er eine ganze Worbe brauchte, um sich von seinem Schrecken zu erboten, und uns noch Lvusejurrgenart mit Stinkbomben ar s dem H nterzcüt zu eewerfen. Wenig w-chc nntsiiebend, dafür um so großschnauziger mutet er uns zu, d>? nach seiner Meinung so sachkundigen Lerne, wie oen Ortsoorsteyer. Keppler u. a., die turmhoch an Verstand usw. über uns ständen, in die Amtsoersammlung zu wählen. Mit Verlaub, verehrter Herr, aber wir hatten bis jetzt, und noch weniger die Vertreter der bürgerlichen Parteien, Kenntnis von den hohen Fähigkeiten der von Ihnen so ^vielgepriesenen Leute, sonst hätten doch mindestens letztere ihre Stimme »Ihren" Auserwählten und nicht uns gegeben. Und sind etwa die Millionenoerdienste in die Taschen der Arbeiter geflossen? Die
vielen Tausende von Mark, zu wohltätigen Zwecken ^verwendet,
stammen sie etwa nicht aus den Kriegsgewinnen? durch Frechheit, Anmaßung, sentimentale Selbstüberhebung und andere Eigenschaften imstande wäre, einen Hund hinter dem Ösen hervorzulocken, dann wäre Ihnen die Beweisführung glänzend gelungen.
Ja, ja, es beginnt hell zu werden, zum Schrecken aller Licht und Wahrheitsscheuen, und wir selber wollen dazu beitragen, daß diese Unkenrufe verstummen und diese Reptilien für immer in ihrem stinkenden Sumpf verbannt werden.
Sozialdemokratische Fraktion
«(Obwohl wir bereits einem gegnerischen Eingesandt Aufnahme gewährten, geben wir, um Sie Hauptbeteiligten zu Wort kommen zu lassen, auch diesem Eingesandt noch Raum. Ohne uns in die Calmbacher lokalen Verhältnisse zu mischen, fragen wir aber: Wohin soll dies führen? Wir kennen die dortigen Zustände nicht näher, das tut aber nichts zur Sache. Die sozialdemokratischen Vertreter auf dem dortigen Rathaus hätten sich sicher nichts vergeben, wenn sie in konziliantem Sinne neben ihren Vertretern auch Vertreter anderer Parteien, zum mindestens den Ortsoorsteher, in die Amtsversammlung gewählt hätten, als so radikal zu verfahren. Das haben die seitherigen Vertreter nicht verdient; dem Ortsvorsteher, dessen Amt, um mit dem Volksmund zu sprechen, gewiß kein Schleckhasen ist, ist damit unzweideutig ein Mißtrauensvotum ausgestellt. Und die anderen Genannten? Sind das solche Unmenschen, daß man über sie, wie geschehen, den Stab brechen muß? Wenn von Millionenverdiensten und Kriegsgewinnen gesprochen wir-, aus welchen die vielen Tausende von Mark zu wohltätigen Zwecken flössen, so möchten wir fragen, welche Verpflichtung bestand für die Stifter zu diesen Spenden? Heimsen die Schieber und Wucherer nicht viel mehr Millionenverdienste -um Nachteil des deutschen Voltes ein, ohne daß der Gesamtheit etwas davon zufließt? Ferner: Eine Oberleitung muß überall in jedem Betriebe sein, ob es nun der millionenreiche Eigentümer oder der von der Soziaiisierungskommission oder den Betriebs- rAen bestimmte Direktor ist. Und an einem nichtgewinnbringen- den Unternehmen wird sich kein Arbeiter beteiligen, um gleichzeitig auch etwaige Verluste zu tragen. Endlich zum Schluß: Wir alle, ob links oder rechts stehend, gehen einer so schicksalsschweren Zukunft entgegen, wissen nicht, welche neue Prüfungen dem deutschen Volke noch auferlegt werden, sind auf Gedeih und Verderben aneinander gebunden, denn die Feinde machen keinen Unterschied zwischen Parteizugehörigkeit, müssen alle miteinander die schweren Lasten des Krieges und der Revolution tragen, wäre es da nicht an der Zell, mit dein Predigen des Klassenhasses endlich einmal Schluß zu machen — wohin dieser führt, zeigt ja die heutige Zeit zur Genüge — und getreu dem Dichterwort zu handeln: „Friede ernährt, Unfriede verzehrt!" Wenn dies restlos von Allen, aber
auch Allen, beherzigt und befolgt wir-, dann wohl dem Vaterland! Schriftl.)
