Bewerber gemeldet, davon als geprüfter Kandidat Assistent Merle von Schramberg. Für den Posten kann nur ein ge» prüfter Bewerber in Betracht kommen. Nach eingehender Erklärung durch den Vorsitzenden und nachdem sich Gemeinde- rat Hartmann in zustimmendem Sinne geäußert, wird die Anstellung von Herrn Aberle unter Bewilligung des geforderten Monatsgehalts von 400 Mk. ab 15. August genehmigt.
Bauwerkmeister Geiger am Straßenbau Neuenbürg— Langenbrand bittet um Regulierung seines jüngst auf 500 Mk. festgesetzten Monatsgehalts auf 580 Mark, andernfalls er genötigt sei, einen ihm angebotenen anderen Posten zu übernehmen. Das Kollegium kann sich den vorgebrachten Gründen nicht verschließen, zumal auch Stadtbaumeister Stribel sich im Sinne des Gesuchstellers äußert, und da ein Wechsel nicht tm Interesse einer geordneten Bautätigkeit liegt, wird dem Gesuch mit Wirkung vom 1. August ds.Js. ab entsprochen. ^
Stadtbaumeister Stribel berichtet über die Angebote deS Schotterbeifuhr-Akkords. Angebote liegen vor von Robert Gegenheimer und Wilhelm Dieter pro Waggon (200 Ztr.) zu 60 Mark einschließl. Ausladen auS den Eisenbahnwaggons. Das Kollegium erklärt sich mit der Vergebung an die Akkordanten zum geforderten Preis einverstanden. Wegen Bezug von Schottermaterial liegen verschiedene Am geböte zu ziemlich gleichlautenden Bedingungen vor. Es wird beschlossen, das Angebot von Vaihingen q. Enz anzu- «ehmen.
Der Vorsitzende teilt mit, daß die Kommission für das Elektrizitätswerk wegen Einbau einer zweiten Turbine beschlossen habe, Offerte einzuholen. Die Komrmssion sei einig darüber, daß der Einbau einer zweiten Turbine eine Notwendigkeit darstelle, nachdem man sich von einer Batterie abwandte und der Einbau einer Turbine einen dauernden Vorteil
biete. Es liegen Angebote vor von den Firmen Gebr Link, Oberkirch, Maschinenfabrik Geislingen und I. M. Voith, Heidenheim, die von Stadtbaumeister Stribel im einzelnen vorgetragen und erläutert werden, woran sich eine fachtech- msche Aussprache schließt, an welcher sich zunächst der Vortragende und Gemeinderäte Blaich, im Verfolg der sich ergebenden Verhandlungsfragen außer dem> Vorsitzenden weiter Mitglieder des Kollegiums beteiligen. Als Ergebnis dieser Aussprache kann feftgestellt werden, daß das Kollegium mit der Beschaffung einer zweiten Turbine im Prinzip einig ist, wobei die Ansicht zu Tage tritt, daß die Rentabilität des Werkes erst durch den Anschluß an ein größeres Werk eine vollständige sei (voraussichtlich Teinach). Auf Grund der vorliegenden Angebote dürften sich die endgültigen Gesamtkosten einer zweiten Turbine belaufen bei Lieferung durch die Firmen Gebrüder Link, Oberkirch und I. M. Voith, Heidenheim, auf je 30000 Mk., bei der Maschinenfabrik Geislingen auf 40000 Mk. Letzteres Angebot scheidet au?. Es wird beschlossen, den Einbau einer zweiten Turbine mit 122 k. 8. vorzunehmen, Lieferung und Einbau der Firma I. M. Voith in Heidenheim zu übertragen und bezüglich der Geldbeschaffung, da die Abschreibungsgelder augenblicklich nicht flüssig gemacht werden können, eine schwebende Schuld aufzunehmen.
Gemeinderat Blaich regt den Verkauf der entbehrlich gewordenen Akkumulatorengefässe an, die man zunächst der liefernden Firma anbieten soll und, falls diese nicht Liebhaberin ist, solche im Einzelverkauf abzusetzen; dieselben eignen sich vorzüglich zum Einmachen und Eindünsten. Das Kollegium ist damit einverstanden.
