194. Amts- und AuzeLgeVsatt für den Bezirk Kalw. 79. Ishrgkllsi.

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LrscheinungStage: Dienstag, Donnerstag, Sams­tag, Bonntag. JnsertionSpreiS 10 Psg. pro Zeile für Stadt und SezirkSorte; außer Bezirk 12 Pfg.

Amtliche Bekanntmachungen.

Bekanntmachung, betr. die Beranstattung eine- baugewerblich«« MeisterkurseS.

Die Zentralstelle für Gewerbe und Handel beabsichtigt, in der Zeit vom 30. Januar bis 4. März 1905 im Landesgewerbemuseum einen baugewerbltchen Meisterkurs zu veranstalten. Der Unterricht wird sich erstrecken auf:

Bürgerliche Baukunst in Deuischland unter besonderer Berücksichtigung süddeutscher Ver­hältnisse in 12 Wochenstunden mit Vortrag des Kursleiters und praktischen Uebungen der Teilnehm er.

Landstadtbau. 6 Wochenstunden. Vor­trag. Uebungen. Exkursion.

Pflege von Baudenkmalen. Zwei Wochenstunden. Exkursion.

Baukonstruktion. 6 Wochenstunden. Vortrag.

Baumaterialienkunde. 2 Wochenstunden. Vortrag.

Heizung und Lüftung, 4 Wochenstunden. Vortrag.

Besichtigung fertiger Bauten und technischer Betriebe.

Der Unterricht wird in 4 Wochentagen je in 8 Stunden stattfinden. 2 Wochentage werden zur Ausarbeitung von Entwürfen u. s. w. sowie zur Ausführung der Exkursionen verwendet.

Zu dem Kurs werden Bauwerkmeister und Bautechntker bis zur Höchstzahl von etwa 15 Teil­nehmern zugelassen. Die Teilnahme wird nur für solche Gewerbetreibende möglich und von Nutzen sein, welche gute persönliche Veranlagung, tüchtige allgemeine Schulbildung, sowie praktische und theo­retische fachliche Vorbildung besitzen. Solchen im Dienst öffentlicher Körperschaften stehenden beamteten Technikern, welche keine gewerbliche Tätigkeit aus­üben, kann ausnahmsweise die Beteiligung gestattet werden, soweit dies ohne Beeinträchtigung der Teil­nehmer aus dem Kreis der Gewerbetreibenden mög­lich ist.

Das Unterrichtsgeld beträgt 20 ^ Es ist bei Beginn des Kurses zu bezahlen. Minderbemit­telten Teilnehmern, welche den Kurs vollständig und mit gutem Erfolg besucht haben, kann es auf Ansuchen zurückerstattet werden. Dagegen kann mit Rücksicht auf die besonderen Verhältnisse im Bau­gewerbe den Teilnehmern eine weitere Unterstützung durch Gewährung von Beiträgen zu den Kosten der Reise und des Aufenthalts in Stuttgart grundsätzlich nicht in Aussicht gestellt werden. Die Zeichnen- und Schretberfordernisse sind von den Teilnehmern selbst zn beschaffen und mitzubringen.

Anmeldungen zur Teilnahme an dem Kurs find späte st ens bis 20. Dezember 1904 der Zentralstelle für Gewerbe und Handel in Stutt­gart einzureichen. Den Anmeldungen sind beizu­fügen: eine selbstoerfaßte Darstellung des Lebens­laufs mit Angabe der besuchten Schulen und sonstiger Unterrichtsgelegenheiten und mit einer Beschreibung der bisherigen praktischen Tätigkeit; Schulzeugnisse und solche über die praktische Tätigkeit; selbstgefertigte Zeichnungen, womöglich Skizzen und Entwürfe; auch Photographien ausgeführter Arbeiten.

Stuttgart, 23. November 1904.

K. Zentralstelle für Gewerbe und Handel.

M o st h a f.

Donnerstag, den 8. Dezember 1904.

Aagesnerügkeiten.

Neuenbürg, 5. Dez. Gestern abend brannte das Wohnhaus der Witwe Seufer in Birkenfeld ab. Das Feuer ergriff noch eine Scheuer und zwei weitere Wohnungen. Brandstiftung dringend angezeigt.

Rennin gen, 4. Dez. Vom Oberkommando in Deutsch-Südwcstafrika ging gestern abend die telegraphische Nachricht ein, daß der Unteroffizier Karl Bötzel von hier am 30. Nov. im Feldlazarett zn Otjimbinda am Typhus verschieden sei. Der Verstorbene hat auch an der Chinaexpedition teil­genommen ; er wurde in dem Treffen bei Kwang- tschang verwundet und für sein braves Verhalten vor dem Feind und seine hervorragende Pflichttreue mit der silbernen württ. Milttärverdienstmedaille ausgezeichnet. In dem heißen Gefecht am Waterberg am 11. August hat er, nachdem sämtliche Offiziere gefallen waren, seine Kompagnie von 10'/, Uhr morgens bis nachmittags 3'/» Uhr geführt. Es ist ein eigentümliches Zusammentreffen, daß des Vater des Verstorbenen am Todestag seines Sohner beim Sturm auf den Mont MeSly verwundet wurde. Des Verewigten wurde auch im heutigen Haupt­gottesdienst gedacht. (Gl.-u. Würmgauztg.)

