Dvermnt Neuenbürg.

Grttleflächrrrerhetmng 1919 .

I. In der Zeit vom 8. bis 31. Mai 1919 hat nach den Vorschriften der Verordnung des Reichsernährungsministers v«m 2. März 1919 über eine Anbau- und Ernteflächen­erhebung im Jahr 1919 (Reichsges.Bl. S. 269) und der Verfügung des Ernährungsministeriums und des Finanz­ministeriums vom 12. April 1919 (St.A. Nr. 84) eine Änbau- «nd Ernteflächeverhebung stattzufinden.

II. Die Ausführung der Erhebung liegt den Orts- vorstehern in Verbindung mit den zu diesem Zwecke be­stellten Sachverständigen oder Vertrauensleuten (Zählern) ob. Zuständig ist in Württemberg abweichend von 8 5 der Verordnung des Reichsernährungsministers der Orts­vorsteher des Betriebfitzesßdes Grundstücksinhabers, und zwar auch für die außerhalb der eigenen Gemeindemarkung ge­legenen Grundstücke (8 3 Abs. 2 der Min.Verf.).

III. Die (Stadt-)Schultheißenämter werden auf die eingangs genannten Vorschriften zur sorgfältigen Beachtung hingewiesen und beauftragt, sie, soweit erforderlich, orts­üblich bekannt zu machen.

IV. Die Erhebung der Ernteflächen erfolgt nach Wahl des Ortsvorstehers entweder durch Ortslisten oder durch Fragebogen (8 4 Abs. 2 der Min.Verf.).

Falls die-Aufnahme durch Fragebogen vorgenommen wird, hat dies der Ortsvorsteher umgehend unter Angabe der Zahl der benötigten Fragebogen schriftlich oder mündlich dem Statistischen Landesamt in Stuttgart, Büchsenstraße 52 (Rufnummer 8271/72) anzuzeigen.

Die zur Durchführung der Erhebung nötigen Orts­listenvordrucke und die etwa bestellten Fragebogen werden den Ortsvorstehern durch Vermittlung des Oberamts zugehen.

Den 22. April 1919. Reg.-Assessor Rilling.

Oberamt Neuenbürg.

Schlachtkitzchen.

Die Fleischversorgungsstelle hat durch Verfügung vom 12. April 1919 (Staatsanzeiger Nr. 83) die Höchstpreise für Schlachtkitzchen sowie die Einbeziehung der Schlachtkitzchen in die Verbrauchsregelung aufgehoben.

Der Verkehr mit Schlachtkitzchen unterliegt aber insofern noch einer Beschränkung, als diese gegen Entgelt nur an die im Besitz eines oberamtlichen Aufkaufscheins befindlichen Händler, auf öffentlichen Märkten und an Verbraucher, die in derselben Gemeinde wohnen, veräußert werden dürfen.

Das Feilbieten von lebenden und toten Schlachtkitzchen und das Auffuchen von Bestellungen auf solche von Haus zu Haus oder von Ort zu, Ort ist verboten.

Den 24 April 1919. Rilling, Neg.-Assessor.

Heule Montag, präzis '/, 8 Uhr abends beginnend, findet in der Restauration Christian Kiefer (Kaisers Bier­depot) eine

OMWiSie WiM-UiMlIW

statt. Tages-Orduung:

1. Rathausbericht.

2. Stellungnahme zur Gemeinderatswahl.

Hierzu werden sämtliche Arbeiter und Arbeiterinnen, welche das 20. Lebensjahr zurückgelegt haben, sowie uns politisch Nahestehende, insbesondere die Mitglieder des Deutschen Metallarbeiterverbandes, -es Deutschen Holz arbeiterverbaudes und des Evangelischen Arbeitervereins

Neuenbürg freundlichst eingeladen._

Keiner darf fehlen! Wer nicht erscheint, schadet der guten Sache und sich selbst.

Der Vorstand.

SelMls-kiliMllW.

Der verehrl. Einwohnerschaft in Calmbach und Um­gebung mache ich hiermit die ergebenste Mitteilung, daß ich mein elterliches Geschäft

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ab 1. Mai übernehmen werde.

Es wird stets mein eifriges Bestreben sein, meine werten Gäste mit nur reellen Weinen, gutem Bier aus der Brauerei Wulle und vorzüglich zubereiteten Speisen zu bedienen. Gleichzeitig bringe ich meinen Saal und Nebenzimmer in empfehlende Erinnerung.

Richard Barth, Koch.

WmtmchilU.

Oberamt Neuenbürg.

SchlachtvLehanfvringrtttg.

In den Kreisen der Landwirte scheint vielfach die Ansicht zu bestehen, daß die Schlachtviehaufbringung seit Beendigung des Krieges eine freiwillige sei und daß demzu folge kein Landwirt Veranlassung habe, mehr Schlachttvieh abzugeben, als er gewillt sei.