Zur Teilnahme an der kommenden Sonntag in Stuttgart tagenden 3. Hauptversammlung des württ. Landeswohnungsvereins, wobei u. a. allgemein interessierenden Vorträge über Wohnungsbürgschaftsgesetz, über Wohnungs- und Sied lungsfragen u. a. stattfinden, wird auf Anregung des Vor fitzenden Stadtbaumeister Stribel als Vertreter der Stadt entsandt.
Ueber die planmäßige Anstellung eines dritten Polizei dieners ist nach eingehender Darlegung der Gründe durch den Vorsitzenden das Kollegium der Ansicht, daß sich diese Anstellung nicht umgehen läßt. Hilfspolizeidiener Jakob Stahl hat diesen Posten bisher bekleidet. Nach Besprechung der Vehaltsverhältnisse wird beschlossen, die Hilfspolizeidienerstelle in eine planmäßige ab 1. September ds. I. umzu- «andeln und dieselbe zur öffentlichen Bewerbung auszuschreiben.
Vor Beratung des letzten Punktes der Tagesordnung, Wohnungsfrage, bringt der Vorsitzende die neuen Bestim mungen über die Tätigkeit der A.- und B.-Räte zur Kenntnis, die am 15. Juli in Kraft treten, wodurch die früheren Bestimmungen über die A.- und B.-Räte aufgehoben sind. Zur Wohnungsfrage selbst liegt ein Antrag des A.- und V.-Rats Neuenbürg, von dessen Vorsitzender König unterzeichnet, in folgender Fassung vor:
„Da die derzeitige Erledigung der Wohnungsange legenheiten verschiedentlich unter der Einwohnerschaft Erbitterung hervorruft und unter dem jetzigen System der Wohnungsregelung niemals seine glückliche und zufriedenstellende Lösung der Wohnungsnot am hiesigen Platz möglich ist, stellen wir hiermit nochmals den dringlichen Antrag betr. Wahl einer Wohnungskommission resp. Errichtung eines Wvhnungsamts für die hiesige Stadtgemeinde. Das Wohnungsamt hätte sämtliche anfallenden Arbeiten und Anträge zu erledigen."
In längeren Ausführungen sucht Antragsteller die Dringlichkeit seines Antrags zu begründen, wobei er besonders krasse Fälle anführt, deren Beseitigung nur durch Schaffung eines Wohnungsamts möglich sei. Der Vorsitzende betont, daß ihm die Wohnungsfrage sehr am Herzen liege, er hätte schon das letzte Mal nachgewiesen, daß man auf dem Rathaus nicht untätig in dieser Sache sei, aber seine Bemühungen scheiterten in verschiedenen Fällen an der Verkennung des Ernstes der Wohnungsknappheit und zwar sowohl seitens der Mieter als auch der Vermieter. Auf die *»m Antragsteller angezogenen Fülle geht er in der Folge im weist nach, daß die vorgebrachten Klagen und Beschwerden mcht berechtigt, zum mindesten übertrieben
sind. An der Wohnungsknappheit könne auch ei« Wvhnungs- amt nichts bessern. Des weiteren gibt er die in Sachen der Wohnungsknappheit erlassenen gesetzlichen Bestimmungen bekannt. Die besonderen Stuttgarter Bestimmungen seien für eine Großstadt zugeschnitten, eignen sich «ber nicht ür einen kleinen Platz. Stelle man sich ans den Standpunkt, wie ihn der Antragsteller vertrete, dann müsse man zu den schärfsten Zwangsmaßnahmen schreiten, was für Mieter wie Vermieter schlimme Folgen zeitige. Er sei bereit, wie bisher nach Kräften dazu beizutragen, der Wohnungsknappheil zu steuern; eine Kommission mir 4 Mitgliedern und einem Vorsitzenden betrachte er als em Unding, dazu gebe er ich nicht her; er schlage hiezu Herrn König vor.
Die Aussprache dehnt sich inS Unendliche aus, trotz Vermittlungsvorschlägen kommt eine Einigung nicht zustande; Gemeinderat TüeliuS stellt einen Schlußanlraz, der angenommen wird dahingehend, die Angelegenheit durch Abstimmung i« der nächsten Sitzung z» erledigen. Nach 1'/»ständigem Hin und Wider schließt der Vorsitzende um '/ill Uhr die Sitzung.
