergestellt, daß von echten Stücken die Vorder- und Rückseite in ganz dünnen Scheiben abgenommen und auf eine dieser Scheiben ein entsprechend geprägtes Ergänzungsstück aus unedlem Metall aufgebracht wird. Die Stücke sind leicht kenntlich an der verletzten Randschrift und an dem sich seifig anfühlenden falschen Metall. Sie tragen die Jahreszahl 1904.
München, 15. Febr. Die auf heute früh 7 Uhr angesetzt gewesene Hinrichtung des wegen Doppelraubmords zum Tod verurteilten Schneiders Albert AllramSeder wurde durch Ge
richtsbeschluß aufgeschoben. Allramseder war wegen Raubmords zum Tod verurteilt worden. Das Urteil wurde in der vergangenen Woche bestätigt, die Hinrichtung sollte heute früh 7 Uhr stattfinden. Statt des Delinquenten erschien, wir die M. N. N. berichten, gegen 7'/« Uhr der Vollzugsbeamte, der erste Staatsanwalt Achenbrenner, auf dem Gerüst und verkündete der lautlos harrenden Menge, daß das Todesurteil wegen eines heute Nacht von Allramseder eingereichten Gesuches um Wiederaufnahme des Verfahrens auf Grund eines Gerichtsbeschlusses Wert werde. Allramseder war zum Tod verurteilt worden wegen Ermordung und Beraubung der Gürtlerswitwe Glas und ihres 15jährigen Enkels. Allramseder hatte gestern abend persönlich sein Gesuch um Wiederaufnahme des Verfahrens schriftlich eingereicht und es damit begründet, daß er bei dem Doppelraubmord in Ebersberg als Täter, d. h. Mörder nicht in Betracht kommen könne; er habe bei dem Verbrechen nur als Dieb mitgewirkt und nach dem von einem gewissen Joseph Huber ausgeführten Mord die bei ihm Vorgefundenen Schmuck- und Wertsachen, sowie die beiden Sparkassenbücher gestohlen. Der Mörder IosephHuber sei ein Mann, der mit ihm auf der Militärstrafgefangenenanstalt Festung Oberhaus eine längere Freiheitsstrafe verbüßt und mit ihm eine Zelle geteilt habe. Der von ihm in der Verhandlung vorgebrachte Karl Neumann aus Friedberg sei dieser Huber. Er habe damals nur einen falschen Namen angegeben. Die Angabe bezüglich der gemeinschaftlichen Zellenhaft mit einem Strafgefangenen Huber haben sich nach den heute nacht erholten telegraphischen und telephonischen Erkundigungen der Staatsanwaltschaft als richtig erwiesen. Allramseder, der gestern nach Ueberführung in das Strafvollstreckungsgefängnis Stadelheim wie gebrochen erschien, änderte im Verlauf des gestrigen Tags sein Benehmen vollständig. Er aß, trank und rauchte. Am Abend richtete er dann das Gesuch um Wiederaufnahme des Verfahrens an die Behörde. 2 Stunden, von V'11 bis gegen '/-I Uhr, nahm das darauffolgende Verhör durch den Staatsanwalt in Anspruch. Hierauf legte sich der Verurteilte nieder und schlief bis gegen 4 Uhr früh, um welche Zeit er geweckt wurde, um noch mit dem Pater zur Kirche zu gehen, wo eine Messe gelesen wurde. Das Benehmen Allramseders war hiebei ein ziemlich zuversichtliches. In seine Zelle zurückgekehrt, ließ er sich den ihm gebrachten Kaffee sehr wohl schmecken. Eigentümlich dürste es sein, daß Allramseder in den von ihm in den letzten zwei Tagen geschriebenen Briefen nicht einmal seine Unschuld beteuerte. Der Fall der Verschiebung eines vollstreckbaren Todesurteils steht in der bayerischen Justiz und wohl überhaupt in der neueren Strafrechtspflege einzig da.
Essen, 15. Febr. Bet der Instandsetzung des Schachtes „3" der Zeche „Matthias StinneS" stürzten zwei Schachthauer in die Tiefe. Sie wurden als gräßlich verstümmelte Leichen herausbefördert.
Berlin, 15. Febr. Reichskanzler Graf Bülow richtete an die Siebener- Kommission der Bergleute der Ruhrreviers ein Antwort-Telegramm, in dem er sie der