Oberami Neuenbürg.

Rach einer Bekanntmachung der Berwaltungskommisfion der König-Karl-Jubiläumsstistung können aus den verfügbaren Mit­teln der König-Karl-Jubiläumsstistung für das Jahr 1919 Zu­wendungen der nachbezeichneten Art gewährt werden:

1. Beiträge zur gemeinschaftlichen Beschaffung landwirtschaftlicher Maschinen;

2. Zuwendungen an besonders belastete Orts-Viehversicherungs- vereine;

3. Beiträge zur Unterstützung des Kleingewerbes, insbesondere zur Beschaffung von Triebkräften und Maschinen;

4. Beiträge zur Unterstützung bestehender oder zur Einführung neuer Hausindustriezweige und zur Gewinnung oder Erhal­tung sogenannter Fabrikfilialen in armen Gemeinden des Landes;

5. Reiseunterstützungen an besonders befähigte junge Leute des kaufmännischen und des technischen Berufs zum Zweck ihrer weiteren Ausbildung oder zur Pflege und Erweiterung der wiirttembergischen Handelsbeziehungen an Mittelpunkten der Industrie oder in den für die heimische Gütererzeugung in Betracht kommenden Ausfuhrgebieten;

6. Verleihung der Medaille der König-Karl-Jubiläumsstistung an tüchtige (männliche und weibliche) Arbeiter und Bedienstete ausgenommen weibliche Dienstboten), welche in einem und demselben Geschäft oder Betriebe langjährige treue und er­sprießliche Dienste geleistet haben.

Gesuche um Zuwendungen der in den Ziff. 16 genannten Art sind durch Vermittlung des Oberamts einzurei­chen. Gesuche um Reiseunterstützungen (Ziff. 5) können unmittel­bar bei der Verwaltungskommission der Stiftung (Ministerium des Innern in Stuttgart) angebracht werden.

Wer ein Verleihungsgesuch einreichen will, hat sich zuvor über die Grundsätze, die bei der Verwilligung beobachtet werden, sowie über die für den Inhalt und die Einreichung der Gesuche getroffe­nen näheren Bestimmungen durch Erkundigung bei dem Oberamt, oder durch Erkundigung bei dem Stadtschultheißenamt oder Schult- heißenamt seines Aufenthaltsorts zu unterrichten.

Diese Behörden werden gebeten, Personen, welche Gesuche an Die König-Karl-Jubiläumsstistung richten wollen, an der Hand der Grundsätze für die Gewährung von Beiträgen und für die Ver­leihung der Medaille", wie sie im Amtsblatt des Ministeriums des Innern, 1906 S. 378 veröffentlicht sind, zu beraten, die Er­gänzung unvollständiger Gesuche zu veranlassen, die Einreichung aussichtsloser Gesuche tunlichst hintanzuhalten und den bezeichneten Grundsätzen offenkundig nicht entsprechende Gesuche zur Vermei­dung unnötigen Zeit- und Kostenaufwands unter Hinweis auf den obwaltenden Mangel an die Bewerber zurückzugeben.

Bemerkt wird

zu oben Ziff. 1: In den Gesuchen um Beiträge für Dreschsätze ist die Gesamtfläche der von den Gesuchstellern mit Getreide ange­bauten Grundstücke anzugeben. Nur solche Gesuche können Be­rücksichtigung finden, bei denen die Vermittlung der Kaufstelle des Verband landwirtschaftlicher Genossenschaften oder der Zentral- genossenschast der oberschwäbischen landwirtschaftlichen Vereine oder die Beratung der Maschinenprüfungsanstalt Hohenheim in An­spruch genommen worden ist. Die Beitragsverwilligung ist davon abhängig, daß für die Benützung der Maschinen Gebühren in einer Höhe erhoben werden, durch die eine angemessene Wertabschrei­bung und Schuldabtragung gewährleistet wird. Zu den Kosten von Ausbesserungen (auch größeren) werden in der Regel keine Beiträge gewährt.

Zu oben Ziff. 6: Die von den gewerblichen Arbeitern als Vor­aussetzung der Berleihung der König-Karl-Jubiläums-Medaille zu verlangende ununterbrochene Dienstzeit in demselben Betrieb ist auf 35 Jahre herabgesetzt worden und wird vom vollendeten 18. Lebensjahre ab berechnet. Soweit jedoch die frühere Berechnung der Dienstzeit (38 Jahre vom 14. Lebensjahr an) im einzelnen Fall für den Bewerber günstiger sein sollte, wird diese angewendet.

Auch die Arbeitgeber sind berechtigt, für ihre Arbeiter Gesuche um Verleihung der Medaille einzureichen, vorausgesetzt, daß der Arbeiter hiermit einverstanden ist. Die Gesuche um Verleihung der Medaille sollen stets eine ausdrückliche Erklärung darüber ent­halten, daß die Dienstzeit eine ununterbrochen war.

Sämtliche Verleihungsgesuche müssen so zeitig beim Oberamt eingereicht werden, daß sie der Verwaltungskommission d'er König- Karl-Jubiläumsstistung (Ministerium des Innern) spätestens bis 25. August 1919 vorgelegt sein können.

Neuenbürg, den 12. August 1919. Oberaml.

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10 Bohnenstecken.

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Neuenbürg, 13. August 1919

vankiagung.

Zurückgekehrt von der letzten Ruhestätte meines lieben Mannes, unseres treusorgenden Vaters, Sohnes, Bruders, Schwagers und Onkels

Ernst Koch

sagen wir allen denen, die ihm die letzte Ehre erwiesen haben, herzlichen Dank. Besonderen Dank seinen Schulkameraden, Geschäftskollegen sowie dem Bauarbeiterverband, der Feuerwehr, für die Kranz­niederlegung der Bauleitung, ferner dem Herrn Lehrer mit seinen Schülern für den erhebenden Gesang.

Die trauernde« Hinterbliebenen.

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W Reuenbürg, den 12. Aug. 1919.

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An den Folgen eines Unglückssalls verschied M am Montag abend 9 Uhr unser liebes Kind und A Bruder

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Erwin Stutz

im Alter von 5 Jahren und 2 Monaten.

Um,stille Teilnahme bitten:

Die Eltern: Karl und Luise Stutz mit ihren Kindern.

Beerdigung, Donnerstag mittag 3 Uhr.

SchwannDobel, 12. August 1919.

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Verwandten, Freunden und Bekannten zur Nachricht, daß meine liebe, unvergeßliche Tochter, unsere Schwester und Schwägerin

Christine König

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heute im Alter von 64'/» Jahren nach längerem Leiden sanft entschlafen ist.

Der tiefgebeugte Vater: Gottfried König, gewes. Gemeindepfleger.

Der Bruder: Karl König, Küfermstr., mit Frau Marie, geb. Becker, Schwann.

Der Stiefbruder: Friedrich Schwarz, Kaufmann -- in Bamberg, z. Zt. Dobel.

Der Schwager: Eugen Haubensak mit Frau Emma, geb. Pfeiffer.

Die Beerdigung findet am Donnerstag nachmittag 3 Uhr in Dobel statt.

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