Bekanntmachung der Zentralstelle für die Landwirt« schüft, betr, die Abhaltunz eines Maschiaenlrhrkarses für Landwirte in Hohenheim.
In der Zeit vom 2.-4. Juli 1919 wird in Hohenheim ein dreitägiger Maschinenlehrkurs für Landwirte abgehalken.
Der Unterricht, welcher unter Leitung des Landessach- verständigen für landw. Maschinenwesen, Professor Meyer, und unter Mitwirkung des Gutswirtschaftsinspektors Kreh und des Personals der Maschinenprüsungsanstalt abgehalten wird, bezweckt, praktische Landwirte über den Bau und die Handhabung der Erntemaschinen, und zwar für Heu- und Getreideernte, zu unterrichten. Im einzelnen wird dies geschehen durch Vorträge und Darstellungen, durch Uebungen im Auseinandernehmen und Zusammenstellen und durch praktische Vorführung von Erntemaschinen, wobei Gelegenheit gegeben wird, sich in der Handhabung derselben zu üben.
Der Unterricht ist unentgeltlich; für Wohnung und Kost haben die Teilnehmer selbst zu sorgen. Die Teilnehmerzahl an dem Kurs ist auf zehn festgesetzt.
Gesuche um Zulassung zu dem Kurs sind unter Vorlage eines Geburts- und Leumundszeugnisses spätestens bis 17. Juni ds. Js. beim Sekretariat der Zentralstelle für die Landwirtschaft einzureichen.
Stuttgart, den 2. Mai 1919. Sting.
Oberamt Neuenbürg.
Fl ei sch Konserve«.
Die derzeit zur Ausgabe gelangenden Fleisch- und Wurstkonserven können, wenn sie verdorben sind, zu schweren Gesundheitsschädigungen Anlaß geben.
Eine Untersuchung der Konserven ist nicht mehr möglich, nimmt auch zuviel Zeit in Anspruch, so daß sich die Bevölkerung durch eigene Aufmerksamkeit schützen muß. Als verdorben sind solche Büchsenkonserven anzusehen, deren Deckel oder Boden aufgetrieben ist oder federt, d. h. dem Fingerdruck nachgibt, um sofort wieder in die ursprüngliche Lage zurückzukehren. Büchsen mit derartigen Anzeichen sind zurückzuweisen. Verdorben sind ferner auch die Konserven, die beim Oeffnen der Behälter Gase ausströmen lasten oder sich als vertrocknet oder verschimmelt erweisen, fremdartig oder übel riechen oder in Gährung sind. Alle derartigen Konserven dürfen zum Genuß nicht verwendet werden.
Da aber auch durch Fleischkonserven, denen äußerlich nichts anzumerken ist, Vergiftungen zustande kommen können, empfiehlt es sich, grundsätzlich die jetzt zur Ausgabe gelangenden Fleischkonserven nur frisch aufgekocht oder gut durchgebraten zu genießen, wodurch jede Gefahr beseitigt wird; auch sollten sie sofort verbraucht und nicht noch längere Zeit aufbewahrt werden.
Den 20. Mai 1919. Bullinger.
Fremdenverkehr.
