Verfügung des Arbeitsministerioms (Staatskommiffars für Demobilmachung) betreffend Arbeitszeit in den
Handwerksbetrieben
vom 29. Juli 1919.
Im Interesse des ungestörten Fortgangs der landwirtschaftlichen Betriebe und insbesondere zur Vermeidung von Störungen bei den Ernte- und Bestellarbeiten verfüge ich auf Grund von Ziffer VH Absatz 3 der Anordnung des Reichsamts für die wirtschaftliche Demobilmachung über die Regelung der Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter vom 23. November 1918 (R. G. Bl. S. 1332) und der hiezu ergangenen Ergänzung vom 17. Dezember 1918 (R. G. Bl. S. 1436 mit sofortiger Wirkung:
Die Inhaber von Handwerksbetrieben in ländlichen Gemeinden, in denen ausschließlich oder vorwiegend Geräte, Werkzeuge, Maschinen oder andere Gebrauchsgegenstände für landwirtschaftliche Betriebe hergestellt oder ausgebeffert werden, wie namentlich Sattler, Schmiede. Wagner usw., erhalten die Erlaubnis, die bei ihnen verwendeten Arbeitskräfte bis einschließlich 31. Oktober ds. Js. täglich bis zur Höchstdauer von 11 Stunden zu beschäftigen.
II.
Für die über 8 Stunden hinaus geleistete Arbeitszeit ist der tarifmäßige oder sonst übliche Lohnzuschlag, der mindestens 25 Proz. des Grundlohns betragen muß, zu gewähren.
III.
Welche Gemeinden und Betriebe unter diese Verordnung fallen, entscheidet in Zweifelsfällen das Oberamt.
Für den Arbeitsminister:
Keck.
Bekannmtachuug der Zentralstelle für die Landwirtschaft über die Abhaltung von Unterrichtskursen im Hufbeschlag.
Um Schmieden, die den Nachweis ihrer Befähigung zum Betrieb des Hufbeschlaggewerbes durch Erstehung der im Gesetz vom 28. April 1885 vorgeschriebenen Prüfung erbringen wollen, die Vorbereitung auf diese Prüfung zu ermöglichen, finden im Falle genügender Beteiligung an den Lehrwerkstätten für Hufschmiede in
a) Hall, b) Heilbronn, e) Reutlingen, ch Ravensburg und e) Ulm
dreimonatige Nnterrichtskurse statt, welche am Montag, den 1. September 1919 ihren Anfang nehmen.
Die Anmeldungen zur Aufnahme in einen dieser Kurse sind bis 10. August ds. Js. bei dem Oberamt, in dessen Bezirk sich die betreffende Lehrwerkstätte befindet, vorschrifts mäßig einzureichen.
Dem Zulaffungsgesuch sind in Form urkundlicher Belege anzuschließen:
1. ein Geburtszeugnis;
2. die urkundlichen Belege über die Erstehung der Gesellenprüfung im Schmiedehandwerk und die Zurücklegung einer dreijährigen Gesellenzeit, wobei der Bewerber schon im Hufbeschlag beschäftigt gewesen sein muß. Bewerber, die vor dem 1. April 1884 geboren sind, haben anstatt der Erstehung der Gesellenprüfung wenigstens die Zurücklegung einer zweijährigen erfolgreichen Lehrzeit im Schmiedehandwerk oder den Besitz der Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen in diesem Handwerk nachzuweisen;
3. wenn der Bewerber minderjährig ist, die Einwilligungserklärung des gesetzlichen Vertreters;
4. ein von der Gemeindebehörde des Wohnsitzes des Bewerbers ausgestelltes Leumundszeugnis, sowie eine Bescheinigung derselben darüber, daß dem Bewerber die erforderlichen Geldmittel zur Bestreitung seines Unterhalts während des Unterrichtskurses zu Gebot stehen werden;
5. eine von dem Bewerber, und wenn er minderjährig
ist, auch von feinem gesetzlichen Vertreter Unterzeichnete Erklärung, durch welche die Verbindlichkeit übernommen wird, die' der Staatskaffe erwachsenen Unterrichtskosten zu ersetzen, wenn der Schüler den Unterrichtskurs vor seiner Beendigung ohne Genehmigung der Zentralstelle für die Landwirtschaft verläßt oder durch sein Verschulden die Entfernung aus demselben veranlaßt oder sich der Erstehung der Prüfung binnen einer gesetzten Frist entzieht, (ß 4 Absatz 2 der Verfügung des Ministeriums des Innern vom 29. April 1912). Stuttgart, den 24. Juli. 1919. Sting.
Geschäftsstelle des Kommunalverbandes Neuenbürg.
Die Gemeinden haben in den letzten Tagen die erste Lieferung
Kris
erhalten. Die Unterausteilung ist Sache der Gemeinden und deren Lebensmittelstellen. Im Kleinverkauf darf ein Höchstpreis von 2 Mk. pro Pfand nicht überschritten werden.
Den 6. Aug. 1919. Oberamtspfleger Kübler.
Reuenburg.
Kassenfluflden der Stadtpflege:
am Montag: von vormittags 8—12 Uhr und nach- mittags 2—6 Uhr, an allen übrigen Wochentagen vormittags 8—12 Uhr.
NwNINll-PttsNWNllW
Sonntag, den 10. August, vorm S Uhr,
im Lokal znm »Anker* in Neuenbürg. (Referent: Gauletter Leuger, Stuttgart). Sämtliche im Enztal wohnenden und arbeitenden Kameraden find freundl. eingeladen. DK jetzige Lage erfordert das Erscheinen eines Jeden.
Der Eiuberufer.
Serkebr-
Fest-Programm
für die
PerdiM-Tnrnfohrt der Schwöb. Dm- nnd SpiclierdMdr
nach Calmbach am 10/11. August
Samstag abend.
k—v,8 Uhr: Empfang der'Einzelwetturner und Kamps« richter.
8 Uhr: Festbankett im Kroncnsaal.
Sonntag.
tt,s Uhr: Tagwache.
6 Uhr: Kampfrichierfitzung im Hirschsaal.
7 Uhr: Beginn deS WetturnenS.
10 Uhr: Beginn der Ausscheidungsspiele in Faustball und Eilbotenlaus.
IS Uhr: Mittagessen.
Uhr: Ausstellung des Festzugs beim neuen Schul- Haus.
r Uhr: Festzug durch den Ort.
Nach Antunit auf dem Festplatz: Begrüßungschor durm den Liederkranz Laimbach, Ansprachen. Maflen'reiüNungen.
8 Uhr: Endspiele um die Berbandsmeisterschast in
Faustball und Eilbotenlaus: Kürturnen, je 2 Riegen an Hochreck, Barren und Pserd. */>8 Ubr: Preisverteilung.
Abends: Festball.
Montag.
Borm. Ausflüge in dis Umgegend.
Nachmittags. Volksbelustigung aus dem Festplatz.
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