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Neuenbürg, Montag den 23. Juni MS.

77. Jahrgang.

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Deutschland.

Stuttgart, 21. Juni. Die heutigen Besprechungen der Fraktionen des Landtags über die Stellungnahme zur Friedenäfrage waren vertraulicher Natur. Das Plenum wird im Lauf der nächsten Woche zu einer Sitzung einberufen, um em Notgesetz betr. Verlängerung der Gültigkeit zur Forter­hebung der laufenden Steuern zu verabschieden.

' Stuttgart, 21. Juni. Eine stark besuchte Vollver­sammlung der Studentenschaft der Stuttgarter Technischen Hochschule hat den Beschluß gefaßt, folgendes Telegramm an die Reichsregierung und sämtliche deutschen Hochschulen and Universitäten abzuschicken: »Falls die Reichsregierung die feindlichen Bedingungen für unannehmbar und einen be­waffneten Widerstand für möglich hält, so stellen wir uns der Reichsregierung zur Verfügung."

Frankfurt a. M., 21. Juni. Der »Franks. Ztg." wird geschrieben: Von mehreren Seiten wird uns mitgeteilt, daß die Franzosen im besetzten Gebiet unter ihren Truppen die Nachricht verbreiten, östlich Frankfurt seien große deutsche Truppenmassen angesammelt, die einem etwaigen Einmarsch der Entente Widerstand leisten sollen. Daran ist kein wahres Wort; auch wenn die Regierung und Nationalversammlung das Friedensangebot nicht unterzeichnen sollten, denkt doch Niemand daran, hier im Westen irgendwo den Kampf wieder aufzunehmen.

Weimar, 21. Juni. Die Slärke der Regierungstruppen in Weimar beträgt etwa 8000 Mann. Die Kommunisten bereiten in Flugblättern auf einen neuen Generalstreik vor, sobald der Eisenbahnerstreik in Thüringen allgemein geworden ist, womit Weimar nach der Annahme der Kommunisten vom allgemeinen Verkehr abgeschnitten sein wird. Wie ver­lautet, sind technische Abteilungen der Reichstruppen nach Thüringen unterwegs, darunter ar^h Eisenbahner.

Berlin, 20. Juni. Aus dem linksrheinischen Gebiet «nd den anschließenden Gegenden rechts vom Rhein wird in der letzten Zeit eine sich immer verstärkende Kapitalabwan­derung nach Frankreich gemeldet. Man zahlt 230 bis 250 Mark für 100 Francs, -um französisches Geld in die Hände zu bekommen. Die linksrheinischen Behörden sind bei dem versuche, einzuschreiten, auf den Widerstand der Besatzungs­behörden gestoßen, die diese Vorgänge mit allen Mitteln unterstützen.

Berlin, 21. Juni. Zum Schutze der Kriegsteilnehmer gegen Zwangsvollstreckungen wurde am 14. Dezember 1917 eine Verordnung erlassen. Danach ist die Zwangsvollstreck­ung gegen einen Schuldner, der Kriegsteilnehmer ist oder war, bis zum 30. Juni 1919 nur mit Einwilligung des Vollstreckungsgerichts zulässig. Da die wirtschaftlichen Ver­hältnisse gegen Dezember 1918 eine wesentliche Besserung nicht erfahren haben, hat der Landesverband der bad. Ge­werbe- und Handwerkervereinigungen beim Ministerium an­gefragt, ob eine Verlängerung der obigen Frist in Aussicht gestellt werden könne. Darauf hat das Ministerium zustim- «end geantwortet.

Berlin, 21. Juni. Von der »berschlesischen Grenze kommen Nachrichten, daß von Oesterreich, Polen und Ruß­land Waffen für kommunistische Umtriebe nach Deutschland unterwegs seien. »Diennik Berlinske" meldet, daß die Men mit der Möglichkeit eines Krieges gegen Deutschland rechnen, alle Polen von 18 bis 45 Jahren seien eingezogen.

Berlin, 21. Juni. Die Mark notierte gestern in der Lchweiz 35.