Die Gestaltung unserer Ernährungs- und Wohnungsverhältnisse gestattet auch im Sommer 1919 keinen unbe schränkten Fremdenverkehr, ja nicht einmal einen solchen in den Schranken des Sommers 1918. Eine im Staatsanzeiger veröffentlichte Bekanntmachung des Ernährungsministeriums schreibt daher vor. daß ein Kuraufenthalt, soweit es sich nicht um den unentgeltlichen Aufenthalt bei gewissen nahen Verwandten handelt, nur mit der schriftlichen Genehmigung des Oberamts gestattet ist. Diese Einschränkung ist zunächst bis zum 30. September 1919 in Aussicht genommen. Sollten sich die Ernährungsverhältnisse im Laufe des Sommers bessern, so wird die Aufhebung «der eine teilweise Milderung der Bestimmungen eintreten. Die Genehmigung wird nur erteilt werden an Personen, deren Aufenthalt nach amtsärztlichem Zeugnis durch eine dringende gesundheitliche Notwendigkeit begründet ist, ferner Kriegsbeschädigten, deren Militärpapiere die Notwendigkeit eines Kuraufenthalts hinreichend erweisen, sowie Personen, die auf Kosten von Krankenkassen zu Kur- und Erholungszwecken untergebracht sind. Die Genehmigung kann an Bedingungen geknüpft werden, sie ist jederzeit widerruflich. Von dem Widerruf wird insbesondere Gebrauch gemacht bei unrichtigen Angaben anläßlich der Einholung der Genehmigung, bei Verletzung der gestellten Bedingungen, bei einem den Zeitverhältnissen nicht entsprechenden, Aergernis erregenden Verhalten der Fremden, bei Zuwiderhandlung gegen die kriegswirtschaftlichen Vorschriften und dergl.
Neuenbürg, den 23. Mai 1919. Oberamt:
Bullinger.
Bezirksschrrlamt Neuenbürg.
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Die neuen Dienststempel können mit dem bisherigen Staatswappen angefertigt werden.
Den 22. Mai 1919. Schulrat Bau mann.
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Die Gemeindebehörden
werden hiemit aufgefordert, die Voranschläge fiir die öffentlichen Veiwaltungeu für das Rechnungsjahr ISIS aufzustellen und alsbald hieher in Abschrift vorzulegen. Neuenbürg, den 23. Mai 1919. Oteramt.
Bullinger.
Oberamt Neuenbürg.
Einlösung von Vergütungsanerkenntniffen.
Gemäß § 21 Abs. 3 des KriegsleistungSgesetzes wird die Stadtgemeinde Neuenbürg aufgefordert, ihre Anerkenntnisse über Vergütungen für Kriegsleistungen in den Monaten Oktober, November und Dezember 1918 bei der Oberamts pflege behufs Empfangnahme der Kapitalsummen nebst Zinsen vorzulegen.
Der Zinsenlauf endigt am 31. Mai 1919.
Den 23. Mai 1919. Bullinger.
MM
Spielberg, Amt Durlach.«; ^
Stammholz-
Verkauf.
Die Gemeinde Spielberg, Amt Durlach versteigert aus ihrem Gemeindewald gegen Barzahlung
am Dienstag, de» 27. Mai ISIS 269 Eichen lll. bis VI. Klaffe; 2 Buchen I. und III. Klasse; 58 Fichten III. bis VI. Klasse; 63 Forlen und Forlenabschnitte II. bis IV. Klasse;
am Mittwoch, deu 28. Mai ISIS 500 Fichten I. bis VI. Klasse; 363 Forlen und Forlenabschnitte II. bis Vl. Klasse.
Die Zusammenkunft ist an genannten Tagen jeweils vormittags 9 Uhr beim Rathaus.
Spielberg, den 22. Mai 1919.
Das Bürgermeisteramt.
I. A.: Karcher, Ratschr.
Birkenfeld,
25. Mai 1919
Lbernhaufen,
LoSLS-klNALfgL.
Verwandten, Freunden und Bekannten die traurige Nachricht, daß unser lieben Vater, Großvater, Urgroßvater, Schwager und Onkel
Jakob Leuker,
Bäckermeister in Gbernhaulen,
Sonntag nachmittag in Birkenfeld im Alter von 80'/, Jahren sanft entschlafen ist.
Die trauernde» Hinterbliebenen.
Beerdigung findet am Dienstag nachmittag 4 Uhr in Birkenfeld statt.
Gräfenhausen.
Dankkagung.
Allen Verwandten, Freunden und Bekannten, die mir bei dem Hin scheiden meiner guten Mutter sowie meines lieben Bruders ihre Teilnahme bekundeten, spreche ich herzlichen Dank aus. Besonderen Dank auch für den erhebenden Gesang unter Leitung des Herrn Oberlehrers.
In tiefer Trauer:
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