Diese Auffassung ist falsch. Es bestehen nach wie vor die Bestimmungen über die zwangsweise Inanspruchnahme von Schlachtvieh, wie sie in der Verfügung der Fleisch­versorgungsstelle betreffend Viehaufbringung vom 21. No­vember 1917 niedergelegt sind.

Es wird deshalb darauf hingewiesen, daß die den einzelnen. Gemeinden zur Lieferung auferlegten Schlachtvieh­mengen unter allen Umständen aufgebracht werden müssen und daß für den Fall der Nichtlieferung auf die zwangs­weise Inanspruchnahme zurückgegriffen wird, was für die säumigen Viehhalter erhebliche Kosten zur Folge hat.

Den 24. April 1919. . Rilling, Reg.-Assessor.

Neuenbürg.

Die Aufnahme neuer Kinder in die hiesige

Kinderpflege

findet Freitag, den 2. Mai, vormittags 10 Uhr, statt.

Die AMunehmsnden müssen das 3. Lebensjahr vollen­det haben.

MonatlrHe Pflegegebühr 50 Pfg. (Für Geschwister Ermäßigung)

Den 25. April 1919. Ev. Stadtpfarramt:

MH

/Oberamtsstadt Neuenbürg.

Wegen besonderer Verhältnisse können in der nächsten Woche vom W. April bis 3. Mai

Zahlungen an die Stadtpflege

nur nachmittags von 5 bis 7 Uhr geleistet werden.

Den 24.^April 1919. Stadtschultheißenamt:

' Knödel.

Bitte ausschneiden!

Gutsbesitzer, Landwirte, Geflügelhalter, Schweinezüchter usw. - h können wieder den bewährten

fiitlerkAMarke SWellMfl"

h ans Wringen

haben. Kein Futter darf ohne Beigabe vo« Futterkalk verabfolgt werden für Kühe, Rinder, Kälber, Pferde, Ziegen, Schweine, Ferkel, Hühner und Kaninchen.'

1 Kiste mit 100 Pfd.-Paketen gegen Nachnahme zu 50 Mk.

Kiste wird nicht berechnet, jedoch Fracht.

1 Probepaket 1 Psd. durch Voreinsendung von 1.30 Mk. burch Vertreter Arthur Fischer, Pforzheim» Wimpfener- straße 7 a, zu beziehen. Gebrauchsanweisung liegt bei.

Durch verschiedene Vorkommnisse veranlaßt, machen wir bekannt, daß unsere Beamten und Monteure mit Ausweisen versehen sind, welche vor Betreten einer Anlage aus Verlangen des Inhabers der letzteren vorgezeigt werden müssen. Wir warnen unsere Ab- nehmer in ihrem eigenen Interesse davor, Personen ohne Ausweis Zutritt zu ihrer elektrischen Anlage zu geben.

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Gewerbrverein Ukuenbiir,

Montag, de« 28. d». Mts., abends 8 Uhr,

findet im Lokal Keck eine

WW- Wähler-Versammlung -HW

zu der bevorstehenden Gemeinderatswahl statt.

Vollzähliges Erscheinen der Mitglieder wird erW auch laden wir Wähler und Wählerinnen, die MchtnnW sind, aber Gönner unserer Sache, freundlichst ein.

Forstamt Wildbad.

Eichen- und Nutz- Holz-Verkaus

am Samstag, den 10. Mai 1919, vorm, ff-10 Uhr, im Jägerstüble" in Wildbad aus Staatswald I, 21 Pan- linenhöhe, 90 Bord. Pöllert, 93 Rollwasserhof, 95 Mittl. Speckenteich, 96Hint.Specken- teich, 116 Mittl. Gustriß, 122 Unt. Obitergrund: 25 Eichen mit zusammen Fm.: 1,52 III b, 2,99 IV., 5,55 V., 0,71 VI. Kl.; 2 Linden mit Fm.: 0,50 V. Kl.; 7 eichene Derbstangen I.III. Kl.; ferner Rm. 1 eichene Ausschuß-Scheiter und 60 Rm. eich. Anbruch öffent­lich zum Verkauf. Losver- zeichniffe sind vom Forstamt erhältlich.

Oberamtsstadt Neuenbürg.

Butter-Verkauf

am Dienstag, den 29. April,

8 Uhr vorm, für Nr. 248 bis 375, 8'/, Uhr für Nr. 376 bis 500, 9 Uhr für Nr. 501 bis etwa Nr. 520.

Städt. Lebeusmittelstelle

I. A.: Kienzle.

Infolge Anschaffung eines Kraft­wagens ver­kaufe ich 2 Pferde, unter vier die Wahl.

K. Kaiser, Neuenbürg.

Neuenbürg.

Dem Unterzeichneten sind noch einige Wagen

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angeboten. Etwaige Bestes langen wollen bis Mittwoch abend gemacht werden.

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