Kolberg, 21. Juni. Die Stadt Kolberg hat Gene­ralfeldmarschall Hindenburg zu ihrem Ehrenbürger ernannt. Es war eine Feststunde für Kolberg, als er zur Ueberreichung des Ehrenbürgerbriefs auf das Rathaus fuhr. Die Straßen waren mit Flaggen geschmückt, die Schulen bildeten eine lebendige Ehrengaffe, Tausende umwogten das Rathaus. Allerdings fehlte die sozialdemokratische Fraktion in der Versammlung des Magistrats und der Stadtverordneten bei der Uebergabe des Ehrenbürgerbriefes. In seinen Dankes­worten wies der Feldmarschall auf die ruhmreiche Vergangen­heit der Stadt hin und mahnte, nicht zn verzagen und dafür Sorge zu tragen, daß das schöne große Deutschland jetzt nicht kläglich zerstückelt werde. Seinem Hoch auf die Stadt kolberg schickte er die Worte vorauf: »Mit dem Glauben an eine bessere Zeit gehe ich ins Grab!"

Zur Gtelluugvahme der Nationalversammlung.

Weimar, 20. Juni. Die Mehrheitsfraktionen find heute nach stundenlanger Beratung übereingekommen, sich dahin zu einigen, daß die Unterzeichnung des Friedens nach der Maßgabe erfolgen soll, daß die Entente in folgende Bedingungen einwilligt:

1. Die deutsche Schuld am Kriege wird bestritten.

2. Die Aufnahme Deutschlands in den Völkerbund « bis spätestens 4. Januar 1920 erfolgen.

3. Die Auslieferung Reichsangehöriger wird abgelehnt

unter Betonung, daß die Schuldigen am Kriege in Deutsch­land selbst vor ein Gericht gestellt werden.

4. Danzig, Ostpreußen, Westpreußen und der Netze­distrikt werden dem Völkerbund unterstellt.

5. Die Revidierung des Friedensvertrages muß inner­halb 3 Jahren erfolgen.

6. Kommt Verständigung über die Höchstsumme der Entschädigung innerhalb der 4 Monate, die der Friedens­vertrag vorsieht, nicht zustande, so entscheidet eine dritte unparteiische Stelle über die Höhe der Summe.

Berlin, 21. Juni. Wie wir soeben aus Abgeordneten­kreisen erfahren, soll die nächste Sitzung der National­versammlung am Sonntag, dew22. Juni, nachmittags 1 Uhr mit Kundgebungen der einzelnen Fraktionen in der Friedens­frage stattfinden.

Weismar, 21. Jüni. Die rechtsstehenden Parteien der Nationalversammlung haben sich im Laufe des gestrigen Tages über ein gemeinsames Vorgehen gegenüber dem Friedensvertrag der Entente geeinigt. Sofern die Annahme des Vertrages in der Nationalversammlung nicht gehindert werden kann, soll in einer Reihe von Anträgen in den nächsten Sitzungen der Nationalversammlung auf eine intensive Bemühung um Milderung der Bedingungen der Entente nach der Unterzeichnung hingearbeitet werden.

Weimar, 21. Juni. ''"Wie dieTägliche Rundschau" erfährt, ist im Staatenausschuß keine Mehrheit für die Unterzeichnung des Friedensvertrags vorhanden.

Ausland.

Bern, 21. Jnni. Der Schweizerische Bundesrat hat die schweizerischen Gesandtschaften, sowie gewisse Konsulate im Ausland ermächtigt. Angehörigen der betreffenden Staaten für die Dauer von höchstens 2 Monaten Bewilligungen zur Einreise in die Schweiz zu erteilen, ohne zuvor die Zu­stimmung der Zentralstelle für Fremdenverkehr einholen zu müssen.

Bern, 21. Juni. Der Schweizerische Bundesrat er­stattete der Bundesversammlung Bericht über das Amnestie­gesuch zu Gunsten der Teilnehmer am Generalstreik im November 1918. Der Bundesrat ist der Ansicht, daß im gegenwärtigen Zeitpunkt auf ein Amnestiegesuch nicht einge­gangen werden kann, weil eine jetzt erteilte Amnestie zur Folge hätte, daß gerade die Urheber des Streiks straflos ansgingen.

