Verfügung des Staatskommissars für wirtschaftliche Demobilmachung über den Verkehr mit Heu auS der Ernte 1919.
Auf Grund der Bundesratsverordnung über die wirt schaftliche Demobilmachung vom 7. November 1918 (Reichs gesetzbl. S. 1292) wird verfügt:
8 i.
Heu darf nur gegen Bezugschein aufgekaust und ab gesetzt werden. Bezugscheine werden nur dem erteilt, der das Heu in seiner Wirtschaft selbst braucht. Die Ausstellung der Bezugscheine erfolgt
1. für den Bezug im Wohnort oder in andern Ge meinden des Wohnbezirks durch den Kommunalverband,
2. für den Bezug in anderen Oberamtsbezirken durch die Landesfuttermittelstelle.
8 2 .
Die Ausfuhr von Heu aus dem Bezirk eines Kommunalverbandes ist nur mit Genehmigung des Oberamts, in Stuttgart des Stadtschultheißenamts zulässig. Die Ge nehmigung wird, soweit das Heu mit der Eisenbahn aus geführt wird, durch Abstempelung des Frachtbriefes, wenn die Ausfuhr aus dem Bezirk mit der Achse erfolgt, durch Ausstellung eines Beförderungsscheines erteilt. Den Beförderungsschein, der auf einen bestimmten Tag lauten muß, hat der Begleiter des Fuhrwerks, mit dem das Heu ausgeführt wird, bei sich zu führen. Bei der Beförderung von Heu auf der Eisenbahn sind nachträgliche Versandverfügungen des Absenders in allen Fällen zulässig, wenn sie den Stempe des Kommunalverbandes tragen.
8 3.
Ueber Beschwerden wegen Verweigerung der in § 2 bezeichneten Ausfuhrerlaubnis entscheidet die Landesfutter mittelstelle entgültig.
8 4-
Die Ausfuhr von Heu aus Württemberg ist nach der Verfügung des stell». Generalkommandos 13. A.K. vom 19. Februar 1916 (Kriegsbeil. 5 zum Min.-Amtsbl. S. 331), welche nach dem Aufhören des Belagerungszustandes in Wirkung geblieben ist, verboten. Ausnahmen können in besonders dringenden Fällen von der Landesfuttermittelstelle zugelassen werden.
8 5.
Diese Verfügung tritt mit dem Tage der Verkündigung in Kraft.
Stuttgart, den 13. Juni 1919. Schlicke.
Die (Stadt-)Schultheißenämter, welchen ein Sonder abdruck dieser Verfügung noch zugestellt wird, werden ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß dieselbe in den Gemeinden un gesäumt ortsüblich bekanntgegeben wird.
Neuenbürg, den 17. Juni 1919. Oberamt.
Bullinger.
Forstämter Mensteig, Dornstetten, Hofstett, Pfalz grafenweiler und Simmersfeld.
Den 17. Juni 1919.
Das SllMtln Bll WlMttttu
in den Staatswaldungen ist nach Verfügung der Forstdirektion mit folgenden Beschränkungen gestattet.
Verboten ist:
1) Das Sammeln vor dem Kalendertag, der durch öffentliche Bekanntmachung für den Beginn bestimmt worden ist.
2) Das Sammeln zwischen abends 6 Uhr und morgens 7 Uhr.
3) Das Sammeln an Plätzen, welche durch Einzäunung oder Warnungszeichen geschloffen sind.
4) Das Uebernachten in den Waldhütten oder sonst inner halb Staatswalds.
Zuwiderhandlung wird forstpolizeilich bestraft.
werden nach der neuesten Mode tadellos umgeformt bei billigster Berechnung in kurzer Lieferzeit.
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und Ihre Schuhe bleiben gut.
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StWtn-Kerkllnf.
Am Dienstag, den 24. Juni ISIS,
vormittags 11 Uhr»
kommen auf dem Rathaus im schriftlichen Aufstreich aus den Gemeindewaldungen Distr. I Abt. Eichberg, Oberer Wart grund und Distr. II Abt. Beckenackerteich, Schaiblesacker und Oeschlensgrund zum Verkauf:
192 Forchen I.—V. Kl. mit 300,29 Fm.,
361 Tannen I.—VI. „ „ 187,75 „
Die verschlossenen, vom Bieter Unterzeichneten, bedingungs losen, in ganzen und Zehntelsprozenten ausgedrückten Angebote mit der Aufschrift „Angebot auf Stammholz" wollen spätestens zu oben genannter Stunde dem Schultheißenamt übergeben werden.
Der alsbald auf dem Rathaus hier erfolgenden Eröffnung können die Bieter anwohnen.
Klasseneinteilung und Taxpreise von 1919. Der Aus schuß ist zu 100 Prozent der Taxpreise berechnet.
Im Anschluß hieran findet im
öffentlichen Aufftreich
der Verkauf von
48 Baustangen und 5 Hagstangen
statt.
Den 17. Juni 1919. Schultheiß Feldweg.
Wnlbera.
LinlaSung.
Am Sonntag, den 22. Juni findet der
Dereinsausflug
mit Mustk nach Altburg statt, wozu die Mitglieder des Vereins mit ihren werten Angehörigen sowie auch Turnfreunde höfl. eingeladen werden. Sammlung '/,12 Uhr bei der »Linde".
Um pünktliches Erscheinen wird gebeten.
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Dbstmühle« und Presse« müssen zwecks rechtzeitiger Lieferung jetzt schon bestellt werden.
Forstamt Calmbach.
Laubholzstamm* Holz- und Nadel- holzstaugeuverkartf
am Montag, den 23. Juni 1919, vormittags 10 Uhr, in Calmbach (Rathaus) 1) aus Staatswald Eiberg, Hengst berg und Meistern: 27 Eichen mit Fm.: 6 IId., 3,4 IIIu, 2,7 Ill b, 3,4 IV., 3,6 V. Kl 78 Rotbuchen mit Fm.: 2,3 I b. 1,2 II b, 5,1 III d, 16 IV. 17 V. Klasse. 2) Nadelholz stange« (80°/. Fi., 20°/. Ta aus Meistern Abt. 7 Hütte BauSaugen: 342 In, 244 Id, 77 II., 15 III. Kl.; H, stangen: 200 I., 145 II., 15 III. Klasse; Hopfenstangen 180 I., 15 II. Kl. Losver zeichnisse von der Forstdirektion, G. f. H. in Stuttgart.
Oberamtsstadt Neuenbürg.
Das Holen von
Waldgras
ist in den städtischen Waldungen nur auf Anweisung des Waldschützen Ruff gestattet. Für jeden hiebei an den Kulturen verursachten Schaden haben die Täter aufzukommen. Stadtschultheißeuamt.
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