-e- Calmbach, 7. Dez. Die Erwiderungen auf den Artikel in Nr. 281 verraten, daß der Hieb fitzt. Aber wozu der Lärm? Der Einsender g'bt ja indirekt selbst zu, daß Intelligenz, Bildung und Besitz nach ihrer Meinung nichts zu sagen haben. Weiter mit Leuten herumzustreiten, welche nur ärmliche Retourchaisen zusammenbringen, hat keinen Sinn. Der Zweck des Artikels war hauptsächlich der, die Einwohnerschaft daraus aufmerksam zu machen, was für eine kleinliche und rohe Macht- und Neidhammelpolitik auf dem Rathaus gemacht wstd, und das wird auch künftig geschehen. (Nachdem die Angelegenheit wiederholt von beiden Seiten behandelt wurde, schließen wir damit. Schrlsti.)
herrenalb, 8. Dez. Einer von Stadtvorstand Grüb zwecks Gründung einer Einwohnerwehr auf letzten Sonntag in den Rathaussaal ergangenen Einladung wurde ziemlich zahlreich Folge geleistet. Das allgemeine Interesse, das der Sache entgegen gebracht wurde, machte die sofortige Gründung einer Einwohnerwehr im Sinne des Reichs- und Landeserlasses möglich. Es wäre zu wünschen, daß an einer aus demnächst in Aussicht genommenen weiteren Versammlung, aus welcher dann auch die Führer hervorgehen sollen, noch recht zahlreiche Bettrrttserklärun- gen erfolgen werden, damit die Einwohnerwehr gleich aus eine breite Grundlage gestellt werden kann. Auch Herren über 45 Jahre sollten ihr Interesse durch Beitritt mehr als bis jetzt bekunden.
Wildbad, 8. Dez. Me Löschung der Stahl u. Federer Aktiengesellschaft Filiale Wildbad und die Eintragung der neuen Firma Direktion der Disconto-Gesellschaft, Zweigstelle Wildbad, sind beim Handelsregister des Amtsgerichts beantragt. Die Eintragungen werden in den nächsten Tagen vorgenommen und veröffentlicht werden. Die Geschäfte werden vom 11. Dezember unter der neuen Firma geführt. In der Leitung und in der.Beamtenschaft der Wildbader Niederlassung ist eine Aenderung nicht eingetreten.
Herrenalb. 8. Dez. Me Bete ligung an den Kirchen- gemeinderatswahlen war erfreulicherweise diesmal stärker als in früheren Jahren; im Gaistal besorgt« ein Unterausschuß die Wahlgeschaste. Das Gesamtergebnis ist folgendes: Friedrich Gerwig (182 Stimmen), K. Fuchs (168 Stimmen), Jakob Schumacher-Gaistal (151 Stiminen), W. Laistner-Kullen- mühle (139 Stimmen), Franz Pfeifer (121 Stimmen), August Romoser (112 Stimmen).
Don zuständiger Seite erhalten wir folgende Zuschrift:
Zur Frage der Mlelzinsausschlöge.
1. Der Mietzins beruht auf Vereinbarung zwischen Vermietern und Mietern. Der Vermieter ist also nicht berechtigt, seinem Mieter von heute aus morgen oder gar mit rückwirkender Kraft einseitig aufzuschlagen und damit die Vereinbarung zu brechen; vielmehr ist ein Ausschlag ohne Zustimmung des Meters erst vom nach st zulässigen Kündigungstermin ab statthaft, mit der Maßgabe, daß der Meter die Erhöhung des Aufschlags bewilligen oder ausziehen müsse.
2. Um eine ungerechtfertigte Ausnützung der gegenwärtigen Wohnungsnot durch die Vermieter zu verhindern, ist das Amtsgericht als Mieteinigungsamt befugt, die Mietzinsaufschläge des Vermieters während der Mietzeit auf Antrag des Mieters aus einen angemessenen Preis herabzusetzen.
Nötig ist aber, daß die Meter sich baldmöglichst nach vorgenommener Mivtpreiserhöhung an das Amtsgericht wenden mit dem Antrag, den Mietpreis festzusetzen, sonst lausen sie Gefcchr,
dast ihre Anträge, weit verspätet gestellt, zurückgewiesen werde» müssen.
Me Entscheidungen des Amtsgerichts sind unanfechtbar (es kann also nicht lange prozessiert werden) und erfolgen kosten-' los.