Leonberg, 5. Dez. In Münchingen brannten in vergangener Nacht das Wohnhaus und die Scheuer des Schmiedmeisters I. Maier, sowie das Hinterhaus und die Scheuer des Kauf­manns Decker nieder. Der Gebäudeschaden beträgt ca. 20000

Stuttgart, 6, Dez, In der heutigen Sitzung der Kammer der Abgeordneten stand die von der Volkspartei gestellte Anfrage über den Stand der Verhandlungen betreffend gemeinsame Betriebs- mittel-Gemeinschaft der süddeutschen eventuell der deutschen Eisenbahn-Verwaltungen zur Besprechung. Minister von Soden teilte mit, daß vor einigen Jahren schon verschiedene deutsche Eisenbahn-Ver­waltungen angehörtge höhere Elsenbahnbeamte in vorläufig privater Weise sich dem Studium der Gemeinschafts-Idee zusammengefunden haben und daß man Entwürfe fertig stellte. Der Minister erklärte, daß von diesen Entwürfen derjenige, der eine Betriebsmittel-Gemeinfchaft Vorschläge, ihm am meisten Aussicht auf Erfolg zu haben scheine. Ueber den Inhalt des von der württembergischen Ver­waltung aufgenommenen Entwurfes einer Bctriebs- mittel-Gemeinschaft lasse sich feftstellen, daß gemein­sam sein soll die Lokomotiven, Pecsonen-Gepäck- und Güterwagen, daß aber bei dieser Gemeinschafts-Idee die Hoheitsrechte der einzelnen Verwaltungen nach jeder Richtung hin gewahrt werden sollen. Nach­dem Preußen eine sehr entgegenkommende Haltung dem Entwurf gegenüber angenommen und ebenso die süddeutschen Verwaltungen, wurde die erwähnte Punktation dann auf der Heidelberger Konferenz als geeignete Grundlage für weitere Verhandlungen erachtet und eine Konferenz eingesetzt, die im Januar 1905 zusammentreten soll. Gleichzeitig einigte man sich auch dahin, daß eine Personen­tarif-Reform vorgenommen werden soll, ohne daß man im Nebligen dabei die Frage der 4. Wagen­klasse in Betracht gezogen hat. Ferner wurde auch

Aborm«m«7!tlpr, in d. Ltabt pr. Biertelj. MI, 1.10 incl, Trügen!, BterteltLhrl. PostLqusSprei» ohne Brstellg. f. d, OrtS- u. Nachbar- ortSveriehr 1 Mi., f. d. sonst. vertehr Ml. 10,0, Bestellgeld 20 Pig.

das Unwesen der Umleitung einer genauen Be­sprechung unterzogen. Da der Minister schließlich die Ansicht aussprach, daß für jetzt keine Veran­lassung zu einer weiteren Erörterung der Frage vorliege, wurde auf eine Besprechung derselben ver­zichtet.

Stuttgart, 6. Dez. Die Landes­versammlung derDeutschenPartei findet den Bestimmungen der Satzungen gemäß das nächste Mal am zweiten Sonntag im Januar, also am 8. Januar, statt. Ueber die Reichsfragen wird dies­mal Reichs- und Landtagsabgeordneter Professor vr. Hieber, da er als Vorsitzender der Landes­partei den Vorsitz in der Versammlung zu führen hat, nicht berichten, sondern ReichStagsabg. Patzig, der dazu aus Berlin eintresfen wird. Wer über die Landesfragen sprechen wird, ist bisher noch nicht bestimmt worden.

Stuttgart. (Strafkammer.) Infolge Be­schlagnahme der Bücher der Chemikalienhandlung von W. Müllers Nachfolger (Inhaber Leopold Kahn) hier wurde bei drei Küfern hier, in Hedel- fingen und Uhlbach Haussuchung nach den von der­selben bezogenen W-infälschungsmittel Farben und Säuren verfügt. Diese wurden auch vor­gefunden, jedoch war den Küfern keine etwa damit vorgenommene Weinfälschung nachzuweisen, weshalb eine Anklage gegen dieselben nicht erhoben werden konnte. Dagegen beantragte die Staatsanwaltschaft im sog. objektiven Verfahren die Einziehung der Chemikalien. Diese wurde aber in allen 3 Fällen von der Strafkammer unter Uebernahme der Kosten auf die Staatskasse abgelehnt, da keine Straftat vorlag.

Stuttgart, 6. Dez. Ein auf einer aus­gelaufenen Treppe entstandener Unfall führie zur Erhebung einer Anklage wegen fahrlässiger Körper­verletzung gegen Metzgermeister Georg Lindel hier. Auf dessen in den Hof führender fünfstufiger Stetntreppe waren im Laufe der letzten Jahre mehrere Personen, einmal auch er selbst zu Fall gekommen. Am 27. April ds. Js. mittags wider­fuhr dieses Mißgeschick auch einem seiner Gehilfen, der in Holzschuhen, mit einem Kübel voll Fleisch die Treppe beging. Er erlitt dabei eine kleine Schürfung am linken Ellbogen, die zu einer Blut­vergiftung führte, welche zuerst eine dreiwöchige und nachher noch eine zwölfwöchige Spttalbehandlung, verbunden mit zweimaliger Operation zur Folge hatte. Dem Angeklagten war zur Last gelegt, daß er, obwohl er den gefahrdrohenden Zustand der Treppe kannte, unterließ, sie Herstellen zu lassen. Nach Vernehmung von 6 Zeugen und 3 Sach­verständigen erkannte das Gericht gegen Lindel auf eine Geldstrafe von 50 und Tragung sämtlicher Kosten, einschließlich derjenigen der Nebenklage des Verletzten. Dagegen wurde der von letzterem ge­stellte Antrag auf Zuerkeunung einer Buße von 400 ^ abgewtesen, da nach dem Gewerbe-Unfall- verficherungsgesetz eine solche nur im Falle vorsätz­licher Körperverletzung zulässig ist.

Vaihingen a. E., 6. Dez. Gestern früh '/,5 Uhr brannten laut Neckarzeitung in Serres 2 mit reichlichen Vorräten angefüllte Scheuern von