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Schulpfleger Heindl bereits treffend nachgewiesen hat, durch die von Herrn Stadtschultheiß selbst verfaßte „Erklärung" vollständig erschüttert. Bei Punkt 2 ergeben unsere sämtlichen Gesuche zur Genüge, daß niemals unsererseits von einem Anspruch auf das Lokal, sondern stets nur von einer Bitte um dasselbe die Rede war. lieber Punkt 3, der wegen eines zu spät gedruckten Zeitungsinserats indirekt den Wegzug des Stadtpsarrers verlangt, gehen wir füglich zur Tagesordnung über. Was nun die Rechtslage betrifft, habe ich vor versammelten Kollegien stets darauf hingewiesen, daß unsere Schule eine freiwillige ist, da wir noch nicht 60 Familien haben, die Grund-, Gebäudeoder Gewerbesteuer bezahlen, dabei aber auch nachgewiesen wie mehrere kathol. Städte: Neckarsulm, Weilderstadt und Weingarten bei dieser Zählung auch solche Familien gelten ließen, welche nur Einkommen- oder Wohnsteuer, ja wie in Weingarten zum Teil gar keine Steuer entrichten, ferner, daß das neue Einkommenssteuergesetz auch hierin eine Aenderung des veralteten Paragraphen bringen werde. Es gibt aber auch ein Gesetz der Billigkeit und was nach diesem katholische Städte den freiwill. Schulen der evang. Diaspora leisten, möge die Bürgerschaft aus dem neuesten mir amtlich zugekommenen Material ersehen. Darnach leisten in alphabethischer Reihenfolge die Städte Ehingen bei 70 Schülern 500 Horb bei ca. 35 Schülern das Schullokal im neuen Schulhaus, samt Heizung, Bedienung und elektrischer Beleuchtung, Riedlingen bei 27 Riedlinger Kindern 100 wobei die Stadt bis zur Erbauung eines eigenen Schulhaus ein städtisches Lokal zur Verfügung stellte, Saulgau bei 25 Kindern für die Schule 200 dazu 6 Rm. Buchen- und 4 Tannenscheiter und 100 Ortszulage für den evang. Lehrer, Tettnang bei 13 Kindern 50 ^ und die Schulprämien, Waldsee bei 17 Kindern 100 ^ und Brennmaterial im Wert von 56 Wangen bei 38 Kindern 600 ^ und für 50 ^ Brennmaterial, Weingarten früher, bevor die Ortsschule eingeführt war, einen jährlichen Beitrag von Eintausend Mark und hier in Calw bei 42 Calwer Kindern 125 Dabei ist zu bemerken, daß die evang. Diasporanen meist in der glücklichen Lage sind, entweder eigene Schulhäuser zu besitzen oder aber vom Staat Lokale zur Verfügung zu haben, während wir hier in Calw Miete zahlen müssen. Dabei werden auswärtige Kinder anstandslos sogar auch in die ganz der Stadt zur Last fallenden Schulen zugelassen, in Weingarten z. B. sind es zurzeit deren 20; sie sind aber in obiger Statistik, Ehingen ausgenommen, nicht eingerechnet. Auch Herr Stadtschultheiß Conz erkannte diese Art von „Rückständigkeit", die deswegen noch lange keine Intoleranz ist, der hiesigen Gemeinde in ihrer Leistung an die kath. Schule in der Sitzung vom 13. April offen an, wenn er dies auch in der vom 17. Okt. nicht mehr zugeben wollte. Ich habe aber dieses Wohlwollen gegen unsere Schule dankbar anerkannt und dadurch jedenfalls den Anstand nicht verletzt.
Aus alle dem wird der einsichtige Leser die Ueberzeugung gewinnen, daß weder mich noch meine indirekt mitberührte hohe staatliche Oberbehörde der Vorwurf der leichtfertigen Behandlung der Schulangelegenheiten, aber ebensowenig der nicht minder schlimme Vorwurf der schnöden Verachtung der Forderungen der Gerechtigkeit und der beabsichtigten Verleumdung der hiesigen Stadt treffen kann. Ich habe in den 1*/s Jahren meines Hierseins mich nicht als Duckmäuser in die 4 Wände meines Häuschens verkrochen, sondern habe offen und frei unter der Einwohnerschaft verkehrt, wo immer ein öffentlicher Anlaß gewesen, hat man auch mich auf dem Plane gefunden, wenn es meine Amtsgeschäfte erlaubt haben, an 400 Personen habe ich in den 2 Sommern zum Teil aus weiter Ferne in den Luftkurort Calw herbeigeführt, in so manchen Läden und Werkstätten bin ich hier aus- und eingegangen und habe mich auch dem geselligen Leben nicht entzogen, so daß ich getrost an die Bürgerschaft, deren großer Teil mich kennt, appellieren kann; ich reiche aber, da ich dem Frieden dienen will, als Diener des Gekreuzigten dem Herrn Stadtvorstand die feste Manneshand zur aufrichtigen Versöhnung trotz allem, was mir zugefügt worden ist.
Calw, den 20. November 1904.
Der kathol. Schulvorstand Stadtpfarrer Heberle.
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