Calmbach, 23. Juli. (Bericht über die letzten Ge- meinderatssitzungen). Schluß. 4. Versorgung der Heilanstalt Charlottenhöhe durch die Gemeinde Schömberg. Dieser Antrag wird damit begründet, daß in der hiesigen Bevölkerung die Ansicht weit verbreitet sei, daß durch die Versorgung 'der Heilanstalt Charlottenhöhe seitens der hiesigen Gemeinde die hiesigen Einwohner zu kurz kämen. So hätten von den letzten 2 Kartoffellieferungen dieser Anstalt 75 Zentner Kartoffeln gegeben werden müssen, was von den hiesigen Leuten mit Mißfallen wahrgenommen worden sei. Der Vorsitzende erwidert hierauf, daß die Kartoffeln auf Grund besonderer Weisung des Kommunaioerbandes an die Charlottenhöhe abgegeben worden seien. Hätten wir die Erfüllung dieser Anweisung verweigert, hätten wir umsoviel weniger geliefert bekommen. Der Einwohnerschaft ist somit nichts entgangen. Nebenbei bemerkt, hat die Anstalt selbst etwa 80 Zentner Kartoffeln weniger bekommen als sie anzusprechen hatte. Die Ansicht, daß die Gemeindeeinwohner durch die Versorgung der Charlottenhöhe seitens der hiesigen Gemeindeverwaltung benachteiligt würden, ist in gar nichts begründet und beruht auf Unkenntnis der Verhältnisse. Die Charlottenhöhe ist schon vor dem Krieg durch die hiesigen Geschäfte versorgt worden, wodurch jährlich etwa 40 000 Mark diesen zuflossen, ungerechnet der Einnahmen durch die Insassen der Anstalt selbst. Bei Einführung der Zwangswirtschaft, welche an sich die Versorgung der Charlottenhöhe durch die Gemeinde Schömberg, aus deren Markung sie liegt, zur Folge gehabt hätte, hat die Verwaltung der Charlottenhöye mit dem Schultheißenamt hier in der Sache Rücksprache genommen. Sie hat dabei erklärt, daß, wenn die Schömberger Geschäftsleute sie in schwerer Zeit versorgen mühten, es ganz selbstverständlich sei, daß sie dann in besseren Friedenszeiten diese auch beioehalten werde. Diesen Umständen Rechnung tragend, hat der Ortsvorsteher, um den hiesigen Geschäftsleuten ihre bisherige Verdienstmöglichkeit nicht zu entziehen, die Versorgungsgeschäfte für die Charlottenhöhe übernommen. Neuerdings liegt die Sache folgendermaßen: ^hie Brotoersorgung ist innerhalb des Oberamtsbezirks freizügig gegen Karten. Die Fleischversorgung der Charlottenhöhe erfolgt ganz unabhängig von der Versorgung der hiesigen Gemeinde, da sie das ihr zustehende Vieh nicht mehr dura) das Schultheißenamt, sondern durch die Bezirksfleischversorgungsstelle zugewiesen bekommt. Die Milchversorgung erfolgt ebenso unmittelbar durch die Bezirksversorgungsstelle. Es kommen also nur noch Fett und die in den Läden zu beziehenden Nährmittel für die Versorgung durch die hiesige Gemeindeverwaltung in Betracht, und da diese Waren alle ganz gleichmäßig nach der Kopfzahl verteilt werden, ist eine Bevorzugung der Anstalt ausgeschlossen. Nach Erstattung dieses Vortrages wird der Antrag zurückgezogen, dabei der Wunsch ausgesprochen, daß die Anstalt die hiesigen Geschäftsleute nach Tunlichkeit gleichmäßig berücksichtigen möchte. 