Auf die Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betr. das neue Reichswappen, vom 16. Oktober 1919 im Staatsanzeiger Nr. 239 vom 18. d. M. wird hingewiesen.

Neuenbürg, den 21. Okl. 1919. Oberamt.

Die Pferderäude

im Gehöft des Michael Kusterer in Bieselsberg ist

erloschen.

Neuenbürg, den 21. Okt. 1919. Oberamt.

Kekauutmachung

betreffend

Anmeldung der Brannttveinbestände.

1. Jeder Besitzer von Branntwein, der sich am Schluß des 30. September 1919 in Brennereien, Lagern, Reinig­ungsanstalten oder anderen Betrieben unter steueramtlicher Ueberwachung befand, hatte hierüber nach § 4 der Ueber- gangsordnung am 1. Oktober 1919 bei der Hebestelle, in deren Bezirk die Brennerei usw. gelegen ist, nach einem "ori erhältlichen Muster eine Anmeldung abzugeben. Zu lolchem anmeldepflichtigem Brantwein gehört auch der noch -itcht abgelieferte Branntwein der nach der Verordnung vom 18. Oktober 1917 auf die Mindestmenge abgefundenen Brennereien. Die hienach anmeldepflichtigen Branntwein - vesitzer haben, soweit sie die Anmeldung noch nicht abgegeben haben, dies alsbald, spätestens bis 31. Oktober ds. Js. nachzuholen.

2. Sämtliche Bestände von Branntwein aus Wei«, die der Absatzbeschränkung nach der Verordnung vom 9. Jan. 1917 unterliegen, also auch die bereits versteuerten oder ver­zollten, sind am 1. Oktober 1919 in das Eigentum der Monopolverwaltung übergegangen.

3. Trotz der Anmeldepflicht '(Ziff. 1) ist vom Ueber- gang an die Monopolverwaltung ausgeschlossen der am 1. Oktober 1919 vorhanden gewesene Branntwein der Av- stndungsbrennereien, der lediglich aus Obst, Beeren, Weinhefe, Most, Wurzeln oder Rückständen davon her­gestellt ist.

4. Aller übrige, nicht unter Ziff. 2 oder 3 fallende aber nach Ziff. 1 anmeldungspflichtige Branntwein, also in der Hauptsache der Branntwein aus Kartoffeln, Rüben, Mais und Bierrückständen, ist am 1. Oktober 1919 gleich­falls in das Eigentum der Monopolverwaltung übergegangen. Dem Verfügungsberechtigten (Brenner) steht es frei, zu be­antragen, daß die Monopolverwaltung auf das Eigentum an ihm verzichte. Dieser Antrag wird am besten auf der Anmeldung (Ziff. 1) gestellt. Die Monopolverwaltung ist zu dem Verzicht grundsätzlich bereit und die Hebestellen sind von ihr ermächtigt, ihn in ihrem Namen auszusprechen.

5. Für den hienach in das Eigentum der Monopolver­waltung übergehenden Branntwein wird diese einen ange­messenen Ueberuahmepreis zahlen. Für den Branntwein, der nicht in ihr Eigentum übergeht, ist von dem Verfügungs­berechtigten ein Berwertungsgeld zu entrichten.

6. Außerdem ist sämtlicher Trinkbranntwein, der am 1. Oktober ds. Js. sich im freien Verkehr befunden hat, hierher anzumelden und unterliegt einem Freigeld von 1 für das Liter Trinkbranntwein.

7. Befreit vor, der Anmeldepflicht ist der im Besitz von Verbraucher befindliche Trinkbranntwein.

Als Verbraucher sind nicht anzusehen Wirte und andere Gewerbebetreibende, welche sich mit dem Ausschank und dem Vertrieb von Branntwckn befassen, sowie Konsumvereine, und zwar auch dann, wenn sie Branntwein nur an ihre Mitglieder absetzen.

8. Die hienach freigeldpflichtigen Bestände sind späte­stens bis zum 31. Oktober ds. Js. hierher anzumelden und zwar nach den Vorräten am 1. Oktober ds. Js.

9. Anmeldern, welche Befreiung von der Entrichtung des Freigelds beanspruchen, weil sie ihre Bestände bis 31. Dez. ds. Js. abgeben werden, haben die Anmeldung in doppelter Ausfertigung einzureichen.

10. Vordrucke können hier bezw. durch die Ortssteuer­ämter bezogen werden. -

11. Die vom Gesetz getroffenen Strafoorschriften sind sehr streng; auch der Versuch ist strafbar.

Reuenbürg, den 22. Okt. 1919.

Kameralamt:

Benz, F.A., Ges. Stellv.

Zkiilriil-Akrliiiiid der Forst- Fand-, und Wklnbkrgardritn ArnWands.

Bezirk Württemberg.

Am Sonntag, den 26. Oktober, nachmittags 2 Uhr,

findet im Saale des Gasthofs zur »Linde" in Dobel eine Holzhauer-Versammlung für die Kollegen der Forst­ämter Herrenalb, Wildbad und Neuenbürg statt.

Tages-Ordnung:

1. Berichterstattung über die am 11. und 29. September vor dem Arbeitsministerium stattgefundenen Tarif- Verhandlungen.

2. Stellungnahme zum neuen ab 1. Oktober in Kraft getretenen Holzhauer-Tarif.

Referent: E. Laub, Bezirksleiter d. Zentralverbandes.

Zu dieser wichtigen Versammlung sind alle Holzhauer der genannten Forstämter sreundlichst eingeladen.

Die Bezirksleitung.

Oberamtsstadt NeueuVLrg.

Es wird wiederholt bekannt gegeben, daß wegen der

Wohnungsnot

die Ueberlassung, insbesondere jede Vermietung von Wohn- räumen an andere Personen und die Ingebrauchnahme von seither vermieteten Wohn- räumen durch die Eigentümer selbst, durchweg der Genehmig­ung der Gemeindebehörde be­dürfen. Diese ist im Voraus einzuholen. Bei Zuwiderhand­lungen wird von der Befug­nis, sämtliche Lebensmittel zu sperren, unbedingt Gebrauch gemacht

^.Den 187 Okt. 19197 Stadtschultheißenamt: Knödel.

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