Verfügung des Arbeitsministerioms (Staatskommiffars für Demobilmachung) betreffend Arbeitszeit in den

Handwerksbetrieben

vom 29. Juli 1919.

Im Interesse des ungestörten Fortgangs der landwirt­schaftlichen Betriebe und insbesondere zur Vermeidung von Störungen bei den Ernte- und Bestellarbeiten verfüge ich auf Grund von Ziffer VH Absatz 3 der Anordnung des Reichsamts für die wirtschaftliche Demobilmachung über die Regelung der Arbeitszeit gewerblicher Arbeiter vom 23. No­vember 1918 (R. G. Bl. S. 1332) und der hiezu ergangenen Ergänzung vom 17. Dezember 1918 (R. G. Bl. S. 1436 mit sofortiger Wirkung:

Die Inhaber von Handwerksbetrieben in ländlichen Gemeinden, in denen ausschließlich oder vorwiegend Geräte, Werkzeuge, Maschinen oder andere Gebrauchsgegenstände für landwirtschaftliche Betriebe hergestellt oder ausgebeffert werden, wie namentlich Sattler, Schmiede. Wagner usw., erhalten die Erlaubnis, die bei ihnen verwendeten Arbeits­kräfte bis einschließlich 31. Oktober ds. Js. täglich bis zur Höchstdauer von 11 Stunden zu beschäftigen.

II.

Für die über 8 Stunden hinaus geleistete Arbeitszeit ist der tarifmäßige oder sonst übliche Lohnzuschlag, der min­destens 25 Proz. des Grundlohns betragen muß, zu gewähren.

III.

Welche Gemeinden und Betriebe unter diese Verord­nung fallen, entscheidet in Zweifelsfällen das Oberamt.

Für den Arbeitsminister:

Keck.

Bekannmtachuug der Zentralstelle für die Landwirtschaft über die Abhaltung von Unterrichtskursen im Hufbeschlag.

Um Schmieden, die den Nachweis ihrer Befähigung zum Betrieb des Hufbeschlaggewerbes durch Erstehung der im Gesetz vom 28. April 1885 vorgeschriebenen Prüfung erbringen wollen, die Vorbereitung auf diese Prüfung zu ermöglichen, finden im Falle genügender Beteiligung an den Lehrwerkstätten für Hufschmiede in

a) Hall, b) Heilbronn, e) Reutlingen, ch Ravensburg und e) Ulm

dreimonatige Nnterrichtskurse statt, welche am Montag, den 1. September 1919 ihren Anfang nehmen.

Die Anmeldungen zur Aufnahme in einen dieser Kurse sind bis 10. August ds. Js. bei dem Oberamt, in dessen Bezirk sich die betreffende Lehrwerkstätte befindet, vorschrifts mäßig einzureichen.

Dem Zulaffungsgesuch sind in Form urkundlicher Be­lege anzuschließen:

1. ein Geburtszeugnis;

2. die urkundlichen Belege über die Erstehung der Ge­sellenprüfung im Schmiedehandwerk und die Zurück­legung einer dreijährigen Gesellenzeit, wobei der Be­werber schon im Hufbeschlag beschäftigt gewesen sein muß. Bewerber, die vor dem 1. April 1884 geboren sind, haben anstatt der Erstehung der Gesellenprüfung wenigstens die Zurücklegung einer zweijährigen erfolg­reichen Lehrzeit im Schmiedehandwerk oder den Besitz der Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen in diesem Handwerk nachzuweisen;

3. wenn der Bewerber minderjährig ist, die Einwillig­ungserklärung des gesetzlichen Vertreters;

4. ein von der Gemeindebehörde des Wohnsitzes des Be­werbers ausgestelltes Leumundszeugnis, sowie eine Be­scheinigung derselben darüber, daß dem Bewerber die erforderlichen Geldmittel zur Bestreitung seines Unter­halts während des Unterrichtskurses zu Gebot stehen werden;

5. eine von dem Bewerber, und wenn er minderjährig

ist, auch von feinem gesetzlichen Vertreter Unterzeichnete Erklärung, durch welche die Verbindlichkeit übernom­men wird, die' der Staatskaffe erwachsenen Unterrichts­kosten zu ersetzen, wenn der Schüler den Unterrichts­kurs vor seiner Beendigung ohne Genehmigung der Zentralstelle für die Landwirtschaft verläßt oder durch sein Verschulden die Entfernung aus demselben veran­laßt oder sich der Erstehung der Prüfung binnen einer gesetzten Frist entzieht, (ß 4 Absatz 2 der Verfügung des Ministeriums des Innern vom 29. April 1912). Stuttgart, den 24. Juli. 1919. Sting.

Geschäftsstelle des Kommunalverbandes Neuenbürg.

Die Gemeinden haben in den letzten Tagen die erste Lieferung

Kris

erhalten. Die Unterausteilung ist Sache der Gemeinden und deren Lebensmittelstellen. Im Kleinverkauf darf ein Höchstpreis von 2 Mk. pro Pfand nicht überschritten werden.

Den 6. Aug. 1919. Oberamtspfleger Kübler.

Reuenburg.

Kassenfluflden der Stadtpflege:

am Montag: von vormittags 812 Uhr und nach- mittags 26 Uhr, an allen übrigen Wochentagen vor­mittags 812 Uhr.

NwNINll-PttsNWNllW

Sonntag, den 10. August, vorm S Uhr,

im Lokal znm »Anker* in Neuenbürg. (Referent: Gauletter Leuger, Stuttgart). Sämtliche im Enztal woh­nenden und arbeitenden Kameraden find freundl. eingeladen. DK jetzige Lage erfordert das Erscheinen eines Jeden.

Der Eiuberufer.

Serkebr-

Fest-Programm

für die

PerdiM-Tnrnfohrt der Schwöb. Dm- nnd SpiclierdMdr

nach Calmbach am 10/11. August

Samstag abend.

kv,8 Uhr: Empfang der'Einzelwetturner und Kamps« richter.

8 Uhr: Festbankett im Kroncnsaal.

Sonntag.

tt,s Uhr: Tagwache.

6 Uhr: Kampfrichierfitzung im Hirschsaal.

7 Uhr: Beginn deS WetturnenS.

10 Uhr: Beginn der Ausscheidungsspiele in Faustball und Eilbotenlaus.

IS Uhr: Mittagessen.

Uhr: Ausstellung des Festzugs beim neuen Schul- Haus.

r Uhr: Festzug durch den Ort.

Nach Antunit auf dem Festplatz: Be­grüßungschor durm den Liederkranz Laimbach, Ansprachen. Maflen'reiüNungen.

8 Uhr: Endspiele um die Berbandsmeisterschast in

Faustball und Eilbotenlaus: Kürturnen, je 2 Riegen an Hochreck, Barren und Pserd. */>8 Ubr: Preisverteilung.

Abends: Festball.

Montag.

Borm. Ausflüge in dis Umgegend.

Nachmittags. Volksbelustigung aus dem Festplatz.

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Unterzeichneter verkauft am Mittwoch, de« 13. August (Markttag), von vormittags 9 Uhr au, bei Bäcker Hermann Schnürte. Metzgergaffe 3l4, gegen Barzahlung:

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