5. Anrechnung der Fleischkarten zum vollen Nennwert. Hiezu macht der Vorsitzende die Mitteilung, daß hier in solchen Fällen wo die Soll-Fleischmenge nicht ausgegeben werden kann, der Nennwert der Fleischmarken für die Woche gleichmäßig herabgesetzt wird. Auf besondere Anfrage in dieser Sache hat die Landesfleischversorgungsstelle, Verwaltungs-Abteilung, dieses Verfahren als richtig bezeichnet. Die Antragsteller mache» geltend, daß die gleiche Stelle ihnen die schriftliche Mitteilung habe zukommen lassen, daß sie zum Ausgleich für das fehlende Fleisch von ihrer Wurstfabrik gegen abgelieferte 1000 Gramm Fleisch- marken-Nennwert 750 Gramm Wurst erhalten können. Der Vorsitzende bemerkt hiezu, daß es ihm unverständlich sei, wie die gleiche Behörde zu diesem Bescheid komme, wo sie doch genau wissen muß, daß bei dem von ihr dem SchultheMnamt gegenüber ausdrücklich als richtig bezeichneten Verfahren die Einsendung von Fleischmarken zum Bezug von Wurst gar nicht möglich ist. Nachdem aber nun einmal der Bezug von Wurst gegen Fleischmarken zugesichert ist, erklärt der Vorsitzende, daß er dem nicht entgegen sein wolle und deshalb in Zukunft die Fleiscymakren zum vollen Nennnwert zur Anrechnung, bringen lassen werde. 6. Abwechslung in der Zuteilung des für Freibank anfallenden Viehes an sämtliche Metzger und zwar jedesmal an 2 Metzger; Freibankfleisch ist an Jedermann obzugeben. Hiezu führt der Vorsitzende aus: Die Zuteilung des Viehes ist nichr Sache der Gemeindebehörde, sondern der hierfür aufgestellten Bezirksviehverteilungskommission. Zwecks besserer bezw. gleichmäßigerer Austeilung des Viehes sind die hiesigen Metzger in 2 annähernd gleich große Gruppen geteilt, welchen das Vieh nach Verhältnis der Gc- samtkundenzahl zugcwiesen wird. Fällt ein zugewiesenes Stück Vieh auf die Freibank so steht es der Gruppe zu. welche unter sich bestimmt, wer das Stück aushaut. Muß ein hiesiger Viehhalter ein Stück notschlachten lassen, so verbleibt das Tier zunächst sein Eigentum. Er kann es nach den bestehenden Vorschriften ganz oder teilweise für sich verwenden oder durch einen Metzger aushauen lassen. Die Wahl des letzteren verbleibt lhm. So wurde es schon vor dem Krieg gehalten und nach Einführung der Zwangswirtschaft wurde schon mit Rücksicht auf die Lederknappheit und das Recht des Viehhalters zum Gerben einer Haut nichts geändert. Gelingt es einem Metzger ein auf die Freibank verwiesenes Tier mit Genehmigung der Bezirksfleischversorgungsstelle hierher zu bringen, so muß doch schon aus Villigkeitsgründen diesem das Tier zum Verkauf belassen werden. Das Freibankfleisch wird an alle Familien, die solches verlangen gleichmäßig abgegeben, wie auch in den Fällen, wo ein Stück für den ganzen Ort nicht zureicht gleichmäßig unter den einzelnen Ortsteilen gewechselt wird Die Einwendung, daß manche ganze Körbe voll Fleisch bekämen, andere dagegen ganz wenig oder nichts, hat ihren Grund wohl darin, daß öfters eine Person für 5 und noch mehr Familien Fleisch holt, was die außen Stehenden nicht wissen und sich dann darüber aufhalten. Dieses Verfahren wurde deshalb schon das letztemal abgestellt und es werden Aufträge nur noch in ganz begründeten Fällen angenommen. Beschluß: es bei den Freibank-
bezw. Notschlachtungen wie seither zu lassen, da eine reckttiz. Grundlage für den Gemeinderat zu Aenderungen nicht bestes
Der Verkauf des Freibankfleisches soll so überwacht werden V» Unregelmäßigkeiten nicht Vorkommen. 7. Die gewalzten
gepflasterten Straßen innerhalb des Witterung durch die Gemeinde zu begiegen.