Haag, 21. Juni. Die holländische Regierung hat an die Friedenskonferenz ein Schreiben gerichtet, worin sie aus­einandersetzt, daß Holland praktisch von Deutschland und seiner Steinkohlenversorgung abhängig ist, und die Konferenz ersucht, die holländischen Interessen bei der Regelung der deutschen Steinkohlensrage «ahrzunehmen.

Versailles, 20. Juni. Nach Blättermeldungen hat der Staatsanwalt Roux, der die Voruntersuchung über die Versailler Zwischenfälle, die sich bei der Abreise der deutschen Delegation abgespielt haben, führt, nach Einsicht in die ein­gelaufenen Berichte und Vernehmung einiger Zeugen be­schlossen, von einer gerichtlichen Untersuchung Abstand zu nehmen.

Versailles, 21. Juni. Chicago Tribüne meldet, heute Nacht sei in Paris eine geheime Meldung eingetroffen, daß Deutschland den Vertrag unterzeichnen werde. Das Blatt erfährt aus bester Quelle, daß Clemeneeau, Lloyd George und Wilson eine Fristverlängerung, auch nur um rine Minute nicht gewähren würden, es sei denn, daß Deutschland die Versicherung abgibt, daß der Vertrag unter­zeichnet wird. Eine Woche wäre die äußerste Grenze für eine Fristverlängerung, wenn Deutschland offiziell oder inoffiziell die bestimmte Absicht kundgibt, zu unterzeichnen, würde eine solche Zusicherung nicht gegeben, so würden die englischen, französischen und amerikanischen Truppen Diens­tag bei Tagesanbruch ihren Vormarsch beginnen.

London, 21. Juni. In England haben die Werft­arbeiter die ihnen angebotene Uebernahme von Schiffswerften zur Gemeinbewirtschaftung abgelehnt.

GPStere Aenderung oder Aufhebung des FriedensvertragS?

Paris, 21. Juni. Die englischen Delegierten interpre­tieren den neuen Friedensvertrag dahin, daß die Bestimmungen, die sich in der Praxis als undurchführbar erweisen sollten, von dem Völkerbund nachträglich gemildert bezw. aufgehoben werden sollen. Der Eintritt Deutschlands in den Völkerbund sei allerdings frühestens in 2 Jahren spruchreif.

Washington, 21. Juni. Ein Radiotelegramm meldet, der Antrag Knox sei mit 10 gegen 7 Stimmen angenommen worden. Mit diesem Beschluß beginne eine Kampagne zur Aenderung des Friedensvertrages. Die republikanischen Führer seien sicher. Laß schließlich ein getrennter Friedens- »ertrag zwischen Amerika und Deutschland erfolge.

Aus Stadt, Bezirk und Umgebung.

