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den Unabhängigen, die einen eigenen Landratskandidaten aufge­stellt hatten, tätlich airgegriffen worden.' Zwei Bataillone Reichs­wehrtruppen sind in Schmalkalden eingerückt.

Versailles, 17. Okt. WieChicago Tribüne" mitteilt, hat ge­stern der DampferPräsident Grant" mit 5000 Mann amerikani­scher Soldaten an Bord, die für die Besetzung Oberschlesiens be­stimmt feien, Newyork verlassen.

Brüssel, 18. Okt. Der Ausschuß, der sich mit der Auslieferung -es deutschen Viehes und der deutschen Pferde an Belgien befaßt, ist aus Brüssel nach Deutschland abgereist.

London, 18. Okt. Amtlichen Angaben zufolge hat Großbri­tannien während des Krieges infolge feindlicher Operationen im ganzen 2497 Schiffe mit einem Gefamtinhalt von 7 759 090 Ton­nen ringebüßt. Hierbei gingen 14 287 Menschenleben verloren.

Nekarmtmachmig Ler Zentralstelle für die Landwirtschaft, betreffend die Abgabe reiner Wetnhefe durch die Wein­bauversuchsanstalt in Weinsberg.

Mit Genehmigung des Ministeriums des Kirchen- und .Schulwesens ist in Abänderung der Verfügungen vom 31. August 1901, 15. Oktober 1903 und 19. August 1918 der Preis für Reinhefe, die an Württemberger abgegeben wird, auf 7 bei Abgabe an Nichtwürttemberger auf 9

- für die Flasche mit Wirkung vom 10. Oktober ab erhöht worden.

Stuttgart, den 6. Oktober 1919..Sting.

Oberamt Re«enbi!rg.

Ausfuhr von Nutz- und Zuchtpferden.

Es besteht neuerdings wieder Anlaß, darauf hiuzuweifen, daß die Ausfuhr von Nutz- und Zuchtpferden nach Orten Außerhalb des Wirtschaftsgebiets Württemberg-Hohenzollern um mit Genehmigung der Fleischversorgungsstelle zulässig ist. Diese Genehmigung wird nur erteilt, wenn durch Be­scheinigung des Ortsvorstehers des Standorts der Pferde deren Nutz- oder Zuchteigenschaft nachgewiesen ist und der Empfänger der Tiers ein amtliches Zeugnis darüber vorlegt, daß er die Pferde für seinen Gewerbe- bezw. Wirtschafts- betricb benötigt.

Den 17/ Okt. 1919.Bullinger.

Oberamt Neuenbürg.

Deutsche Wehrleute aus der Schweiz.

Die staatliche Fürsorge für die durch das Verhalten der Schweizer Regierung an der Einreise in die Schweiz auf absehbare Zeit verhinderten deutschen Wehrleute, welche vor dem Kriegsausbruch bezw. vor der Einziehung zum Heere ihren Aufenthalt in der Schweiz hatten, ist unter direkter Aufsicht des Reichswanderungsamts der Reichsflirsorge Me in Singen unter Leitung des Herrn Konsul Schabinger übertragen worden. Die ReichsfürforgesteÜe'führt ihre Ge­schäfte in Verbindung einerseits mit einem Beirat der Schweizer Wehrleute, andererseits mit den entsprechenden Landesorganen.

In Württemberg ist für die Behandlung dieser Fragen einschließlich aller auf die Frage der Wohnungsunterbnngung und Siedelung bezüglichen Punkte die Abteilung Soziale Volkswohlfart (Kriegsfürsorge) des Arbeilsministeriums, Stuttgart, Große Jnfanteriekaserne, Rotebühlstraße, zuständig.

lll.L K.j ks NttlllMezirks Ntneubiirg llllf 31. Itjtlllbtt M.

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helsingfors, 18. Okt. Nach den hier vorliegenden Nachrichten herrscht in Riga seit dem siegreichen Vorrücken der russischen West­armee vollständige Panik. Lettische Soldaten warfen ihre Waffen weg und plünderten schwedische und dänische Warenniederlagen. Das Straßenbild ist vollständig bolschewistisch. Weiber durchziehen mit Waffen die Straßen. Die Regierung Ulmanis' hat fluchtartig Riga verlassen und befindet sich in Wenden. Esthnische Soldaten weigern sich, sich für die englische Politik aufopsern zu lassen. Die Engländer selbst fühlen sich in Riga nicht mehr sicher und haben Angehörige der baltischen Armee, die englische Armbinden tra­gen, zu ihrer Bewachung herangezogen.

Amsterdam, 18. Okt. Laut Pressebüro Radio meldetNew­york World", daß die Türkei Amerika gebeten habe, sie vor dem Ruin zu bewahren.