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Vorsitzende mit, daß ein Wagen zum Besprengen der Stroit? vorhanden und er schon vor Pfingsten dem Straßenwart entim? chende Weisung gegeben habe. Die bei der Gemeinde beschM? ten Pflasterer haben um Erhöhung ihres Taglohnes auf 2.25 M
für die stunde nachgesucht. Es wurde beschlossen, denselben Wirkung vom 30. Juni d. Js. an 2.10 Mark für die Stunde w gewähren. Wilhelm Bott, Kaufmann hier, hat um oacbtm-A Überlassung eines Teiles, der P. N. 1351—1, Oede außen
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Dorf, zur Anlage eines Gärtchens nachgesucht. Cs wurde schlossen, dem Gesuch des Bott zu entsprechen. Der Ortsvar sicher und Gemeindepfleger werden beauftragt mit Bott und de» übrigen Anwohnern wegen Verteilung des vorhandenen Plake, an Ort und Stelle zu verhandeln. Die erdgiltige Entscheids erfolgt nach dieser Verhandlung. Mit der Auslösung des alte« Gemeinderates ist auch die Neuwahl des Ortsvorsteherstellveit«, ters nötig geworden. Vor Vornahme derselben wurde beschlossen daß derselbe künftig für seine Zeitoersäumnis mit den, gesetzlich« Taggeld eines Gemeinderates bezahlt werden soll. Bei der i, geheimer Abstimmung vorgenommenen Wahl erhielten Adolf Pich 7 Stimmen, Gemeinderat Kübler 5 Stimmen. Elfterer jd somit gewählt. Hierauf wurde die Neuwahl der 4 Mitglied« der Steuersatzbehörde vorgenommen, wobei gewählt wurden d„ Herren Keppler, Rau. Dürr und Rentschler. Ferner war di, Wahl von 5 Mitgliedern des Ortsschutrates neu vorzunehmen. Gewählt wurden die Herren G. R. Keppler, Kübler, A. Pitz Strobel und Zündel. Von den Metzgermeistecn Gottlicb und Hermann Seyfried, sowie Wilhelm Seyfried -n der Schömberg«, straße und Frau Luise Seyfried, Witwe, ist ein Gesuch cinge- laufen um Festsetzung einer gleichmäßigen Kundenzahl iiir all, hiesigen Metzger und um Abwechslung in der Zuweisung in den Notschlachtungen. Ueber letzteren Punkt wurde bereits nach oben verhandelt und erübrigt sich Weiteres. Zu dem Gesuch um Festsetzung einer gleichgroßen Kundenzahl für jeden Metzger führt der Vorsitzende aus: Die durch die oberamtliche Bestimmung von, 13. Mai v. I. eingeführte Kundenliste für die Metzgereien isi eine „freiwillige". In Ziffer 4 derselben ist bestimmt;' soweit e, zur Sicherung einer gleichmäßigen Verteilung des Fleisches und einer raschen Abwicklung des Verkehrs erforderlich erscheint, sind die Schultheißenämter berechtigt, einzelne Haushaltungen anderen Metzgern zuzuweisen als denjenigen, bei denen sie eingeschrieben sind. Hierbei ist der seitherige Umfang der Metzgereibetriebe zu berücksichtigen. Die Voraussetzungen zu der hievor angezogene» Maßnahme liegen hier nicht vor. Störungen oder Verzögerungen im Fleischverkauf infolge der verschiedenen Kundenzahl sind nich, vorgekommen seit die Kundenliste eingeführt ist. Die Kunden- zahl der Metzger entspricht auch so ziemlich ihrem früheren Ee schäftsumfang, wenn man diesem ihr Gewerbesteuerkapital zu Grunde legt. So hatte vor dem Krieg Christian Seyfried ein um siebenmal höheres Gewerbesteuerkapital als Hermann Sey- fried und ein um 3 ^ bis 4 Mal höheres als die übrigen Metzg«. Es liegt sonach klar auf der Hand, daß das Verlangen der Gesuch steller in keinem Sinne gerechtfertigt ist. Ein Teil der Beschwerde- sichrer hat sich schon im Juni o. I. in gleicher Sache an die Lan- desfleischversorgungsstelle gewandt, welche sie nach Prüfung da Sachlage abgewiesen hat. (Der Schriftwechsel hierüber wurde oefl lesen.) Das Verlangen der Gesuchsteller