Oberamt Neuenbürg.
Gieranfliringnng.
Da ein Teil der Gemeinden des Bezirks hinter dem Ablieferungssoll, das bis zum 27. Juli 1919 ganz zu erfüllen war, nicht unerheblich zurückgeblieben ist, werden die (Stadt)-Schultheißenämter und die Ortssammelstellen dringend ersucht, mit allen ihnen zu Gebot stehenden Mitteln auf die Erfüllung der restlichen Ablieferungsfchuldigkeit durch die Geflügelhalter hinzuwirken.
Es wird insbesondere darauf hingewiesen, daß säumigen Geflügelhaltern gegenüber von der Befugnis zur Entziehung der Zuckerkarten Gebrauch zu machen ist.
Den 9. Aug. 1919. Oberamtmann Bullinger.
Geschäftsstelle des Kommunalverbandes Neuenbürg.
Futtermittel-Angebot.
Es werden den Bezirksgemeinden angeboten:
1) Für Pferde:
Rübschnitzel Preis circa 27.— pro Ztr.,
Kleie- und Spreumelaffe Preis circa ^ 19.— pro Ztr., Gerstenschalen Preis circa ^ 8,20 pro Ztr.
2) Für Rindvieh vnd Schweine: Bucheckernkuchenschrot Preis circa ^ 17.— pro Ztr., Hülsenfruchtkleie Preis noch unbekannt.
3) Für Geflügel:
Geflügelweichfutter Preis circa 25.50 pro Ztr., Geflügelfutter „Avitin" Preis circa ^ 36.70 pro Ztr.
Die Preise verstehen sich ab Neuenbürg.
Die Herren Ortsvorsteher werden ersucht, die Bestellungen ihrer Gemeinden auf die einzelnen Arten von Futtermitteln unverzüglich und längstens bis 16. August ds. IS. hierher schriftlich anzuzeigeu.
Bei der Bestellung ist die Zahl der in der Gemeinde vorhandenen Pferde anzugeben; Bestellungen ohne diese Angaben werden zurückgewiesen.
Von Gemeinden, die bis 16. August 1919 keine schriftlichen Bestellungen eiurrichen, wird angenommen, daß ste verzichten und kann nachträglich keine Zuweisung erfolgen.
Neuenbürg, den 11. Aug. 1919.
Geschäftsstelle des Kommuualverbaudes
Kübler.^
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Bezog im Sootgot zor Herbstsaat
Der landw. Bezirksverein ist bereit, die Vermittlung von Saatgut zur Herbstsaat zu übernehmen und bietet vorzugsweise an:
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3. Wiuterroggen j geeigneten Sorten.
Es ist zweckmäßig, daß die Landwirte einer Gemeinde ihren Saatgutbedarf gemeinsam von der Württ. Saatstelle durch Vermittlung des landw. Bezirksvereins beziehen.
Zu diesem Zweck wollen die Landwirte ihre Bestellungen längstens binnen drei Tagen bei dem Ortsvorsteher ihrer Gemeinde anmelden unter Angabe der Anbaufläche und der benötigten Saatgutmenge.
Wir lassen den Herren Ortsvorstehern Vordrucke für die Bestellerlisten in den nächsten Tagen zugehen und ersuchen dieselben:
1. Die Bestellungen anzunehmen, in einer Sammelliste zu verzeichnen und in Bezug auf die Ausstellung der Saatkarte nach Maßgabe der bestehenden Vorschriften zu verfahren.
2. Festzustellen, ob die Besteller die vorgeschriebene entsprechende Gegenlieferung von Getreide aus der eigenen Ernte 1919 leisten können, oder ob sie zu einer Ablieferung mangels ausreichenden eigenen Ernteertrags überhaupt nicht im Stande sind.
3. Die Bestellerliste längstens bis 20. August 1919 dem Unterzeichneten einzureichen.
Den 11. August 1919. Vereinssekretär Kübler.
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Zwangs-Versteigerung.
Im Wege der Zwangsvollstreckung sollen die aus Markung Birkenfeld belegenen, im Grundbuch von da, Heft 1031, Abteilung l Nr. 1 und 2, zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks auf den Namen des Gustav Seemann, Bäckermeisters in Pforzheim, eingetragenen Grundstücke:
P. Nr. 1619: 10 a. 70 gm Baumwiese in Hinteren Wiesen, P. Nr. 1620: 3 a 03 qm Baumwiese daselbst,
gemeinderätlich geschätzt zu 4000
am Montag, den 29. September 1919,
nachmittags 8 Uhr,
auf dem Rathaus in Birkenfeld versteigert werden.
Der Versteigerungsvermerk ist am 7. Juli 1919 in das Grundbuch eingetragen.
Es ergeht die Aufforderung, Rechte, soweit sie zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, spätestens im Versteigerungstermine vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaubhaft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des geringsten Gebots nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Ansprüche des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt werden.
Diejenigen, welche ein der Versteigerung entgegenstehendes Recht habe», werden aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.
Birkenfeld, den 7. August 1919.
Kommissär:
stv. Bezirksnotar Schulmeister.
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Oberamtsstadt Neuenbürg.
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Die Obstbäume auf den Bürgergrnndstücken sind teilweise stark behängen. Die Nutznießer werden aufgefordert, die Bäume sofort zu stützen, im Verzugsfalle müßte dies auf Kosten der Betreffenden vorgenommen werden.
Stadtschultheißenamt.
Stv. Kübler.
Oberamtsstadt Neuenbürg.
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Der Wirtschaftsbetrieb des Ernst Ochner jr. zum Anker hier ist durch Verfügung des Oberamts Neuenbürg vom 6. Aug. 1919 ab 11. Aug. 1919 auf die Dauer von 2 Wochen aeschloffen.
Stabtschultheißenamt.
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