3. Neuerdings erstrebt der Hausbesitzerverein eine einheitsiche Erhöhung der Mietpreise mit Rücksicht auf die gegenwärtigen Teuerungsverhältnisse. Demgemäß haben die Hausbesitzer schon in zahlreichen Fällen auf Grund gedruckter Formulare im, Mietzins auf 1. Januar oder 1. April 1920 erhöht. Das Amtsgericht ist genötigt, zu diesen Metpreiserhöhungen Stellung zu nehmen. Im Einverständnis mit den, hiesigen Gemeinderat und her Bezirkswohnungskommission werden daher die nachfolgenden Zündsätze zur allgemeinen Kenntnisnahme veröffentlicht. Diese Grundsätze werden vom Amtsgericht seinen Entscheidungen zu GruM gelegt werden:
g) Preis für 1 Zimmer mit Küche und Zubehör bei einer besch«. denen Wohnung etwa 120 »ll, bei einer mittleren Wohnung etwa 150 -tl, bei einer schönen Wohnung etwa 180
b) Preis sür zwei Zimmer mit Küche und Zubehör bei einer bescheidenen Wohnung 220 -ll, bei einer mittleren Wohnung 270—280 -.tt, bei einer schönen Wohnung 330 -A.
c) Preis für 3 Zimmer mit Küche und Zübehör bei einer be
scheidenen Wohnung 320 M bei einer mittleren Wohnung 400 -4(, bei einer schönen Wcchnung 480 ch Preis sür 4 Zimmer mit Küche und Zubehör bei einer bescheidenen Wohnung 420 -kl, bei einer mittleren Wohnung 526 bis 530 -Ü, bei einer schönen Wohnung 630 e) Preis für 5 Zimmer mit Küche und Zubehör bei einer bescheidenen Wohnung 520 -.ll, bei einer mittleren Wohnung 660 -K, bei einer schönen Wohnung 800
Zuschlag für eine gegipste Kammer oder ein Badezimmer je 60 Mark. Ob eine Wohnung eine bescheidene, mittlere oder schöne ist, richtet sich nach der Größe der Zimmer, der Instandhaltung der Wohnung und der Lage des Hauses, sowie noch dem vorhandenen Zubehör, Wasserzins, Latrinenreinigung und Mortleeren sind vom Mieter zu tragen. Sind die Zimmer so dürftig, daß sie nicht einmal als bescheidene Wohnung bezeichnet werden können, io kann das Amtsgericht bei der Festsetzung der Mietpreises auch müer die angegebenen Preise heruntergehen, während es bei ganz besonders schönen Wohnungen ausnahmweise auch über die Höchstsätze hinausgshen wird.
Hienach ist jeder Vermieter und Meter selbst in der Lage, den Preis seiner Wohnung ungefähr einzuschützen, kommt ein« Einigung zwischen Vermieter und Mieter nicht zustande, so muh der Mieter tunlichst bald nach dem ihm bekannt gewordenen Mjet- zinsaufschlag das Amtsgericht als Mieteinigungsamt anrusen. Es empfiehlt sich dabei, auch anzugeben, ob und um wieviel ihm in den letzten Jahren schon mehrmals ausgeschlagen worden ist. An Mietzinsauffchlägen, mit denen sich der Mieter bereits einverftan- den erklärt hat, kann das Amtsgericht nichts mehr ändern.
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Württemberg.
Stuttgart, 8. Dez. Anfrage wegen der Weinhöchstpreise.) Abgeordnete des Württ. Bauern- und Weingärtnerbundes haben nachstehende Anfrage im Landtag eingebracht: „Ist das Staats- inministerium bereit, die Höchstpreise sür Wein, die nach der Verfügung des Ernährungsministeriums über Wein vom 6. Oktober 1919 in unzulänglichäweise und entgegen den Vorschlägen van württ. Weingärtnern festgesetzt wurden, einer Nachprüfung zu unterziehen und die Weinpreise dem einmütigen Verlangen aller
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ZeichmmMchluß: 10. Dez. MS * Einzahlungstermin: 1.-8.3MM MO * 1. Ziehuna: März MO
Deutsche Spar-Prämienanleihe 1919
Jährliche Grwinne:
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Die Auszahlung der Gewinne erfolgt unter Abzug von 10 °/°. Ein mit einem Gewinn gezogenes Spar-Prämienstück nimmt auch an den spätere» Gewinn- ziehungeu teil, bis es zurückgezahlt wird. Weiter findet jährlich einmal eine Auslosung zwecks Rückzahlung statt. Die in dieser Tilgungsziehung gezogene« . Nummern erhalten den Nennwert von 1000 M. und die ausgelaufenen Zinsen von 50 M. für jedes abgelaufeue Jahr, außerdem aber noch jede zweite Nummer s
eine Sonderprümie (Bonus) von 1VVV bis 4VVÜ Mark.
Zahlungsweise: Für jedes Stück von 1000 Mark find zu zahlen 500 Mark irr Kriegsanleihe und 500 Mark in bar, und zwar bei der Zeichnung 100 Mark in bar. die restlichen 400 Mark und die 500 Mark Kriegsanleihe 1.-8. Januar 1920. Beleihung: Die Spar-Prämienanleihestücke werden von der Reichsbank und Darlehnskaflen mit 85°/. des Börsenkurses belieheu.
Zeichnungen bei allen Danken, Bankiers, Sparkassen und Genossenschaften.
sür Herr
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Als
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