bedeutet nichts anderes als die Einführung einer Zwangskundenliste. Wollte eine solche hier allein eingeführt werden, so würde das sofort die Beschwerde eines größeren Teiles der Einwohnerschaft nach sich ziehen. Aus all diesen Gründen hat das Schultheißenamt eine Aenderung der Regelbestimmung nicht eintreten lassen. Trotzdem die Sach« in die Zuständigkeit des Schultheißenamts und nicht des Gemeinde- rats gehört, will der Vorsitzende die Stimmung des Gemeinderais hören, um sich u. a. danach richten zu können. Nach längerer Besprechung der Sache gelangt der Gemeinderat mit überwiegende, Mehrheit zu dem Beschluß, eine Aenderung des bestehenden Zustandes nicht anzuregen. In der Sitzung am 10. ds. Mts. erstattete der Vorsitzende in Sachen der Platzverpachtung an Wilhelm Bott Bericht. Danach sind als weitere Bewerber Christian Bach Bahnhofwirt, um den Platz neben seinem neu erworbenen Haus, und Friedrich Kiefer, Bauunternehmer, um einen Platz zur Aus-
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Anwohnern Egidius Wurster und Karl Locher wurde an Ort und Stelle verhandelt. Die Plätze wurden so eingeteilt, daß Bach einen etwa 4 Meter breiten Streifen entlang seines Hauses und den Platz hinter demselben, daneben Wilhelm Bott einen Platz « etwa 70 Quadratmeter, Egidius Wurster vor der Eiebelseite selmr Hauses einen Platz von etwa 20 Quadratmeter, links des Zugaugs- weges zu seinem Haus etwa 50 Quadratmeter, rechts desselba etwa 40 Quadratmeter, und Karl Locher neben Wurster etwa k Quadratmtr. pachtweise erhalten sollen. Für Kiefer bliebe Hochs!« ein Platz von etwa 60—70 Quadratmeter übrig. Nach längein eingehender Beratung wurde beschlossen, dem Barth und Bot! de» ihnen zugedachten Platz, dem Wurster dagegen nur den Platz unmittelbar vor der Giebelseite seines Hauses und links des Zuganges zu seinem Haus, dem Locher den seither von ihm und Wurster benützten Platz rechts des Weges zu überlassen. Kiefer erhält keinen Platz, da die Firma Gebr. Kiefer für ihre Mosch'« eigenen Platz hat. Als Pachtpreis wurde 10 I für den Quadrat- meter festgesetzt. Die Weiterführung der Milchgeschäfte wurde, nachdem Hauptlehrer Baumann diese niedergelegt hat, dem Gr- meinderat Dürr übertragen, welcher zunächst jeden Dienstag und Freitag nachmittags von 4—6 Uhr auf dem Rathaus die Ge- schäfte erledigen wird. Außer einem Gemeindegerichtsfall wurden noch verschiedene Sachen der laufenden Verwaltung erledigt. — In der Sitzung am 26. Juli wurde die Gehaltsregelung für sämtliche Gemeindebeamten, Unterbeamten und Angestellte und d« Bewilligung von Teuerungszulagen an dieselben vorgenomnmi. Der Eesamtmehraufwand durch die Erhöhung beträgt rund 13 000 Mark.
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Stuttgart, 30. Juli. Die Generaldirektion der Staatseisenbahne« teilt mit: Im Zugverkehr zwischen Württemberg und Frankfurt a. M. treten über die Hauptreisezeit folgende Verbesserungen ein: Bon Donnerstag, 31. Juli, an läuft der Zug 1) 4 Ulm ab 2.58, Stuttgart ab 4 . 47 , Mühlacker an 5.36 nachm, von Mühlacker über Bretten—Bruchsal— Graben-Neudorf—Mannheim—Friedrichsfeld nach Frankfurt durch Mühlacker ab 5.38 nachm., Bruchsal an 6.13 »achm. Mannheim an 7.12 nachm., Frankfurt«. M. an 9.00 nachm. Die Züge v 4 Mühlacker—Karlsruhe und 1) 61 Pforzheim- Mühlacker verkehren vom gleichen Tag an in verändertem Fahrplan: O 4 Mühlacker ab,5.48 nachm. Pforzheim an 6.02 nachm., K-rlSruhe an 6.38 nachm., v 61 Pforzheim.
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