Auf Grund einer Versiandigung zwischen der Reichsfür­sorgestelle und den Laudesftellen wird in Einzelfragen der Arbeitsvermittlung und Wohnungsunterbringung die Reichs- sürsorgestelle für die nicht in württembergischen Lagern unter­gebrachten württembergischen Staatsangehörigen mit den württ. Behörden direkt verkehren.

Die (Stadt-)Schultheißenämter werden .auf die völlig unverschuldete besonders ungünstige wirtschaftliche und per­sönliche Lage der deutschen Wehrleute aus der Schweiz würt- tembergischer Staatsangehörigkeit hingewiesen. Sie werden ersucht, die Unterbringung der Wehrleute in Arbeit und Wohnung in jeder Weise zu fördern unter ausdrücklichem Hinweis darauf, daß die Reichsverordnung vom 23. Juli 1919 (Reichsgesetzbl. S. 1353) auf diese Wehrleute An­wendung findet.

Landesfürsorgestelle im Sinne des § 2 Abs. 3 der ge­nannten Reichsverordnung ist ebenfalls die Abteilung Soziale Volkswohlsahrt (Kriegsfürsorge).

Den 18. Okt. 1919. Bullinger.

Oberamt Neuenbürg.

Die (Stadt)-Schultheißenämter

werden auf die Bekanntmachung der Zentralstelle für die Lartdwirtschaft vom 8. Oktober I9!9, betr. die Abhaltung von Wiederholungskursen für die früheren Besucher der Obst­baulehrkurse (Staatsanz. Nr. 237 vom 16. Oktober 1919) hingewiesen.

Neuenbürg, den 18. Okt. 1919. Bullinger.

Oberamt Neuenbürg.

Polizeistunde.

Es besteht Veranlassung auf die Vers, des Arbeits- ministenums betr. die Betriebsschlußstunde für Wirtschaften, Theater und dergleichen und in die Polizeistunde vom 26. 9. 1919 (Enztäler Nr. 231) hinzuweisen.

Die Polizeistunde ist hiernach auf 10 Uhr abends festgesetzt.

In dringenden Fällen kann das Oberamt spätere Schließung jedoch nicht über 11 Vr Uhr abends gestatten.

Die Ortspolizeibehörden und die Landjager werden angewiesen für strenge Durchführung der Polizeistunde Sorge zu tragen.

Den 17. Oktober 1919. Rilling, Reg.-Ass.

Die Internationale.

Ganz interessant ist, was ein den Arbeiterkreisen angehörender Heimkehrer über seine Erlebnisse in Belgien berichtet; er sagt, laut Nördlinger Anzeiger" u. a.:Während die gebildeten Kreise der Belgier achtlos an uns vorübergingen, war es dem arbeitenden Volk und den ungebildeten Massen Vorbehalten, sich täglich an uns zu vergehen. Sie' bewarfen und verletzten uns mit Kohlen und Steinen und spieen uns an; die Wachmannschaften hatten oft große Mühe, uns vor den Mißhandlungen, besonders der fana­tischen Weiber zu schützen. Mein Traum von der großen inter­nationalen Verbrüderung des Proletariats ist durch diese Erfahr­ungen, die durchaus nicht vereinzelt dastehen, sondern als Durch­schnittsverhalten der Mehrheit der Arbeiter Belgiens und Frank­reichs gelten darf, aus immer verflogen."

Feldrermach.

Vorschriften sjirdcn Notzoiehmarkt

am 21. Oktober ISIS.

1. Der Handel darf nur nach Lebendgewicht und zu Höchst­preisen erfolgen.

2. Händler müssen zur Ausfuhr aus dem Bezirk Neuenbürg oberamtliche Genehmigung haben.

3. Ueber sämtliche Verkäufe sind Schlußscheine auszustellen, belegt mit Wagschein.

4. Für jedes Tier ist eine Bescheinigung des Orts- vorstchers mitzuführen, daß solches nicht in die Vor­merkungsliste zum Schlachten ausgenommen ist.

5. Käufer brauchen eine Bescheinigung, daß sie Viehhalter sind und keinen Handel treiben. Giltigkeitsdauer eine Woche.

Den 18. Oktober 1919. Schultheißeuamt.

Rapp. -

Frauen Arbeitsschule.

Die Frauenarbeitsschule, 1. Kurs beginnt am 3. No­vember 1919 in der Wilhelmsschule. Der Unterricht um­faßt die Fächer:

Stricken, Häkeln, Flicken, Hand- und Maschineunahe« (Weißzengnähen) Weiß- und Bunlsticken, Schuittmufter- zeichnen, sowie Anfertigung von Hans- und Straßen- schuheu. Anmeldungen, auch von auswärtigen Schülerinnen, wollen vom 30. Oktober ab an die staatlich geprüfte Lehrerin, Fräulein Luise Schwäble, hier, Villa Augusta, gerichtet werden.

Wildbad, den 16. Okt. 1919. Stadtschultheißenamt:

Stellv. Gruhler.

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