Neuenbürg. 23. Juni. Die auf gestern nachmittag in den Ankersaal durch die Handwerkskammer Reutlingen einberufene Bauhand werker-Versammlung, in welcher Handwerkskammer-Sekretär Eberhard über den beruf­lichen Zusammenschluß des Handwerks sprach, war soweit gut besucht, immerhin hätte die Beteiligung in Anbe­tracht der besonderen Bedeutung der Tagesordnung noch eine regere sein dürfen. Nach kurzen Begrüßungsworten durch den Vorstand des Gewerbevereins, Malermeister Mann, erteilte dieser Sekretär Eberhard das Wort. Einleitend gab derselbe ein Bild der durch den unglücklichen Kriegsaus­gang und den Vernichtungswillen unserer Feinde geschaffenen politischen und wirtschaftlichen Lage, die er, wie nicht anders zu erwarten war, als düster und ungewiß bezeichnte, weil wir ganz von dem abhängig seien, was die Feinde über uns beschließen. Der Ertrag unserer Arbeit werde künftig nicht dem deutschen Volk zu gute kommen, er werde ins Ausland wandern. Uebergehend auf die das Handwerk betreffenden Fragen, behandelte er zunächst die längst im Vordergrund des Interesses stehende Rohstoffversorgung. Alles sei aus­gepumpt, auch im Baugewerbe werde die Baustoffnot immer größer; der Mangel an Cement nehme besonders großen Umgang an. Schuld daran sei die mangelhafte Kohlenför­derung und der Mangel rollenden Materials, das wir unseren Feinden abgeben mußten. Während im Mai 1918 noch 110000 Eisenbahnwagen gefördert wurden, ging die Förde­rung im November 1918 auf 27 OM Eisenbahnwagen zurück. Infolge der endlosen Streiks mußten die Cement- und Kohlenbergwerke stillgelegt werden. Schuld daran seien verbrecherische Elemente, die zielbewußt, nachdem eine revo- lu'ionäre Regierung am Ruder war, diese bekämpften. Statt die zerrüttete Volkswirtschaft wieder aufbauen zu helfen, setzten sie das Zerstörungswerk fort. Es sei ohne weiteres verständlich, daß eine Regierung, die fortwährend um ihre Existenz kämpfen müsse, nicht in der Lage sei, positive Arbeit zu leisten. Wenn der Krieg etwas gutes zeitigte, so sei eS die Tatsache, daß das Handwerk sich besonnen habe, darüber nachzudenken, was ihm nottue. Der Organisationsgedanke habe einen mächtigen Antrieb erfahren. Alle Erwerbsstände schloßen sich zusammen, dabei dürfe auch das Handwerk nicht fehlen, das, wie kaum ein anderer Berufsstand unter dem Krieg and seinen Folgen zu leiden hatte. Angesichts dieser leidigen Tatsache habe die Handwerkskammer dir Regierung ersucht, Maßnahmen zu treffen, um dem Handwerk den Wiederaufbau zu ermöglichen; es sei leider anders gekommen, die Rohstoffversorgung ließ sich in der Uebergangswirtschaft nrcht durchführen. Notwendig ist, daß die Regierung gewillt sei, sich diejenige Autorität zu verschaffen, die erforderlich sei, um dem Volke Ruhe und Sicherheit zu geben, sonst könne unser Wirtschaftsleben nicht hochkommen. Das Reichsver­wertungsamt hatte den Erlös aus Heeresgütern auf 8 Mil­liarden Mark geschätzt, statt dessen konnten nur 3 Milliarden Mark erzielt wexden. Unendlich viel wurde an Heeresgütern gestohlen und geschoben, nicht zuletzt von jenen Organen, die dazu berufen waren, dieselben zu schützen. Ueber viele Schwierigkeiten hätte dem Handwerk mit diesen Heeresgütern hinweggeholfen werden können, bei dem schnellen Zurückfluten der Heere war dies nicht möglich.

Eine wichtige Frage, die das Handwerk betrifft, sei die Schaffung von Arbeitsgelegenheit, um gleichzeitig der Ar­beitslosigkeit zu steuern. Die Erhebungen ergaben, daß es an Arbeit nicht fehle, wohl aber an Material. Deshalb ging man von der Erwägung aus, möglichst viel Reparaturarbeit zu beschaffen, wobei dann weniger der Materialwert als vielmehr Lohnarbeiten in Betracht kommen. Durch Umfrage bei Stuttgarter Haus- und Grundstücksbesitzern, konnten dem Handwerk für 4 Millionen Mark derartige Aufträge zuge­führt werden; dies soll auch in anderen Städten des Landes Fortsetzung finden.. Redner berichtete über die Handwerker- Wirtschaftsstelle, welche aus dem seitherigen Verding­ungsamt hervorging. Sie ist eine Einrichtung der Kammer, jedoch selbstständig und hat eigene Rechtsfähigkeit. Ihre Aufgabe ist die Durchführung der Rohstoffversorgung des Handwerks und außerdem die Weitervermittlung öffentliche Aufträge.

Eine wichtige, allerdings nur für die Uebergangszeit bestimmte Verfügung des Staatsministeriums ist die Ver­gebung öffentlicher Arbeiten. Die Staats- und Gemeinde­hörden, Stiftungspflegen usw. sind angewiesen, dem Hand­werk durch Vermittelung der Handwerker-Vereinigungen Arbeiten zuzuweisen, dadurch werde das Eubmissionswesen beseitigt. Hierzu bedürfe es der Innungen, denn die Hand­werker-Wirtschaftsstelle könne das nicht alles leisten. Des­halb müssen geeignete Organisationen geschaffen werden.